Beiträge von Helmut K.

    Hallo,


    die ARGE will bei der Berechnung meines Hartz IV-Zuschusses meine titulierten Zahlungen auf Unterhaltsrückstände nicht berücksichtigen. Sie meinen, dass es sich um nicht berücksichtigungsfähige Schulden handelt. Ich bin da anderer Ansicht, denn schließlich ist der Rückstand tituliert, ich habe auch schon lange vor dem HartzIV-Antrag die Rückstände getilgt und der Rest ist jederzeit vollstreckbar.
    Außerdem wurde trotz meines Nachweises über mein Einkommen (1060,- Euro netto monatlich) ein fiktives Einkommen in Höhe von 1300,- Euro netto angenommen, weil ja angeblich noch Bonusse oder Prämien zu meinem Gehalt dazukommen könnten.
    Natürlich habe ich Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Gibt es gesetzliche Grundlagen, nach denen die Rückstandszahlungen berücksichtigt werden müssen?
    Danke für die Tipps und Ratschäge.

    Danke für die schnelle Auskunft. Es handelt sich um Rückstände, die ich derzeit mit 100 Euro mtl. ausgleiche. Ein neuer Titel wird mir also nichts nutzen. Wie sieht es mit titulierten Schulden aus, werden die auch angerechnet?

    Hallo, ich muß ab nächten Monat HartzIV-Zuschüsse beantragen, da mein Einkommen drastisch sinken wird. Kann ich eine Unterhaltszahlung (Rückstände für Kindesunterhalt) als einkommensmindernd angeben und wird diese bei der Berechnung als Sonderausgabe oder ähnliches berücksichtigt?