Beiträge von ItoOgami

    Tja Schildkröte wo er Recht hat, hat er Recht der Rechtsanwalt hilft, deine Interessen sind durschaut.
    Ich habe schon zuviel Mist von Sachbearbeitern wie dir gehört, mit jemanden an der Seite der auch juristische Beratung geben darf sieht die Welt meiner Erfahrung nach meistens ganz anders aus und die Minderwertigkeitskomplexe der halbwissenden kommen zum vorschein. Den genau das ist euer Problem und darum dürft ihr auch keine Rechtsberatung durchführen;) Ich persönlich habe minimale Jurakenntnisse, aber ich bin ein Verständiger Mensch mit ausgeprägten Rechtsbewußtsein und liege meisten Richtig zum Ärger der Sachbearbeiter

    Turtle1972
    Ach schau mal einer an, da scheint meine Intuition doch mal wieder fast gut funktioniert zu haben, nur das es schlimmer ist als befürchtet, hier Kommentieren aktive Sachbearbeiter des Jobcenter. Na dann sollte es hier niemanden wundern, von wo der Müll kommt.


    Ich bin besser ich überzeuge oder lasse mich überzeugen bevor es zum äußersten kommt, ich zähle mich jedenfalls generell zu den angeblichen 5%
    Mit so lustig überzeugten wie dich unterhalte ich mich nichtmal, heute mach ich mal eine Ausnahme. Du grammatik Gott, wahrscheinlich tippst du auch schneller wie ich, das macht dich noch lange nicht intelligenter (dafür spiele ich besser Gitarre)und es ist offensichtlich, das dein Ziel ist Betroffene vom Klagen abzuhalten, deine Statistik kannst du dir sonst wo hinschieben. Du kennst deine Verbrechen und ich bin jemand der Typen wie dir in den Arsch aufreißt. Hier darfst du lachen, das mache ich auch.:p


    Ich bin übrigens auch nicht dein Gegner, für die durchsetzung meiner Rechte nutze ich noch den Rechtsanwalt und verbringe meine Zeit mit wertvolleren Dingen

    Selbstverständlich solange die höher gestellten Rechte beachtet werden und Köpfe in den Jobcentern nicht glauben das ALG2 eine Bibel ist, dann ersparen sie sich, eine Menge Niederlagen vor Gericht, eine Menge überflüssige Kosten, Arbeitszeit, gefahr zu laufen strafbare Handlungen/Unterlassungen zu begehen und der Output wird sich garantiert bessern. Darum empfehle ich grundsätzlich den Rechtsanwalt, den leider gibt es immer wieder unauflösbare Missverständnisse die nur der Rechtsanwalt auflösen kann :D
    Und wie das so in manchen Verträgen halt ist, sind so einige Klauseln § keiner Beachtung Wert.
    Das ist halt das Problem das für solch ein Verantwortungsvollen Beruf, zu wenig qualifiziert wird und schon Weisungsgebunden Ziele definiert werden, die zulasten der Berechtigten gehen.

    Ich denke ihr habt einen Gedankenfehler und habt noch weniger Vertsand wie Anstand. Wer ist der Staat ? Wer ist die Regierung? sagt mal in welcher asozialen Welt lebt ihr eigentlich? Wenn jemand in ein Sozialforum danach fragt welche Rechte er hat, sollte der doch wohl erwarten können das er Antworten bekommt und keinen Shitstorm von zweifelhaften Charakteren, die offensichtlich für ihre Troll arbeiten geschmiert werden, echt bitter hier die Arroganz von einigen Kommentatoren/Administratoren. Tut mal was für eure Bildung, eure Ratschläge sind sowieso meistens Müll. Ich habe mich hier nur angemeldet in der Hoffnung Erfahrungsberichte austauschen zu können, aber was ich hier ständig lesen muß ist asozial. Ihr rafft nichtmal die hälfte von dem was ein Staat ausmacht und macht hier auf dicke Hose, einfach nur widerlich. Schönen Tag noch


