Bausparvertrag / Sparbuch

  • Das interessiert mich jetzt auch voll,ich habe 3 Kinder die alle ein Sparbuch hatten.Aus Angst habe ich es gekündigt als wir Hartz4 bekamen weil es ja hieß man darf kein Sparbuch haben!?Dann kann ich also für die Kinder ein neues Sparbuch machen lassen ohne es der ARGE zu sagen?Und wieviel darf da drauf sein?

  • Du hättest sie überhaupt nicht kündigen brauchen, denn bei Kindern bis 21 Jahre darf soviel an Vermögen da sein wie vorher beschrieben. Allerdings verschweigen geht nicht, da die ARGE einen Datenabgleich macht und vom Finanzamt erfährt welche Freistellungsaufträge ihr habt. Jetzt würde ich kein neues machen, wenn ihr das Geld welches ihr draufzahlen wollt nicht schon als Vermögen bei der ARGE angegeben habt( z.B. als Bargeld). Denn dann könnte es in dem Monat, wo ihr was einzahlt als Einkommen der Kinder gerechnet werden.
    Erwachsene dürfen übrigens 150€ pro Lebensjahr+750€ für notwendige Anschaffungen als Vermögen haben.Und extra noch eine bestimmte Summe, wenn dieses Geld bis zur Rente festgelegt ist.
    Viele Grüße

  • Dann kann ich also für die Kinder ein neues Sparbuch machen lassen ohne es der ARGE zu sagen?Und wieviel darf da drauf sein?


    1. Nein, du musst es der Arge mitteilen.


    2. jede Person hat mindestens eine Vermögensfreibetrag von 3150,00€. So lange das Guthaben, jedes Kindes diesen Betrag nicht übersteigt, wird auch nicht angerechnet.


    Präventiv:


    Der Vermögensfreibetrag eine Erwachsenen wie wie folgt berechnet: Alter x 150,00€ + 750,00€ (man beachte Mathematische Grundregeln).


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Ähm mal eine frage...gelten die 750 € für notwenige anschaffungen für jede Person einer Bedarfsgemeinschaft (Beispiel 1) oder für die gesamte Bedarfsgemeinschaft einmalig (Beispiel 2).


    Also als Beispiel:
    Frau 25 jahre, Mann 25 Jahre und ein Kind 2 Jahre


    1. Beispiel:
    25 x 150 € + 750 € = 4500 €
    25 x 150 € + 750 € = 4500 €
    Plus Kind 3150 € + 750 € = 3900 €


    Gesamt: 12900 mögliches Vermögen


    2. Beispiel:
    25 x 150 € = 3750 €
    25 x 150 € = 3750 €
    plus Kind 3150 €
    plus 750 € für Notwenige Anschaffungen


    Gesamt: 11400 € mögliches Vermögen

  • Bsp.1 ist richtig, aber das Kind muss sein eigenes Konto haben. Es zählt nicht, wenn ihr nur ein Sparkonto habt und dort das ganze Geld drauf ist.
    Viele Grüße


    Absolut korrekt


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Moment, nur damit ich das richtig verstehe.


    Im Infoteil der Page steht:

    Zitat


    sonstiges Vermögen


    Weiteres Vermögen über dem Grundfreibetrag in Höhe von € 150 Euro pro vollendetes Lebensjahr muss allerdings verbraucht werden, bevor die Zahlung von ALG II in Betracht kommt.


    Mindestens sind jedoch € 3.100 und maximal € 9.750 pro Person plus € 750 für notwendige Anschaffungen anrechnungsfrei.
    Eine weitere Ausnahme gilt für ALG II Empfänger die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind. Für diese gilt ein erhöhter Freibetrag in Höhe von € 520 pro vollendetes Lebensjahr, maximal jedoch € 33.800.


