Beiträge von Salle

    Hallo,


    das Arbeitsamt freut es natürlich wenn du keine Leistungen in Anspruch nehmen willst.
    Benachteiligungen hast du nicht zu befürchten, aber ihr solltet gründlich überlegen ob deine Kinder finanziell in der Lage sind dich zu unterstützen.
    Du bist nicht krankenversichert und musst dich Pflichtversichern.
    Die Arge zahlt eine Pauschale in die Rentenkasse ein, vielleicht solltest du privat vorsorgen.

    Hallo,


    du kannst lediglich ALG2 beantragen, da du U25 bist bildest du aber eine BG mit deiner Mutter.
    Sie als Haushaltsvosrstand muss einen Antrag auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt durch ALG2 stellen.
    Die Rente deiner Mutter fließt mit in die BG ein, da ihr ein Eigenheim besitzt fallen auch Mietkosten weg, so das es sehr unwahrscheinlich ist das überhaupt ein Ansprcuh besteht.
    Warum bist du nicht über deine Mutter versichert???

    Ich glaube die einzige die wirklich ein Problem hat bist du, wenn man solche Äusserungen hört dann weiß man warum aus deinem Sohn NOCH nichts geworden ist.
    Ich möchte die Diskussion an diesem Punkt auch abbrechen da ein gewisses Niveau nicht mehr gewahrt wird !

    Ich weiß nicht wer dir das gesagt hat, aber das ist falsch.
    Du bist Teil der BG ob Student, Rentner oder arbeitslos.
    Ruchtig ist das dein Bafög anrechnungsfrei bleibt (Einkünfte als Student) aber der selbst erwirtschftete Überschuß nicht.
    Ich hatte dieses Theater selber lange genug und stand kurz davor mein Studium abbrechen zu müssen.

    347€ pro Person + Miete419€ sind zusammen 1113€ (Strom ist im Regelsatz enthalten)


    Dein Einkommen 1034
    Freibetrag wegen Erwerbstätigkeit +160€
    Semesterbeitrag kannst du such anführen, ebenso wie Studienrelevante Ausgaben sofern berchtigt.


    Dein Bafög wird deinen Ausgaben zugesprochen, das heißt erst von diesem abgezogen.

    Hallo,


    wenn du einen Kredit aufgenommen hast gilt dieser auch als Vermögenswert auch wenn du diesen noch abbezahlen musst.
    Wie ich bereits erwähnte, wird das Bafög auch anrechnungsfrei bleiben, da mit diesem nicht mal dein Lebensunterhalt sichergestellt werden kann.
    Das Bafög fließt also nur mit in die Summe des Gesamteinkommens, also wird demnach alles was du selbst erwirtschaftest durch einen Nebenjob etc. je nach Betrag als Überschuß der BG gewertet.


    Kleines Berechnungsbeispiel...


    347€ Regelsatz
    250€ Miete
    Krankenkasse 54€ sind zusammen 651€, demnach ist dies dein Regelbedarf den dur durch Bafög und Kindergeld deckst...alles was darüber ist, durch den Nebenjob etc. wird auf diese Beträge nach Abzug des Freibetrages als Überschuß aufgerechnet.


    Das heißt dann also, dass du mit deinem Bafög NICHT für deine Freundin aufkommen musst sondern nur mit eventuell mit deinem Nebenerwerb aber trotzdem wird das Bafög als Einkommen gewertet auch wenn du es später zurück zahlen musst.

    Hallo,


    das kommt darauf an, wie groß eure Wohnung ist bzw. wie teuer. Der reine Bafögsatz wird aber anrechnungsfrei bleiben, da davon ja nicht mal die Mietkosten und Lebenserhaltungskosten komplett gezahlt werden können. Auch bleiben die Beträge für Krankenversicherung und eventuelle Semestergebühren anrechnungsfrei.
    Wenn du nun arbeitest, hast du auch einen Freibetrag.
    Dein Einkommen wird aber nicht in Bafögleistungen und Nebenerwerb gesplittet sondern die Komplettsumme fließt in die BG ein.
    Auch wenn du das Bafög zurückzahlen musst, wird es von der Arge als verfügbares Einkommen angesehen und wird in der Komplettberechnung nicht außen vorgelassen.

    Hallo,


    die Angemessenheit bezieht sich darauf, dass das Eigenheim nicht veräussert werden muss sofern es eine gewisse Größe nicht übersteigt.
    Dazu wurden sie auch nicht aufgefordert.
    Trotzdem werden aber nur die Heizkosten übernommen die bei angemessenem Wohnraum anfallen würden.
    Hier ist auch maßgeblich, wieviele Personen in dem Haus leben und ob du der alleinige Besitzer bist oder dir eventuelle Erbansprüche mit Geschwistern teilst.


    es ist richtig, das die Zinsen übernommen werden (sofern angemessen) und die Tilgung nicht.


    Ich stimme Laetitia zu, eine Beratung beim Fachanwalt wäre sicher angeraten da es doch immer noch eine Möglichkeiten gibt dieein Laie nicht kennt.


    Viel Glück

    Falsch du hast bei einem 400€ eigentlich keine Ansprüche diese sollen durch die Pauschale gedeckt werden.
    Du bist auch angehalten, die günstigste Transportmöglichkeit zu nutzen, und das ist nicht immer das Auto.
    Wenn du nun einen 400€ Job hast und dieser ust 30km entfernt wäre dies kostentechnisch schwachsinnig.
    Wenn du einen erhöhten Mehraufwand durch deine Beschäftigung hättest, und diese würde noch in einem vertretbarem Rahmen bleiben, würden eventuelle Mehrkosten auch erst nach Abzug der 60€ erfolgen.

    Hallo,


    da ist leider nicht viel zu machen, wenn die Wohnung unangemssen ist werden nur die Regelsätze gezahlt, einen erhöhten Anspruch hast du nicht.
    Generell ist es, das unangemessene Wohnkosten höchstens für 6 Monate gezahlt werden, da du bereits einen Antrag gestellt hast und bei diesem aufgefordert wurdest die Wohnkosten zu senken, hast du leider keinen Anspruch auf die Übernhame der tatsächlichen Kosten für diesen Zeitraum.
    Das du die Leistungen zurück gezahlt hast ist irrelevant, da du einen Antrag gestellt und dieser auch komplett berabeitet wurde.
    Die Arge erwartet dass du die erhöhten Kosten entweder durch die Regelsätze begleichst, einen Untermieter suchst oder das Haus veräusserst und in einen angemessenen Wohnraum ziesht.

    Hallo,


    da besteht leider keine Möglichkeit!
    Alles was auf dein Konto kommt, wird als Einkommen gewertet.
    Für die SB`ist es natürlich nicht nachvollziehbar ob dieser Betrag wirklich für den Führerschein verwendet wurde oder dieser durch eine erneute finanzielle Spritze deiner Eltern finanziert wurde.