    DENKGIFTE
    Psychologischer Gehalt neoliberaler Wirtschaftstheorie und
    Gesellschaftspolitischer Diskurse (Dipl.-Psych. Thomas Gerlach)


    http://www.kritische-psychologie.de/files/tg2000a.pdf

    Hallo
    kann mir evtl. jemand schreiben welche Formulare ich bei einen Weiterbewilligungsantrag brauche?
    Es haben sich keinerlei Veränderungen ergeben, brauche ich da jetzt nur das Formular Weiterbewilligungsantrag oder zusätzlich noch andere Vordrucke wie Anlage KDU Anlage EK Anlage VM usw ?

    wevell
    Deshalb ist es gut einen Anwalt Fragen zu können, der meistens die Zusammenhänge der Rechtssprechung besser deuten kann als Amateure wie wir.
    Ist jedenfalls meine Erfahrung das diese meist gut ausgebildeten Juristen eine ander Rechtsauffassung haben als JCM und Leute wie ich die sich hier tummeln,
    wie soll ich mir sonst die Ergebnisse erklären die ich habe wenn dieser aktiviert wird und wenn ich es auf deiner Weise versuche? Es gibt nit nur das ALGII man muss schon denke ich auch die allgemeine Rechtsprechung so gut es halt geht beherrschen.
    Ich denke mein Rechtsempfinden ist ganz gut ausgeprägt aber ich bin natürlich kein Fachmann, wenn du hier in der Lage bist Rechtberatung abzuliefern, viel vergnügen obwohl ich gehört habe das dies Illegal ist ich werde nicht petzen lerne mal schön weiter vieleicht klappt es dann auch mal einen juristen die Stirn zu bieten.

    Ich würde an deiner Stelle Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen, das bringt dir Rechtssicherheit, schont deine Nerven, erspart dir Wege und erleichtert dir den Umgang mit dem Jobcenter. Ich gehe davon aus das du wie jeder andere deutscher Bürger Anspruch auf Rechtberatung hast
    Von meinem Rechtsempfinden steht dir das selbe Recht zu wie Ü25 und da gilt nach meinen Kenntnissen
    Leistungspflicht des Leistungsträgers
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a840d17101.php


    Ich denke nicht das sie das dürfen Punkt


    Vermutlich wird man im Jobcenter versuchen dich mit hohen Aufwand abzuschrecken von deinen Rechten gebrauch zu machen so das du wenn es für dich möglich ist auf dein Recht verzichtest, deshalb der Tip mit dem Rechtsanwalt der ist nicht so Zeitaufwendig, normal erledigt der alles für dich und ist wesentlich
    kompetenter und kommunikativer als das Jobcenter
    Wie Wevell schon schreibt die § werden dir nicht viel helfen und wenn die das nicht können glaube ich kann das die Arbeitlosen Intiative auch nicht,
    Ohne Autorität Zeugen usw sind so manche JCM schwer von Begriff vor allem wenn es darum geht Gelder einzusparen
    Viel Freude dabei die 11 Seiten zu studieren ich schätze dafür muss man gewillt sein oder sehr viel Engament besitzen.

