Beiträge von Gale Smith

    Hallo noch einmal. Ich habe die Forensuchfunktion hoch und runter bedient, aber keine Hilfreiche Antwort gefunden. Hoffe aber auf (schnelle) Hilfe.


    Im Zusammenhang mit diesem Thread suche ich jedoch nach Möglichkeiten, vom JC soweit wie es geht in Ruhe gelassen zu werden.



    In paar Randinfos:
    - ich arbeite auf 400 EUR Basis
    - mein Vertrag wurde überraschend auf "Gleitzone" aufgewertet, somit habe ich die Chance bis zu 800 EUR/Monat zu verdienen.
    - ich arbeite zwischen 60 und 120 Stunden pro Monat bei einem Lohn von 6 EUR/h und maximalen Einnahmen von 800 EUR, Rentenversicherung zahle ich selbst
    - laut VERBIS System bin ich offiziell "integriert" (so mein Berater aus der "Schnellintegration")



    Ich habe am 01.12. einen Termin beim JC. Interessanterweise nicht bei meinem "Hauptberater", sondern scheinbar bei deren Vertretung. Da meine EGV (Eingliederungsvereinbarung) zum 12.11.2011 ausgelaufen ist, vermute ich, ist dies der Hauptgrund für meine Einladung.



    Ich würde gerne Klären, ob ich die Idiotie von 7 Bewerbungen pro Monat auf "jede zumutbare Stelle" nicht einfach streichen lassen kann. Ich habe kein Problem damit mich überhaupt zu bewerben, aber:


    - das JC hat sich nicht an deren eigene Vereinbarung (Zusenden von Stellenangeboten, option auf Weiterbildung) gehalten
    - das JC drohte mir schon mehrmals mit einem Verwaltungsakt bei Nichtunterschreiben der Vereinbarung (ich war mit den Konditionen/Auflagen nicht einverstanden)
    - ich arbeite bereits bis zu 120h/Monat im Verkauf, überwiegend Spätschichten, stehende Tätigkeit (was sehr schlaucht)





    Hauptfrage(n):
    Gibt es eine Möglichkeit beim JC gelistet zu sein, jedoch nicht mehr als Arbeitssuchend?


    So habe ich doch eine Stelle mit Aussicht auf Aufstieg, bzw. hat mir das JC bis dato in keinster Form laut §35 Abs 2 SGB II weiter geholfen.



    Oder kann ich darauf bestehen nur "mindestens 1 Bewerbung pro Monat" ein zu reichen?


    Ich bin ja nicht abgeneigt mich zu bewerben, nur eben nicht auf hinz und kunz, sondern auf etwas, was ich gelernt habe bzw. mich auf langer Sicht weg von JC und Arbeitsamt bringt. Dazu gehören meines erachtens Call Center nicht dazu.



    Ich habe den Verein, und vor allem meine Beraterin, schlicht und ergreifend satt. Ich möchte nur Arbeiten und meine Ruhe haben. Manche Berater sind auch froh über solche Kandidaten. Warum nur nicht bei mir... :(



    Danke für's Antworten.

    Ein weiterer Nachtrag für alle die Mitlesen:


    Info bezüglich Krankenkasse:
    Meine Krankenkasse hat mir mittlerweile geantwortet. Im Falle von Arbeit mit Vergütung >400,01 EUR (so dass die Sozialversicherung greift), bin ich versichert. Im Falle von Selbstständigkeit und Praktikum zählt ein eigener Satz. Bin ich "unter" dem Satz von 400,01 EUR und ohne Unterstützung von ALG II, so habe ich sämtliche Beiträge selbst zu tragen.



    Info bezüglich Wohngeldstelle:
    Hier gab es eine definitve Absage. Mir wurde heute persönlich in's Gesicht gesagt: "Sie erhalte Wohngeldhilfe sobald Sie nachweisen können, dass Ihr einkommen regelmä0ig 700 EUR (Netto) Beträgt. Andernfalls sind Sie beim Jobcenter gelistet". Keine Info bezüglich Grundsicherung via SGB XII (Sozialhilfe).




    Leider sehr ernüchternd, bis dato habe ich jedoch noch keinen Kontakt mit der Sozialhilfestelle aufgenommen um etwaige offene Fragen zu klären.


    Jemand vielleicht einen Tipp?

    Nachtrag - Donnerstag Abend:


    Ich habe heute erneut mit der Leistungsabteilung gesprochen bezüglich Auslösen aus dem JC. Die Mitarbeiter der Abteilung meinten:


    "Am einfachsten ist ein Änderungsbescheid, auf dem explizit vermerkt wurde, dass keine Hilfe mehr benötigt und man auch nicht mehr Jobsuchend ist - das ist alles".


    Dies ist doch eine sehr überraschende Aussage, hatte eigentlich anderes in Erinnerung. Nun gut, aber damit wäre zumindest schon mal ein Großteil der ersten beiden Fragen beantwortet.



    Ich warte noch auf Antwort seitens der Krankenkasse bezüglich Versicherung bei Minijobs besonders nach der Auslösung aus dem JC. Selbstverständlich würde ich mich trotzdem freuen Antworten bzw. Lösungsansätze auf meine gestellen Fragen zu bekommen.



    Erneut Danke für die Mühen.


    - Gale

    Hallo liebe Mitleidensgenossinnen und Genossen,



    diese Frage kommt durchaus öfter im Forum vor, aber leider nicht in dieser Form. Falls dieser Post im falschen Bereich herumschwirrt, würde es mich freuen wenn selbiger verschoben wird.



    Folgende Backstory (lang, siehe Fragen und Rechnungen weiter unten):


    Ich bin beim Jobcenter seit mehreren Jahren. Gründe sind (zugegebener Maßen) Eigenverschulden, Lustlosigkeit, Seelischer Absturz. Ab und an war ich fleißiger Aufstocker und habe natürlich dort die besten Erfahrungen in der Thematik "Anrechnen von Einkommen" gemacht. Hilft mir bis heute mich zu wehren, ich hatte Zeit viel Gesetzestexte zu lesen.


    2009 bin ich in die Landeshauptstadt gezogen um ein neues Leben an zu fangen, sowohl Privat als auch Beruflich. Leider auch hier wieder beim JC gelandet. Von dort bin ich nach mehreren Streitereien erst einmal für 1,5 Jahre in eine MAE gesteckt worden, die es mir Außnahmsweise sogar ermöglicht hatte, in meinem zweiten erlernten Beruf (bzw. selbstfinanzierten Fortbildung) zu arbeiten: in einem Theater als Tontechniker.


    Anträge auf Weiterbildung in diesem Bereich wurden jedoch permanent abgewiesen, da ich bereits eine IT Ausbildung hatte und es "keine Aussicht auf Übernahme gibt (laut VERBIS) - Call Center Agents werden aber gesucht". Diese Thematik ging auch bis zum Sozialgericht und schlummert dort nun schon seit gut 1,5 Jahren - ohne weitere Info, meine Anwältin hat sich nicht weiter darum gekümmert und das JC weigert sich weiterhin Neuanträge an zu nehmen.