    Jetzt nehme ich mal das Beispiel von Tinsche87 und gleiche das mal auf mich an:


    Mann 29 Jahre


    Beispiel:
    29 x 150 € + 750 € = 5100 €


    Gesamt: 5100€ mögliches Vermögen


    Fragen:
    a) Darf ich jetzt im Grunde genommen (nachweislich) nur 150€ pro Jahr als "Vermögen" auf ein Notkonto (Sparbuch, Tagesgeldkonto) beiseite legen, dabei aber den ausgerechneten auf mich zugeschnittenen Höchstbetrag nicht überschreiten?
    b) Oder darf ich maximal 5100€ (momentan für ich zugeschnittener Höchstbetrag) haben, die Menge der Überweisung auf ein Konto ist aber egal
    c) Oder darf ich höchtens 750€ auf einem Notkonto haben?
    d) Was ist, wenn eine Rechnung höher 750€ ansteht, und ich muss diese begleichen?
    e) Was wenn das Amt sagt "erst dieses Konto verbrauchen, dann bekommen Sie von uns Leistungen"? Gesetzestexte?



    Mir ist das ehrlich gesagt nicht ganz klar.
    Mir wollte das Amt zu ALG1 Zeiten erst aufbrummen "sie haben zu viel auf dem Bauspar-Konto" (damals knapp 2800DM), und ich müsste es erst verbrauchen. Ich dazu natürlich "darauf habe ich keinen Zugriff, da Bausparvertrag und wenn sie genau auf mein Konto schauen, habe ich schon mehr als genug Minus, was ich ja auch erst ausgleichen muss - alles andere hat sie nicht zu interessieren" (wo ich schon böse für angesehen wurde).


    Ich will nur auf Nummer sicher gehen, da bei mir demnächst größere Rechnungen anstehen, und ich mir natürlich einen Notpuffer aufbauen möchte.

  • Hallo, dass du zu Alg1 Zeiten damit Probleme gehabt hast kann ich nicht verstehen, denn da spielt ja Vermögen keine Rolle. Oder hast du da schon zusätzlich Hartz4 bekommen? Ob und was man in der Zeit von Hartz4 sparen darf, da streiten sich zumindest bei und die Geister. Einer sagt, das sonstige Vermögen ist das was vor Antragsstellung da ist und darf nicht größer werden, was ich persönlich quatsch finde. Der andere sagt du darfst bis zu der Höchstgrenze sparen. Denn, wenn man z.B. ein Haus hat, fallen ja die Kosten nicht wie bei der Miete jeden Monat an, sondern einmal im Jahr und bestimmte andere Sachen kommen auch dazu, also muss man was weglegen. Die ARGE verrechnet leider ein Minus nicht mit dem Vermögen, da muss man das kündigen und ausgleichen. Bei uns hat die ARGE bisher nichts gesagt, wenn wir jährlich etwas auf den Bausparvertrag gezahlt haben, aber ich denke, wenn man mit einmal viel Geld oder monatlich viel spart fragen die woher.
    Viele Grüße

  • Nein, bei ALG1 Zeiten habe ich kein ALG2 als Zusatz bekommen. Deswegen war ich so verwundert.


    Was mein Problem aber immer noch ist... Sparen gut und schön, aber... was ist das Maximum. Darf ich von dem Konto dann auch (sagen wir, wenn die Höchstgrenze 5100€ ist) dieses Geld dann auch anzapfen für z.B. Führerschein, Reparaturen, neue Technik (PC, wobei 5000 dafür übertrieben sind, aber ein PC der eine weile halten soll, kostet schon um die 800Euro), dann geht eine Waschmaschine kaputt. Oder im Schlimmsten Fall: Die Wohnung brennt ab und man steht wieder am Anfang.


    Natürlich sind das jetzt Fallbeispiele, aber sagen wir ich baue mir ein Notkonto auf (wieder, habe vor kurzen erst alle verbraucht) - wie weit darf ich dann gehen, was darf ich überweisen wenn ich könnte? Bin ich wirklich an diese Richtlinien gebunden? Besonders wenn man nur maximal 150€/Jahr sparen darf, kommt man damit ich nicht weit um ein Notkonto auf zu bauen (da kommt wieder das "Konto in der WOhnung" zur Sprache, bekommt aber keine Zinsen).


    Insofern interessiert mich eine genaue Regelung, was ich ich jetzt darf und was nicht. Ämter sind ja so sagenhaft hilfreich bei solchen Fragen mit "holen sie ich einen Termin", dann labern sie in 5minuten ihren Text herunter, und du musst es verstanden haben: "Uhm... ja, naja nicht wirklich - können sie das noch mal wiederholen?!" "Dazu müssen Sie sich einen neuen Termin holen"


    Oh-kay...