    wevell
    Tja ich hoffe die anderen 2 Leistungsberechtigten sind ebenfalls engangiert ihr Recht durchzusetzten und lassen nicht zu das das Jobcenter willkürlich handelt.
    dabei helfe ich gerne unbezahlt deshalb auch meine Erfahrungsberichte hier.
    Genausowenig muss ich deshalb ein schlechtes Gewissen haben, in der freien Wirtschaft heißt es da Überstunden leisten. Nichts zu danken Es ist nicht auf meinem mist gewaschsen, das Jobcenter hatte die Möglichkeit mit weniger Arbeit seine Pflicht zu erfüllen. Also mit dieser Argumentation bist du wohl demnächst Jobcenter Mitarbeiter, deshalb bist du vieleicht hier zur Fortbildung?
    Was ihr dann lernen solltet das ALGII empfänger sich nicht veräppeln lassen, wie schon mal erwähnt ich halte es für meine Pflicht gerade dort meine Rechte durchzusetzen denn sonst ist das Risiko sehr hoch das nicht nur die 2 wartenden ihr Recht nicht mehr bekommen sondern viele viele mehr. Bitte gern geschehen.
    Aufgrund der vielen die ihre Rechte nicht wahrnehmen, kommt es doch ständig dazu das man Widerspruch einlegen und notfalls den Rechtsanwalt einschalten muss. Es gibt keine Firma die sich solch eine Fehlerquote leisten kann ebenso Gerichtverhandlungen verliert. Tut mir zwar auch weh aber dahinter steckt nunmal System an soviel Dummheit glaube ich nicht. Sie müssen ihre betrügerischen Quoten und verbrecherischen Vorgaben erfüllen.
    Ja und natürlich das Recht der ALGII berechtigten schädigt natürlich wieder andere, aber auch da gilt dasselbe Prinzip da hätten es welche einfacher haben können wenn sie das nicht Gesellschaftlich beabsichtigt hätten usw usw dann hätten die dritten Welt Länder heute denselben Standard wie wir.
    Aber im Ernst du glaubst doch nicht wirklich das das jemand der selbsternannten Elite möchte? Ich bitte dich
    Bildung, Fachwissen, Erfahrung, Rechtschreibung und Mathematik sind fünferlei.
    Wie du richtig festgestellt hast nur fast mein Recht, die vorhersehbare Notsituation habe ich abgewandt und belasse es dabei in der Hoffnung das man dazu gelernt hat. Die Hoffnung stirbt zuletzt vorher stirbt alles andere

    Zurück zum Thema
    heute morgen eine email erhalten der Jobcenter Mitarbeiter kann sich nicht erklären warum ich den Bewilligungsbescheid noch nicht erhalten habe
    und findet meine Unterstellung der Schikane als unangemessen Tja das EDV-System verschickt die Post.
    Meine gegenfrage ob er es als angemessen betrachtet das man nur existenzielle informationen durch die Hilfe des Bürgerbüros und dem Rechtsanwalt erhält.
    Den seine Antwort beruht nur auf Anweisung einer höheren Stelle, die emails hätte er auch damals schon beantworten können sie lagen im vor.
    Nun werde ich bis zum 23.12.2014 warten und beim Jobcenter meine Mitwirkungspflicht durch persönliche Abgabe des schriftlichen Einverstädnisses zur Aufhebung des Datenschutes zwecks Vermieterbescheinigung und der Betriebskosten abgeben und versuchen das Rätsel des Bewilligungsbescheides zu lösen
    Ja ich koche vor Wut kann mich aber beherrschen (was ein ARxxxlXXh) versucht mit seinem schreiben noch auf Autoritär zu machen und meint wirklich sich ein Urteil über angemessen und unangemessen bilden zu dürfen

    Allerdings habe ich da Kritik zu üben.
    Wenn es um den Datenschutz geht ist es ein leichtes diesen zu umgehen.
    Der Vermieter braucht nur keine Betriebskostenabrechnngen auszuhändigen
    Dem ALGII Berechtigten bleibt dann nichts anderes übrig als dem Jobcenter die Einwilligung
    zum aussetzen des Datenschutzes zu geben, sonst droht eine Kürzung, da man sonst
    nicht seiner Mitwirkungspflicht nachkommt. Also ist die änderung vom vom 25. Januar 2012
    doch überflüssig und für alle beteiligten ein Mehraufwand für die Bearbeitung von Anträgen?

    Antwort gefunden!


    Jobcenter dürfen den Sozialleistungsbezug von Antragstellern in der Regel nicht ohne deren Einwilligung an Vermieter offenbaren.


    Nach § 67a Absatz 2 Satz 1 SGB X sind Sozialdaten beim Betroffenen zu erheben. Das Jobcenter ist deswegen verpflichtet, die für die Prüfung von Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) nach § 22 SGB II benötigten Daten beim Betroffenen selbst zu erheben. Diese Leistungen werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind (§ 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II). Für die Berechnung der KdU benötigt das Jobcenter daher Angaben zu den Wohnverhältnissen der leistungsberechtigten Person.



    Die Art und Weise, wie der Betroffene die Daten zu erbringen hat, wird vom Gesetz nicht näher bestimmt. Die von Jobcentern verlangte Vermieterbescheinigung stellt insofern lediglich ein Angebot für eine erleichterte Antragstellung dar, sodass keine Verpflichtung des Betroffenen zur Vorlage der ausgefüllten Bescheinigung des Vermieters besteht. Mangels Qualität einer Beweisurkunde i.S.v. § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB I können dem Betroffenen bei Nichtvorlage auch keine Nachteile aufgrund fehlender Mitwirkung entstehen.


