Beiträge von Gale Smith

    Hah, klare Ansagen.


    Die "Eingangszone" ist schon echt ein Starkes Stück. Bei meiner Freundin z.B. gibt es noch einen Schalter für Schwangere und Frauen mit Kind. Aber der Ansturm im Allgemeinen ist in der ARGE (Berlin) doch sehr Extrem. 3 Stunden mitten im Winter, nur um Unterlagen ab zu geben und eine Bestätigung zu erhalten. Da vieles wegkommt, ist dies der Einzige Nachweiß.


    Ist schon eiN Starkes Stück dass man auch im Nachhinen dafür bestraft wird wenn man Zeit einsparen möchte (weil Bewerbungen NEHMEN Zeit weg, der Haushalt auch - nicht so wie immer behauptet wird, dass man unbegrenzt Zeit hat). Aber das ist eben genau so eine Fehlplanung wie so manch andere Dinge bei ALG2.


    Heißt aber nicht, dass man nicht trotzdem einen Antrag auf Erstattung stellen kann, oder? ;)

    Ich sags wie's ist, egal ob mir geglaubt wird ob es stimmt oder nicht (warum sollte ich lügen?!). Ich habe mit der Leistungsabteilung lange diskutiert. Mir wurde gesagt "unter Steuersatz" (von Steuerberater meines ehemaligen AG bestätigt), ich muss also nicht mal eine Steuererklärung abgeben.


    Sollte ich es jedoch machen um zu sehen ob ich wieder etwas heraus bekomme, hält das Amt natürlich schön braf die Hand auf. Und das, wie sagt man im englischen, "this crawls my skin".


    Für mich ist das Thema schon lange beendet, warum weiter diskutieren.

    Es kommt in dem Fall darauf an, was die Maximalen Kosten der Unterkunft (KdU) sind, die das Amt übernehmen würde. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.


    Als KdU zählen zusammengenommen:
    - Kaltmiete
    - Heizkosten (in Manchen Fällen Abzüglich Warmwasseraufbereitung)



    Dafür gibt es z.B. den BMAS Rechner, der das wunderbar berechnet.



    Ansonsten die Höhe der Zumutbaren Unterkunftskosten herausfinden. Für Berlin ist es Laut Stand 01.03.2009 maximal 378Euro, in Nürnberg für Altbauten 360Euro. Dabei spielt es keine Rolle wie groß die Wohnung ist. Manche Sachbearbeiter denken vielleicht etwas anders, aber die meisten sagen bei Zweizimmerwohnungen, die den KdU Betrag nicht übersteigen (und sogar im Bestfall noch darunter liegen) rein gar nichts.

    Goodness, dann doch noch mal die Leistungsabteilung anklingeln und sagen
    "Einschrieben Rückschein sind jedes mal 7 Euro, Telefonate sind 14c/Minute. Bei einem limitierten Regelsatz ist das schon viel Holz wenn man im Grunde genommen nicht mal locker einen Arbeitstag aufbringen kann, um sich an zu stellen für 5 Minuten Klärungsarbeit".


    Ich bin mal gespannt, wie darauf reagiert wird. Hier in Franken ist es ja noch Moderat, aber in der Landeshauptstadt - das macht Spaß und man sollte definitiv keine Angst vor Menschenmassen haben.



    Darf ich eigentlich auch Psychiaterkosten beantragen, die im Rahmen der Erlebnisse bei der ARGE entstanden sind? :P

    Mal eine einfache Frage.


    Da ich bald in eine Stadt ziehen werde, wo man locker mal 3+ Stunden in einer Schlange steht, nur um etwas ab zu geben (da direktes Einweifen in den Briefkasten nicht ratsam ist, schon viel weggekommen), bzw. sich bei kurzen Fragen zusätzlich noch länger in einen Wartebereich setzen darf (also noch mal ein paar Stunden extra), wollte ich folgendes Nachfragen:



    Da man natürlich nicht immer unbegrenzt Zeit hat, und es keine Schnellschalter für das Abgeben von Unterlagen bei der ARGE gibt (ich Rede in dem Fall hier von der Landeshauptstadt) - wie wäre es mit Einschicken von Unterlagen an die Leistungsabteilung/Berufsberater, etc?


    Manche Argenturen geben ja weder Telefonnummern noch eMail Adressen (in der heutigen Zeit!) heraus, sondern es geht nur der SChriftliche weg, oder wenn überhaupt, der kostenpflichtige via die 01801er Rufnummer.



    Fragen:
    - Wie kann ich am besten Nachfragen nach alternativen Kontaktmöglichkeiten bei dringenden Fällen?


    - Wenn ich nur via die Kostenplfichtige Hotline anrufen kann, wie kann ich diese Anrufe wieder erstattet bekommen?