  • Die Zinsen bis auf 50€ , werden die als Einkommen angerechnet.Also ,,Kopfkissen" wäre zu überlegen. Aber wieviel du von deinem gesparten wann verbrauchst und für was, geht die nichts an. Ich kann dir nur sagen, seit wir Hatz4 bekommen, ist bei unserem Gesparten auch was dazugekommen, natürlich nur in der Freigrenze und die haben nichts dazugesagt. Wir haben auch schon mal was verbraucht und dann wieder angespart, auch dazu wurde nichts gesagt.
    Aber vielleicht hat noch jemand andere Erfahrung.
    Wie gesagt bei ALG1 spielt Vermögen keine Rolle, dafür hast du Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt die dir zustehen.
    Viele Grüße

  • Zinsen richtig, Sparen mehr, darfst nur nicht über die Grenze von Alter x 150€ + 750€ kommen. Allerdings, wenn du z.B. im Monat 500€ sparst fragt die ARGE bestimmt wo das Geld herkommt! Eine bestimmte Grenze dafür kenne ich nicht, wie schon gesagt, bei uns bekommt man immer unterschiedliche Antworten.
    Uns geht es auch so, ich hoffe immer, dass nichts Größeres an Reperaturen kommt. Wir müssen jetzt vom Staat vorgeschrieben eine Biokläranlage bauen, Keiner kann sagen wo man das Geld hernehmen soll. Aber man soll das Gesparte aufbrauchen. Der Gesetzgeber hat sich bei der Sache überhaupt nichts gedacht.
    Viele Grüße

  • Also wenn ich das dann richtig verstehe, kann ich quasi Sparen bis meine Höchstgrenze erreicht ist (bei mir im Moment 5100€). Sollte das Amt Sparbücher oder ähnliches einsehen wollen, wäre das quasi mein "Freibetrag" als Notkonto.


    Eigentlich geht dem Amt meine Überweisungen nichts an, wurde auch schon mehrmals schief angesehen, als ich meine Überweisungen "schwarz" durchgestrichen habe mit der Begründung "Private Ausgaben, geht dem Amt nichts an". Wurde akzeptiert.


    Es kann ja auch sein, dass Familienmitglieder finanziell aushelfen, oder man seine Brettspiele Sammlung verkauft hat, die darauf hin wieder in das Sparbuch/respektive Notkonto gesteckt werden. Sind ja IMO keine Einnahmen, sondern Aufgrund eines Finanzmangels eine Problemlösung.


    WOBEI... das könnte wiederum als "sonstiges Einkommen" gerechnet werden, wenn man jemanden erwischt der bekannte Richtlinen etwas anders auslegt.



    In dem Fall sollte ich doch noch mal die Leistungsabteilung konsultieren und zum Thema befragen. Immerhin habe ich durch Sparen die letzten Monate genug angesammelt um wieder ein Notkonto auf zu bauen (was wiederum in 2-3 Monaten draufgehen würd für eine Anschaffung für die Wohnung), was aber wiederum NOCH auf dem Konto ist. Nicht dass es da heißt "ist nicht", oder wenn Eltern und Großeltern sagen "hier, hast du mal 100 bis 200€, für den Notfall".



    EDIT 17MAR09 - 08:42Uhr:
    Gerade die Leistungsabteilung angerufen - Folgende Sachlage:

    Zitat

    Alles was sie sich on ihren von uns gebrachten Leistungen "ansparen" und ausgeben, interessiert uns nicht.


    Sollten Sie jedoch Einzahlungen auf Ihr Konto in höheren Werten haben, dann müssen Sie das melden. Egal ob Privatverkauf (via Second Hand) oder ähnliches. Der Freibetrag beträgt 30€.


    ABER... (2. Anruf gerade bis 9Uhr), es ist immer eine KANN Entscheidung.


    Beispiel:
    Was man jetzt als Vermögen hat (sagen wir einen fiktiven, aber doch realistischen Betrag von 500€), den man sich über Jahre angespaart hat z.B. durch Beiseite legen von ca 30€/Monat (im Jahr 360€) die von den Regelleistungen kommen, weil man enthaltsam gelebt hat. Hinzu kommen noch ca 140€ von Eltern (hier mal'n 10er, da mal'n 20er - 2 Familienfeste wie Geburtstag und Hochzeitstag der Eltern verteilt, plus eben dieses "Taschengeld" ab und zu), somit hat man 500€ im Einmachglas.