    Zum aktuellen Stand der Dinge:


    Zum 26.09.2011 habe ich einen Job mit geringer Vergütung (400 EUR Basis) angenommen. Natürlich wollte ich sofort anfangen (da ein Themengebiet das mir Spaß macht, ich darin schon gearbeitet und auch Aufstiegschance habe), landete aber erst einmal im Krankenhaus wegen Gallenblasen OP, inklusive AU bis einschließlich 31.10.2011. Selbstverständlich war mein AG davon informiert, ebenso das Jobcenter.


    Nun war die Sache jedoch so, dass mich das JC währenddessen mehrmals falsch Berechnet hat!


    Zum einen war da ein Disput mit einer ausstehenden Gasabschlagszahlung für den Monat August (40 EUR) plus den fehlenden Warmwasserpauschalen. Hinzu kommt, dass das JC trotz anderer Info meinerseits und Kopien meines Vertrages davon ausgegangen ist, dass ich VOLLZEIT Arbeite und haben mich somit erst einmal falsch Berechnet.


    Ich hatte angegeben, dass ich für den Monat September 11h a 6 EUR gearbeitet hätte - mehr war nicht drin. Das JC ist von je 7h a 6 EUR ausgegangen und hat somit erst einmal 63 EUR von meinen Leistungen abgezogen, da "der Rest ja angerechnet würde". Für den Monat Oktober dann 400 EUR. Soweit teilweise korrekt, wäre da nicht das Krankheitsproblem.


    Schriftlich gings nichts voran, also bin ich mehrmals zum JC um eine "Audienz" mit der Leistungsabteilung zu bekommen. Diese bestanden darauf, dass ich (selbstverständlich) Lohnnachweise einreiche. Nun ist es jedoch so, dass mein derzeitiger AG nur Lohn zahlt, wenn ich auch gearbeitet habe. Und dann jeweils zum Ende des Folgemonats. Für den September habe ich das via FAX bestätigt bekommen (mit virtuell gezeigten Vogel am Telefon!), für Oktober nicht. Resultat: das JC schickt mich nach Hause "wir brauchen nachweise für Oktober und November". Diese reiche ich nun morgen (Donnerstag) nach, soweit es mir natürlich möglich ist.



    Das Hauptproblem


    Das JC zahlt natürlich "im Vorraus" (laut Aussagen Leistung). Sprich Ende des laufenden Monats für den Folgemonat. Mein AG jedoch "Rückwirkend" (wenn ich das so sagen darf) zu Ende des Folgemonats. Sprich wenn ich im November gearbeitet habe (was im Moment der Fall ist), dann bekomme ich sowohl Nachweise als auch Geld erst zu Ende Dezember.


    Das daraus resultierende Problem:
    JC rechnet an, überweist nur ca 429 EUR, was von meinen Rechnungen für Wohnung, GAS, Strom, Telefon und Schuldenrückzahlung an die Bank sofort aufgesogen wird. Somit bin ich schon am ersten Tag im Minus. Mein Lohn kommt jedoch erst Ende des Monats. Sprich - Mittellos. Und das JC sagt "das ist korrekt so, das ist das Zulaufprinzip - beschweren Sie sich (ZITAT!) bei den Leuten unter der großen Kuppel".




    Spaß mit dem "Berater" (Zusatzinfo):


    Seitdem ich beim JC bin, habe ich Ärger mit meiner scheinbar neunmalklugen Berufsberaterin(!). Diese sah es nicht ein, sich in meinen Fal ein zu arbeiten und wollte mich permant in's Call Center abschieben. Hauptsache weg. Auf mehrmaligen Bitten hin sich in mein Berufsbild ein zu arbeiten, kam nur die Antwort "dafür bin ich nicht Zuständig, lesen Sie selbst nach" bzw. "ich muss nicht Wissen was ein Tontechniker macht" - vor mehreren Zeugen! So viel zum Thema "nach besten Wissen und Gewissen beraten (Paragraph 32 SGB II). Sie hat auch mehrmals unbegründet meine Anträge abgewiesen und das JC redet sich nun heraus "Der Widerspruch ist nun beim Sozialgericht - wir müssen den Ausgang abwarten".


    Dank dieser Frau bin ich auch in der MAE gelandet, die sie ohne meine Rücksprache auch verlängert hat. Gut, nachdem mir der Job weiter half (Tontechniker Berufspraktikum), hatte ich weniger damit ein Problem. Das Problem war jedoch das permanente Angiften, was meiner Meinung nach auch zur Eskalation meiner immer mehr aufflammenden Magenschleimhautentzündung und schließlich Gallenblasen OP beigetragen hat.


    Letztendlich bin ich nach der MAE Ende Februar bei der genialen (neuen) Schnellintegration gelandet. Hier akzeptierte man immerhin meinen Bildungsstand, gab mir (endlich) Zugang zu meinen Daten im VERBIS und ließ mich auch soweit in Ruhe, bis auf die höheren Auflagen mit Bewerbungen. Den Tritt in's Gesicht gab es jedoch, als ich den 400EUR Job annahm. Das Team war ja entstanden bezüglich "Schnellintegration". Im VERBIS System wurde nach Abgabe meines Vertrages mit dem AG notiert "Integriert, zurück zu Hauptberater". Meine Freude hielt sich in Grenzen. Und ich dachte mir nur "so ist das also - man ist 'Integriert', sobald man auch nur einen Putzjob mit 2 EUR annimmt".





    HAUPTANLIEGEN


    Fakt ist, ich hab so die Schnauze gehörig voll von dem Laden, dass ich davon weg will. ABER... ich habe in Erinnerung, dass wenn man erst einmal beim JC ist, man nicht so ohne weiteres weg kann (außer man hat das Glück 2000 EUR im Monat zu verdienen, für mindestens 1 Jahr).


    Ich suche deshalb nach Möglichkeiten mich vom JC zu lösen und eventuell alles über die Wohngeldstelle bzw. auch über das Sozialamt laufen zu lassen. Der Hauptvorteil hieran wäre, dass ich mich nicht mehr an willkürliche Auflagen oder Kürzugen halten muss. So z.B. habe ich nie vom JC "Jobangebote" bekommen, aber Auflagen zu "Zeitarbeits-Informationsveranstaltungen" zu gehen. Erst vor zwei Tagen gab mir meine Freundin eine Stellenausschreibung als Tontechniker vom Arbeitsamt eigenen System! Mir wurde nie geholfen, nur Gehorsam verlangt. Auch habe ich von mehreren Freunden mittlerweile mitbekommen, dass man scheinbar nur noch 6 Monate arbeiten und vom JC weg muss, dann hat man wieder Anspruch auf ALG 1 (in der Landeshauptstadt zumindest) - also neue Spielregeln!