    - Wenn ich keine Möglichkeit habe (da Jobsuche, Praktikum, Krankheit, etc) meine Unterlagen persönlich ab zu geben, weil es einfach zu lange dauert, kann ich den Weg eines Einschreibers mit Rückschein gehen. Aber werden mir diese wieder erstattet? Wenn ja, wie?



    Man möchte ja Geld nicht umsonst rausfeuern, wenn man Meldepflichten hat bzw. aktive Mitarbeit zeigen muss.


    Danke für die Beantwortung.

    Da ich die letzten Jahre in Sachen Jobs via ARGE immer unter 7500€ Brutto/Jahr lag, liege ich unter dem Steuerfreibetrag. Die Frage ist in dem Fall wirklich: Steuer machen ja/nein - bekommt man eine Rückzahlung, wenn ja wie hoch - was ist die Rückzahlung.


    Für mich ist es eine Kosten - Aufwand - Rückzahlungsrechnung in der ich keinen praktikablen Sinn darin sehe. Ich werde dafür bestraft (meine Meinung!!!) dafür dass ich mich auf eigene Kosten fortbilde, aufgrunddessen Trotzdem noch keinen Job habe, und bei möglichen Rückzahlungen nicht wirklich etwas davon sehe.


    Ist schon eine traurige Tatsache - aber wie gesagt, für mich hat sich das Thema erledigt. Man kann mir jedoch nicht nach sagen das ich in irgend einer Form unkooperativ bin (Arbeit suchen, Umschulung, meine Finanzsituation offen darlegen, etc).

    Also wenn ich das dann richtig verstehe, kann ich quasi Sparen bis meine Höchstgrenze erreicht ist (bei mir im Moment 5100€). Sollte das Amt Sparbücher oder ähnliches einsehen wollen, wäre das quasi mein "Freibetrag" als Notkonto.


    Eigentlich geht dem Amt meine Überweisungen nichts an, wurde auch schon mehrmals schief angesehen, als ich meine Überweisungen "schwarz" durchgestrichen habe mit der Begründung "Private Ausgaben, geht dem Amt nichts an". Wurde akzeptiert.


    Es kann ja auch sein, dass Familienmitglieder finanziell aushelfen, oder man seine Brettspiele Sammlung verkauft hat, die darauf hin wieder in das Sparbuch/respektive Notkonto gesteckt werden. Sind ja IMO keine Einnahmen, sondern Aufgrund eines Finanzmangels eine Problemlösung.


    WOBEI... das könnte wiederum als "sonstiges Einkommen" gerechnet werden, wenn man jemanden erwischt der bekannte Richtlinen etwas anders auslegt.



    In dem Fall sollte ich doch noch mal die Leistungsabteilung konsultieren und zum Thema befragen. Immerhin habe ich durch Sparen die letzten Monate genug angesammelt um wieder ein Notkonto auf zu bauen (was wiederum in 2-3 Monaten draufgehen würd für eine Anschaffung für die Wohnung), was aber wiederum NOCH auf dem Konto ist. Nicht dass es da heißt "ist nicht", oder wenn Eltern und Großeltern sagen "hier, hast du mal 100 bis 200€, für den Notfall".



    EDIT 17MAR09 - 08:42Uhr:
    Gerade die Leistungsabteilung angerufen - Folgende Sachlage:

    Zitat

    Alles was sie sich on ihren von uns gebrachten Leistungen "ansparen" und ausgeben, interessiert uns nicht.


    Sollten Sie jedoch Einzahlungen auf Ihr Konto in höheren Werten haben, dann müssen Sie das melden. Egal ob Privatverkauf (via Second Hand) oder ähnliches. Der Freibetrag beträgt 30€.


    ABER... (2. Anruf gerade bis 9Uhr), es ist immer eine KANN Entscheidung.


    Beispiel:
    Was man jetzt als Vermögen hat (sagen wir einen fiktiven, aber doch realistischen Betrag von 500€), den man sich über Jahre angespaart hat z.B. durch Beiseite legen von ca 30€/Monat (im Jahr 360€) die von den Regelleistungen kommen, weil man enthaltsam gelebt hat. Hinzu kommen noch ca 140€ von Eltern (hier mal'n 10er, da mal'n 20er - 2 Familienfeste wie Geburtstag und Hochzeitstag der Eltern verteilt, plus eben dieses "Taschengeld" ab und zu), somit hat man 500€ im Einmachglas.


    Nun möchte man sich davon eine Waschmaschine und einen neuen Herd anschaffen (gesten bei Saturn gesehen, keine Luxusmodelle, kommt man mit 400€ sehr gut weg und haben schon Stromsparfaktor A). Also kauft man diese, und als Ausgleich überweist man wieder 400€.


