Bedarfsgemeinschaft/Haushaltsgemeinschaft

  • Hallo, es mag sein, daß schon hierüber etwas geschrieben wurde, allerdings finde ich nichts, was auf meine derzeitige Situation zutrifft.


    Am 12.06.14 habe ich meinen ALG2-Antrag abgegeben, die Anlage HG aber nicht. (Ich wohne mit meinen beiden erwerbstätigen Kindern 24 und 27 Jahre) zusammen. Die Einkommen meiner Kinder belaufen sich auf netto 1100,-- (die 24-jährige) und 1200,-- (der27-jährige). An den Kosten der Unterkunft plus Heizung beteiligen sie sich natürlich, ansonsten macht jeder "sein Ding". Nun sagte mir die Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung, meine 24-jährige würde zur meiner BG gehören, das stimmt aber nicht denke ich mal, denn sie kann sich selbst versorgen aufgrund ihres Einkommens. Da ich mich geweigert habe, Anlage HG abzugeben weil wir nicht zusammen wirtschaften, erhielten ich und die Kinder Post, indem meine Kinder aufgefordert wurden, ihr Einkommen und Vermögen offenzulegen. Da sie mit dem Jobcenter nichts zu tun haben wollen, werden sie ihre Nachweise nicht vorlegen. Ich hingegen wurde zur Aufforderung zur Mitwirkung meiner Kinder angeschrieben.


    Nun meine Fragen:


    Dürfen mit die Leistungen versagt werden wenn meine Kinder sich weigern? (was ich verstehen kann)


    Gehört die 24-jährige zur BG?


    Vielleicht kennt sich jemand aus. Danke im voraus.

  • Die 24jährige gehört NICHT zur BG, da es gesetzlich UNMÖGLICH ist!


    Begründung:
    § 7 SGB II sagt aus, das JEDES Kind, EGAL wie alt es ist und mit seinem anrechenbaren Einkommen ODER überschüssigen Vermögen seinen Bedarf deckt (OHNE Kindergeld), NIE zur BG der Eltern/Vater/Mutter gehören kann =
    Auch ein Baby kann aus der BG herausfallen!!!!


    BEIDE Kinder sollten einen formlosen Brief erstellen mit dem Text:
    Ich unterstütze Frau ...... weder in Geld noch in Geldeswert.
    Somit ist auch § 9 Abs 5 (Unterstützungsvermutung unter Verwandten) widersprochen. Der BGH hat geurteilt, das eine solche Aussage absolut ausreicht, da eine NICHT unterhaltspflichtige Person NUR freiwillig zur Unterstützung gebeten werden kann. Sollte diese Person diese Freiwilligkeit verneinen, ist ein Anrechnung absolut UNMÖGLICH. Ebenfalls ist JEDE Forderung über Einkommen und Vermögen der Kinder rechtwidrig:
    Die Aufforderung an Dich, die Mitwirkung Deiner Kinder zu verlangen, entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Sollte das Jobcenter sogar von Dir persönlich verlangen, die Unterlagen zu beschaffen gegen den Willen Deiner Kinder, so ist das eine Aufforderung zu einer Stratat!!
    Sollte wegen den Kindern kein ALGII gezahlt werden, begeht das Jobcenter sogar eine VORSETZLICHE Körperverletzung.
    Laut § 7 SGBII ist eine BG unmöglich, Laut § 9 SGBII kann nur eine FREIWILLIGE Mitwirkung der Kinder erfolgen. In beiden Fällen besteht keine Rechtsgrundlage, das ALGII zu verweigern.
    Da leistungssachbearbeiter/innen den § 7 und 9 SGBII kennen MÜSSEN, ist die Vorsetzlichkeit gegeben.


    Gruß
    Ernie

  • vielen Dank, genau so ist es. Ich war heute zum Anwalt, denn meine Kinder wurden schon wieder angeschrieben (was das immer für Porto kostet tztztz). Nun geht alles seinen Gang - er hat das Jobcenter aufgefordert mit bis Dienstag kommender Woche einen korrekten Bescheid zukommen zulassen und unverzüglich zu zahlen, ansonsten einstweilige Anordnung. Das wird lt. Anwalt keine Probleme geben. Nun bin ich mal gespannt wie (und ob) die sich rauszureden versuchen.........


    Gruß Sabine

  • So, das Jobcenter hat auf das Schreiben meines Anwalts nicht reagiert. Die lassen es tatsächlich drauf ankommen. Habe nun nochmals einen Termin beim Anwalt, er wird prüfen ob ggf. eine Strafanzeige gegen die Jobcenter-Mitarbeiterin in Betracht kommt, denn das scheint gar nicht so einfach. Ich werde jedenfalls alle juristischen Register ziehen, die mir zur Verfügung stehen.
    Halte euch weiter auf den laufenden.

  • Heute nachmittag rief mich mein Anwalt an und teilte mir vorab schon einmal mit, dass das Jobcenter rückwirkend (ab 1.5 - Mitte Mai holte ich den Antrag persönlich ab) zahlt. Der Bescheid müsste mir morgen zugehen, denn er hatte heute das Schreiben in seiner Post. Sobald ich den Bescheid habe, möchte er einen Blick drauf werfen um zu prüfen ob auch alles seine Richtigkeit hat, denn das Gericht möchte bis Freitag wissen, ob die Angelegenheit als erledigt betrachtet werden kann. Ist der Bescheid nicht korrekt wird geklagt.

