Beiträge von Salle

    Es ist doch nun voll und ganz verständlich das der Vermieter sein Geld haben möchte, oder?
    Du beziehst doch schon seit Mai ALG2, du wirst auch dirket aufgefordert worden sein, innerhalb von 6 Monaten angemessenen Wohnraum zu finden.
    Die Miete wird ja vorsert übernommen worden sein, oder?

    Hallo,


    ist das so unverständlich, dass dein Vermieter die gesamte Miete verlangt?
    Du hast die Wohnung schließlich zu diesem Preis angemietet, dann kannst du dich doch nicht später beklagen das dir die Miete zu hoch ist.
    Dir wird eine Frist gesetzt worden sein, innerhalb der du dich um günstigeren Wohnraum hättest bemühen müssen.
    Da du dies anscheinend nicht gemacht hast musst du nun auch mit den Konsequenzen leben müssen.


    Du scheinst es noch recht gut mit deinem Vermieter getroffen zu haben wenn dieser dich bei der Arbeitssuche auch noch unterstützt.


    Man geht arbeiten um seine eigenen selbstgetroffenen Verbindlichkeiten zu begleichen, wenn dir die Miete zu hoch ist dann musst du ausziehen.


    Klare Worte...ich finde der einzige der hier unverschämt ist bist du!
    Die offenstehenden Mietbeträge wirst du auf jeden Fall begleichen müssen, der Vermieter wird diese wohl irgendwann einklagen und das wäre wirklich nachvollziehbar, da du dich mehr als unkooperativ verhältst.

    Hallo,


    ob du Bafögberechtigt bist hängt von der Höhe des Einkommens deiner Eltern ab und ob du Geschwister hast die ebenfalls eine Ausbildung machen.
    Der Baföghöchstsatz (Schülerbafög) liegt bei ca 470€ im Monat.
    Du bekommst Kindergeld, wenn du eine eigene Wiohnung hast eventuell noch Wohngeld.

    Das ist aber merkwürdig!!!! Bei welcher Kasse ist er denn?
    Ich war selbst als Freiberufler tätig und habe 157€ bezahlt.
    Es ist wesentlich einfacher aus der privaten KV in die gesetzlich zu wechseln als früher.
    Zum Beispiel wenn du die freiberufliche Tätigkeit aufgibst oder eine Stelle antrittst etc muss die gesetzliche KV dich wieder aufnehmen.

    Hallo,


    Freiberufler haben in der Regel eine speziell gekennzeichnete Steuernummer!
    Die krankenkassen können nur Beiträge anhand des Einkommens festsetzen.
    Wenn kein Einkommen da ist wird der Pflichanteil fällig.


    Es gibt aber für Freiberufler mehere Modelle.
    Dein Freund hat sicherlich die Verischerung mit Lohnfortzahlung gewählt und deswegen ist der Beitrag so hoch.
    Natürlich besteht ein Risiko wenn man lediglich über die einfache Versicherung verfügt, doch bleibt in diesem Falle zu prüfen ob es nicht sinnvoller wäre für diesen Fall selber Geld anzusparen.
    Das sollte ja durchaus möglich sein, wenn der Krankenkassensatz sich drastisch verringert.
    Des weiteren wäre eine private Versicherung für diesen Satz sicher auch möglich und wäre bestimmt vorteilhaft.

    Hallo,


    da brauchst du dir keine Sorgen zu machen!
    Sozialleistungen sind in der Regel NICHT pfändbar.
    Ausserdem ist deine Mutter zuerts euch gegenüber zu Unterhaltszahlungen verpflichtet bevor irgendetwas als pfändbar gilt.
    Die Pfändungsgrenze bei deiner Mutter mit 2 Kindern liegt bei 1562,47€, wenn sie über diesen Betrag nicht verfügt bekommt ihr ergänzend Bafög, falls doch ist sie zu zuerst zu Unterhaltszahlungen euch gegenüber verpflichtet.
    Die Insolvenz deiner Mutter betrifft euch aber nicht, das heißt man kann euch nicht zur Tilgungspflicht der Verbindlichkeiten deiner Mutter heranziehen.

    Hallo,


    das ist sehr kompliziert.
    Wieviele Personen leben denn nun im Haus (6 oder 7 mit der Freundin)? Hast du dich erkundigt wie hoch der Höchssatz an Miete ist?
    Da die Miete angeblich zu hoch ist, wurdest du aufgefordert die Mietkosten zu senken.
    Wenn du dem nicht nachkommst, musst du den Differenzbetrag selber zahlen, der Arge ist dann egal wie du das machst oder ob eine drohende Obdachlosigkeit eintreten könnte.


    Es ist richtig, dass der Alleinerziehendenzuschlag dir nicht mehr zusteht sobald eine andere fremde volljährige Person Teil der BG ist.


    Die Aufrechnung die du anführst ist so nicht richtig, nicht deiner Freundin wurde die Miete gekürzt sondern der BG als Ganzes der Bonus gestrichen.


    Auch werden nicht die 200€ Leistungen für deinen Sohn in die Miete gesteckt sondern dem Gesamtbetrag der BG als anteilige Eigenleistung für die Deckung der Mietkosten einbehalten.


    Die Miete wurde nie ganz übernommen, ich gehe davon aus, das die Mietdiffernz die sich nun ergibt daraus resultiert das deine Freundin nun kein Teil der BG mehr ist.
    Bzw. keine Leistungen mehr erhält.
    Deine Freundin wäre auch rein rechtlich dazu verpflichtet gewesen, den Termin bei der Arge wahrzunehmen und somit ist die Versagung der Leistungen begründet.


