Beiträge von Horst Grunert2

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    wie lange ich ggf. unterhaltspflichtig sein könnte?

    normal sind die Lebenspartner im Trennungsjahr zu gegenseitigem Unterhalt verpflichtet, also nicht nur der mann gegenüber der Frau sondern auch umgekehrt - es lebe die Emanzipation und sofern Kinder vorhanden natürlich beide auch den Kindern gegenüber, denen aber eben nicht nur ein Jahr lang sondern bis zur vollendeten Ausbildung ( mag sein das sich dies sogar auf die Folgeausbildungen ausweitet) In eurem Fall, ist aber der jeweilig andere Teil darüber hinaus auch verpflichtete alles erdenkliche zu tun, eigenständig für selbigen Versorgung alles erdenkliche zu tun sobald er aufgrund des zu gering ausfallenden Unterhaltes auf andere Leistungen z.B. HARTZ IV angewiesen wäre. Das Problem für den jeweils leistenden Nochlebenspartner ist aber grundsätzlich zu beweisen das der andere Teil der Ex-Lebensgemeinschaft hier mit mangelnder Sorgfalt dieser Verpflichtung nicht nach kommt, darüber hinaus ist z.B. bei Bezug von ALG II durch Deinen Mann dann der SB des JC massgeblicher Ansprechspartner - wenn Dein Mann nichts gelernt hat muss er zur Not auch Hilfsjobs annehmen und der SB wäre dann der Ansprechspartner für die Leistungen/Unterhalts - Forderungen Deines Mannes gegen Dich und diese würden dann aber nur im Trennungsjahr bestehen!


    Da Dein einkommen für euch beide reicht wird es schwierig einen ALG II für Deinen Mann heraus zu holen. In diesem Fall solltets Du Dir einen Anwalt nehmen und schauen das die Schulden von Dir eine Verpflichtung hinsichtlich des Erhaltes Deines Arbeitsplatzes nach aussen darstellen, z.B. die Rate für einen Pkw der unbedingt benötigt wird um zum Arbeitsplatz gelangen zu können. Wenn dadurch die Versorgung Deines Mannes nicht mehr in der Höhe gegeben ist wie dies z.B. mit dem Regelsatz der Fall ist dann muss dieser HARTZ IV beantragen damit wäre dann der SB Dein zuständiger Ansprechpartner hinsichtlich der Forderungen die Dein Mann Dir gegenüber in diesen 12 Monaten geltend machen kann. Problem: so ein Anwalt kann schnell mal einige Tausend € kosten - in einem mir bekannten Fall betrug alleine dieses Honorar 2600 € und wer Geld hat bekommt in der Regel auch keine PKH - der verdienst des leistungspflichtigen entspricht in etwa Deinem Einkommen im Brutto

    Na dann geh mal morgen früh - ganz früh zum Arbeitsamt und schau wer das der Leiter ist und dann gehst Du zu ihm ins Büro und setzt Dich dort hin und verklickerst dem mal die Situation - Vorschuss müsste auf jeden Fall möglich sein aber natürlich wird der auch zurückgefordert, also beim Haushalten mal etwas umsichtiger voran gehen. So jedenfalls geht es nicht, wenn er Dich wieder zum JC schicken will verlang von ihm das er dort mit dem Teamleiter den Fall bespricht damit Du nicht hin und her geschickt wirst und ansonsten bleibst Du da sitzen und lässt Dich zur Not von der Polizei raus befördern! Extreme Situationen verlangen nun mal extremes Handeln! Zur Not beim Pfarrer oder Bürgermeister die Aufwartung machen, es gibt immer einen Weg man muss nur dafür sorgen das sie auch wollen !

    @ ichunddu34

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    was ist zu tun?

    ...Dich bei Frau von der Leyen bedanken die hat im Sommer dafür gesorgt das kein Südeuropäer mehr einen Leistungsanspruch in Deutschland haben soll wenn er ohne ein Beschäftigungsverhältnis zu besitzen nach Deutschland kommt. Man will damit die Zuwanderung der vielen arbeitslosen Spanier, Portugiesen, Italiener und Griechen verhindern. Die sind a) sowieso längst nicht mehr so qualifiziert wie andere EU Mitglieder und b) viel zu teuer im Verhältnis zu Rumänen, Polen und Tschechen wenn es um die Entlohnung geht ! Oder anders gesagt, Du bist schon viel zu gut in Deutschland integriert als das man Dir eine höhere Qualifikation zusprechen könnte! Du beherrscht schon die Deutsche Sprache und kennst Dich ganz sicher auch mit dem Arbeitsrecht und den gesetzlichen Ansprüchen aus, das ist sehr schlecht ! "Ich nix verstehen und da, da" sind die grundsätzlichen Voraussetzungen für ein Arbeitsverhältnis bei einem Deutschen Arbeitgeber, abgesehen von der Bereitschaft zu Überstunden und einem Mindestlohn von weniger wie 3,50€ Brutto! Dafür bist Du aber voll integriert und kannst jetzt sagen: "Wir sitzen alle in einem Boot!" Was Dir zu einem Anspruch auf ALG II verhelfen würde ??? Na ein 400€ Job denn dann hast Du Arbeit und kannst evtl. aufstocken lassen! Geil oder !?


    Hätte es fast vergessen, auch wenn in der Presse nur die Rede von den Südeuropäischen Ländern war, bis auf 2 oder 3 Nationen trifft es fast alle anderen EU Staaten ebenso, also auch die Iren oder Schweden! Du bist also nicht allein, wir sind ein einig Europa!