    Dazu sagte das Amt folgendes:

    Zitat

    Dies ist Ihr Privates Vermögen, was Sie ja letztendlich nur umbuchen. Im schlimmsten Fall müssten Sie eine Stellungnahme abgeben, aber es wird im seltensten Fall etwas gesagt, wenn das nur ein, höchstens zwei mal pro Jahr geschieht. Es ist eine Kann-Entscheidung


    Auf die Locker entspannte Art habe ich dann gefragt "naja und wenn man z.B. diese 200€ der Großeltern auf ein Jahr verteilt betrachtet?": Die Aussage war im Grunde genommen, dass es meist keine Probleme in diesem Fall gibt. Vermögen kommt zwar von dritten (also Verwandtschaft), aber da sagen die wenigsten etwas. Der Grundkonsens war "solange es unter 30€ pro Monat ist, interessiert es uns nicht".


    Selbiges auch bei privaten Verkäufen z.B. via eBay, Alles, Zweite Hand (Berlin) und Konsorten um sich z.B. ab und zu mal was Leisten zu können wie neue Kleidung, die Waschmaschine reparieren, mal eine Pizza bestellen anstelle von Cup-Noodles, in's Kino gehen (Luxus). Auch hier ist es wieder eine Kann-Entscheidung seitens der Leistungsabteilung bzw. "unter 30€ - unrelevant".


    Zitat

    Wir werden jetzt bei fortlaufenden Anträgen nicht permanent nach Kontoauszügen fragen. Sofern es in einem geregelten Maße ist, wird (in den meisten Fällen) nichts passieren. Auch hier ist es wiede reine Umbuchung ihres Vermögens (in Form von Technik bzw. "festes Vermögen" in Geld auf dem Girokonto). Anders sieht es schon aus, wenn alle paar Monate IMMER weit mehr als 150€ (Beispiel 1000€) eingehen. Dies ist nicht realistisch und MUSS angerechnet werden.


    Im Grunde genommen doch noch relativ entspannt, wobei in Franken andere Uhren ticken wie z.B. in Norddeutschland.




    Zum Thema "Sparbuch":
    Ja, der Höchtbetrag von Lebensjahre x 150€ Plus 750€ einmaligen Freibetragsbonus stimmt.


    Wenn das Sparbuch nun von den Regelleistungen aufgebaut wird, ist dies natürlich kein Problem. Das man nur 150€/Jahr einzahlen "darf" ist etwas unsinn. Mann/Frau darf natürlich auch sofort alles einzahlen bis zum Maximalbetrag, wobei es da sein kann, dass einem Fragen gestellt werden, wie dieses Vermögen zu Stande kam (womit man ja wieder kontern könnte z.b. mit "ich brauche keinen Fernseher mehr, dies ging in das Notkonto".


    Auch wenn (auch hier unter vorgehaltener Hand) von Eltern ab und zu einmal etwas überwiesen wird, im moderaten Umfang (also ca 100€), wird auch in den meisten Fällen keiner etwas sagen. Der definitive Kontostand ist nur wichtig, alles andere muss nachgeprüft werden, was aufwendig und zu lasten des Amtes ist.



    Fazit
    Moderates Sparen und die dazugehörigen richtigen Argumente "woher" das Geld kommt (wenn gefragt wird), funktioniert in den meisten Fällen.



    Zusatzinformation:
    Kontoauszüge werden (in Franken zumindest) meist bis zu 3 Monate Rückläufig verlangt. Im Regelfalls bei Neuanträgen auch 6 Monate, meist aber nie mehr als 1 Jahr. Hinzu kommen noch die Jahresauszüge des Sparbuches (egal ob Normal oder Tagesgeld) bzw. mögliche Bauspar- und Rentenvermögensverträge (die ja nicht angerechnet werden dürfen, weil man ja erst zur Rente darauf zugreifen darf, außerdem geht das auch wieder von den Regelleistungen ab).



    Damit sind die meisten meiner Fragen beantwortet.

    Über andere zu urteilen ohne deren genaue Situation zu kennen, ist immer so leicht.
    Außerdem bin ich nur für eine ein "Hase", und das ist meine Freundin.



    Update:
    Die Leistungsabteilung der Argentur und derSteuerberater meines ehemaligen AG's meinten, ich zitiere:

    Zitat

    Solange Sie unterhalb des Steuersatzes von 7500€ Jahresbruttoeinkommen liegen, müssen Sie (in der Theorie) auch keine Steuererklärung machen.


    beziehungsweise


    Zitat

    Freibetrag bei Rückzahlung von Steuern sind 30€, der Rest wird angerechnet. Sollte die Rückzahlung zu hoch sein, wird es in 99% der Fälle auf mehrere Monate aufgeteilt, damit Sie noch Regelleistungen und Krankenversicherung von uns bezahlt bekommen.