    Als alternativer Nachweis der Mietkosten bieten sich die Vorlage des Mietvertrages und die Vorlage von Unterlagen zu Neben-, Heiz- und sonstigen Kosten an. Bei dem Mietvertrag können nicht leistungsrelevante Passagen geschwärzt werden, um etwa Daten von Mitmietern oder die des Vermieters nicht zu offenbaren. Wenn einzelne Nachweise nicht erbracht werden können oder wenn im Einzelfall der begründete Verdacht besteht, dass Angaben unrichtig oder unvollständig sind, können weitere Nachweise verlangt werden. Bei Untermietverhältnissen besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, den Hauptmietvertrag vorzulegen. In besonders begründeten Einzelfällen kann allerdings eine Aufforderung dazu erfolgen.


    Ohne eine Vermieterbescheinigung werden in der Regel Angaben wie das Alter des Hauses fehlen. Sofern der Betroffene insoweit benötigte Daten nicht vorlegt, kann das Jobcenter das Alter eines Hauses beispielsweise beim Katasteramt erfragen, ohne dass ein Bezug zum Betroffenen hergestellt werden muss.



    Diese Grundsätze zur Wahrung des Sozialgeheimnisses nach § 35 SGB I gegenüber einem Vermieter durch die Jobcenter hat auch die aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25. Januar 2012 (Az. B 14 AS 65/11 R 1 [5]) bestätigt. Wie das BSG darin feststellt, ist der Bezug von Arbeitslosengeld II ein Sozialdatum, dessen Offenbarung durch ein Jobcenter nur zulässig ist, wenn der Leistungsbezieher eingewilligt hat oder eine gesetzliche Offenbarungsbefugnis vorliegt.

    Guten Morgen
    kennt sich jemand aus?
    Ich wohne seit 2011 in einer WHG in der ich noch nie eine Betriebskostenabrechnung erhalten habe.
    2012 wollte man mir aus diesen Grund die Grundsicherung kürzen. Mein darauf folgender Widerspruch wurde anerkannt und
    ich bekam zu meiner Überraschung eine Rückzahlung durch eingesparte Betriebskosten vom Jobcenter zurück
    Der damalige Sachbearbeiter hatte sich ohne mich zu informieren offensichtlich mit dem Vermieter verständigt, was ich bemängelte,
    dieser schrieb mir das dies Rechtens sei. Eine Einsicht in die Betriebskostenabrechnung habe ich nicht erhalten.
    Da dieses Problem immer noch besteht und alle 6 Monate zu Problemen mit dem Jobcenter führt und ich diesmal wieder zur Mitwirkung aufgefordert werde diese abzuliefern oder das einverstädniss abgeben soll das sich das Jobcenter mit meinem Vermieter verständigen darf, auf Grund des Datenschutzes, hätte ich gerne gewußt ob diesbezüglich seit 2012 eine Gesetzesänderung stattgefunden hat.