    Wie dem auch sei - ich habe es Satt und will weg von den Verbrechern der Menschenwürde!




    Als Kleine Info für Mathegenie's (für mögliche Vorberechnungen):


    KDU:
    Miete (Kalt): 215 EUR
    Nebenkosten: 50 EUR
    GAS: 40 EUR (Gas Kombi Therme, gekocht wird mit E-Herd)


    Regelsatz (JC): 364 EUR


    Zusammen 669 EUR (yay!)



    Bei meinem AG verdiene ich maximal 388 EUR / Monat, Auszahlung zu Ende des Folgemonats, Abzüglich 4% Rentenversicherung, da ich auf meine Rentenversicherungsfreiheit verzichtet habe (JC zahlt ja seit 01.01.2011 nicht mehr ein).


    Zusammen ca: 324,48 EUR



    FOLGENDER SACHVERHALT:
    Als ALG-II Aufstocker komme unter dem Schnitt natürlich besser weg, habe aber permanent Ärger mit den Leistungen, den Berechnungen und meiner Beraterin, da ich die (trotz mehreren Anträgen) nicht wechseln kann!


    Gehe ich in der Annahme, dass mir die Wohngeldstelle die volle KDU (305 EUR) übernehmen würde, und rechne ich mein Gehalt dazu, komme ich zwar leider nur auf 629,48 EUR - aber ich habe keine Auflagen mehr (Zwangsbewerbungen, MAE's, Nachweise), was sicherlich meiner Gesundheit gut tun würde. Sprich, ich hätte mindestens ein Jahr Ruhe um eventuell noch ein zweites Standbein (Freischaffend) mit meiner Zweitausbildung (Tontechniker) auf zu bauen bzw ein vernünftiges (bezahlt oder unbezahlt) Praktikum zu suchen.




    FRAGEN HIERZU:


    1) Welche Möglichkeiten habe ich vom JC weg zu kommen?


    2) Wie leite ich das in die Wege?
    (ich hätte auch kein Problem im Monat 40 EUR weniger zu haben, Hautpsache weg!)


    3) Ich hätte die Chance auf "Gleitzone" bei meinem AG zu arbeiten (bis 800EUR und 130h/Monat - leider nicht mehr, das ist nur den Chefs vorbehalten), wie würde sich da die Lohnsteuer bzw. Rentenversicherung darauf auswerten?


    4) Gibt es möglichkeiten "Außerhalb" des JC's noch Zuschüsse zu bekommen? Immerhin HABE ich Arbeit, wenn auch nicht besonders vergütet (Backstuben Niveu, Dumpinglohn 6 EUR). Mir geht es jedoch um meine Gesundheit und meinen privaten Frieden als mich weiter getreu 1984 unterdrücken zu lassen und wieder im KKH zu landen.


    5) Was ist, wenn ich mal weniger Geld zum "Überleben" zur Verfügung habe? Oder Krank bin und nicht entlohne werde.


    6) Hätte ich weiterhin Anspruch auf den Sozialpass (was bei den Öffentlichen Verkehrsmitteln viel ausmacht)?


    7) Angenommen ich nabe einen weiteren Nebenjob (Zweitjob), oder bin Freischaffend tätig und dort erfolgreich (sagen wir 150 EUR Pro Monat extra), oder habe ein bezahltes Praktikum - wie wirkt sich das auf Wohngeld und Minijob aus?




    Ich würde mich über jede Art von Hilfe freuen. Vielleicht ist mein Fall genau der Anlass zu sagen "ich habe genug, ich geh auch weg von dem Pack". Ich bin seelisch schon kaputt genug.


    Danke für's Antworten.


    - Gale

    Es ist davon auszugehen, dass dein FZA bereits vor Gesetzesänderung (die ja bekanntlich seeeeehr spät kam) bewilligt wurde. Entsprechend hat das Amt bis 31.10. Zeit, da hilft dir kein Widerspruch. Außerdem: ehe man scharfe Geschütze auffährt, sollte man es nicht auf normalem Weg versuchen?!


    Bei dem JC, bei dem ich gemeldet bin, ist "reden" eher Glückssache.


    Ich denke scharfe Geschütze wären es auch erst bei Widerspruch und Drohung mit Rechtsfolgen, wobei das scheinbar mittlerweile nur noch das einzige ist, worauf reagiert wird. Sagte ja, ich wünschte, das JC würde ihre Mitteilungs- und Mitarbeitspflicht genau so einhalten, wie ihre "Kunden" (wobei man ja kein Kunde ist, denn Kunde setzt Service voraus, was hier nicht existiert).


    Ich denke, ein Überprüfungsantrag in schriftlicher Form reicht. Auf schriftliche Anträge muss reagiert werden (SGB X, § 35 Abs. 1).. Mir graut es nur wieder, eine Eingangsbestätigung ab zu holen - gibt es doch keine Schnellschalter mehr.




    Leute, die mit Strom Warmwasser aufheizen, bekommen nunmehr einen Mehrbedarf.


    Das ist interessant zu hören. Bedeutet also respektive für die betroffenen Antrag stellen auf Übernahme der Kosten für Warmwasseraufbereitung..


    Das einzige Problem was ich daran nur sehe - woran wird festgelegt, was der "wahre" Verbraucht bei Warmwasseraufbereitung mit Strom ist?



    Danke erneut für die Informationen. Hat mir sehr geholfen, auch auf langer Sicht.

    Also ist die KDU vollständig zu zahlen, auch wenn Warmwasser mit Gas aufbereitet wird.


    Dann ist (mal wieder) ein Überprüfungsantrag respektive Widerspruch fällig. Denn nachdem mein Fortzahlungsantrag zum 31.03. erneuert wurde für 6 Monate, und die neuen Regelungen nicht beachtet wurden... tja.


    Wie sieht es dann im Moment mit Leuten aus, die Durchlauferhitzer (Strom) haben?
    Oder aber Gas sowohl für Warmwasser als auch Kochen benutzen?




    Wenn sich nur das JC an Ihre "Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht" halten würde.


    Danke soweit erst mal.

    Mein aktueller Bewilligunsabschnitt geht bis 31.09., wobei natürlich ab nächsten Monat das Gas wegen der Ablesung fehlt, aber trotzdem die Warmwasserpauschale abgezogen ist (schon mal das eine). Selbst wenn ein Widerspruch nicht geht/reicht, wäre ein Überprüfungsantrag die Folge.



    Die Frage ist nur, da mein Wasser mit Gas aufbereitet wird, wird da nun eine Warmwasserpauschale abgezogen oder nicht? Bei denen, über denen das mit Kohle/Fernwärme/Strom geregelt wird, die zahlen ja im Moment auch noch extra, was aber nicht in der KDU abgedeckt ist.



