.......und danach?

  • Nach den infos auf diesem Portal "zählen auch ... unverheiratete Kinder zur Bedarfsgemeinschaft, sofern sie dem Haushalt angehören und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben."


    Mein Sohn und ich bilden also im Moment eine solche BG. Was aber sind wir, wenn mein Sohn 25 wird? Was ändert sich z. B. dann für meinen Sohn, wenn er mal wieder ins ALG2 rutschen sollte?


    LG
    Wolf&Kai