Hallo,
wenn du einen Kredit aufgenommen hast gilt dieser auch als Vermögenswert auch wenn du diesen noch abbezahlen musst.
Wie ich bereits erwähnte, wird das Bafög auch anrechnungsfrei bleiben, da mit diesem nicht mal dein Lebensunterhalt sichergestellt werden kann.
Das Bafög fließt also nur mit in die Summe des Gesamteinkommens, also wird demnach alles was du selbst erwirtschaftest durch einen Nebenjob etc. je nach Betrag als Überschuß der BG gewertet.
Kleines Berechnungsbeispiel...
347€ Regelsatz
250€ Miete
Krankenkasse 54€ sind zusammen 651€, demnach ist dies dein Regelbedarf den dur durch Bafög und Kindergeld deckst...alles was darüber ist, durch den Nebenjob etc. wird auf diese Beträge nach Abzug des Freibetrages als Überschuß aufgerechnet.
Das heißt dann also, dass du mit deinem Bafög NICHT für deine Freundin aufkommen musst sondern nur mit eventuell mit deinem Nebenerwerb aber trotzdem wird das Bafög als Einkommen gewertet auch wenn du es später zurück zahlen musst.