    Ich möchte nur den Rechtsstand wissen. Immerhin sind das pro Monat 6,47Euro die monatlich abgezogen werden, welche mir bei der Regelleistung selbstverständlich fehlen. Das rechnet sich auf, wenn das z.B. für ein Jahr zurück erstattet wird.



    Ich hatte nur letztes Jahr so viel Gerenne mit den Herren und Damen der Leistungsabteilung (Gutschriften für mehrere Monate da sparsam geheizt und natürlich zuviel eingezahlt, JC hat Warmwasser von NKM und BK fälschlicher Weise abgezogen, JC weigerte sich dann danach Gas in angemessener Höhe weiter zu zahlen, etc).


    Ich möchte diesmal gerne den Spieß umdrehen.



    Erneut danke.

    Hallo,



    ich hätte da mal wieder ein Problem. Eigentlich eher keines, denn ich habe die Themen und Diskussionen zwischen Jobcenter und mir als Aufstocker soweit im Griff. Ich bin nur etwas überfragt, was die Warmwasserpauschale für Aufbereitung von Warmwasser anbelangt. Hierbei bräuchte ich kurzen Rat, bzw. einen Schubs in die richtige Richtung.


    Als Info:
    KDU - Berlin 378Euro
    Wohnung: 44qm (Wohnfläche 33qm)
    Heizung: Gas Kombi Therme
    Warmwasser: Gas Kombi Therme
    Kochen: E-Herd


    Netto Kaltmiete: 215 Euro
    Betriebskosten: 50 Euro
    Gas: 40Euro/Monat Abschlag (laut Gasanbieter wäre ich sogar bei 48Euro/Monat bei 1 Person)


    KDU Gesamt: 305 Euro/Monat



    Laut SGB II §21 und §22 (Stand heute, 07.06.2011) müsste mir eigenltich die KDU komplett übernommen werden. In der Realität sieht es jedoch so aus, dass ich anstelle von 305 Euro/Monat KDU nur 298,53 Euro/Monat erhalte. Natürlich mit dem Vermerk, dass ich trotzdem ausstehende Mietkosten und Rechnung in voller Höhe zu zahlen habe.



    Seit der "Reform" *hust* scheint sich ja nun doch etwas geändert zu haben. So hatte ich Anfang des Jahres einen Überprüfungsantrag gestellt, und promt wurde der ausstehende erhöhte Regelsatz zurück gezahlt. Wie sieht es aber mit der Warmwasserpauschale in der Realität aus?


    Ende der Woche wird mein Gas/Strom abgelesen, sprich ich habe dann wieder das Vergnügen das JC zu informieren, wie der aktuelle Stand der Dinge ist (zusammen mit den Dramen "Sie müssen zurück zahlen" "was? Ihre Gaskosten laufen weiter? Das zahlen wir nicht", etc).


    Soll ich in dem Fall auch ein Widerspruch / Überprüfungsantrag stellen und anmerken, dass seit 01.01.2011 neue SGB II Regelungen in Kraft getreten sind, und das JC dazu verpflichtet sind, die KDU in voller Höhe zu übernehmen, egal ob Warmwasser mit Strom oder Gas aufbereitet wird?



    Wie ist da im Moment die Rechtslage?
    Ist diese Regelung schon länger als bis 01.01.2011 in Kraft (sprich hätte ich sogar länger rückwirkend Anspruch?!)?
    Gibt es vielleicht sogar ein Musterschreiben in dem Fall?



    Ich habe mit dem ganzen Hin- und Her wegen Erhöhungen, Einschnitten (whoo, Rentenversicherung) irgendwo den Faden verloren. Vor allen weil unsere liebe nette Arbeitsministerin immer etwas anderes Erzählt.



    Vielen Dank für das Beantworten.

    Darf ich fragen, was dies nun mit meiner ursprünglichen Anfrage zu tun hat, außer das ich die Verfassungswidrigkeit im Zusammenhang mit Sanktionen angesprochen habe?



    Ein neuer Zwischenstand:
    Am 13. eine Verlängerung bzw. "Neuzuweisung" meiner bis dato angenommen Maßnahme zugeschickt bekommen.



    Nun sind folgende Sachverhalte:
    a) ich habe dieser Verlängerung nicht zugestimmt, sie wurde vom Träger beantragt (Aussage "wir gehen davon aus, unsere Teilnehmer möchten gerne weiter machen")


    b) Der Träger meint nun, er ist "verpflichtet" mich zu verlängern, da ja, ZItat: "Zuweisung erfolgt ist", im Schreiben vom Jobcenter steht jedoch "Vorschlag auf Arbeit mit Mehraufwandsentschädigung"


    c) Der Träger behauptet weiterhin, das Annahme von Mindestverdienst-Arbeitsstellen, bezahlte Praktika und Teilzeitjobs (sogenanntes "Aufstocker-Prinzip") nicht zulässig sind und die MAE weiterhin Vorrang hat




    Meine Frage weiterhin:
    Was ist die Rechtsgrundlage bei meinen mittelweile 30 Jahren in Sachen AGH-MAE (Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung), wenn ich mich seitens des Trägers genötigt fühle, mich auch nicht Ordnungsgemäß bewerben kann (da MAE immer Vorrangig) bzw Aufgrund der Vernichtung meiner letzten Ausbildung (Tontechnik) mit den IT-Maßnahme "Aufbaukursen" (Netzwerktechnik) keinen Sinn sehe?



    Jeden den ich bis dato zum Thema befragt habe, sagt etwas anderes.
    Der eine Sagt "das stimmt so nicht", der nächste sagt "du musst keine MAE annehmen, es ist nur ein Vorschlag, keine Zuweisung", wieder andere Sagen "über 25 muss keine MAE angenommen werden"; bzw. mein Träger eben mit der Behauptung "Sie müssen, es gibt keine Alternativen".


    Ich verstehe einfach nicht, wie man "Aufstocker" (die das auch möchten) so abstellen kann? Zahlt man doch so in die Sozialkasse ein. MAE's sind weit unter dem Niveu was ich einst gelernt habe, und es bringt mich nicht wirklich auf den ersten Arbeitsmarkt. Da habe ich mit Minijobs und Teilzeitjobs weitaus mehr Chancen.




    Wer von Ihnen kann mir (wirklich) helfen?


    Ich habe im SGB II bzw. SGB XII diesbezüglich nichts gefunden, nur allgemeine Informationen. Ich fühle mich aber ausgebeutet, da die Träger massive Geldspritzen pro MAE'ler bekommen, und die Vereine bzw. Teilnehmer jedoch nichts davon sehen, aber trotzdem 30 Stunden ihrer Zeit verbrauchen müssen und man (der Teilnehmer) immer noch an das Jobcenter gebunden ist.



    Wo ist da die Rechtsgrundlage?
    Wie kann ich mich effektiv wehren?

    :confused:


    wo steht dass denn?