    Endresultat:
    Steuer lohnt sich nicht wirklich, weil angerechnet als "Sonstige Einkommen" (siehe BMAS Online Rechner), und die Steuern die ich für unser Sozialsystem "zahle" (wenn ich Selbstständig wäre, was ich noch nicht bin, siehe oben mehrmals angesprochene Situation), beziehungsweise mein Arbeitgeber, gehen somit wieder zum Amt. Sprich Doppelt gemoppelt.


    Eine Angelegenheit die mir persönlich ganz und gar nicht gefällt. Da kann ich die Thematik im Grunde genommen auch sein lassen.



    Denke trotzdem - für mich ist damit der Thread beendet.

    Ich dachte man kann immer umziehen, nur wird eine Übernahme von Umzugskosten und Kautionsübernahme nicht genehmigt (was die eigentliche Genehmigung ist) wenn man z.B. keine Sozialversicherte Abeitsstelle vorweisen kann, die dazu auch noch in einer anderen Stadt liegt (als zusätzlicher Bonus).


    Übernommen wird die Wohnung (Miete), sofern diese Unterkunft angemessen und im Rahmen der Regelleistung sind (in Berlin z.B. seit 1.3. ca 378€, in Nürnberg ca 360€).


    Zumindest hat man dies mir so mehrmals in den letzten zwei Monaten bestätigt sowohl bei der Leistungsabteilung der ARGE Nürnberg, aber auch im Jobpoint in Berlin. Festnageln würde ich mich darauf jedoch nicht, das ist leider auch immer noch eine "Kann" Entscheidung seitens von der Argentur.



    Wenn die Argentur nur die Kosten der ALTEN Wohnung übernehmen würde, dann kann Mann/Frau sich ja gleich im Obdachlosenheim melden.

    Das Problem ist jedoch, wie viel das Amt einbehält?


    Wie gesagt, ich gehe von der Variable 500€ aus. Wenn ich nach dem BMAS rechner (den man Online finden kann) gehe, dann bleibt mir was genau? Wie viel zieht das Amt ein prozentuell? Was sind da Formeln?


    Ich sagte ja, warum soll ich meine Steuern doppelt versteuern, bzw. das Geld was mir zusteht, wieder denen zurück geben (in doppelter Ausführung), die es ja schon bereits von mir bekommen haben. Das darf so nciht sein. Und mache ich keine Steuern, kommt das Finanzamt irgendwann auf mich zu, oder etwa nicht? Weil es meine "Verpflichtung als deutscher Mitbürger" ist, Steuern zu zahlen (was ich ja mache mit den MWSt, bzw. mein Arbeitgeber mit der Lohnsteuer, nicht umsonst bin ich Klasse 1) und auch eine Abrechnung zu machen.


    Und wenn es letztendlich ist wie mit einem Nebenjob, oder Job allgemein der angerechnet wird, dass mir wirklich nur 100€ + 20% Freibetrag des restlichen Bruttoeinkommens (weil ja als Einkommen gerechnet) übrig bleiben, dann habe ich im Grunde genommen nur ein paar Groschen im Monat mehr, die aber wirklich nicht viel ausmachen. Und wenn ich dann noch betrachte, dass man zusätzlich arbeitet, was ja auch noch angerechnet wird, dann bleibt einen gar nichts und darf noch zusätzlich zum Amt rennen wegen Fortzahlungen, weiterzahlungen und horrenden Rückzahlungen weil ja "unrechtens im Vorraus gezahlt".



    Fakt ist:
    - Ich racker mich ab um einen neuen Job zu bekommen
    - Ich bekomme KEINE Förderung vom Amt, ich muss alles selbst finanzieren
    - Ich möchte eine Entschädigung für meinen Aufwand haben (sprich die Rückzahlung)
    - Diese wird jedoch vom Amt wieder eingezogen mit der Begründung "Einkommen -> wird angerechnet".
    - Meine Steuerrückzahlung wird zu 80% eingezogen (wenn ich nach der Standardeinkommensanrechnung geht)
    - Ich habe weiterhin horrende Kosten zu tragen und immer noch keinen neuen Job



    Und dann heißt es "Sie dürfen sich Fortbilden wie Sie wollen, wir können Sie nur nicht fördern und MÜSSEN Sie vermitteln was Sie ursprünglich gelernt haben, ober eine Maßnahme anbringen".Ich sitze seit Jahren auf der Straße, auf Callcenter habe ich keine Lust mehr, meine Ohren leiden darunter, meine Stimme, meine Augen. Als IT Techniker bekommt man nichts mehr wenn man viel zu lange raus ist und keinen Führerschein hat. Was bleibt also noch? Callcenter, Putzen oder Verkaufen. Warum war ich dann Jahrelang in technischer Ausbildung wenn ich letztendlich Gebäude Reinigen darf?


    Irgendwas kann an diesem System doch nicht stimmen! Was ist daran bitte Fair?