    Kindergeld wird immer als Einkommen angerechnet, wenn grundsätzlich Anspruch besteht.


    Lange Rede kurzer Sinn.


    Was genau steht in deinem Bescheid? Wer wird darin aufegführt mit welchen Beträgen?
    Wie groß ist das Haus? Wie hoch die Kaltmiete? Nebenkosten?
    Wo wohnst du, wegen dem Mietspiegel?
    Wie lange wurde deine Freundin gesperrt?
    Wie hoch war die anteilige Miete deiner Freundin die vorher durch die Arge übernommen wurde?
    Wie alt sind die Kinder?
    Besteht ein Titel gegen den Kindsvater bzw. wäre er zu Unterhaltszahlungen verpflichtet?
    Gibt es weitere Sanktionen wegen verpassten Terminen etc.?


    Liebe Grüße


    Salle

    Hallo,


    ich verstehe deine Frage nicht ganz genau!


    Dein Vermieter kann die Miete nicht einfach eben mal erhöhen sondern ist an eine gesetzliche Staffelung des Mietpreises gebunden.


    Oder geht es um die Nebenkosten?
    Diese können bis zum tatsächlcihen Verbrauch (laut der Letzten Jahresabrechnung) angehoben werden.

    Hallo,


    in deinem Fall wird wohl kein Anspruch auf ALG2 Leistungen bestehen.
    Der Regelsatz bei einem Erwachsenem liegt bei 347€ (inklusive Stromkosten) + Miet und Heizkosten.
    Da du keine Miete zu zahlen hast, liegst du mit deinen 600€ + der Unfallrente deutlich über dem Satz.


    Liebe Grüße


    Salle

    Hallo Laetitia,


    das ist wirklich so, wenn kein Einkommen da ist wird der Mindestbeitrag erhoben und der liegt zwischen 160-200€.
    Dieser Satz wird auch nur erhoben bei einer Selbständigkeit mit geringem Einkommen.
    Bei deinem Freund kann dann irgendwas nicht stimmen.
    Die Krankenkasse geht erst davon aus, dass eine Selbständigkeit besteht wenn ein Gewerbeschein existiert.
    Die Krankenkassen sind nicht berechtigt unbewiesene Behauptungen aufzustellen und danach den Beitrag festzusetzen.
    Ist dein Freund vielleicht privat versichert? oder hat er der Krankenkasse nicht mitgeteilt das er über kein Einkommen verfügt?

    @ sarah Hase


    Warum bist du nicht krankenversichert? Das läuft über die Arge und du musst dich versichern lassen (gesetzlich vorgeschrieben) und nicht zuletzt wegen dem Kind.
    Das Jugenamt vergibt natürlich keine ergänzenden Leistungen zum ALG2 aber eventuell eine Budgetberatung.
    Viele Familieberatungsstellen bieten auch telefonische Beratungen an bzw. besuchen dich auch zuhause.
    Wie alt bist du denn? Wie alt ist das Kind?

    Es gibt Familien mit 2 kleinen KIndern, die mit weniger auskommen müssen!
    130m² ist auch vollkommen unangemssen für 3 Personen, also Haus verkaufen oder in den sauren Apfel beißen!
    Das 26jährige Kind wird wahrscheinlich über eigenes Einkommen verfügen oder?

    Hallo,


    wann Mängel bestehen und wann nicht ist bei einem Altbau nicht genau zu bestimmen.
    Altbauten haben oft dirckere Wände bzw. schlechte Isolierungen und der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet eine komplette Sanierung vorzunehmen.

    Hallo,


    wenn du mit deiner Mutter in einer Wohnung wohnst gelted ihr als BG.
    Da du als Bafögempfänger keinen Anspruch auf ALG 2 hast, wird das Geld deiner Mutter zwar nicht pauschal von ihren ALG2 Lleistungen abgezogen, aber eigentlich würden ihr nur die halben Mietkosten zustehen, da du für die andere Hälfte aufkommen musst.

    Hallo,


    das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich ob auch Wohnungen bewilligt werden die zwar innerhalb der Mietgrenze sind aber über eine erhöhte m² verfügen.
    Es werden auch bei Bewilligung meist nur die Heiz und Nebenkosten für die angemessene m² Zahl übernommen da davon auszugehen wäre das durch die volle Anrechnung eine Überzahlung erfolgen würde.
    Du kannst nicht mehr als es versuchen denn eine pauschale Antwort kann dir darauf niemand geben.


    Viel Glück

    Hallo,


    du bildest nur eine eigene BG wenn du nicht mehr mit deinen Eltern unter einem Dach wohnst, also in einer eigenen Wohnung.
    Warum sollten deine Eltern Mietgeld durch die Arge bekommen wenn ihnen das Haus gehört.
    Deine Verpflegung etc hast du vom Regelsatz zu begleichen!
    Die vollen 347€ stehen dir nur zu wenn du eine eigene BG bildest.

    Hallo,


    ein fristgerechter Widerspruch scheint in diesem Falle ja nun nicht mehr drin zu sein, wenn du in der Zwischenzeit bereits durch die Weltgeschichte getingelt bist.
    Leistungen werden befristet versagt!
    Wie lange dies in deinem Falle ist, kannst du dem Bescheig entnehmen.
    Ich muss mich meinen Vorschreibern aber anschließen, das die Leistungsversagung in deinem Falle mehr als angebracht erscheint.
    Es gibt Obdachlosenunterkünfte bzw. die Tafel, vielleicht ist ja auch jemand so nett und bringt dir norwegisch für nix bei...