    Als jemand, der sich über faule Arbeitslose in diesem Thread aufgeregt hat, sollten Sie das wissen. Es geht dabei um die Rechtssprechung das Hartz IV Verfassungswidrig ist. Ein Paragraph davon bezieht sich auf die Sanktionen.


    Etwas genauer lesen, etwas weniger mit Kanonen auf Spatzen schießen nur um den Postcount hoch zu treiben.





    dazu hattest du nun mittlerwile 8 jahre zeit!
    welcher fallmanager soll denn einem 30jäh. glauben, der noch nie in seinem leben feste arbeit hatte, dass er nun durchstarten wird.:rolleyes:


    Ich verbitte es mir immer noch zu unterstellen, dass ich:
    a) ein fauler Arbeitsloser bin
    b) noch nie in meinem Leben feste Arbeit hatte (was nicht stimmt - wer des Lesens mächtig ist...)
    c) ich mag es nicht, wenn man mich "duzt", schon gar nicht von Personen die ich nicht kenne - etwas mehr Respekt bitteschön.


    Wenn Sie nicht auf meine Fragen eingehen möchten, oder gar können (wovon ich bei beiden ausgehe), sparen Sie sich bitte Ihre Kommentare. Und unterlassen Sie es auch mich via PM an zu schreiben und dort weiter zu beleidigen!




    Wenn mir wirklich keiner helfen kann oder möchte, betrachte ich das Thema als erledigt. Schade, wegen jedem anderen Thema wissen "so viele Leute" immer das "Richtige", doch ich scheine ja nur ein fauler Sozialschmarotzer zu sein, der auf seine Rechte plädieren möchte - die es scheinbar nicht gibt.


    Ich bin wirklich etwas enttäuscht von diesem Forum.

    Kleiner Zwischenstand:


    Heute erreichte mich ein "neuer Vorschlag" bezüglich "AGH-MAE" (kurz für "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung - Zusatzjob"), der aber letztendlich nur die Fortsetzung meiner bisheringen MAE ist, die Ende des Monats (gottseidank) auslaufen würde.


    Mein Problem an die geehrten Mituser ist immer noch das gleiche:
    wie dagegen Argumentieren ohne Einschnitte auferlegt zu bekommen - wie sieht die Rechtsgrundlage aus, vor allen da ich mittleriweile über 30 bin (siehe erster Post).



    Laut Rechtsfolgenbelehrung heißt es ja wieder, das 30% Sanktioniert werden, wenn eine Verletzung der Grundpflichten vorliegt, wenn ich mich weigere bei (Zitat):


    Zitat


    a) eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit, eine mit Beschäftigungszuschiss geförderte Arbeit, ein zumutbares Sofortangebot oder eine sonstige in der Eingliederungsvereinbarung festgelegte Maßnahme aufzunehmen oder fortzuführen


    oder


    b) Sie eine zumutbare Maßnahme zu Eingliederung in Arbeit abbrechen oder Anlass für den Abbruch geben.



    Meine Gegenargumente sind jedoch:


    a) Ich wollte eine Fortbildung annehmen, die wurde mir vom Amt nicht genehmigt (Widerspruch wurde heute bestätigt), stattdessen musste ich eine AGH-MAE annehmen, auch weil alle meine Anträge und Formulate nach meinen Umzug noch nicht bearbeitet wurden.


    b) Diese AGH-MAE schrenkt mich insofern ein, indem ich
    1) mich nicht flexibel bewerben kann (MAE hat vorrang, laut meinem Träger soll ich alle Bewerbungen auf "Nachmittag" legen)


    2) nicht einen beliebigen Job annehmen kann (165 Euro bis 400 Euro Job bzw auch Teilzeit Jobs fallen raus raus, da MAE "vorrang" hat, selbst bei Vollzeit Stellen kann ich nicht sicher sein von ALG-II losgelöst zu sein)


    3) ich keine Übernahmegarantie nach der MAE habe - Vereine haben nie Geld für neue Mitarbeiter


    4) Kurse mir nichts bringen für den ersten Arbeitsmarkt, auch da meine "aktuelle Ausbildung" dadurch komplett überfahren wird - ich werde "gezwungen" auf meiner 13 Jahre zurück liegenden Ausbildung auf zu bauen, aus der ich über 7 Jahre raus bin (deswegen meine Privat Finanzierte Umschulung)


    5) nicht gefragt wurde, ob ich überhaupt "verlängern" möchte (was ich unter diesen Umständen nicht möchte) - man ging einfach davon aus. Meiner Meinung nach ist das Fördern von Dumpinlöhnen und Geldscheffeln der Träger (Kursgebühren einstreichen)


    6) ich während der MAE abermals keine Jobangebote passend zu meiner aktuellen Ausbildung erhalten habe




    Nun sieht es ja so aus, dass vor kurzen (Dienstag, 09. Februar) Sanktionen als Verfassungswidrig deklariert worden sind. Das hält die Jobcenter jedoch nicht davon ab, trotzdem die Regeln zu biegen wie es ihnen passt.


    Meine Frage nun an Sie, die User und Administratoren in diesem Forum die in diesem Fall helfen können:
    Wie kann ich mich wehren?



    Ich könnte meine Zeit wirklich sinnvoller nutzen einen Job zu finden, als in einer AGH-MAE zu versauern, die mich kein Stück weiter bringt, jedoch noch mehr Geld in die Taschen von Firmen fließen für Billigarbeiter.

    Sollte das Geld "runter" berechnet werden, muss der Staat mit noch mehr Klagen als jetzt schon rechnen. Insofern wird sich die Politik das nicht erlauben können.



    Noch ist nichts genaueres entschieden und auch nicht das letzte Wort gesprochen. Immerhin ist es ein großer Schritt, dass das ALG-II als Verfassungswidrig erklärt wurde.

    Erfahrener User? Arroganter User würde ich eher sagen.



    ich lese hier nur zwingen, abwehren, rechte deinerseits einfordern, absichern u.s.w.


    Fördern und Fordern. Das Amt fordert Mitwirkungspflicht (eingehalten), Richtige angaben (eingehalten), Unterwürfigkeit (eingehalten), Sanktionen akzeptieren (eingehalten). Ich habe auch Rechte, und Anhand der SGB II und SGB XII Rechte heißt es auch, gefördert zu werden.


    Davon habe ich bis dato noch nichts gesehen.




    wer in berlin als 30jähriger arbeitslos ist, der hat selbst schuld. und wenn in deiner tontechnikergeeine deine chance so groß ist, dass du übernommen wirst, dann hättest du schon lange vergeben sein müssen.


    Sie müssen beim Amt arbeiten, denn Sie sehen auch nur das "böse", aber nicht was eigentlich geschrieben steht. Ich habe gesagt, dass Tontechniker ein eingeschworener Bereich sind.


