Beiträge von Gebeutelt

    Steuerdiskussionen bitte in ein anderes Thema ! :)


    Es stimmt, dass nicht in jeder Region ausreichend angemessener Wohnraum vorhanden ist. Dann sollten und müssen auch die Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe übernommen werden.


    Mein geschilderter Fall ist jedoch in einer Region, wo es momentan noch angemessenen Wohnraum (ALG II) gibt und der Betroffene möchte freiwillig in eine weitaus günstigere und kleinere Wohnung ziehen und es wird in keinster Weise unterstützt.
    Das hätte ich vielleicht im Eingangsbeitrag konkretisieren sollen.
    Keine Sorge, ich bin kein Hetzer gegen Erwerbslose. Ich bin selbst in dieser Mühle.


    MfG

    Es gibt in Deutschland ein Sozialparadies, welches auch noch kräftig vom Länderfinanzausgleich profitiert. :o


    In diesem Paradies bezahlt man locker Überschreitungen der angemessenen Unterkunftskosten ab 50,00 €/Monat aufwärts, ohne überhaupt an eine Mietkostensenkung und deren Aufforderung dazu zu denken.


    Stellt sich hier die Frage, wird hier noch staatlich unterstützt, dass sich Erwerbslose keine Arbeit suchen, weil sie eine Wohnung finanziert bekommen, die sie sich als vollzeitbeschäftigter Geringverdiener nicht leisten könnten ???


    Einerseits wird gegen Erwerbslose eine regelrechte Volksverhetzung betrieben und mit Sanktionszahlen gepokert und andererseits unterstützt man Erwerbslosigkeit durch die Bezahlung von unangemessenen Unterkunftskosten.


    Warum soll jemand arbeiten gehen, wenn er vom Steuerzahler finanziert teurer und größer wohnen kann als ein Berufstätiger ???


    Es ist nicht Sinn der Sozialgesetzgebung, unangemessenen Wohnraum zu finanzieren.
    Auch durch Wohnungswechsel kann Hilfebedürftigkeit verringert werden, wenn die neuen Unterkunftskosten niedriger sind.


    Ist das nicht auch ungerecht, gegenüber anderen Bundesländern, die bei weitaus geringeren Überschreitungen der Angemessenheitsgrenze Hilfebedürftige auffordern oder auffordern müssen zur Kostensenkung ???
    Andere Kommunen können sich solche Überschreitungen bestimmt nicht leisten ???


    Gibt es nicht einen Gleichbehandlungsgrundsatz ???


    Jedem sei seine Wohnung gegönnt und das er sie auch behalten darf !
    Jedoch gibt es Fälle, da wird künftig keiner für die hohen Unterkunftskosten aufkommen und das sollte eine Behörde abschätzen können und einen Wohnungswechsel fördern oder fordern.


    Ich hoffe meine Einstellung zu diesem Problem ist nicht so abwegig ?


    MfG

    Jemand erhielt Anfang Februar ein Schreiben von seinem Arbeitsvermittler, worin erwähnt wird, dass in unserer abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung vom XXXX Bewerbungsbemühungen vereinbart wurden und diese Nachweise nun gefordert werden.


    Es wurde aber keine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen und somit auch nichts vereinbart.


    Es gibt einen Ersatz einer Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt.
    Dieser wurde nicht erwähnt und somit bezieht man sich in dem Forderungsschreiben überhaupt nicht darauf.
    Also es werden keine Verpflichtungen aus diesem Verwaltungsakt gefordert.


    Ist meiner Meinung nach ein Unterschied, diese beiden Formen von Eingliederungsvereinbarungen, die ein Sachbearbeiter eigentlich kennen und auch genau in Schreiben bezeichnen sollte.


    Nun das Problem.
    Diese Forderung aus der angeblich abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarun ignorierte der Leistungsempfänger.


    Nach einem Antrag auf Weiterbewilligung von Leistungen, schrieb nun die Leistungsabteilung, dass Unterlagen fehlen, um den Antrag bescheiden zu können und forderte den Leistungsempfänger auf, sich umgehend beim Team der Arbeitsvermittlung zu melden.
    Welche Unterlagen fehlen und ob diese für eine Leistungsbewilligung erforderlich sind, wurde nicht genannt.
    Es ist nur pauschal von Unterlagen die Rede.


    Vermutlich handelt es sich bei den geforderten Unterlagen um diese Bewerbungsbemühungen und man macht nun davon eine Leistungsbewilligung abhängig.


    Wäre ein vollkommener Fehltritt einer Leistungsabteilung, denn wenn die geforderten Bemühungen nicht beigebracht wurden, wären seitens der Arbeitsvermittlung Schritte einzuleiten.
    Anhörung und dann evtl. Sanktion.


    Es wurde sofort ein Schreiben an die Leistungsabteilung geschickt, dass umgehend und schriftlich mitgeteilt wird, was konkret für Unterlagen fehlen, die für eine Leistungsbewilligung relevant sind.
    Mehr kann im Moment nicht getan werden, da dieses Schreiben der Leistungsabteilung kein Bescheid ist und somit vorerst keine Rechtsmittel eingelegt werden können.


    Hat noch jemand eine Idee, wie man eine Entscheidung über die Bewilligung von Leistungen ab 01.04. noch vorantreiben könnte ???


    Ist es nun schon so weit, dass man mit solchen Methoden die Leute "geschmeidig" machen möchte ???
    Mein Essen kommt gleich rückwärts. :mad:

    Hallo, liebe Mitstreiter !


    Ich möchte vorausschicken, dass ich jedem gönne, dass er seine Wohnung behält.


    Aber es gibt leider Ungerechtigkeiten bei der Einleitung von Mietkostensenkungsverfahren.


    Z.B. werden Betroffene aufgefordert, wenn die Angemessenheitsgrenze um 20,00 € monatlich überschritten wird und andere werden nicht zur Mietkostensenkung aufgefordet, obwohl die Angemessenheitsgrenze um 50,00 € monatlich überschritten wird ???
    Gibt es ein Gleichbehandlungsprinzip, mit dem ein von einem Mietkostensenkungsverfahren Betroffener so argumentieren könnte ???


    Warum Aufforderung bei geringer Überschreitung und keine Aufforderung bei hoher Überschreitung ???


    Macht sich eigentlich ein Sachbearbeiter der Rechtsbeugung im Amt strafbar, wenn so extrem unangemessen hohe Unterkunftskosten bewilligt werden und nicht zur Mietkostensenkung aufgefordert wird ???


    Rätsel über Rätsel ???