    Sieht so aus, als muss ich die Leistungsabteilung doch direkt konsultieren, und auf einen Termin hoffen, der noch vor Ablauf der Steuerrückgabezeit ist, oder ich finde einen Steuerberater, der nichts verlangt, aber alle Tricks bei ALG2 kennt (was Utopie ist).


    Außer es gibt eine anderen Lösung.

    Also Zinsen ab 50€ = Einkommenanrechnung
    Sparen ab 150€/Jahr = Einkommenanrechnung


    Hab ich das so richtig verstanden? Oder ist da weitaus mehr involviert?
    Dann hoffe ich nur, das nie etwas passieren wird.

    Nein, bei ALG1 Zeiten habe ich kein ALG2 als Zusatz bekommen. Deswegen war ich so verwundert.


    Was mein Problem aber immer noch ist... Sparen gut und schön, aber... was ist das Maximum. Darf ich von dem Konto dann auch (sagen wir, wenn die Höchstgrenze 5100€ ist) dieses Geld dann auch anzapfen für z.B. Führerschein, Reparaturen, neue Technik (PC, wobei 5000 dafür übertrieben sind, aber ein PC der eine weile halten soll, kostet schon um die 800Euro), dann geht eine Waschmaschine kaputt. Oder im Schlimmsten Fall: Die Wohnung brennt ab und man steht wieder am Anfang.


    Natürlich sind das jetzt Fallbeispiele, aber sagen wir ich baue mir ein Notkonto auf (wieder, habe vor kurzen erst alle verbraucht) - wie weit darf ich dann gehen, was darf ich überweisen wenn ich könnte? Bin ich wirklich an diese Richtlinien gebunden? Besonders wenn man nur maximal 150€/Jahr sparen darf, kommt man damit ich nicht weit um ein Notkonto auf zu bauen (da kommt wieder das "Konto in der WOhnung" zur Sprache, bekommt aber keine Zinsen).


    Insofern interessiert mich eine genaue Regelung, was ich ich jetzt darf und was nicht. Ämter sind ja so sagenhaft hilfreich bei solchen Fragen mit "holen sie ich einen Termin", dann labern sie in 5minuten ihren Text herunter, und du musst es verstanden haben: "Uhm... ja, naja nicht wirklich - können sie das noch mal wiederholen?!" "Dazu müssen Sie sich einen neuen Termin holen"


    Oh-kay...

    Heißt das, dass ich als ALG2 empfänger faul bin? Ich geh zu einer Akademie um aus meiner Jahrelangen Arbeitslosigkeit und von Callcenter zu Callcenter springen (weil es für mich ja sonst keine Arbeit gibt, bzw. werde ich immer nur auf meine Grundausbildung losgeschickt, wo ich aber viel zu lange raus bin) wieder heraus zu kommen. Das Arbeitsamt legt mir permanent Steine in den Weg, muss alles selbst zahlen.


    Ich möchte nur von dem Geld, was ich verdient habe, auch noch etwas haben bzw. wieder zurück bekommen. Irgendwie leben, nicht (mehr) in 2 Jahre alten übergroßen Schlabberklamotten, einen Haarschnitt von einem Langhaarschneider und verkorkster Optik (da Brille zu teuer) herumlaufen, Es soll sich auch einmal für mich lohnen, dafür dass ich ein mal die Woche zum Amt rennen darf, obwohl ich meine Bemühungen für einen Job, meine Akademie und meinen Haushalt aufbringen könnte.


    Nein, ich darf mir auch noch anhören "Als Arbeitsloser hat man doch so viel Zeit" - mitnichten! Ich darf meine gezahlten Steuern wieder "versteuern" bzw. wieder an das Amt zurück führen, die von "meinen" gezahlten Steuern bezahlt werden.


    Wo ist da die Logik in dem System? Selbiges auch mit der kostenplfichtigen Hotline. Diese wird mir ja nicht erstattet, wenn ich das Amt kontaktieren muss, weil es eben nicht anders geht. Email geht nicht, Telefon gibts keine Durchwahlen in Zeiten von Telefon-Flatrates. Nein, stattdessen soll man sich 3+ Stunden in eine Schlange stellen, um dann in einen Wartebereich weiter geleitet zu werden, wo man wieder 3 Stunden herumsitzt, um eine Frage zu klären, die in 5 Minuten abgehandelt ist.




    Fazit also:
    Es lohnt sich nicht - also weiter Geld zum Fenster rauswerfen und sich von vorne bis hinten weiter Abzocken lassen. Und in 10 Jahren klopft das Finanzamt an meiner Tür "Steuerhinterziehung", obwohl ich diese schön braf gezahlt habe, nur keine Abrechnung zur "Sicherheit".


