Beiträge von aks_210

    Moin Moin


    seit einigen Monaten beziehe ich ALG2; ein festes Arbeitsverhältnis ist wohl aufgrund meines Alters und meiner leichten Behinderung nicht mehr realistisch. So bin ich immer froh, ab und zu in unserer Gegend mal Zeitungen austragen zu können. Das weiss das JC und so reiche ich dann meine Verdienstabrechnung ein, erhalte eine Neuberechnung und zahle einen Teil des ALG2. So weit alles ok.
    Jetzt habe ich die Aussicht, diesen 450-Euro-Zustelljob bei der Zeitung langfristig ausüben zu können.
    Nun meine Frage: ist es jetzt besser, weiterhin im Vorfeld ALG2 zu kassieren, die Verdienstbescheinigung einzureichen und dann die Rückforderung des JC abzuwarten (so läuft es bisher) oder bringt es Vorteile zum 450-Euro-Job eine Aufstockung zu beantragen?

    Allerdings verstehe ich nicht warum er im Januar noch 25,92 Euro bekommen hätte und jetzt nix mehr. Du kannst aber mit der Krankenkasse Ratenzahlung vereinbaren.


    Wahrscheinlich liegt das daran, dass ich im Februar für einige Tage Zeitung ausgetragen habe. Dadurch wurde mein Einkommen zu hoch und meinem Sohn wurde der ALG2 Anspruch gestrichen. Da wird man für's Arbeiten noch bestraft. Passiert mir mit Sicherheit nicht noch einmal.
    Um Zusendung der Anträge für Ratenzahlung habe ich gebeten.

    So, endlich liegt meinem Sohn ein offizieller Ablehnungsbescheid des JC vor. Demnach verdiene ich in unserer BG 14,07 € zuviel, dadurch musste der Antrag auf Zahlung von ALG2 für meinen Sohn abgelehnt werden.
    Mit der KK habe ich gesprochen; die wollen nun nur noch ca. 170 Euro pro Monat von meinem Sohn haben.
    Sehe ich das nun richtig: Weil ich also 14 Euro zuviel verdiene, muss ich für meine Sohn ca 170 Euro Strafe, bzw. KK beitrag bezahlen?

    Nach den infos auf diesem Portal "zählen auch ... unverheiratete Kinder zur Bedarfsgemeinschaft, sofern sie dem Haushalt angehören und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben."


    Mein Sohn und ich bilden also im Moment eine solche BG. Was aber sind wir, wenn mein Sohn 25 wird? Was ändert sich z. B. dann für meinen Sohn, wenn er mal wieder ins ALG2 rutschen sollte?


    LG
    Wolf&Kai

    Moin Moin


    vllt. kann mich hier mal jemand verständlich aufklären, wer zahlen muss.:confused:


    ab 23.1.2017 bezog mein Sohn, mit dem ich zusammen wohne, ALG2. Da er erst 24 Jahre alt ist, musste ich den Antrag ausfüllen. Es wurden uns 25,92 Euro pro Monat zugesprochen.
    Da wir uns für Almosen zu schade sind und mein Sohn zum 1.4.2017 bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben hatte, haben wir auf das Geld ab Februar verzichtet und somit eine Beendigungsmeldung erhalten zum 1.2.2017.
    Vor einiger Zeit erhielt mein Sohn nun von der Krankenkasse einen Bescheid, dass er über 400 Euro mtl. zu zahlen hätte für seine weitere Mitgliedschaft dort. Nach Rücksprache mit dem Jobcenter hätte ich diesen Beitrag für meinen Sohn zu zahlen. Das wäre aber fast die Hälfte meines Nettoeinkommens. Da kann doch etwas nicht stimmen :confused:
    Darum meine Fragen:
    1. woher rührt diese riesige Krankenkassen Forderung?
    2. wer ist tatsächlich für die Weiterversicherung bei ALG2 - Bezug zuständig?
    3. Wie sähe es für meinen Sohn aus, wenn er hier im Haus (6 Parteien) in eine eigene Wohnung ziehen würde?


    Vllt. kann uns ja jemand weiter hrelfen.


    LG
    Wolf&Kai