Beiträge von Philshag

    Ein freundliches Hallo in die froehliche Runde,


    Ich bin nach einem 7 jaehrigen Auslandaufenthalt nach Deutschland zurueckgekommen und habe meine Lebensgefaehrtin (philippinische Staatsangehoerige) mitgebracht und unsere beiden Kinder, 4 und 2 Jahre.


    Bisher habe ich erledigt: Aufenthaltstitel fuer die LG, uns beide und die Kinder als freiwillige Mitglieder in GKV untergebracht (hier muss ich doppelt bezahlen, da wir nicht verheiratet sind) ich bin auf dem Jobcenter gewesen und habe mich arbeitslos gemeldet (Harz 4 waehre zu pruefen, allerdings habe ih Einkuenfte aus Eigentum und wohne mitfrei), Kindergeld beantragt.


    Die LG wird kommende Woche beim Jobcenter vorsprechen. Ob wir als Bedarfsgemeinschft Harz 4 beantragen koennen waehre auch zu pruefen.


    Was ist noch zu tun? Wo kann ich eine Steuersenkung aus den Einkuenften aus Eigentum beantragen (eingetragene Lebensgemeinschaft)?
    ists fuer Elterngeld zu spaet? Was koennte man evtl noch beantragen?


    Jeder Hinweis ist willkommen.


    Besten Dank im voraus,


    Martin

    Hallo,


    Dieser Thread umfasst mehere Theman. Falls dieses Unterforum nicht das richtige ist, bitte verschieben.


    Ich habe 7 Jahren im Ausland gelebt und dort eine Frau kennengelernt, mit der ich 2 Kinder habe (2 und 4 Jahre). Da die Schulgebuehren hier sehr hoch sind, haben wir uns entschlossen, nach Deutschland zu gehen. Die Kinder sind deutsche Staatsbuerger, die Mutter natuerlich nicht. Sie hat nun das Familienzusammenfuehrungs Visum bekommen und wir werden Ende Juli in Deutschland ankommen.
    Meine Frage ist nun: Sobald sie die Aufenthaltsgenehmigung hat, welche Sozialleistungen kann sie bekommen. Wir sind nicht verheiratet und werden zusammen leben. Sie braucht eine GKV und es waehre gut, wenn sie eine Umschulung bekommen wuerde, bis sie ordentlich Deutsch spricht.


    Jede Anregung ist hilfreich.


    Besten Dank,
    Philshag