    Das Leben ist nicht fair, war es nie. Und gerade diejenigen werden bestraft, die Korrekt sein wollen. Und das Einbehalten von 80% meiner Steuerrückzahlung ist eine Unverschämtheit,



    Außer jemand beweißt mir das Gegenteil und zeigt mir auf, wie ich das beste aus der Situation machen kann.



    ...so, genug Luft abgelassen.

    Moment, nur damit ich das richtig verstehe.


    Im Infoteil der Page steht:

    Zitat


    sonstiges Vermögen


    Weiteres Vermögen über dem Grundfreibetrag in Höhe von € 150 Euro pro vollendetes Lebensjahr muss allerdings verbraucht werden, bevor die Zahlung von ALG II in Betracht kommt.


    Mindestens sind jedoch € 3.100 und maximal € 9.750 pro Person plus € 750 für notwendige Anschaffungen anrechnungsfrei.
    Eine weitere Ausnahme gilt für ALG II Empfänger die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind. Für diese gilt ein erhöhter Freibetrag in Höhe von € 520 pro vollendetes Lebensjahr, maximal jedoch € 33.800.


    Jetzt nehme ich mal das Beispiel von Tinsche87 und gleiche das mal auf mich an:


    Mann 29 Jahre


    Beispiel:
    29 x 150 € + 750 € = 5100 €


    Gesamt: 5100€ mögliches Vermögen


    Fragen:
    a) Darf ich jetzt im Grunde genommen (nachweislich) nur 150€ pro Jahr als "Vermögen" auf ein Notkonto (Sparbuch, Tagesgeldkonto) beiseite legen, dabei aber den ausgerechneten auf mich zugeschnittenen Höchstbetrag nicht überschreiten?
    b) Oder darf ich maximal 5100€ (momentan für ich zugeschnittener Höchstbetrag) haben, die Menge der Überweisung auf ein Konto ist aber egal
    c) Oder darf ich höchtens 750€ auf einem Notkonto haben?
    d) Was ist, wenn eine Rechnung höher 750€ ansteht, und ich muss diese begleichen?
    e) Was wenn das Amt sagt "erst dieses Konto verbrauchen, dann bekommen Sie von uns Leistungen"? Gesetzestexte?



    Mir ist das ehrlich gesagt nicht ganz klar.
    Mir wollte das Amt zu ALG1 Zeiten erst aufbrummen "sie haben zu viel auf dem Bauspar-Konto" (damals knapp 2800DM), und ich müsste es erst verbrauchen. Ich dazu natürlich "darauf habe ich keinen Zugriff, da Bausparvertrag und wenn sie genau auf mein Konto schauen, habe ich schon mehr als genug Minus, was ich ja auch erst ausgleichen muss - alles andere hat sie nicht zu interessieren" (wo ich schon böse für angesehen wurde).


    Ich will nur auf Nummer sicher gehen, da bei mir demnächst größere Rechnungen anstehen, und ich mir natürlich einen Notpuffer aufbauen möchte.

    Folgende Sachlage:


    Ich bin bei ALG2 seit 2004, ab und zu habe ich immer Teilzeitjobs auf 400€ basis, bis zu 24h/Woche bei 7,50€.
    Die Anrechnung ist kein Problem, dank diversen Online Rechnern (BMAS und Gehaltsrechner.de).



    Was mich nur wundert: beim überprüfen meiner Unterlagen vor ein paar Tagen, viel mir in's Auge, dass mir mein Zuverdienst, bzw. mein Einkommen meines Regulären Jobs auf die KDU angerechnet wurden, nicht jedoch auf den Mindestsatz von 351€. Oder umgekehrt?! :confused:


    Ich zitiere mal aus dem Schreiben:



    Das Problem daran ist, wenn ich nach Ausrechnen über meinen KDU Satz komme (im Moment 230€, daran muss ich jedoch etwas überprüfen lassen), fliege ich aus dem Pool vom Amt, ich bekomme keine Zahlung der Leistungen und muss mit ca 100€ weniger auskommen. Versicherungen noch nicht berücksichtigt.



    Fragen:
    a) Habe ich das Prinzip falsch verstanden und es wird im Grundgenommen von der Regelleistung zuerst abgerechnet und DANN zusätzlich noch von der KdU?
    b) Ist es zulässig die KdU an zu rechnen?
    c) Wie kann ich das beanstanden und sagen "Leute, das wird nicht von der KDU abgerechet"? Gibt es dazu einen Gesetzesbeschluss?
    d) Wie weit darf mein Einkommen überhaupt angerechnet werden? Ich kenne die Rechnungen, etc. Aber mir wurde ein mal gesagt "solange sie von uns noch 1€ Regelleistung bekommen, sind sie noch bei uns gemeldet", aber ich war in dem Fallbeispiel doch darüber.


