Beiträge von sabinel

    So ist es! Ein regelrechter Wettkampf, der unter den Jobcentern veranstaltet wird. Die ohnehin schon unter Generalverdacht des Betruges stehenden Erwerbslosen sind noch mehr verunsichert und viele schrecken davor zurück, ihre Ansprüche geltend zu machen. Deshalb sollte Jeder, dem Leistungen widerrechtlich vorenthalten oder gekürzt werden sein Recht -am besten mit anwaltlicher Hilfe- einfordern. Dann wäre ganz schnell das vorgegebene Sparziel der Bundesagentur für Arbeit dahin.


    Ist ziemlich lang, sollte sich jeder mal durchlesen:


    http://www.politikforen.net/showthread.php?142260-Insider-Report-vom-Jobcenter-Mitarbeiter-quot-Ich-kann-echt-nicht-mehr-weiterarbeiten-quot-quot-Es-kracht/page2&

    Widerlegung der Vermutung nach SGBII §9(5)
    über finanzielle Zuwendungen durch Mitglieder
    einer Haushaltsgemeinschaft
    Hiermit bestätige(n) ich/wir
    …………………………………………………………………………………………..
    Name, Vorname, Anschrift d. Verwandten
    …………………………………………………………………………………………..
    Name, Vorname, Anschrift d. Verwandten
    …………………………………………………………………………………………..
    Name,Vorname, Anschrift d. Verwandten
    dass wir Herrn/Frau
    …………………………………………………………………………………………..
    Name, Vorname, Anschrift des Antragstellers, Kd.-Nr d. Arbeitsamtes
    Keinerlei finanzielle oder sachbezogene Unterstützung zukommen lassen.
    Wir widerlegen hiermit die Vermutung nach SGB II §9 (5)
    Aus diesem Grund werden wir keinerlei Angaben zu unseren
    Vermögensverhältnissen im Antrag auf Arbeitslosengeld II des Antragstellers
    machen.
    ______________________________
    Ort, Datum

    KdU sind die Kosten der Unterkunft, die ihr je zur Hälfte tragt.
    Wenn du zuhause wohnen bleibst und ihr nicht gemeinsam aus einem Topf wirtschaftet, d.h. du sorgst für dich selbst (Einkauf, Wäsche usw.) besteht auch KEINE Haushaltsgemeinschaft. Dann die Anlage HG niemals ausfüllen - auch nicht wenn das Jobcenter Drohgebärden von sich gibt. Die versuchen es eben............deshalb: ANWALT und einstweilige Anordnung falls die Zahlung eingestellt wird.....
    Was das Urlaubs- und Weihnachtsgeld angeht: da hab ich keine Ahnung.......aber der ANWALT. Investiert einfach die Beratungsgebühr, auf jeden Fall seid ihr dann auf der sicheren Seite.

    Hallo Gerri,


    du gehörst definitiv NICHT zur Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter, da du deinen Lebensunterhalt nun selbst bestreiten kannst. Zum anderen ist es absoluter Blödsinn, dass du lt. Jobcenter für alle Kosten aufkommen sollst. Lediglich die Hälfte der KdU plus Heizung dürfen sie anrechnen. Sollten sie nun vermuten, dass du deine Mutter darüber hinaus unterstützt (Haushaltsgemeinschaft) kannst du das schriftlich widerlegen. Dich kann das Jobcenter auch nicht zwingen, deine Vermögensverhältnisse und Einkommensnachweise offenzulegen und deiner Mutter dürfen die Leistungen auch nicht vorenthalten werden. Ich würde deiner Mutter raten einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen, wenn ihr nun die Leistungen versagt werden. Das Jobcenter wird sehr chnell einknicken wenn sich der Anwalt bzw. das Sozialgericht einschaltet. Lege keinesfalls deine Vermögensverhältnisse offen und gebe keine Unterlagen beim Jobcenter ab. Meine Kinder haben es auch nicht getan, zu Recht.
    Ich wünsche dir viel Glück.

    Mir liegt nun in Fotokopie das Schreiben des Jobcenter an das Sozialgericht vor:


    "....Nach Prüfung des Sachverhaltes erfolgt nach heutiger Mitteilung des zuständigen Leistungsteams eine Bewilligung für die
    Zeit vom 01.05.14 bis 31.10.14. Die sich ergebene Nachzahlung wurde veranlasst. Der Bescheid geht der Antragstellerin in den
    nächsten Tagen zu (ist gestern gekommen)
    Der Antragsgegner erklärt sich zur Übernahme der notwendigen aussergerichtlichen Kosten bereit und betrachtet dieses
    Verfahren danach als erledigt.
    Aus vorstehenden Gründen wird von einer Aktenübersendung abgesehen...."


