Beiträge von JoachimM

    Hallo,


    wenn ich richtig bin, werden dir 136 Euro ALG II abgezogen bzw. soviel deines EInkommens auf das ALG II angerechnet.


    Was meinst du mit "auf mein Kind aufgeteilt wird"?


    Die ARGE rechnet das Einkommen immer für den Monat, in dem du es erhältst.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo Beo,


    die Einnahmen deines Sohnes werden zu den üblichen Regeln (100,00 Euro anrechnungsfrei, der Rest zu 80%) angerechnet.


    Euch stehen pro Erwachsenem 347 Euro und pro Kind 311 Euro zu. (siehe http://www.sozialleistungen.in…2/alg-ii-leistungen.html). Also 1316,00 Euro. Außerdem werden Miete und Heizkosten übernommen.


    Von dem Gesamtbetrag werden Eure Einnahmen abgezogen.


    Fahrtkosten und Anders können ggf. bei gesondertem Antrag erstattet werden - meist aber nicht. Versicherungen - auch für KFZ - werden nicht übernommen.


    Ihr erhaltet nach meinen Berechnungen noch etwas über 400,00 Euro Zuschuss zur Miete.


    Da dein Sohn sich nicht selbst unterhalten kann und in einer eigenen Wohnung ALG II bräuchte, um leben zu können und er unter 25 ist, darf er nicht ausziehen bzw. würde, wenn er auszieht, keine Unterstützung erhalten.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    sie verdient so viel, dass auch die Ausnahmeregel, dass jemand trotzdem eine Krankenversicherung erhält, auch wenn er eigentlich keinen ALG II Anspruch hat und durch die Zahlung der Krankenversicherung bedürftig werden würde, nicht hilft.


    Die Krankenversicherung muss also vom Gehalt finanziert werden.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo LEUTE BRAUCHE DRINGEND HILFE;


    Das glaube ich dir gerne. Wenn du in der Form, wie du dich hier ausdrückst, woanders versuchst Hilfe zu bekommen, wirst du auf taube Ohren stoßen.


    HABE EINE EIGENE KLEINE wOHNUNG UND BIN OFT BEI MEINEM FREUND JETZT MACHEN DIE ÄRGER;ER VERDIENT CA 1400 und die Denken sie brauchen nicht bezahlen diese 345 Euro. wo sind meine rechte.danke


    Wenn du mit ihm zusammen wohnst, den größten Teil der Zeit bei ihm wohnst etc. geht die ARGE erstmal davon aus, dass ihr in einer Gemeinschaft lebt. In dem Fall muss er für dich aufkommen. Mit 1.400 Euro netto kann er das, also hast du keinen Anspruch mehr auf ALG II.


    Das hat dir die ARGE aber alles auch in einem Bescheid geschrieben. Les den mal durch - und wenn du widerlegen kannst, was die ARGE meint, zu wissen, dann mach das.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    du solltest in jedem Fall sofort und mehrfach bei der ARGE nachfragen.


    Ich finde es aber trotzdem komisch:


    20.7. Arbeitsbeginn
    kein Geld im Juli
    kein Geld im August
    Geld für zwei Monate im September


    Da ist irgendwas bei deinem Arbeitgeber faul. Ein brauchbarer Arbeitgeber wird dir auch mit einem Vorschuß helfen können - z.B. in Höhe eines Monatsgehalts. Das würde ja passen, da du am 20.9. zwei Gehälter bekommen müsstest.


    Grüße,
    Joachim

    Hallo,


    wie in einem anderen Thread geschrieben - wenn du zwei Monate arbeiten musst, bevor du dein erstes Gehalt bekommst, stimmt etwas bei deinem neuen Arbeitgeber nicht. Nicht bei der ARGE.


    Grüße,
    Joachim

    Es ist einfach komisch - wenn du ab dem 4.8. arbeitest, dann hast du zum Ende des Monats August Anspruch auch Gehalt. Wenn dein Arbeitgeber zum 15. abrechnet und daher du erst um den 15.9. herum dein Gehalt erhalten, so kenne ich es so, dass er dir zum Monatswechsel einen Vorschuß zahlt, da du am 15.9. ja Gehalt für mehr als einen Monat erhalten würdest.


    Grüße,
    Joachim