Beiträge von nataly

    Du kannst den Antrag auch per Post an das BAföG-Amt schicken. Damit umgehst du die "freundlichen" Mitarbeiter. In deinem Fall solltest du folgende Formulare ausfüllen:
    1. Formblatt 1 (Antrag)
    2."Schulischer und beruflicher Werdegang)
    3. Formblatt 2 (Schulbescheinigung).Die muss von der BOS ausgefüllt und unterschrieben werden.
    Von allem, was du wegschickst,solltest du eine Kopie machen und in einem Ordner abheften.
    Die Formulare kannst du auch im Internet bekommen:


    http://www.das-neue-bafoeg.de/de/433.php


    Dabei ist darauf zu achten, dass du die Formulare für Bayern nimmst.


    Wahrscheinlich bekommst du vom BaföG-Amt dann noch weitere Formulare, z.B.eine Mieterklärung. Die musst du dann auch ausfüllen und zurückschicken.

    Die Anträge für elternunabhängiges BAföG sind dieselben wie die für elternabhängiges.Nur,dass du beim elternunabhängigen BAföG die Formblätter 3, mit denen die Eltern ihr Einkommen nachweisen, nicht einreichen musst.
    Hast du dich bei der BOS schon angemeldet? Und wie lange dauert dann die BOS insgesamt?

    Allerdings steht in dieser Verwaltungsvorschrift auch:
    "Die Auszubildenden in den als Vorstufe eingerichteten einjährigen Klassen an den Berufsoberschulen in Bayern sind den Auszubildenden an Berufsaufbauschulen gleichgestellt."
    Die Berufsaufbauschulen fallen unter § 12 Abs.1 Nr. 2 BAföG.
    Aber auch als Schüler einer Berufsaufbauschule könntest du den Wohnort frei wählen. Da bin ich sicher.


    Nur ist das BAföG für Berufsaufbauschüler elternabhängig. Ich bin mir aber nicht sicher, wie du als Schüler der Vorstufe eingestuft wirst.Möglicherweise wird es doch gleich behandelt wie die BOS und du bekommst elternunabhängiges BAföG.
    Auf jeden Fallmusst du nicht zu den Eltern ziehen, gleich, wie die Vorstufe einzustufen ist.

    Der Link ist nicht mehr aktuell. Die damals geplante Gesetzesänderung wurde nicht realisiert.
    Für Schüler am Kolleg gibt es IMMER elternunabhängiges BAföG (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG). Und die BOS in Bayern ist dem Kolleg gleichgestellt (BAföG-Verwaltungsvorschrift, Tz 2.1.13).

    "Immerhin muss man im Bafögantrag einen bestimmten Grund angeben warum man ausserhalb des Elternhauses wohnt"


    Als BOS-Schüler musst du keinen Grund angeben. Nur diejenigen, die eigentlich bei den Eltern wohnen müssten, müssen angeben, warum sie das nicht tun.

    Bei der BOS bin ich mir sicher, dass du da frei aussuchen kannst, wo du wohnen willst. Du musst da keine Begründung abgeben. Für die BOS gibt es auch elternunabhängiges BAföG. Die BOS fällt unter § 13 Abs. 1 Nr.1 BAföG. Alle, die unter § 13 BAföG fallen, können sich den Wohnort frei wählen. Bei der Vorstufe bin ich mir nicht so sicher. Stelle deine Frage doch mal hier rein:


    http://www.bafoeg-rechner.de/Fragen-Brett/list.php?1


    Da gibt es Experten.

    Ist die schulische Ausbildung, die derzeit läuft, berufsqualifizierend? Was für einen Abschluss hast du mit dieser Ausbildung?


    Hast du die Zusage der BOS, dass du nach Abschluss der derzeitigen Ausbildung die Aufnahmevoraussetzungen für die BOS erfüllst?


    Wie heißt die BOS, in welcher Stadt ist sie? Ist die BOS in Bayern?

    Ich meine,es ist nicht zumutbar, drei Monate ohne Gehalt zu arbeiten.Wenn das Arbeitsamt hier anderer Meinung ist: Bitte darum, dass dir schriftlich unter Angabe der entsprechenden Rechtsvorschrift verpflichtet bist, zur Vermeidung einer Sperrzeit drei Monate lang ohne Gehalt zu arbeiten. Bitte gleichzeitig um Auskunft, wie du ohne laufende Einnahmen deine laufenden Ausgaben decken sollst, wenn keine Ersparnisse vorhanden sind.
    Nur Schriftliches zählt!

    Erst ab 400,01 EUR bist du in der GKV pflichtversichert. Bei 400,00 EUR musst du dich selbst freiwillig versichern zum Mindestbeitrag von ca.130,00 EUR. Du solltest versuchen, über die 400 EUR zu kommen. Ist für den Arbeitgeber unterm Strich nicht teurer.

    Die fristlose Kündigung wird unwirksam, wenn der Rückstand vollständig ausgeglichen wird. Geh mit der Kündigung zur Arge.

    Also:im Moment bist du Schüler an der Realschule? Und stehst vor dem Abschluss? Wenn du den Abschluss nicht bekommst, kannst du dann wiederholen? Evtl. kann dir das Jugendamt helfen, geh mal dort hin. Und bei der Arge kannst du auch fragen wegen ALG 2. Käme eine berufliche Ausbildung in einem Betrieb für dich in Frage?

    Welche schulische und berufliche Ausbildung hast du? Wer hat dich mit dem Thema Auszug konfrontiert? Hast du Unterhaltsansprüche gegen die Eltern? "OSZ" = Oberstufenzentrum? Warum sollte dich das OSZ nicht nehmen?