Beiträge von Jennifer

    Du musst dem Amt den Sachverhalt schildern und die auffordern, deine Eltern aufzufordern, den Kindergeldbescheid vorzulegen (falls sie sich weigern, ihn dir zu geben, sodass DU ihn selbst dem Amt vorlegen kannst). Und wenn der Sachbearbeiter des Amtes das nicht kapiert, wende dich SOFORT an dessen Vorgesetzten und schildere DEM die Sache. Das Amt ist VERPFLICHTET zu funktionieren.

    Es steht ja nicht geschrieben, WESHALB das Jobangebot ausgeschlagen wurde und weshalb der Betroffene (noch) keine Erklärungen gegenüber der ARGE abgegeben hat - aber soll ein Kind, das sich nicht wehren kann, unter den Sanktionen leiden? - Blödsinn: Mord. Körperverletzung, wenn das Kind zu wenig zu essen bekommt z.B. (weil die Eltern das Geld für die Miete verwenden). Kurz: die ARGE kann nicht so vorgehen, dass das Kindeswohl gefährdet wird.

    Die Arbeitsfähigkeit wird nicht festgestellt durch die ARGE, sondern den ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur - und erst, wenn man sich weigert, bei diesem ärztlichen Dienst zu erscheinen, wird gestrichen. Der Gesundheitsfragebogen hat mit dem ärztlichen Dienst nichts zu tun - er ist ein Produkt der ARGE.

    Du musst sie (nicht das Kind) "durchfüttern" bis sie 27 ist. Nur wenn sie zum 2. Mal eine begonnene Ausbildung schmeißt, bist du nicht mehr zahlungsverpflichtet. Und wenn sie irgendwann unverschuldet in Armut gerät, musst du auch zahlen (den HartzIV-Satz, wenn sie ALGII beantragt).

    Aber nicht pro Kalenderjahr, sondern pro 365 Tage - vorher Übernahme der Bewerbungskosten bei der ARGE beantragen und du bekommst dann einen Bogen. Und wenn du mehr Geld brauchst als die pauschalen 260 Euro, musst du vorher nochmal einen Extraantrag bei der ARGE stellen. Ohne Anträge kriegst du gar nichts.

    P.S.: Ist auch Körperverletzung eventuell - wenn das Kind nicht genug zu essen bekommt.
    Holt euch Essen bei irgendeiner Armen- und Obdachlosentafel fürs Erste. Geht zum Allgemeinen Sozialdienst der Stadt und schildert eure Lage.

    Du musst sofort bei den für dich/euch zuständigen Stellen Widerspruch einlegen und vor dem Sozialgericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Begründung: minderjähriges Kind lebt in der Bedarfsgemeinschaft - und ohne Mietzahlung fliegt ihr allesamt auf die Straße.

    Habe gestern erfahren (bei einer Beratungsstelle), dass die ARGE einen nicht zwingen kann, einen solchen Bogen auszufüllen - ebenso wenig wie zu einer solch allumfassenden Schweigepflichtentbindung.
    Vielmehr sei es so, dass man das nicht müsse - man müsse nur einer Vorladung (ach ja - ich meine natürlich "Einladung"...) des ärztlichen Dienstes folgen. Und man könne sich auch AUSSCHLIESSLICH nur von den Ärzten oder Psychologen des ärztlichen Dienstes begutachten lassen. Und die teilen der ARGE dann weder die Diagnose noch die Krankengeschichte mit, sondern nur, ob eine Reha angesagt ist oder/und ob bzw. inwieweit der Klient arbeitsfähig ist. Und dann entscheidet sich, was die ARGE macht - evntuell den Klienten zum Sozialbezug schicken (Arbeitsunfähigkeit, Grundsicherung).


    Mit diesem Sch...fragebogen versucht sich die ARGE einen "Freifahrschein" für freie Weitergabe und Diskussion über den Klienten zu verschaffen. Widerlich.

    Ich werde mich erstmal weigern, das auszufüllen und die Befreiung von der Schweigepflicht werde ich auch nicht geben - und wenn überhaupt, dann auf keinen Fall so pauschal. Nächsten Termin bei der ARGE habe ich am 16. Oktober - da soll ich das dann machen. Tue ich aber nicht. Ich finde es auch unmöglich, dass meine schreckliche Geschichte dann in den Akten/Behörden/unter den betreffenden Leuten und was weiß ich noch wo (dass die Schweigepflicht der Behörden nur auf dem Papier existiert, sich aber keineswegs jeder dran hält, habe ich schon erfahren - übel ist das) kursiert. Außerdem werde ich jeden weiteren Eingriff in meine diesbezügliche Privat-/Intimsphäre verweigern - außer, ich will selbst mit jemandem reden.
    Meinst du wirklich, dies ist mein Recht und ich käme/komme vor dem Sozialgericht damit durch?
    Soll ich wirklich sofort zum Gericht - oder soll ich, wenn die kürzen sollten, erstmal Widerspruch einlegen? Oder beides gleichzeitig? Was tun beim Gericht? Einstweilige Verfügung beantragen? Welche Begründung soll ich genau vorbringen?

    Kann die ARGE einen ALGII-Empfänger zwingen, den Gesundheitsfragebogen auszufüllen und sämtliche Fachärzt sämtlichen mit der ARGE und dem Arbeitsamt verbundenen Institutionen gegenüber von der Schweigepflicht zu entbinden - und dem ALGII-Empfänger androhen, ihm/ihr das Geld zu streichen/kürzen, wenn er/sie sich weigert, das zu tun? Und kann die ARGE das auch tun, wenn es um so schreckliche Erlebnisse wie Vergewaltigung u.a. geht und der/die Betroffene zu fertig ist, darüber zu reden, geschweige denn, sich von der ARGE etc. "sezieren" zu lassen und seine/ihre Geschichte all diesen Behörden und Ärzten gegenüber zu offenbaren und in den Akten kursieren zu lassen? Das ist doch irre, sowas zu verlangen - und dann noch verbunden mit der Androhung, wenn das Opfer den Mund nicht aufmacht, sich untersuchen lässt, den Bogen ausfüllt und die Ärzte von der Schweigepflicht sämtlichen Behörden gegenüber entbindet. Das ist ja Körperverletzung, wenn die betroffene Person von diesem Druck noch psychsomatische Ausfallserscheinungen bekommt. Ich finde es auch ohne psychosomatische Ausfallserscheinungen eine unzumutbare Zumutung, eine Frechheit und eine Unverschämtheit sondersgleichen. Gefühllosigkeit und Rücksichtslosigkeit reicht da als Bezeichnung gar nicht aus. Das ist menschenunwürdig, wenn nicht total menschenverachtend.