Ihr seht uns geht viel im Kopf rum und es sind sich viele Fragen... bitte helft uns mal weiter. ich bin kein Schmarotzer der Seine Frau auf Kosten des States loswerden möchte!
MfG  Dirk und Inga
	 
	
	
Ich wäre mit Unterhaltsverzicht sehr vorsichtig. Wenn die Frau Sozialleistungen beziehen muß,
dann kann das nicht zu Lasten der Staatskasse gehen und fällt auf dich zurück, so daß du in jedem
Fall an deine Frau leisten mußt. Dann hast du Schulden + Unterhalt. Da der "Neue" ein ALG-Bezieher
ist, wird das Jobcenter möglicherweise versuchen, das Maximum an Unterhalt aus dir herauszuholen,
damit die anderen Personen in der dortigen Bedarfsgemeinschaft weniger Geld aus dem Sozialtopf
bekommen müssen.
Aber an und für sich hast du doch ganz gute Karten. Wenn deine Frau quasi nachweislich aus der 
Ehe "ausgebrochen" ist, so wäre es nach meinem Ermessen unbillig, daß sie dafür noch mit üppigen
Unterhaltsleistungen ausgestattet wird. Es spricht nichts dagegen, das sie ihre Erwerbstätigkeit ausweitet
und sich um einen Vollzeitjob bemüht, zumal sie euer Kind ja nicht betreuen wird.
Wenn du darüber nachdenkst, würde es sonst bedeuten, das du quasi die ganze Familie inklusive
des "Next" teilweise mit unterhalten würdest.
Schulden, Rente etc., das wird alles über den Versorgungsausgleich geregelt (Stark vereinfacht: Schulden + Zugewinn - Anfangsvermögen = auszugleichendes Endvermögen). Wenn du dich auch nach einer Scheidung mit deiner Frau solidarisch verbunden fühlst, dann gibst du ihr eben über den Versorgungsausgleich von deiner Rente einen Teil ab. Das wird bei einer Scheidung so oder so kommen. Eheverträge, die Frauen darin benachteiligen, was ihnen gesetzlich zusteht, sind sowieso nichtig.
Da eine Immobilie im Spiel ist, ist dringend anwaltliche Beratung angeraten. Du solltest vielleicht zusammen mit
deiner Frau einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Familienrecht wahrnehmen und diese Punkte mit
dem Fachmann erörtern. Die Beratung kostet (ca.) zwischen 80 und 200 Euro. Ggf. kann man aus dem Ergebnis der Beratung
eine entsprechende Trennungsfolgenvereinbarung auf den Weg bringen. Vor allem dabei aber an das Kind und eine kindeswohldienliche
Umgangsregelung denken.
Du kannst natürlich mit deiner Frau verheiratet bleiben. Aber meinst du, das hält sie davon ab, zu dem Next zu ziehen?
Dann hast du höchstwahrscheinlich trotzdem das Amt am Hals. Spätestens, wenn "das Amt" nichts zahlen will, bist du
wieder im Boot.