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    und habe den ausgefüllten antrag im briefkasten des job-centers geworfen.

    ...und da geht der dann verloren! Junge, Junge ich bin ja nicht grade ARGE oder JC freundlich eingestellt und habe auch viel Verständnis für Leute die ihr Leben nicht nur nach Paragraphen gestalten wollen, aber was Du hier in den paar Antworten zum Besten gegeben hast läuft wirklich nur noch auf dem Niveau "Sonderschule" - komm mal von den Drogen runter oder stell Dich nicht ganz so blöd an. Das was ich daraus lese ist das Dein SB Dich nicht mehr für ganz voll nimmt und das liegt an Deinem Chaosdenken.


    1. Frage : Was willst Du mit einem 1€ Job ? Sei froh wenn man Dich nicht zu dieser Ausbeutung schickt, das ist was für Menschen denen jede Struktur fehlt, so gesehen vielleicht sogar bei Dir angebracht. Eine solche Maßnahme zu verlängern weil Du Dich so toll angestellt hast kann auch problematisch sein, je nachdem was das für eine Tätigkeit ist wird auch schon mal schnell "Schwarzarbeiten" unterstellt denn im Grunde ist 1€ als Bezahlung / Vergütung nichts anderes als der Schein von Legalität.


    2.Frage : Beisst Dein SB ? Ich frage mich wieso man einen Antrag bei dem man sowieso einiges in die Scheisse geritten hat nicht persönlich abgibt, der Rüffel der Dich erwartet kann ja wohl nicht so schlimm sein, zur Not auf Durchzug schalten, aber stell Dich der Aufgabe/Verantwortung und zeig mal das da ein Arsch in der Hose ist und nicht ein Schluck Wasser am Haken hängt!


    Der SB, das wurde hier schon geschrieben muss ja auch im Interesse der Steuerzahler handeln, - stell Dir vor Du bist inzwischen verstorben aber Deine Kumpels hätten Zugriff auf Dein Konto und der überweist trotz klarem Vergehens die Kohle weiter auf Dein Konto und Deine Kumpels holen sich die Kohle vom Konto und feiern damit Dein Ableben? Dich wird das wohl nicht stören aber die Steuerzahler die das irgendwann erfahren werden dann sagen was für ein Idiot ist dafür verantwortlich und dann ist der seinen Job los. Alles weil er Dir noch ein paar Vergehen durchgehen lassen wollte!


    Also ich habe sicherlich auf meinem JC keinen guten Ruf weil ich mich meiner Rechte nicht beschneiden lasse, nur der Unterschied zu Dir ist, ich stelle mich dem Ganzen und ich mache immer öfters die Erfahrung das so langsam ein Umdenken in den Kopfen statt findet.
    Beispiel: Ich muss 4 Bewerbungen mtl. vorlegen, bei mir sind's dann auch mal mehr wenn mehr möglich ist aber neulich hatte ich eine Woche vor dem Termin noch nicht eine einzige Stelle die in Betracht kam, also bin ich zum JC rein und hab das auch genau so dort vorgetragen, damit man mir nicht am Monatsende eine reindrückt, hab da ganz einfach den Sachverhalt geschildert und mögliche Alternativen angesprochen, z.B. Bewerbung in der Bäckerei, der Apotheke oder erneut bei den Stellen wo ich bereits eine Absage von erhalten hatte. Macht aber alles keinen Sinn wenn man nur ne sitzende Tätigkeit ausüben soll und keine schweren Lasten bewegen darf - und im PC der SB fanden wir dann auch nichts weltbewegendes, eine Stelle bei einem Zahnarzt wo ich Wochen vorher bereits ne Absage bekommen hatte und eine Stelle wo eigentlich ne Frau gesucht wurde, aber die hat man mir ausgedruckt und dazu dann erklärt das ich mir keine Sorgen machen solle, man sähe ja das ich mich Bemühen würde bla bla bla ect. - will damit sagen, es kommt auch darauf an welchen Eindruck man dort macht - Dienstaufsichtsbeschwerde, also wenn Du mit dem SB nicht klar kommst und der Dich verarschen will dann kannst Du ihn ja mal fragen ob Du ihm eins auf's Maul hauen sollst wenn er Dich nochmal verarscht, ansonsten ist das doch Pillepalle. So wie Du Dich verhältst, sieht das doch eher nach Flucht vor dem SB aus, kann ja sein das er das bezweckt, weil das auch Gelder einspart aber bei so einem Verhalten wie Du es hier geschildert hast ist das doch kein Wunder das der Dich zum Narren hält. Wenn Du nicht alleine klar kommst geh mal zur Caritas oder was bei Dir in der Nähe ist und frag mal dort nach ob die Dich beim Gang zum JC unterstützen könnten, mit Zeugen ist sowas manchmal ganz hilfreich. Und scheiss was auf den 1€ Job, schau lieber das Du eine Vollzeitstelle bekommst, dann erledigen sich die Probleme mit dem SB ganz von alleine !

    geh zu Deinem SB und der wird Dir eigentlich mehr sagen können zumindest wer für die Zahlungsanweisung zuständig ist! Zur Not einfach mal beim Teamleiter /in vorsprechen und erklären das Du dringend auf das Geld angewiesen bist, da Du in Vorleistung gegangen bist. In der Regel kann sowas recht schnell bearbeitete werden, aber es ist in den JC wie überall, alle jammern von leeren Kassen und da sind selbst die Gelder von den Leistungsbeziehern ein guter Grund möglichst lange mit der Erstattung zu warten, könnte ja jemand zwischenzeitlich das Zeitliche segnen, dann hat der Staat wieder was gespart!