Hallo,
wenn es sich nur um diese 2 Gläubiger handelt, ist es nicht unbedingt die günstigste Lösung ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Mit dem Stromanbieter können vielleicht Ratenzahlungen vereinbart werden. Mit der Bank könnte man vielelicht einen Vergleich aushandeln, den du dann mit niedrigen Ratenzahlungen bedienst. Die Bank wird sich wahrscheinlich darauf einlassen, wenn bei dir sonst nichts mehr zu holen ist und aufgrund der Rente, dies auch der Fall bleiben wird.
Wenn du nun in Rente gehst und dein Rentenanspruch nicht ausreicht, wird deine Rente mit Soziallleistungen (Sozialamt) aufgestockt. Die Wohnungskosten fließen mit in die Berechnung ein. Achtung, wichtig entspricht die Wohnung den KDU Kosten deiner Stadt? Wenn nicht kann eine Umzugsaufforderung ins Haus flattern.,
Ebenfalls kann es mit deiner Frau problematisch werden. Sie ist erst 45 und hat somit keinen Anspruch auf Sozialleistungen des Sozialamtes sondern auf ALG2. Dies sieht aber vor, dass deine Frau sich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen hat.