Beiträge von Salle

    Hallo,


    wenn ihr jetzt umzieht und bereits ALG2 Leistungen bezieht, gilt auch für euch die Angemessenheit der Wohnung und eine Umzugsgenehmigung von der Arge vor Umzug prüfen zu lassen. Im Falle eines Umzugs unter ALG2 Bezug in eine nicht angemessene Wohnung, werden die Mietkosten nicht komplett für 6 Monate voll übernommen!

    Hallo,


    spreche doch mal bei deinem zuständigen Jugendamt oder einer caritativen Jugendberatungstelle vor. Dort kann man dich beraten und auch bei allen anfallenden Behördengängen unterstützen.

    Hallo,


    Wohngeld wird dir unter diesen Vorraussetzungen nicht gewährt. Wie Jalale bereits anmerkte ist dein Bedarf mit Zahlung des Wohngeldes noch lange nicht gedeckt. Wohngeld wird aber nur gezahlt wenn durch dieses, deine Lebenserhaltungskosten auch sicher gestellt wird.

    Hallo,


    natürlich steht es dir frei, eine Teilzeitstelle anzunehmen, wenn durch diese dein Bedarf gedeckt ist.


    Jetzt ausrechnen zu wollen, was dir bei einer Teilzeitstelle eventuell noch an ergänzenden ALG2 Leistungen zustehen könnte, ist natürlich schwierig. Zu den wichtigsten Fakten gehört schließlich der zu erwartende Verdienst!

    Hallo,


    wenn du ALG2 beziehst sind deine Ansprüche damit gedeckt. Wohngeld und Kinderzuschlag stehen in diesem Fall nicht zu. Was dir im einzelnen an ALG2 Leistungen zusteht, kannst du ganz einfach mit einem ALG2 Rechner ausrechnen.


    Was macht dein Partner? Wenn er neben dem 400€ Job keiner weiteren Beschäftigung (z. Bsp. Studium) nachgeht, besteht eventuell auch für ihn Anspruch auf ALG.

    Hallo,


    der Unterhalt wird angerechnet. Sollte der Bedarf deiner Kinder mit dem Unterhalt und einem Teil des Kindergeldes bereits gedeckt werden, kann der Überhang auch mit deinem ALG2 Anspruch verrechnet werden.


    Benutze mal einen ALG2 Rechner, der kann dir anhand deiner Daten errechnen was dir zusteht.

    Hallo,


    nein, das stimmt so nicht. Ziel ist es, eine Anmstellung zu finden die die gesamten Lebenerhaltungskosten sicherstellt. Dazu gehört ein 400€ Job ganz sicher nicht.

    Hallo,


    grundsätzlich bist du dazu verpflichtet dir eine Anstellung zu suchen, die deine gesamten Lebenserhaltungskosten deckt. Auch wenn du einen 400€ Job ausführst, bist du also verpflichtet dich weiterhin zu bewerben und deine Eigenbemühungen auch nachzuweisen.


    Das Call Center war nur ein Anraten deines SB, natürlich kannst du dich auch auf andere Stellenangebote bewerben.

    Hallo,


    ich muss mich meinen kritischen Vorrednern zum Teil anschließen....warum sollte das Schreiben des Buches für die Katz gewesen sein? Wenn es sich doch ganz gut verkauft, besteht doch für dich eine gute Grundlage für weitere Bücher etc.


    Nun zum Sachverhalt...es ist in der Tat so, dass du nur eine einmalige Leistung erbracht hast. In diesem Fall ist es vollkommen egal, wie lange du gebraucht hast um das "Produkt" fertig zu stellen, denn Fakt ist bei der ganzen Arbeit kam ein Buch heraus, auf dessen Basis du nun Einnahmen erzielst. Dass diese nun gegen deine Leistungen aufgerchnet werden ist somit rechtlich korrekt.


    Den Schriftstellern und Autoren geht es nicht anders als dir, auch diese müssen von ihren Einnahmen leben und müssen oftmals zusätzlich noch arbeiten um ihre Arbeit überhaupt fertigstellen zu können.

    Hallo,


    wenn es sich nur um diese 2 Gläubiger handelt, ist es nicht unbedingt die günstigste Lösung ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Mit dem Stromanbieter können vielleicht Ratenzahlungen vereinbart werden. Mit der Bank könnte man vielelicht einen Vergleich aushandeln, den du dann mit niedrigen Ratenzahlungen bedienst. Die Bank wird sich wahrscheinlich darauf einlassen, wenn bei dir sonst nichts mehr zu holen ist und aufgrund der Rente, dies auch der Fall bleiben wird.