    Stylewolf
    Phasenweise und bedingt durch die sich zu bietenden Möglichkeiten, das hängt davon ab wieviel Hoffnung und Informationen ich zur Verfügung habe.
    In Deutschland werden sie nie beantwortet, in Österreich schon eher, vor wenigen Wochen hätte ich beinah ein Vorstellungsgespräch in Österreich Villach
    bekommen, leider scheiterte es an meiner Qualifikation die haben einen Ausgebildeten Tischler für die Möbelmontage gesucht leider besitze ich nur Berufserfahrung. In Deutschland ist meine Motivation zur Zeit ziemlich am Boden. Das Risiko wär ich sofort eingegangen obwohl ich durch die mutwillig verursachte Zwangsverwarlosung des Jobcenters definitiv gesundheitliche Probleme habe für Dinge die Sinn machen würde ich ohne zu zögern mein leben riskieren.
    Auch wenn es so klingen mag wie: "Immer sind die anderen Schuld" Ich habe Mitarbeiter des JC gewarnt vor der Situation die sie herbeiführen mit 18DinA Seiten an meinem alten Wohnort und mit 15DinA Seiten an meinen momentanen Wohnort, diese Information und Engament wurde aber nur dazu missbraucht mir das Leben zur Hölle zu machen und ich habe keine Lust hier jetzt dir 40DinA Seiten zu schreiben damit du meine Situation evtl. begreifst.
    In den Zeiten meiner Arbeit war ich und werde es wohl immer sein höchst Engagiert, ich habe niemals in meinem Leben einen Arbeitsplatz aufgrund eines unzufriedenen Arbeitgebers verloren. Ich arbeite allerdings auch nicht für Verbrecher Dummköpfe oder Arschlöcher. Sollte man mich irgendwann wie es scheint erfolgreich staatlich kaputt gemobt haben werde ich mitsicherheit auch ein Krimineller, Selbständiger und Asozialer Unternehmer mit höchsten Engament werden. Bleibt zu hoffen das du niemals meine Geschichte,Probleme und Erfahrungen machen wirst. LG Frohe Weihnachten

    Zurück zur Untätigkeit
    Die Probleme sind nach wie vor nicht beendet obwohl es sich nur um einen einfachen WBA ohne jegliche änderung handelt,
    trotz der bisherigen hilfe des Bürgerbüros und einem Rechtsanwaltes habe ich bislang nur die zweifache Ausführung zur Mitwirkung erhalten, auf einem wird zwar die Bewilligung für drei Monate erwähnt nur seltsamerweise habe ich diese nicht erhalten obwohl die ja zeitgleich hätten ankommen müssen.
    Die zu erwartende höhe meiner Leistung kenne ich nur durch eines der Telefongespräche mit meinem Rechtsanwalt der erfrischend informiert und kompetent ist.
    Seit 2011 wohne ich in einer WHG für die ich noch nicht ein einziges mal eine Betriebskostenabrechnung erhalten habe, das erforderte vor sechs Monaten die Hilfe eines Rechtsanwaltes nur der verhalf mir zu meinen Rechten. 2012 woltte man mir sogar dafür die Grundsicherung kürzen, der widerspruch wurde anerkannt mit dem damaligen Sachbearbeiter konnte man noch über das email verfahren Kommunizieren, heute nicht mehr möglich, mit verantwortlichen kommt man nicht ins Gespräch. Jetzt gibt es offensichtlich nicht nur die Computerumstellung sondern auch mal wieder den wechsel eines Sachbearbeiter der über die vergangene Situation nicht informiert ist und die Rechtsgrundlage nicht kennt, ich bin da mittlerweile ganz gut informiert durch die alle sechs Monate wiederkehrenden Nötigungen. Zumindest ist die vorherige Notlage abgewendet allerdings in anbetracht der ständigen schikanen könnte es tatsächlich mal passieren das ich die Fassung verliere noch vertraue ich auf das Bürgerbüro und den Rechtsanwalt sollte das nicht mehr gegeben sein ???????????.
    So sind halt 15 Telefongespräche 3 Vorsprachen im Jobcenter und 5 emails und drei Briefe Notwendig um halbwegs zu seinen Rechten zu kommen.
    Bis jetzt, bin mal gespannt was noch kommt. Ja und ganz sicher meine Zeit ist beinah unbegrenzt meine Nerven allerdings nicht. Ich würde das als Psycholgische Kriegsführung bezeichnen, also ich kann mir prima vorstellen das Menschen mit weniger Empathie ganz übel reagieren würden, Aber leider sind die JObcenter nur völlig überfordert, unfähig und Schikanefreudig
    Meine VERMUTUNG das Amt hätte ohne die erwähnte Hilfe, bis jetzt gar nichts in meinem Fall getan, mir irgendwann in der nächsten Woche die Aufforderung zugeschickt, erklärt sie können den Antrag nicht bearbeiten aufgrund der fehlenden Betriebskostenabrechnung,der zeitlichen Verzögerung durch die Computerumstellung und den unvorhersehbaren Feiertagen und ich hätte mir dann am zweiten einen Lebensmittelgutschein abholen dürfen usw Man darf es ja niemanden zu einfach machen sonst sind die KUNDEN womöglich nicht motiviert, um demnächst unterhalb des Mindestlohn für sechs Monate tätig zu werden

