Beiträge von Jennifer

    Es geht um ein Kind mit 12, nicht um Kinder ab 15. Und Disaster will doch nur sicherstellen, dass die Kinder auch versorgt sind, wenn ihr Mann eine Arbeit finden oder zugewiesen bekommen sollte. Solange der Mann die Gelegenheit hat, sich zu kümmern, will sie ja gar keine anderweitige Betreuung.

    Du kannst deinen Arzt ausschließlich dem Amtsarzt gegenüber von der Schweigepflicht entbinden. Du kannst auch eine teilweise Entbindung machen, d.h. sagen, welche Details dein Arzt nicht weitergeben soll. Und der Amtsarzt hat EIGENTLICH gegenüber AfA, ARGE u.a. Behörden gegenüber Schweigepflicht und darf denen auf Anfrage nur mitteilen, OB du arbeitsfähig bist und wenn ja, wie viele Stunden und welche Einschränkungen es möglicherweise gibt. Aber keine Diagnose und keine Krankengeschichte weitergeben. - Ob der Amtsarzt sich daran tatsächlich hält, ist natürlich eine andere Frage.


    Lass dch doch erstmal krankschreiben, wenn du krank bist.

    Aber wie will man von heute auf morgen einen Versorgungsplatz - auch für die Ferien - finden, wenn dein Mann auch arbeiten geht?


    In den Ferien steht man schön blöd da.


    Natürlich kommt es auf die Qualität und nicht die Quantität an. Es kommt auch nicht darauf an, dass sich unbedingt ein Elternteil kümmert - bei einer Freundin von mir war es früher die Oma, an der sie sehr hing. Trotzdem ist der Zustand in Deutschland - im Gegensatz zu anderen Ländern asozial, was die Kinderbehandlung und -betreuung angeht.


    Und wie gesagt, es geht nicht um 2-3 Stunden, sondern mehr.

    Es geht nicht um 2-3 Stunden, sondern darum, dass Kinder ab 12 in Deutschland sich selbst überlassen werden. Und man sieht, was die Folgen sind. Auch wenn die Leute, die diese Praxis toll finden, das nicht zugeben wollen. Früher hieß ein solcher Umgang mit Kindern "Schlüsselkinder" und wurde als das angesehen, was es ist: emotionale Vernachlässigung. Heute gilt das als normal und toll.

    Nein, würde man nicht unbedingt: wenn der Betreffende so krank ist, dass er verhandlungsunfähig ist, würde man nicht. Dafür gibt es auch ärztliche Atteste/Gutachten - und die dürfen nicht vom Gericht ignoriert werden. Es kommt also auf die Erkrankung und die mit ihr verbundenen Einschränkungen an.

    Denen keine Telefonnummer mehr zu geben, ist eine gute Idee. Jetzt haben sie sie ja schon - aber falls mal der Fall eintritt... Aber: wenn man der ARGE die Nummer nicht gibt - wird einem das nicht als mangelnde Mitwirkung bzw. Verweigerung der Mitwirkung ausgelegt? Und das Geld dann gekürzt?

    Angeklagter in einem Gerichtsverfahren zu sein lässt sich mit Klient bei der ARGE sein nicht vergleichen. Einen krankgeschriebenen Zeugen würde man auch nicht zwingen, zu erscheinen und auszusagen, und man würde ihn auch nicht telefonisch befragen.


    Außerdem glaube ich nicht, dass eine solch rausgequetschte Entscheidung Gültigkeit hat, wenn man zu fertig ist, entsprechende Entscheidungen zu fällen, weil man nicht in der Lage ist, darüber entsprechend nachzudenken und dann zu entscheiden.

    Geh lieber vorher zu deinem Orthopäden,lass dir den Schein deiner Einschränkung ausstellen und bringe ihn gleich zu deinem Amtsarzttermin mit.

    Kann man nicht ausziehen, wenn man ein psychologisches gutachten oder ein Gutachten einer Bezirkssozialarbeiterin bringt, dass das Zusammenleben mit den Eltern unzumutbar ist? Außerdem würde es sich in diesem Fall doch nicht um einen Auszug bei den Eltern handeln - der Auszug fand doch schon vor 3 Jahren statt. Es wäre ein Wiedereinzug. Kann die ARGE einen Wiedereinzug verlangen in diesem Fall?

    Was ist der Unterschied zwischen ALGII und Grundsicherung? Und wer zahlt die Grundsicherung - auch die ARGE? Gibt es einen Unterschied zwischen Grundsicherung und Arbeitsunfähigkeitsrente, wenn man nicht mehr arbeitsfähig ist?
    Wer zahlt, wenn man nicht mehr arbeitsfähig ist? Zumindest nicht mehr als eine Stunde pro Tag. Wenn aber nicht absehbar ist, ob diese AU bis zum Lebensende dauern wird oder vielleicht ein Jahr oder ein halbes?

    Ich glaube, es hat gerade nicht hingehauen mit meinem Beitrag. Deshalb nochmal:


    Ein ALGII-Empfänger hat einen Termin bei der ARGE am 18.10.. Da er krank ist, meldet er sich bei der ARGE telefonisch krank. Die ARGE verlangt eine ärztliche AU. Der Hausarzt schreibt den ALGII-Empfänger eine Woche krank und überweist ihn an einen Facharzt.Der ALGII-Empfänger macht einen Termin für den 2.11. beim Facharzt aus, reicht die AU bei der ARGE ein und schreibt dazu, er werde voraussichtlich bis zum Termin bei Facharzt am 2.11. krankgeschrieben werden.
    Daraufhin schickt die ARGE dem ALGII-Empfänger eine neue "Einladung" mit einem neuen Termin: am 9.11.
    Zusätzlich fordert die ARGE den ALGII-Empfänger auf, der ARGE eine neue AU für die Zeit bis zum Facharzttermin am 2.11. zuzuschicken. - Was soll das? Der ALGII-Empfänger hat doch überhaupt keinen Termin in dieser Zeit bei der der ARGE, sondern erst am 9.11.! Muss der ALGII-Empfänger nicht erst dann eine AU vorlegen, wenn er krankheitsbedingt auch den Termin am 9.11. nicht wahrnehmen kann?

    Was passiert, wenn man als Haushaltsvorstand Arbeitsunfähigkeitsrente bekommt vom Sozialamt - die 18-jährige Tochter aber weiter ALGII? Dann sind ja zwei verschiedene Ämter zuständig - das Sozialamt und die ARGE. Bisher ging das ALGII für Mutter und Tochter gemeinsam auf das Konto der Mutter (Haushaltsvorstand). Wenn die Mutter AUrente bekäme - müsste dann die Tochter einen neuen extra ALGII-Antrag stellen und ein eigenes Konto eröffnen? An den Wohnverhältnissen (gemeinsame 2-Zi.-Sozialwohnung) ändert sich nichts. Sonst auch nichts: Tochter macht noch Schule, voraussichtlich bis Sommer 2008.