Na ja??? das ist nicht immer so!!! ausserdem bekommt er nicht bereits Leistungen aus Steuergeldern.
Es lohnt sich für dich auch deshalb, weil du einen Beitrag zu deiner Lebensfinanzierung leistet, das sollte es doch wert sein oder?
Beiträge von Salle
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wie bereits erwähnt ist die Fahrkostenpauschale im Freibetrag ebthalten!
Das Problem wegen der Wohnung hat galube ich fast jeder, dann musst du schauen dass du eine neue Wohnung findest. Man kann auch Glück haben.
Ich habe sogar in Köln eine Wohnung gefunden die unter dem Höchssatz liegt, sehr zentral und nett.
Ich denke gerade wenn du ein wenig ausserhalb wohnst, kannst du bestimmt eine Wohnung finden die zumindest nicht soviel über dem Satz liegt wie jetzt.Es ging mir eben auch nicht um deine Grundproblematik bzw. das ich dein Problem nicht verstehe aber das du anscheinend nicht gewillt bist erst mal für deinen eigenen Lebensunterhalt arbeiten zu gehen sondern dich darüber beklagst das der Freibetrag nicht höher ist und du nicht dies und das noch geltend machen kannst.
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Hallo,
das ist richig, du hast keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten, diese Pauschale ist im Freibetrag von 160€ enthalten.
Warum wirst du bestraft, du hast schließlich mehr Geld im Monat zur Verfügung...ausserdem steht es außer Frage dass man für seinen Lebensunterhalt auch arbeiten sollte, wenn es möglich ist.
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Du machst es dir vielleicht ein wenig zu einfach...wie oben bereits egschrieben handelt es sich um deinen Sohn, für den du auch die Verantwortung zu tragen hast.
Vielleicht solltet ihr mal gemeinsam ergründen, warum dein Sohn keinen Bock auf irgendetwas hat?
Ausserdem bist du deinem Sohn gegenüber unter Umständen auch zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, wenn dieser in einer eigenen Wohnung lebt. -
Richtig, triftige Gründe bei einem Unmzug in eine andere Stadt liegen aber NUR vor wenn dort eine Arbeitsstelle bzw. Lehrstelle vorhanden ist.
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Ich muss doch sehr bitten...außer sie wollen ihn verhungern lassen, du hast schließlich dieses Kind in die Welt gestzt also bist du auch verantwortlich und zwar nicht nur bis das Kind 18 Jahre alt ist, du kannst doch nicht im Ernst erwarten das die Allgemeinheit für dein Kind aufkommt nur weil du keinen Bock mehr dazu hast!
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Bei der Wohngeldstelle, einfach mal bei der Stadtverwaltung nachfragen.
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Hallo,
ihr bildet keine BG wenn ich ihr in einer WG mit getrennten wirtschaftlichen Bereichen lebt.
Das heißt ein eigenes Zimmer für jeden, getrennte Einkäufe etc.
Ich sehe da eigentlich kein Problem. -
Hallo,
Anspruch auf ALG2 Leistungen wirst du nicht haben, auch nicht wenn in diesem Monat nur 720€ verdient wurden, da du in anderen Monaten erheblich mehr verdienst.
Die Regelsätze sehen vor...347€ Regelbedarf + Mietkosten bei einer Person von ca 300€ inklusive NK+HK.
Deine Nebenkosten sind sehr hoch für eine Person.
Telefonrechnungen kannst du nicht anführen, da für die Erreichbarkeit auch ein Pre paid handy möglich wäre.
Du hast die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. -
Hallo,
das ist richtig so, da du mit deiner Mutter in einem Haushalt lebst und davon auszugehen ist das diese dich mit der Erziehung des Kindes unterstützt, hast du keinen Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende.
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Hallo,
hast du denn Familie hier? Habt ihr Kinder aus der Ehe?
Der Rat ist gut, spreche mit deinem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag und versuche jetzt schon dich um eine neue Anstellung zu bemühen
Vielleicht klappt es ja doch nahtlos innerhalb der nächsten Monate. -
Das kannst du ganz einfach selber berechnen...347€ Regelbedarf pro Person , 207€ das Kind + Mietkosten ca 600€ + Freibetrag Elterngeld 300€ + Freibetrag bei Erwerbstätigkeit....
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Hallo,
wenn du in der Probezeit eine Kündigung nicht bewusst herbeigeführt (nicht erscheinen zur Arbeit, ständiges zu spät kommen, unzuverlässigkeit etc. ) hast besteht nach Beendigung des Vertrages durch den Arbeitgeber Anspruch auf Sozialleistungen.
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Da muss ich leider passen, da bin ich überfragt...
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Was ist denn mit deiner Frau und einer geteilten Erziehungszeit?
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Da gebe ich dir Recht, als alleinerziehender in Ausbildung oder Studium bist du oftmals aufgeschmissen.
Es ist natürlich bitter sehen zu müssen, dass jemand der daheim die Füße hochlegt im Durchschnitt mehr zur Verfügung hat als man selbst. -
Hallo,
dein Schwager war bereits bevor die Kinder kamen arbeitlos, das heißt aber nicht das er ruhig die Füße daheim hochlegen kann, sondern er ist verpflichtet sich um eine Arbeit zu bemühen.
Das manche Leute da durch die Ritzen fallen und ihre momentane Situation willkommen heißen steht außer Frage.Natürlich würdet ihr nicht besser dastehen wenn ihr Sozailleistungen beansprucht, weder finanziell noch moralisch.
Es ist nun mal so, dass wenn man Kinder haben möchte auch finanziell dafür einstehen sollte und nicht die Allgemeinheit, die wenigsten Leute können es sich leisten das beide Eltern daheim bleiben und sich voll und ganz dem Nachwuchs widmen.Es besteht immerhin die Möglichkeit, dass ihr euch die Erziehungszeit teilt, ein Jahr geht deine Frau arbeiten und ein Jahr du...und vielleicht findest du auch eine andere Arbeiststelle zu anderen zeitlichen Bedingungen.
Es ist nun mal so und wird immer so bleiben, dass auch ein Elternteil die fianzielle Sorge für die Familie übernimmt und somit nicht unwesentlich zu einer glücklichen Kindheit des Nachwuchses beiträgt.
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Da hat Sale47 Recht, du bekommst ja schließlich kein kindergeld mehr weil du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bist, demnach ist dies dein Verschulden und das komplette Kindergeld wird von deinen leistungen in Abzug gebracht.
Unnützer Beamtenaufwand ist die Zahlung von Kindergeld bei gelichzeitigem ALG2 Bezug aber nicht, da diese Gelder nicht aus den gleichen Töpfen kommen.
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Hallo,
ergänzenden Anspruch auf Sozialleitungen (ALG2 bzw. ALG1) habt ihr nicht, da die hauptsächliche Betreuung eines Kindes unter 3 Jahren durchaus zufriedenstellend durch einen Elternteil erfolgen kann.
Du würdest also praktisch ohne Grund deine Arbeitsstelle kündigen, das ist mit einer Sperre verbunden. -
Hallo,
das wird schwierig, wie groß ist den die Wohnung und über wieviel Zimmer verfüght sie, wie habt ihr euch die Aufteilung vorgestellt?
Dein Freund muss auf jeden Fall einen Antrag bei der Arge stellen wenn er U25 ist.
Junge Erwachsene sollen im elterlichen Haushalt verbleiben bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und können nur unter besonderen Umständen in eine eigene durch Sozialleistungen finanzierte Wohnung beziehen.