    Tontechniker werden, wie viele andere Medienberufe, u.a. auch Schaufenster-Gestalter, nicht öffentlich ausgeschrieben. Im Rahmen einer Fortbildung (beantragt, abgewiesen obwohl Begründung der Abweisung "für" Umschulung sprach, mittlerweile Widerspruch eingereicht) wäre mir dies möglich gewesen. Selbst bei schon beworbenen Praktika bin ich gezwungen worden, dass die MAE vorrang hat. Ein vor kurzen möglich gewesener Minijob in einem Videospiel Laden (Verkäufer) wurde ebenfalls abgewiesen.


    Wie soll bitte ein Bürger, der ALG-II erhält, so wieder auf den ersten Arbeitsmarkt kommen? Das widerspricht doch dem kompletten System!




    einfach mal arbeiten gehen und alles wird gut. (mcdonald und burgerking suchen händeringend)


    Woher wissen Sie, ob ich das nicht schon längst getan habe?


    Arbeiten Sie denn, am besten auch noch in diesem Bereich? Wenn nein, warum belehren Sie mich dann so und setzen mich gleich bzw. behandeln mich wie ein Sozialschmarzer der noch nie in seinem Leben gearbeitet hat?!



    Ehrenamtlich? Du meinst, dass du dir ein paar euro schwarz dazu verdienst! In einer suppenküche kannst du ehrenamtlich arbeiten, aber nicht in einem studio.


    Diesen Kommentar verbiete ich mir!


    Es gibt auch ehrenamtliche Tätigkeiten im Audiobereich. Soetwas nennt man entweder Praktikum, oder "Unterstützung von Öffentlichen Einrichtungen" (Theaterarbeiten. unbezahlter Veranstaltungstechniker, Förderung von Jugendprojekten). Im Gegenzug gibt es dafür Referenzen. Im entferntesten Sinne ist dies auch ein Schritt in die Selbstständigkeit - SOFERN man bezahlt wird.


    Ich verbitte mir die Unterstellung Schwarz zu arbeiten oder gearbeitet zu haben! :mad:





    Kann vielleicht bitte endlich einmal jemand auf meine Fragen eingehen, ohne von Usern, die nicht helfen wollen, beschimpft und herunter gemacht zu werden?!


    Andererseits bedeutet Punkt 134 meines Erachtens das Ende des §31 SGB II (so genannter "Sanktionsparagraph")
    Ist doch auch schon mal was, oder?!


    Sanktionen waren schon von JEHER rechtswidrig, denn man kann nichts sanktionieren, was sowieso schon unter der Mindestgrenze zum Leben liegt.


    Das Problem ist nur, dass das Amt bis dato immer so begründet hat, das ja "Mist gebaut" wurde - zusammen mit wirren Paragraphen. So wurden mir Saktionen angedroht, weil ich mich angeblich nicht beworben habe, die Firma bei der ich mich jedoch beworben hatte meine Bewerbungen ignoriert hat (Einspruch war erfolgreich). Auch wurden mir Sanktionen angedroht, weil ich Gas Abschlagsrechnungen nicht eingereicht hatte, was mir aber erst Ende des Jahres möglich waren.


    Ein guter Freund von mir, wurde sogar um 60% sanktioniert, weil er 5 Minuten später zu seinem Berater (jetzt Filemanager) gegangen ist, obwohl er schon 20 Minuten vor der Tür stand, aber nicht abgeholt wurde. Meine Freundin sogar bei ALG1 und ALG2 für mehrere Monate gesperrt, weil sie gekündigt hat, doch noch bevor ihre Kündigung griff jedoch aus der Firma geworfen wurde (mobbing), die Firmenleitung jedoch behauptet hat "ich habe die Dame nicht gekündigt".


    Wo ist da bitteschön die Rechtsgrundlage seitens des Amtes?!



    Wenn Sanktionen nun rechtswidrig sind (allgemein), habe ich vielleicht endlich Chancen MAE's die eh nichts bringen (außer mehr Geld in den Taschen der Arbeitgeber) ab zu weisen ohne gekürzt zu werden. Erspart das Rennen zu Anwälten und dem Sozialgericht. Aber nein, ich bin ja eine "Schande der Arbeitslosenwelt" als Langzeitarbeitsloser der sich wehren will. :rolleyes:



    Ich würde mit einem Antrag besonderen Bedarf an Haushaltsgegenständen, etwa Kühlschränken, Waschmaschinen oder bestimmten Kleidungsbedarf geltend machen, der nicht explizit abgedeckt ist durch Hartz IV. Das kann zumindest nicht mehr lapidar abgewiesen werden, sondern muss begründet, und damit klagefähig, abgewiesen werden.


    Doch, kann es leider. Es geht bei Möbeln um Erstausstattung bzw. Erneuerung. Dies muss erst durch Prüfer geprüft werden. Und wenn die sagen "ist ja noch alles schick" - Pustekuchen. Die Zeit die Anträge dazu brauchen bis sie bearbeitet werden, ist dabei ein auch nicht zu unterschätzender Faktor


    Was ich aber auf jeden Fall demnächst beantragen werde, sind die Erstattung von "Antragskosten", da das Amt ja immer alles Kopiert haben möchte, am besten gleich mehrmals, weil Unterlagen gerne verloren gehen (gut für den, der Quittungen behält). Von der verlorenen Fähigkeit richtig zu lesen, rede ich gar nicht erst.




    Oder was erhoffst du dir durch eine Überprüfung`?


    Diese Überprüfung war im Zusammenhang mit der Rechtswidrigkeit der ALG-II Sätze, siehe tacheles-sozialhilfe.de .


    Wer würde nicht die Chance mehr nutzen, auf langer Sicht mehr Geld in der Tasche zu haben was einen eigentlich zusteht bzw. zugestanden hat (deswegen Rückläufig)? Oder wird eine falsch berechnete Rente auch einfach ignoriert und der Fakt hingenommen?



    Das es dann wieder schwarze Schaafe gibt, die das ausnutzen (ich sage nur "ich nix sprechen Deutsch, aber will haben Geld!" oder "is mir egal, hauptsache ich hab mein Bier und World of Warcraft", um es überzogen darzustellen), vertehe ich nur zu gut - das ist eben Deutschland. Aber es ist ja nicht so, das ich meinen Teil der "Eingliederungsvereinbarung" nicht eingehalten habe. Ich sage nur "Fördern und Fordern". Gefördert wurde ich nicht, ich wurde immer nur aufgefordert mich an die Regeln zu halten. :mad:


    Naja, noch ist ja das letzte Wort nicht gesprochen. Immerhin ist endlich klar:
    a) Verfassungswidrig
    b) es muss sich was ändern, wobei ja gleich eingeräumt wurde "so schnell nun auch nicht"



    Mein Vorschlag?
    Das Geld das in den Kassen fehlt, den Politikern abzapfen anstelle sie noch reicher werden zu lassen, und damit die Bürger wieder zu "Bürgern" machen. Das wäre meiner Meinung nach endlich mal eine gute Tat vom Staat.

    du bist eine große schande für alle arbeitslosen und hartz4-empfänger. das ist wieder ein beweis mehr, dass doch viele nur auf abzocke aus sind.


