Beiträge von Hartz4=verfassungswidrig

    Autsch, da ist ja einiges schief gelaufen aus Unerfahrenheit.


    Als aller Erstes würde ich umgehend zu einem Phychologen gehen und mich wegen eines Nervenzusammenbruchs krankschreiben lassen.
    Erzähle ihm von dem unverarbeiteten Todesfall und der Schikane seitens des JC in Bezug auf die Maßnahme, (Ablehnung der Teilzeit trotz Empfehlung der Psychologin und der Maßnahmenleitung) und der damit verbundenen Existenzbedrohung durch Sanktion.


    Hast Du schon eine Anhörung oder einen Sanktionsbescheid in dieser Angelegenheit bekommen?
    Wenn ja, unbedingt Widerspruch einlegen und Antrag auf Aussetzung des Sanktionsverfahrens stellen.
    Begründung:
    Mit seiner Entscheidung vom 27.05.2015, Az.: S 15 AS 5157/14 hat das Sozialgericht Gotha die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen nach §§ 31a, 31b SGB II angezweifelt und in mündlicher Verhandlung am 27. 05 2015 beschlossen, dass das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 GG vorgelegt wird.


    Das Sozialgericht Gotha vertritt die Auffassung dass die §§ 31a, 31b SGB II das Grundrecht nach Art. 1, 2, 12 GG verletzten.


    Insbesondere sieht das Sozialgericht Gotha durch Sanktionen das Grundrecht der
    Menschenwürde (Art. 1 GG), das Recht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG), sowie die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) verletzt


    Die natürliche Person XXXX XXXX beantragt die Aussetzung des Verfahrens gem. § 114 SGG, bis Entscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht getroffen sind. Sollte das Bundesverfassungsgericht ebenfalls der Auffassung sein, das Sanktionen verfassungswidrig sind, sind die Sanktionen zurückzunehmen und eventuell einbehaltennen Sanktionsbeträge auszuzahlen. Diese sind selbstverständlich nach § 44 Abs. 1 SGB I zu verzinsen.


    Generelles:


    1. Niemals eine Eingliederungsvereibarung sofort beim Jobcenter unterschreiben, jedoch auch auf keinen Fall diese Verweigern.
    Verweigert man den Abschluß einer Eingliederungsvereinbarung von vorn herein, bekommt man diese ansonsten per Verwaltungsakt aufs Auge gedrückt.
    Danach streicht man zu Hause Dinge die einem nicht gefallen aus der EGV heraus und unterschreibt mit "Unterschrift unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung" Da die JCs gerne Unterlagen verbummeln, bringe ich die EGV immer persönlich zurück und lasse mir das quitieren..
    Somit hat der Sachbearbeiter seine Unterschrift und kann daraus keinen Verwaltungsakt mehr machen.
    Vor Gericht gilt diese Unterschrift jedoch als nicht geleistet, da unter Vorbehalt.


    2. Wenn man eine Maßnahme nicht mitmachen will, dann geht man da trotzdem hin und bekommt eben nach 1 Stunde fürchterliche Kopfschmerzen oder so und muss zum Arzt. Mit einem gelben Schein darf das JC Dich nicht sanktionieren.


    Ich wünsche Dir viel Kraft ;)

    Ich würde mit dem Arbeitgeber reden. Dieser könnte die das Januargeld so überweisen, dass das Geld erst am Montag den 01.02. auf dem Konto eingeht.
    Dann kommt es nicht zu einer Rückzahlung.
    Für den Februar beantrage bitte ein Darlehen unter Berücksichtigung der doppelten Miete, da Hartz4geld ja immer vorschüssig bezahlt wurde und somit die Lücke geschlossen werden muss.!