    Dank einer Beschwerde beim Bürgerbüro wurde die email die ich unbeantwortet an die Teamleitung des JC und der allgemeinen JC Adresse gesendet habe weitergeleitet und endlich (Dank dem Bürgerbüro) beantwortet. Eine JC- Mitarbeiterin teilte mit mit das die Zahlungen weiterhin geleistet werden und ich in dieser Woche einen Bewilligungsbescheid nur für drei Monate erhalten werde aufgrund der Computerumstellung. Im vertrauen auf diese Information der Mitarbeiterin ist nicht nur die drohende Notsituation abgewandt sondern auch die sehr unangenehme Unsicherheit.
    Diese Möglichkeit der Informationsbeschaffung gab es vor 25Jahren noch nicht.
    Ich bedanke mich hier für die Hilfe und Information der Mitbetroffenen.
    Wenn jetzt noch jemand weiß wo man Arbeit findet ohne sich selbst oder andere zu schädigen wär die Welt in Ordnung.

    Nein aber es bleibt Zeit das herauszufinden, die grössere Sorge die ich hätte diesen auch unmittelbar bei Eintritt der Notlage zu bekommen und den JCM klar zu machen das ich diese Recht dann auch habe ohne Verzögerung das Geld für den ganzen Monat ausbezahlt zu bekommen. Ob die Blitzüberweisungen tätigen wo das Geld in wenigen Stunden überwiesen wird bezweifel ich.
    Eine weitere Erfahrung war das ich durch Feiertage einen Check des JC nicht erhalten habe. (mittlerweile habe ich ein Konto)
    Daraufhin wurde mir ein Lebensmiittelgutschein gewährt nach einer Wartezeit von fünf Stunden, aus der resultierenden Erfahrung würde ich diesen mit aller Konsequenz ablehnen, dafür habe ich jede Menge Gründe (das mache ich bei meinen Leben nie wieder), möchte ich jetzt aber nicht alle aufzählen, ebenso habe ich mich bei der Polizei erkundigt was die mir den empfehlen würden und doof gefragt ob ich nun Mundraub begehen müsste, da haben die mir empfohlen zum JC zu gehen, was ich nicht wusste war das dieses geöffnet hatten, da das normalerweise ein Ruhetag für das JC war. Dort hat man mich dann mit einen Lebensmittelgutschein abgespeist alles andere hätten sie abgelehnt obwohl Rechtswiedrig, die Notsituation wurde zwar abgewendet aber dafür habe ich einen hohen Preis an Erfahrung bezahlt.
    -Die Verkäuferin war völlig überfordert
    -Die wartenden nach mir waren völlig überfördert
    -Ich war überfordert
    -Absolut uneffektiver Einkauf war ein 30Gutschein musste sofort im ganzen eingelöst werden, also musste ich teuer einkaufen da ich nur zwei Tüten tragen konnte
    -Datenschutz das JC muss nicht wissen was ich Einkaufe Quittung geht zum JC
    -Freie Wahl des Geschäfts? welche Leute da wohl so untereinander Handel betreiben?
    -Das sind nur die mir wichtigsten Gründe Lebensmittelgutscheine abzulehnen


    Das Problem ist ich muss mit 50 Euro ab heute, bis zum 01.01.2015 auskommen, das ist nichtmal das Problem nur wenn dann noch Verzögerungen auftreten wird es unmöglich.


    Sollte es trotz meiner Bemühungen zur Notlage kommen, wird es eine Katastrophe geben, die Verantwortlichen die mir erzählen wollen es ist nicht möglich einen WBA (trotz der Umstellung) der keinerlei Veränderung enthält nicht zu bearbeiten und daraufhin die pünktliche Zahlung zu verweigern, werden sich der vorsätzlichen schweren Nötigung schuldig machen und dafür mache ich mir die Mühe das zu vermeiden. Am 02.01.2015 ohne Geld mach ich nicht mehr viel, dann ist Deadline Der Antrag wurde am 13.11.2014 abgegeben da könnte ich tatsächlich überreagieren.