    Über eine Klärung würde ich mich freuen. Bei dem Kauderwelsch und Papierwust den ich allein die letzten zwei Wochen vom Amt durchgesehen habe, steigt man doch nicht mal im Ansatz wirklich durch.


    Danke.

    Ich gehe gerade von einer Variablen aus, um übehaupt zu sehen was auf mich zukommt, wenn ich die Steuer mache.


    Infomäßig finde ich die Homepage leider sehr unübersichtlich. Ich habe 2 Stunden gesucht bis ich das Forum konsultiert habe. Deswegen eben meine Frage.




    Hinzuverdienen ist immer so eine Sache, da gehe ich z.B. von einem Erfahrungs-Beispiel aus:
    400€ Dazuverdienst (also Teilzeit Job oder 400€ Job), davon darf ich 100€ behalten, plus 20% von dem Restbetrag der 400€ Brutto. Sprich: 300 - 80% = 60€ ==> 100€ Frei plus 60€ = 160€.


    Der Rest wird angerechnet. Sprich ich hab eim Monat nur 160€ mehr, das Amt behält jedoch 240€ ein.




    Würde das nun bei einer Steuererklärung genau so fungieren, dann wäre das (in der Theorie) so:
    500€ Steuerrückzahlung


    Annahme: Einmalige Anrechnung:
    500€ Brutto - 100€ Freibetrag = 400€
    400€ - 80% = 80€ Frei verfügbar
    500€ Brutto - 100€ Freibetrag - 80€ Frei verfügbar = 320€ Anrechnung


    KDU ist bei mir im Moment 230€, Angerechnet werden 320€ (obwohl von der KDU nicht angerechnet werden DARF! Haben sie aber vor ein paar Monaten gemacht) ==> Ich fliege aus dem Amt-Pool und habe für den Monat nur 320€, bzw. weil es ja zu viel ist um an zu rechnen, nur 500€ - ohne Abzüge für Versicherungen. Sprich -> zu wenig zum Leben.




    Annahme Abrechnung auf 12 Monate verteilt:
    500€ Brutto / 12 Monate = 41,67€


    Laut BMAS Rechner (Online - Sonstige Einkünfte):




    Da kann doch was nicht stimmen, und Fair ist es auch nicht. Immerhin würde das Amt "meine" schmerzlich eingezahlten Steuern einbehalten. Was habe ich dann davon?

    Folgende Sachlage:


    Ich habe einen Untermietsvertrag bei meinen Eltern (keine ALG2 Empfänger).
    Ich bin alleiniger ALG2 Bezieher.


    - Der Untermietsvertrag war von meiner Ausbildungszeit 1999 bis einschließlich April 2008
    - Die Höhe des Vertrages belief sich 9 Jahre auf 230€
    - Das Amt hat die KDU (Nürnberg) von 230€ gezahlt.


    - Der Untermietsvertrag ist aufgrund der Angleichung des Mietspiegels Ende April 2008 letztendlich doch geändert worden.
    - Die Höhe des Vertrages beläuft sich nun auf 265€
    - Das Amt hat eine Kopie dieses neuen Vertrages bekommen, der Fortzahlungsantrag wurde ebenfalls von mir angeglichen.
    - Das Amt hat diesen bei meine rletzten Verlängerung verschmissen, was mich dazu brachte den Antrag noch einmal persönlich ein zu reichen in der Leistungsabteilung Nürnberg, ebenfalls mit Kopien, und mir wurde gesagt "alles okay", dafür war für mich die Angelegenheit erledigt



    Nun folgendes Szenario:
    - Nach durchsehen meiner Unterlagen (da kurz vor Umzug, den das Amt nicht übernimmt) fielen mir meine Fortzahlungsanträge in's Auge
    - Die KDU ist darin seit Mai 2008 bis heute mit 230€ deklariert, mein Mietvertrag beläuft sich jedoch auf 265€



    Fragen dazu:
    a) Ist dies rechtens? Wenn ja, wieso?
    Im Vertrag steht, das diese Miete auch eine Heizkostenpauschale beinhaltet, jedoch keine Warmwasseraubereitung oder ähnliches (was das Amt ja mit 14% der Heizkosten abzieht)


    b) Wie kann ich das Beanstanden?


    c) Wie weit "zurück" kann ich das Beanstanden?
    Von mir wird Ehrlichkeit verlangt, und muss meine Meldepflichten einhalten. Was aber wenn das Amt jedoch ein Fehler unterlaufen ist, trotz meiner Sorgfältigkeit/Ehrlichkeit? Kann das Amt dann sagen "nicht unser Problem".


    d) Wenn ich eine Rückzahlung bekomme seitens vom Amt, können die das wieder umdrehen und sagen "Wir haben Ihnen unrechtens zu viel gezahlt"? Oder sagen die dann "einen Monat keine Zahlung", oder ähnliche Spielchen?


    e) Gibt es gerichtliche Urteile/Paragraphen die für mich Vorteilhaft/Befürwortend sind?