    Gäbe es einen Button für das Melden von solchen Kommentaren, würde ich ihn jetzt nutzen.


    Ich verbitte mir die Aussage, das ich eine Schande für die "Arbeitslosen" bin. Allein Arbeitslos zu sein ist eine Schande, aber es ist keine Schande wenn man arbeiten will, es aber nicht darf! Schon gar nicht, wenn mein Hintergrund nicht bekannt ist.



    Ich bin abgerutscht in diesen Pool nach Auslaufen meines Vertrages im Jahr 2002. Ich habe Jahrelang versucht wieder auf den 1. Arbeitsmarkt zu kommen. Seitens vom Amt habe ich keine Hilfe bekommen. Im Gegenteil, ich sollte immer nur zu (damals populär) Callcenter und Zeitarbeitsfirmen. Dies habe ich getan, bin aber entweder von der Firma im Rahmen der Probezeit entlassen worden (nicht in's Team gepasst, da nicht "Verkäufer genug") oder aber das Geld war immer zu wenig um sich vollständig von ALG II zu lösen (egal ob Fachfremdes oder Fachbezogenes Arbeiten).


    Ich habe Jahre darum gekämpft eine Umschulung zu erhalten, da "erzungene Maßnahmen" nicht wirklich halfen. Ich habe mir meine Umschulung selbst finanzieren dürfen (Tontechnik Ausbildung), wurde sogar bedroht meine Ausbildung zu beenden! Danach habe ich fast 1,5 Jahre kämpfen dürfen um meinen Wohnsitz zu wechseln, um somit bessere Arbeitschancen (Medienstadt Berlin) zu haben, bzw. eine Fortbildung an zu treten.


    Die ARGE meiner Heimatstadt hatte kein Problem damit, das Jobcenter meiner neuen Heimat stellt sich immer noch quer. Bildungsgutschein (der mir zusteht!) abgewehrt, Anträge verschlamt, abermals keine passende Jobangebote.



    Mein Vorschlag war:
    "Fortbildung - dadurch habe ich Zugriff auf ein internes Jobnetzwerk mit mehr als sehr guten Übernahmechancen - dauert nur ein Jahr in Vollzeit" - abgewiesen. Aufbaukurse auf meine Grundausbildung dauern die gleiche Zeit, soll mich aber angeblich weiter bringen, macht aber meinen Zweitberuf (der auf aktuellen Stand ist) zur nichte.


    Ich habe in der Zeit von meiner Arbeitslosigkeit bis heute keinen Job verschmäht, habe hunderte von Euro für Bewerbungen ausgegeben - nur um Absagen zu erhalten, weil a) kein Führerschein (zahlt Amt nicht, privat nie Geld gehabt, da Schulden bewältigt werden mussten - bei dem wenigen Geld das man hatte), b) nicht die erforderte Qualifizierung. Habe erst nach Jahren heraus bekommen, dass mich ARGE/Jobcenter immer als jemanden angeboten hat, der ich gar nicht war!



    Und jetzt wenn ich frage, wie ich mich gegen die Sauerei von AGH-MAE's wehren kann, weil damit eine schweine Kohle geschäffelt und man auch noch behindert wird einen Job auf den 1. Arbeitsmarkt (400 Euro Jobs zählen dazu!) an zu nehmen, dann bin ich schon ein schlechter Mensch?!


    Manchmal frage ich mich ob wirklich jeder Mensch heut zu Tage ein Realitätsdefizit hat.





    Es wäre schön, wenn jemand auf meine Fragen eingehen könnte, anstelle mich zu kritisieren und zu sagen "nein, du musst". Ich muss höchstens eines: sterben, und selbst das kostet mich noch das Leben!


    Danke.

    "Ich habe da mal ein Problem", wie es im schönen Neudeutsch heißt.


    Ich werde mitte dieses Monats 30 Jahre jung, um schon einmal den U25 Paragrafen aus zu schließen.
    Ich bin seit 2003 in ALGII, nur das es erst 2005 unbenannt wurde. Seitdem habe ich immer wieder (Ausbildungsfremde) Jobs angenommen, die auf ALGII angerechnet wurden, da trotz teilweise Vollzeit Stellen eine komplett Auslöse einfach nicht drin war.


    Ebenso habe ich im Laufe dieser Jahre mehrere "Maßnahmen" angenommen. So z.B. eine zwischen 2005 und 2006, in der ich gezwungen wurde 20-40 Bewerbungen pro Woche ab zu sondern, vor allen bei Zeitarbeitsfirmen - quasi ein "Personal Coach" in Sachen Bewerbung.


    Letztes Jahr November bin ich dazu gedrängt worden, solange ich keine Leistungen von meinem Jobcenter bekomme (bin in der Zeit umgezogen, Klärungen zogen sich hin), soll ich eine MAE annehmen, bis alle Unterlagen geklärt sind. Aufgrund der Angst das ich Sanktioniert werde, habe ich natürlich bei dieser vorgesprochen, wobei alle Plätze Glücklicherdings belegt waren.


    Nun bin ich wieder in einer MAE (zugewiesen Dezember, angenommen Mitte Januar - da Träger nicht gerade fix). In dieser MAE soll ich nun "IT Kenntnisse" bekommen. Aufgrund der geringen Laufzeit bin ich jedoch schon am 28. Februar wieder raus. Jedoch wurde mir an's Herz gelegt, die Maßnahme "zu verlängern", bzw. ist dies schon seitens des Trägers geschehen ohne meine Erlaubnis.



    Folgende Sachlage:
    Grundausbildung: IT Systemelektroniker. Tätig 1999 bis 2002 (inkl. Ausbildung), Vertrag ausgelaufen
    Zweitausbildung (Privat finanziert!): Tontechniker, Zertifiziert Jahrgang 2008, seit 2005 Ehrenamtlich als selbiger Tätig




    Fragen:
    1) Kann ich gezwungen werden, IT AGH-MAE's (wie sie jetzt heißen) an zu nehmen?


    1a) Wenn nein, wie sieht meine Rechtsgrundlage aus? Von mehreren Freunden habe ich schon gehört, das man "über 25 nicht dazu gezwungen werden kann".




    2) Wenn die AGH-MAE angenommen wurde, und ich nehme einen Minijob (160€ bis 400€), Teilzeit Job (ab 401€ bis Open End) oder gar bezahltes an, egal ob Fachfremd oder nicht, kann mich das Amt zwingen die AGH-MAE weiter zu führen und den Job/das Praktikum zu streichen? (laut MAE Träger, muss ich den Minijob/400€ Job abweisen)


    2a) Wenn nein, wie sieht meine Rechtsgrundlage aus?