  • Es wäre schön, eine endgültige Information von Dir zu bekommen (selbstverständlich erst wenn Du die Unterlagen hast).
    Das würde vielen anderen helfen, DENN
    VIELE Jobcenter gehen hin und unterstellen zuerstmal eine Haushaltsgemeinschaft (siehe hier neuen Fall im Forum), OBWOHL dazu jede Rechtmäßigkeit fehlt. NUR wenn der Unterstützer FREIWILLIG zahlt, ist eine Unterstützungsvermutung berechtigt!!


    Gruß
    Ernie

  • Ich werde mich hier auf jeden Fall abschließend melden. Heute hatte ich immer noch keinen Bescheid in der Post, morgen werde ich meinen Anwalt anrufen, damit er den Hinweis ans Gericht bis Freitag weitergeben kann. Naja, vielleicht tut sich ja morgen noch etwas.
    Ich kann nur jedem empfehlen, die Anlage HG nicht auszufüllen und nicht abzugeben, wenn keine HG besteht. Auch wenn das Jobcenter darauf drängt. Dann sofort zum Anwalt (er händigt auch sofort das Formular für die Prozesskostenhilfe aus), als Einzelkämpfer kommt man nicht weit. Es sollte ein Fachanwalt für Sozialrecht sein. Die Beratungsgebühr (bei mir waren es 50 Euro) bekomme ich wieder, denn er wird dem Jobcenter seine Gebühren in Rechnung stellen.


    Gruß Sabine

  • Habe heute den Bescheid vom Jobcenter bekommen, auch war heute das Geld auf meinem Konto, rückwirkend ab 1.5.14. Meiner Meinung nach ist er korrekt, habe ihn aber heute noch zum Anwalt gefaxt weil er sich das ansehen wollte.
    Mein Anwalt hatte vorsichtshalber eine Fristverlängerung bei Gericht erwirkt.
    Seit meinem ersten Besuch beim Anwalt sind 3 Wochen vergangen, nun habe ich mein Recht bekommen.
    Also, geht sofort zum Anwalt, wenn das Jobcenter nicht "spurt" , alles andere ist Zeitverschwendung und vielleicht nicht gerade erfolgreich.
    In diesem Sinne, lasst euch nicht unterkriegen und vor allen Dingen nicht hinhalten.


    Gruß Sabine

  • Mir liegt nun in Fotokopie das Schreiben des Jobcenter an das Sozialgericht vor:


    "....Nach Prüfung des Sachverhaltes erfolgt nach heutiger Mitteilung des zuständigen Leistungsteams eine Bewilligung für die
    Zeit vom 01.05.14 bis 31.10.14. Die sich ergebene Nachzahlung wurde veranlasst. Der Bescheid geht der Antragstellerin in den
    nächsten Tagen zu (ist gestern gekommen)
    Der Antragsgegner erklärt sich zur Übernahme der notwendigen aussergerichtlichen Kosten bereit und betrachtet dieses
    Verfahren danach als erledigt.
    Aus vorstehenden Gründen wird von einer Aktenübersendung abgesehen...."


    Ja das war es nun, euch allen viel Glück beim Kampf gegen die Jobcenter

  • Guten Abend Zusammen,


    könnt Ihr mir weiterhelfen ???
    Mein Name ist Gerri und ich bin 21 Jahre alt. Seit dem 01.07.2014 bin ich nun Facharbeiter als Chemikant bei der Bayer AG. Mein Nettoeinkommen liegt jetzt so ca. bei 1900 Euro. Ich wohne noch bei meiner Mutter im Haushalt. Sie bezieht schon seit längeren Hartz 4. Bisher war es so, dass ich während meiner Ausbildung die halbe Miete + weitere Kosten (s. unten) übernommen habe. Nach gestriger Rücksprache mit der Sachbearbeiterin vom Jobcenter hat sie gemeint, dass ich jetzt alle Kosten ( Miete, Nebenkosten, Lebensunterhalt ( für meine Mutter ) aufbringen muss, da ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe. Das Kindergeld wird jetzt auch nicht mehr gezahlt, da ich meine Ausbildung abgeschlossen habe.
    Bisher hat meine Mutter Anfang des Monats 262 Euro vom JC erhalten ( halbe Miete 240 Euro, der Rest Beihilfe zum Lebensunterhalt ) und 184 Euro Kindergeld die meiner Mutter aber angerechnet wurden und natürlich von mir wiederrum beglichen wurden ( halbe Miete von mir 240 Euro + 100 Kostgeld + 184 Kindergeld ).
    Außerdem geht meine Mum auf 400 Euro Basis putzen. Davon darf Sie als Freibetrag 100 Euro behalten.


    Könnt ihr mir sagen wofür ich jetzt alles aufkommen muss ? "Bedarfsgemeinschaft" obwohl ich mein Lebensunterhalt selber finanzieren kann !
    Die Dame vom JC hat gemeint, dass ich mir eine eigene Wohnung suchen sollte. Das möchte ich aber ungern, da ich sehr gerne mit meiner Mutter zusammen lebe.


    Besten Dank für eure Mithilfe