    Wenn du nun in Rente gehst und dein Rentenanspruch nicht ausreicht, wird deine Rente mit Soziallleistungen (Sozialamt) aufgestockt. Die Wohnungskosten fließen mit in die Berechnung ein. Achtung, wichtig entspricht die Wohnung den KDU Kosten deiner Stadt? Wenn nicht kann eine Umzugsaufforderung ins Haus flattern.,


    Ebenfalls kann es mit deiner Frau problematisch werden. Sie ist erst 45 und hat somit keinen Anspruch auf Sozialleistungen des Sozialamtes sondern auf ALG2. Dies sieht aber vor, dass deine Frau sich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen hat.

    Hallo,


    wenn der Mietvertrag ab sofort anläuft, bedeutet dies auch das die Miete für die alte Wohnung nicht gezahlt wird. Ob ihr nun die neue Wohnung die ersten Monate mietfrei bewohnen dürft ist nicht relevant.


    Also beim Amt Mietvertrag vorlegen und die 3 Monate mit Renovierungsarbeiten begründen. Auch wenn ihr schon früher umzieht, Klingelschilder an der alten Wohnungstür lassen und erst nach Ablauf der drei Monate amtlich ummelden, sonst wird es zu Problemen kommen.

    Hallo,


    eventuell besteht die Möglichkeit Kindermöbel über eine caritative Einrichtung zu erhalten. Ebenfalls (da das jüngste Kind noch sehr klein ist) könnte ein Antrag bei der Mutter Kind Stiftung erfolgreich sein.


    Viel Glück

    Hallo,


    ob, wie, wo und wer in deinem Fall noch Ansprüche hat kann ich nicht beurteilen.


    Einen Anwalt kannst du dir sehr wohl nehmen. Es gibt einen sogenannten Beratungsgutschein der einmalig 10€ kostet, mit dem du die Rechtsberatung eines Anwaltes in Anspruch nehmen kannst.

    Hallo,


    ob Anspruch auf Sozialhilfeleistungen bez. ALG 2 Leistungen-(wie alt ist deine Frau?) besteht ist auch abhängig von euren Vermögenswerten etc. Sollten diese nicht vorhanden sein und deine Frau aufgrund ihres Alters auch dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht, wird die Rente vom Sozialamt aufgestockt.


    Wenn du ein Insolvenzverfahren eröffnest wirst du nicht automatisch ALG2 Empfänger sondern weiterhin Rentner. Was die Höhe der zu erwartenden Leistungen betrifft macht dies aber keinen Unterschied. ALG2 ist genauso wenig pfändbar wie der Eigenerhalt einer Rente.


    Bezüglich der Schulden würde ich dir raten eine Beratunsgstelle aufzusuchen, vielleicht gibt es in deinem Fall noch andere Möglichkeiten (Schuldenerlass weil sowieso nichts mehr zu holen sein wird).

    Der einzige der hier patzige Antworten gibt bist du HerrBert...nur weil meine Antwort nicht in deinem Sinne ist, ist diese noch lange nicht patzig. Wir hätten jetzt auch noch lange über die Schuldfrage diskutieren können, an den Fakten hätte dies nicht geändert.


    Mich stört nur deine Uneinsicht und deine Meinung dass du überhaupt nichts dafür kannst. Bei einer Überzahlung von 900€ kann ich mir leider nicht vorstellen, dass dir dies entgangen sein sollte.
    Als Kriminellen stelle ich dich ebenfalls nicht dar, ganz im Gegenteil hättest du jetzt gesagt das du sehr wohl wusstest dass du zuviel Geld bekommst, aber aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten nichts gesagt hast und die ganze Sache sich einfach so weiter entwickelt hat und du irgendwann aus der Nummer nicht mehr rauskamst und nun vor der Nachzahlung stehst, hätte ich durchaus Verständis für deine Lage aufbringen können.


    In diesem Falle hätte ich dir geraten eine Ratenzahlung mit der Arge zu vereinbaren. Dass du dich aber überhaupt nicht einsichtig zeigst und der Meinung bist mit dem ALG2 Zug ist keine Eigeninnitiative erforderlich und nicht einsehen willst, dass die überzahlten Leistungen zurück gezahlt werden müssen finde ich bedenklich.