    2b) Wenn ja, warum? Bin ich doch wieder Dazuverdiender mit Option Sozialleistungen wieder ein zu zahlen (sofern beim AG angefordert), bzw. habe ich so bessere Chancen wieder fester Übernommen zu werden.



    3) Wenn ich eine AGH-MAE angenommen habe, oder ich annehmen soll, ich aber Aufgrund meiner Ausbildung weit unter meinem Niveu tätig sein würde und mir die Maßnahme nichts bringt. Bzw. ich während der AGH-MAE zu diversen Dingen genötigt werde wie "automatisches Verlängern", "keine Möglichkeit auf Ämtergänge", "abweisen von Minijobs und Teilzeitjobs, bzw. 'paralleles weiterführen' der MAE sofern sich nicht mit MAE Zeiten kreuzt" (siehe oben) - kann ich diese ohne weiteres beenden oder gar nicht erst annehmen?


    3a) Wenn ja, wie kann ich mich absichern (Rechtsgrundlage)?


    3b) Wenn nein, wie kann ich mich wehren - arbeite ich doch unter Niveu, es wird auf Dumping-Preis gearbeitet und es bringt mich auf langer Sicht auch nicht auf den Arbeitsmarkt, bzw. verwehrt es mir sogar wieder auf den Arbeitsmarkt zu kommen?




    4) Kann man vom Amt gezwungen werden, sich nur auf die Grundausbildung für den Arbeitsmarkt zu bewerben? Obwohl ich "privat" umgelernt habe, dies auch anerkannt wird?


    4a) Wenn nein, wie kann ich mich wehren? (angeblich gibt es so viele IT Stellen, meist jedoch nur "Callcenter", und das habe ich nicht gelernt)


    4b) Ich habe einen Bildungsgutschein als "Fortbildung" zu meiner "Privaten Umschulung" beantragt, dieser ist abgewiesen worden. Widerspruch ist eingereicht, zieht sich hin. Kann ich mein Recht auf "Fortbildung" einfordern? Immerhin hätte ich so wieder bessere Chancen für den Arbeitsmarkt.




    Entschuldigt bitte diesen Fragenwust, aber ich habe langsam diese Bürokratie und die Drohungen in Sachen Sanktionen satt. Es heißt immer "Fördern und Fordern". Das Amt fordert nur, fördert jedoch nicht. Schon gar nicht wenn als Argument von meiner Seite gebracht wurde "Ich biete Ihnen als Alternative mir eine Fortbildung zu zahlen, in der ich während der Teilnahme auf ein geschlossenes Netzwerk an Jobs zugreifen kann (da Tontechnik eingeschworene Gemeinde ist) und ich aufgrund meiner Vorkenntnisse sehr gute Chancen habe übernommen zu werden", dies aber abgewiesen wurde mit "sie haben einen IT Beruf erlernt, es wird so viel gesucht - machen Sie das, MAE oder Sanktion".


    Ich möchte mich endlich wehren können, meine Rechte einfordern, nicht immer nur zu etwas gezwungen werden nur damit ich aus der Statisktik falle. Zwei Jahre herumärgern mit dem Amt alleim um umziehen zu dürfen um bessere Jobchancen zu haben, und dann so behandelt zu werden - meine Schmerzgrenze ist erreicht.


    Danke im Vorraus.

    Frage dazu:
    Ich habe gestern noch ein Widerspruchsschreiben von den Community Kollegen Tacheles eingereicht, indem ja eine Überprüfung und Rückforderung gefordert ist.


    Wie sieht das nun aus, nun nachdem ja festgestellt wurde, das die Sätze verfassungswidrig sind. Wird uns dies zurück erstattet (laut Tacheles bis zu 4 Jahre!)? Und was ist mit denen, die aus ALG2 währenddessen raus sind und wieder einen Job angenommen haben? Kucken die in die Röhre?


    Meine Lebenspartnerin z.B. wartet immer noch auf eine verschlammte Rückzahlung seitens des Jobcenters von 2008l. Auch wurde sie zu unrecht gesperrt von Leistungen. Damals wussten wir natürlich noch nichts von Möglichkeiten der Klage.

    Ich würde sagen, probiere es.


    Stell einen Antrag auf Umzugsnotwendigkeit (wichtig!!!!), in dem du sachlich argumentierst warum du umziehen möchtest (nicht primärer Fokus auf Streit, sondern wegen Gesundheit, Umorientierung bei Arbeitssuche, etc). Leg zur Sicherheit auch als Kopie noch einmal sämtliche Arteste und mögliche Gutachten bei.


    Dabei gibt es nur zwei Probleme:
    a) du bist unter 26, und da sagt das Amt noch sehr oft "du musst bei deinen Eltern wohnen" (steht auch so in diversen Anmeldeunterlagen)


    b) es würde einfacher gehen, wenn du eine sozialversicherte Stelle (sprich Job mit mehr als 400Euro, oder nach Absprache mit AG doch in Rente einzahlen, dann gehts auch) angenommen hast, weil dann gibt es nichts zu beanstanden.


    Solltest du auch noch Punkt b haben, und du musst wegen deinem Job umziehen (da näher Wohnen z.B.), übernimmt das Amt in den meisten Fällen auch einen Umzug (was auch beantragt werden muss!).



    Mehr als Beantragen kannst du nicht. Es kommt immer auf deine Berater an - sprich es ist eine Kann-Entscheidung.

    Ich entschuldige mich an dieser Stelle für das Entern des Threads, aber nachdem mich dies genau so betriftt:


    Mir ist die Auflistung ein Begriff. Diese kann Formlos sein. Meine Fragen jedoch dazu:
    - darf ich Ansprüche stellen, z.B. Stromklasse A für Waschmaschine und Kühlschrank um die Stromkosten niedrig zu halten?
    - gibt es ein Limit an Sachen das man auflisten kann?


    Und für mich am wichtigsten:
    - was wenn mir im Nachhinein einfällt, das noch etwas auf der Liste fehlt?
    - was wenn etwas auf der Liste genehmigt wurde, ich dies jedoch nicht gekauft habe?
    - was wenn ich etwas auf der Liste geschenkt bekommen habe? Muss ich dem Amt etwas zurück zahlen?



    Ich denke einmal, nach Genehmigung des Antrages muss ich etwaige Rechnungen aufheben als Nachweiß?
    Und was ist an dem Gerücht, das "Prüfer" vorbei kommen um sehen zu wollen, das man die Ausstattung wirklich braucht? Ich meine, ich ziehe aus meinem Elternhaus aus und in eine eigene Wohnung. Wenn überhaupt, nehm ich meinen PC Tisch mit, ein paar Schränkchen und zwei mehr als kaputte Regale. Kein Bett - höchstens noch was führsorgliche Eltern mit einpacken (was ich aber jetzt noch nicht abwägen kann).


    Danke für das Beantworten.