    Vielen Dank im Vorraus für das Klären der Angelegenheit




    EDIT - 17MAR09:
    Nqch einem Anruf bei der Leistungsabteilung hat sich herausgestellt, dass meine Unterlagen bereits seit einem Jahr vorlagen, diese aber aus unbekannten Gründen nicht in der Neuberechnung berücksichtigt wurden. Sprich es war kein Verschulden auf meiner Seite, sondern Seitens der ARGE.


    Es wurde sich am Telefon entschuldigt und eine Überprüfung eingeleitet, mit hoher wahrscheinlichkeit auf Rückzahlung seit meinem Änderrungsantrag im Juni 2008. Da dies aber eine telefonische Aussage war, besteht keine Garantie. Erst eine schriftliche Antwort (dauer ca 2 Wochen) wird mehr Aufschluss.geben.

    Hallo, neu im Forum, aber definitv nicht neu im "Club ALG2".



    Ich hätte eine sehr delikate Frage in Sachen Steuerrückzahlung. Ich habe im Forum und auf der Page gelesen "tja, das wird Angerechnet und als Einkommen deklariert", was ich doch sehr unverschämt finde. Bei gerade mal 581€/Monat seine Rechnungen bezahlen, und bei 19% "Märchen"steuer auch noch von etwas Leben. Ist schon Wucher, wenn dies das Amt auch noch einbehalten darf.



    Doch zu meinen Daten:
    Ich bin ALG2 Empfänger seit 2004, seit 2002 Aebeitslos aber immer wieder mal in Beschäftigung (Teilzeit, manchmal Vollzeit, wobei mir as einmal das Genick gebrochen hat, und ich habe 2 Monate gar nichts bekommen - weder vom Amt, noch vom Arbeitgeber).


    Nun gut, ich war im Jahr 2007 von Weihnachten an bis zum Neujahr in einer Trainingswoche, und anschließend bin ich von Januar bis Anfang Juni bei dieser Firma (Callcenter, als gibt es nichts anderes mehr!) als 24 Stunden Teilzeitler übernommen worden.


    Parallel dazu habe ich von Sommer 2007 bis Sommer 2008 ein Studium bei einer Musikakademie in München (ich bin Wohnhaft in Nürnberg) absolviert. Diese habe ich selbst bezahlt, da die Akademie nicht als Staatliche Schule zählte, hinzu kommen natürlich auch noch die Fahrtkosten.


    Im Gleichem Atemzug habe ich natürlich Lehrutensilien kaufen müssen (Hardware und Software) um in der Akademie weiter zu kommen. Und all dies möchte ich natürlich, zusammen mit eventuellen Pauschalen für Bewerbungen und Geld für Kleidung, etc wieder zurückerstattet bekommen.



    Jetzt sieht es aber so aus, dass die Steuerrückzahlung ja auf ALG2 wieder angerechnet wird. Die Akademie und die Lehrutensilien waren jedoch teuer, war es ja auch ein Grundstein um von ALG2 weg zu kommen.


    Meine wichtigste Frage ist nun:
    Lohnt es sich überhaupt eine Steuererklärung für 2008 zu machen?
    (ich habe das, seitdem ich 1999 gelernt habe nie wirklich gemacht, nun könnte ich das Geld jedoch gebrauchen)



    Wie wird meine Rückzahlung überhaupt angerechnet?
    Sagen wir ich bekomme (jetzt mal als Phantasiewert) ca 500€ Steuern zurück. Davon könnte ich z.B. Schulden begleichen (wie Studienkredit, Kaution für WOhnung die das Amt nicht übernimmt, weil ich in bald eine andere Stadt ziehe um somit einen neuen Job zu finden - aber ohne Job keine Wohnung, und ohne Wohnung kein Job), oder mich endlich mal wieder neu einkleiden. Ich will ja nicht verreisen.


    Wie sehe dann die Rechnung aus?
    500€ / 12 Monate = 41,67€


    Darf ich dann davon nur 20% behalten, und der Rest wird angerechnet?
    41,67€ - 80% = 8,33€ / Monat Steuerrückzahlung (das Amt behält ca 33,34€ = 80% ein)


    Dann muss ich dem Amt ja wieder horrende Summen zurückzahlen, was ich mir nicht leisten kann wenn ich umziehe. Und Abzocke ist das noch dazu.


    Gibt es dafür einfache Formeln nur für diese Angelegenheit - nur damit ich weiß, was auf mich zukommt und ob es sich überhaupt LOHNT für mich. Geld kann man in der heutigen Zeit immer gebrauchen, aber wenn das Amt immer schön die Hände aufhält - was habe ich dan davon wenn ich mich zu tode Buckel und nichts als Dank dafür sehe?



    Danke im Vorraus.