    Nun möchte man sich davon eine Waschmaschine und einen neuen Herd anschaffen (gesten bei Saturn gesehen, keine Luxusmodelle, kommt man mit 400€ sehr gut weg und haben schon Stromsparfaktor A). Also kauft man diese, und als Ausgleich überweist man wieder 400€.


    Dazu sagte das Amt folgendes:

    Zitat

    Dies ist Ihr Privates Vermögen, was Sie ja letztendlich nur umbuchen. Im schlimmsten Fall müssten Sie eine Stellungnahme abgeben, aber es wird im seltensten Fall etwas gesagt, wenn das nur ein, höchstens zwei mal pro Jahr geschieht. Es ist eine Kann-Entscheidung


    Auf die Locker entspannte Art habe ich dann gefragt "naja und wenn man z.B. diese 200€ der Großeltern auf ein Jahr verteilt betrachtet?": Die Aussage war im Grunde genommen, dass es meist keine Probleme in diesem Fall gibt. Vermögen kommt zwar von dritten (also Verwandtschaft), aber da sagen die wenigsten etwas. Der Grundkonsens war "solange es unter 30€ pro Monat ist, interessiert es uns nicht".


    Selbiges auch bei privaten Verkäufen z.B. via eBay, Alles, Zweite Hand (Berlin) und Konsorten um sich z.B. ab und zu mal was Leisten zu können wie neue Kleidung, die Waschmaschine reparieren, mal eine Pizza bestellen anstelle von Cup-Noodles, in's Kino gehen (Luxus). Auch hier ist es wieder eine Kann-Entscheidung seitens der Leistungsabteilung bzw. "unter 30€ - unrelevant".


    Zitat

    Wir werden jetzt bei fortlaufenden Anträgen nicht permanent nach Kontoauszügen fragen. Sofern es in einem geregelten Maße ist, wird (in den meisten Fällen) nichts passieren. Auch hier ist es wiede reine Umbuchung ihres Vermögens (in Form von Technik bzw. "festes Vermögen" in Geld auf dem Girokonto). Anders sieht es schon aus, wenn alle paar Monate IMMER weit mehr als 150€ (Beispiel 1000€) eingehen. Dies ist nicht realistisch und MUSS angerechnet werden.


    Im Grunde genommen doch noch relativ entspannt, wobei in Franken andere Uhren ticken wie z.B. in Norddeutschland.




    Zum Thema "Sparbuch":
    Ja, der Höchtbetrag von Lebensjahre x 150€ Plus 750€ einmaligen Freibetragsbonus stimmt.


    Wenn das Sparbuch nun von den Regelleistungen aufgebaut wird, ist dies natürlich kein Problem. Das man nur 150€/Jahr einzahlen "darf" ist etwas unsinn. Mann/Frau darf natürlich auch sofort alles einzahlen bis zum Maximalbetrag, wobei es da sein kann, dass einem Fragen gestellt werden, wie dieses Vermögen zu Stande kam (womit man ja wieder kontern könnte z.b. mit "ich brauche keinen Fernseher mehr, dies ging in das Notkonto".


    Auch wenn (auch hier unter vorgehaltener Hand) von Eltern ab und zu einmal etwas überwiesen wird, im moderaten Umfang (also ca 100€), wird auch in den meisten Fällen keiner etwas sagen. Der definitive Kontostand ist nur wichtig, alles andere muss nachgeprüft werden, was aufwendig und zu lasten des Amtes ist.



    Fazit
    Moderates Sparen und die dazugehörigen richtigen Argumente "woher" das Geld kommt (wenn gefragt wird), funktioniert in den meisten Fällen.



    Zusatzinformation:
    Kontoauszüge werden (in Franken zumindest) meist bis zu 3 Monate Rückläufig verlangt. Im Regelfalls bei Neuanträgen auch 6 Monate, meist aber nie mehr als 1 Jahr. Hinzu kommen noch die Jahresauszüge des Sparbuches (egal ob Normal oder Tagesgeld) bzw. mögliche Bauspar- und Rentenvermögensverträge (die ja nicht angerechnet werden dürfen, weil man ja erst zur Rente darauf zugreifen darf, außerdem geht das auch wieder von den Regelleistungen ab).



    Damit sind die meisten meiner Fragen beantwortet.