    Ja das war es nun, euch allen viel Glück beim Kampf gegen die Jobcenter

    Habe heute den Bescheid vom Jobcenter bekommen, auch war heute das Geld auf meinem Konto, rückwirkend ab 1.5.14. Meiner Meinung nach ist er korrekt, habe ihn aber heute noch zum Anwalt gefaxt weil er sich das ansehen wollte.
    Mein Anwalt hatte vorsichtshalber eine Fristverlängerung bei Gericht erwirkt.
    Seit meinem ersten Besuch beim Anwalt sind 3 Wochen vergangen, nun habe ich mein Recht bekommen.
    Also, geht sofort zum Anwalt, wenn das Jobcenter nicht "spurt" , alles andere ist Zeitverschwendung und vielleicht nicht gerade erfolgreich.
    In diesem Sinne, lasst euch nicht unterkriegen und vor allen Dingen nicht hinhalten.


    Gruß Sabine

    Ich werde mich hier auf jeden Fall abschließend melden. Heute hatte ich immer noch keinen Bescheid in der Post, morgen werde ich meinen Anwalt anrufen, damit er den Hinweis ans Gericht bis Freitag weitergeben kann. Naja, vielleicht tut sich ja morgen noch etwas.
    Ich kann nur jedem empfehlen, die Anlage HG nicht auszufüllen und nicht abzugeben, wenn keine HG besteht. Auch wenn das Jobcenter darauf drängt. Dann sofort zum Anwalt (er händigt auch sofort das Formular für die Prozesskostenhilfe aus), als Einzelkämpfer kommt man nicht weit. Es sollte ein Fachanwalt für Sozialrecht sein. Die Beratungsgebühr (bei mir waren es 50 Euro) bekomme ich wieder, denn er wird dem Jobcenter seine Gebühren in Rechnung stellen.


    Gruß Sabine

    Heute nachmittag rief mich mein Anwalt an und teilte mir vorab schon einmal mit, dass das Jobcenter rückwirkend (ab 1.5 - Mitte Mai holte ich den Antrag persönlich ab) zahlt. Der Bescheid müsste mir morgen zugehen, denn er hatte heute das Schreiben in seiner Post. Sobald ich den Bescheid habe, möchte er einen Blick drauf werfen um zu prüfen ob auch alles seine Richtigkeit hat, denn das Gericht möchte bis Freitag wissen, ob die Angelegenheit als erledigt betrachtet werden kann. Ist der Bescheid nicht korrekt wird geklagt.

    So, das Jobcenter hat auf das Schreiben meines Anwalts nicht reagiert. Die lassen es tatsächlich drauf ankommen. Habe nun nochmals einen Termin beim Anwalt, er wird prüfen ob ggf. eine Strafanzeige gegen die Jobcenter-Mitarbeiterin in Betracht kommt, denn das scheint gar nicht so einfach. Ich werde jedenfalls alle juristischen Register ziehen, die mir zur Verfügung stehen.
    Halte euch weiter auf den laufenden.

    vielen Dank, genau so ist es. Ich war heute zum Anwalt, denn meine Kinder wurden schon wieder angeschrieben (was das immer für Porto kostet tztztz). Nun geht alles seinen Gang - er hat das Jobcenter aufgefordert mit bis Dienstag kommender Woche einen korrekten Bescheid zukommen zulassen und unverzüglich zu zahlen, ansonsten einstweilige Anordnung. Das wird lt. Anwalt keine Probleme geben. Nun bin ich mal gespannt wie (und ob) die sich rauszureden versuchen.........


    Gruß Sabine

    Hallo, es mag sein, daß schon hierüber etwas geschrieben wurde, allerdings finde ich nichts, was auf meine derzeitige Situation zutrifft.


    Am 12.06.14 habe ich meinen ALG2-Antrag abgegeben, die Anlage HG aber nicht. (Ich wohne mit meinen beiden erwerbstätigen Kindern 24 und 27 Jahre) zusammen. Die Einkommen meiner Kinder belaufen sich auf netto 1100,-- (die 24-jährige) und 1200,-- (der27-jährige). An den Kosten der Unterkunft plus Heizung beteiligen sie sich natürlich, ansonsten macht jeder "sein Ding". Nun sagte mir die Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung, meine 24-jährige würde zur meiner BG gehören, das stimmt aber nicht denke ich mal, denn sie kann sich selbst versorgen aufgrund ihres Einkommens. Da ich mich geweigert habe, Anlage HG abzugeben weil wir nicht zusammen wirtschaften, erhielten ich und die Kinder Post, indem meine Kinder aufgefordert wurden, ihr Einkommen und Vermögen offenzulegen. Da sie mit dem Jobcenter nichts zu tun haben wollen, werden sie ihre Nachweise nicht vorlegen. Ich hingegen wurde zur Aufforderung zur Mitwirkung meiner Kinder angeschrieben.


    Nun meine Fragen:


    Dürfen mit die Leistungen versagt werden wenn meine Kinder sich weigern? (was ich verstehen kann)


    Gehört die 24-jährige zur BG?


    Vielleicht kennt sich jemand aus. Danke im voraus.