ausländischer Rückkehre

  • bin italiener und vor kurzem aus italien zurück (nach 3 Jahren). habe mich arbeit suchend gemeldet.
    weil ich nicht sofort was zu arbeiten gefunden habe, wollte ich hartz 4 beantragen. die nette dame sagte nur zu mir:"können sie arbeit vorweissen? sonst keine ansprüche auf Hartz 4". was ist zu tun?

  • Soweit ich weiss, gilt die Freizügigkeit innerhalb der EU nur, wenn man eben nicht staatliche Hilfen in Anspruch nehmen muss.
    Soll heissen, einen Anspruch auf Grundsicherung (sofern es das dort gibt) hättest Du wenn, dann in Italien.


    Aus selbigem Grund musste ich vor einigen Jahren aus England nach Deutschland zurückkehren (bin Deutscher). In England waren meine Ansprüche auf Unterstützung irgendwann ausgelaufen, in Deutschland bekam ich aber zumindest das Nötigste zum Überleben, da eben mit deutschem Pass...


    Das ist Halbwissen, das auf meiner eigenen Erfahrung basiert und abgeleitet wurde. Vielleicht kann das noch jemand genauer belegen...

  • @ ichunddu34

    Zitat

    was ist zu tun?

    ...Dich bei Frau von der Leyen bedanken die hat im Sommer dafür gesorgt das kein Südeuropäer mehr einen Leistungsanspruch in Deutschland haben soll wenn er ohne ein Beschäftigungsverhältnis zu besitzen nach Deutschland kommt. Man will damit die Zuwanderung der vielen arbeitslosen Spanier, Portugiesen, Italiener und Griechen verhindern. Die sind a) sowieso längst nicht mehr so qualifiziert wie andere EU Mitglieder und b) viel zu teuer im Verhältnis zu Rumänen, Polen und Tschechen wenn es um die Entlohnung geht ! Oder anders gesagt, Du bist schon viel zu gut in Deutschland integriert als das man Dir eine höhere Qualifikation zusprechen könnte! Du beherrscht schon die Deutsche Sprache und kennst Dich ganz sicher auch mit dem Arbeitsrecht und den gesetzlichen Ansprüchen aus, das ist sehr schlecht ! "Ich nix verstehen und da, da" sind die grundsätzlichen Voraussetzungen für ein Arbeitsverhältnis bei einem Deutschen Arbeitgeber, abgesehen von der Bereitschaft zu Überstunden und einem Mindestlohn von weniger wie 3,50€ Brutto! Dafür bist Du aber voll integriert und kannst jetzt sagen: "Wir sitzen alle in einem Boot!" Was Dir zu einem Anspruch auf ALG II verhelfen würde ??? Na ein 400€ Job denn dann hast Du Arbeit und kannst evtl. aufstocken lassen! Geil oder !?


    Hätte es fast vergessen, auch wenn in der Presse nur die Rede von den Südeuropäischen Ländern war, bis auf 2 oder 3 Nationen trifft es fast alle anderen EU Staaten ebenso, also auch die Iren oder Schweden! Du bist also nicht allein, wir sind ein einig Europa!

  • § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II: "Ausgenommen sind .... Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familienangehörigen"


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