ALG II bei Arbeitsaufnahme und Ortswechsel

  • Hallo,


    Ich habe zum 15.1. endlich einen Job gefunden, aber stehe nun vor ein paar Fragen bei denen ich mir nicht sicher bin.
    Ich werde vermutlich zum 31.1. ein halbes Monatsgehalt bekommen. Dann müsste ich nach dem Zuflussprinzip das erhaltene ALG II zurückbezahlen für Januar zurückzahlen, richtig?
    Da das Jobangebot recht kurzfristig kam, muss ich noch meine Miete am derzeitigen Wohnort für Januar zahlen. Die neue Arbeitsstelle liegt 300km entfernt und ich muss mir für Januar dort eine Wohnung mieten. Nun stehe ich vor der Doppelbelastung mit 2 Mieten für Januar, ein halbes Monatsgehalt für Januar und ich muss das ALG II für Januar zurückzahlen. Dazu kommt das weitere Problem, dass ich dann bis Ende Februar(in dem das nächste Gehalt kommt) absolut kein Geld mehr zu leben hätte. Gibt es da irgendwelche Hilfen oder Förderungen für solche Fälle? Habe etwas von Überbrückungsgeld gelesen, würde das in diesem Fall greifen?
    Werde morgen früh auf die ARGE gehen und versuchen es zu klären, würde mich aber über eure Ratschläge für das Vorgehen freuen!

  • Die Kosten der Zweitwohnung kannst du als Absetzbetrag beim Lohn geltend machen, es sind ja Aufwendungen für den Job. Das bedeutet, dass dir weniger Lohn angerechnet wird und du weniger, ggf. sogar gar nichts zurückzahlen musst.


    Für Februar kannst du ein Darlehen nach § 24 Abs. 4 SGB II beantragen. Überbrückungsbeihilfe gibt es schon lange nicht mehr, wäre aber auch ein Darlehen gewesen. Wenn du umziehst, musst du aber beim JC des neuen Wohnortes den Antrag stellen.

  • Ich würde mit dem Arbeitgeber reden. Dieser könnte die das Januargeld so überweisen, dass das Geld erst am Montag den 01.02. auf dem Konto eingeht.
    Dann kommt es nicht zu einer Rückzahlung.
    Für den Februar beantrage bitte ein Darlehen unter Berücksichtigung der doppelten Miete, da Hartz4geld ja immer vorschüssig bezahlt wurde und somit die Lücke geschlossen werden muss.!