Beiträge von Salle

    Hallo,


    wovon lebst du denn zur Zeit?


    mit 27 steht dir eine eigene Wohnung zu.
    Den Umzug bzw. die Kostenübernahme musst du vor Unterzeichnung des Mietvertrages von der Arge bewilligen lassen.



    Natürlich werden die Kosten bei einer WG Gründung die Mietkosten nur teilweise (also für dich) und nicht für die komplette WG übernommen.


    Das heißt wenn du eine 2er WG gründest in einer Wohnung mit 3 Zimmern von ca 60m² die warm 450€ kostet, hast du gute Aussichten das dein Mietanteil übernommen wird.


    Aber erst mal zur Arge und Leistungen benatragen!

    Hallo,


    da du keine ALG2 Leistungen erhältst, ist eine Finanzierung des Umzuges durch die Arge ausgeschlossen.
    Natürlich werdet ihr in der Zeit des Umzuges nur weil 2 Mietverträge bestehen nicht als getrennt lebend angesehen.

    Hallo,


    da du U25 bist, hast du keinen Anspruch auf ALG2 Leistungen in einer eigenen Wohnung.
    Die Finanzierung einer eigenen Wohnung (auch WG Zimmer) wird durch die Arge nur finanziert, wenn der Verbleib im elterlichem Haushalt unzumutbar ist.
    Dies muss nachweislich begründet sein!



    Wegen der Krankenverscuherung würde ich dir raten, bei der Arge nachzufragen inweiweit du Anspruch auf eine Übernahme hast bzw. ob dein vater aufgrund seines Einkommens verpflichtet ist diese zu finanzieren.

    Hallo,


    es besteht kein Anrecht auf ALG2 aufgrund des Einkommens der Mutter bzw. wäre das Haus generell unangemessen für 2 Personen und müsste verkauft werden.


    Für die rente müßte dein Vater selber vorsorgen.

    Hallo,


    euer Einkommen wird zusammengerchnet, da du mit deinem Bafög und dem Kindergeld gerade mal deinen Unterhalt bestreiten kannst werden von diesem keine Abzüge zu befürchten sein.
    Da du aber noch eine Waisenrente erhältst, wird mit Kürzungen des ALG2 deines Freundes zu rechnen sein.

    Hallo Alexandra,


    ich kann dich sehr gut verstehen, es ist natürlich übel wenn alles von einer Person abhängt die man auch noch für vollkommen inkompetent hält.
    Wie bereits erwähnt, kannst du lediglich gegen das Gutachten Widerspruch einlegen und wirst dem Arzt wohl oder übel wieder vorstellen müssen.


    Der Arzt hat KEIN Recht die Anwesenheit deines Freundes, Freundin etc zu unterbinden.
    Diese Entscheidung obliegt ganz alleine dir! Bestehe darauf!!!!
    Auch hast du Anrecht darauf das während der Untersuchung eine weibliche Helferin anwesend ist!


    Wenn ich dasrichtig verstanden habe, wurde die Untersuchung durch die Arge eingeleitet, oder?
    Man kann dir nicht verbieten auch weiterhin bei einem negativem Gutachten zu arbeiten!
    Hast du denn schon mal über das Problem mit deinem behandelndem Arzt gesprochen?

    Hallo,


    dann wird die Wohnung auch genehmigt werden.
    Wenn der Vermieter jetzt wirklich nicht mehr warten will dann unterschreibe den Mietvertrag aber lasse dir dierkt den Vordruck für die Arge bezüglich der Mietkosten ausfüllen und reiche diesen direkt ein.
    Ein kleines Risiko bleibt aber immer, wenn du den Vertrag bereits vor Genehmigung unterschrieben hast könnte es zum Beispiel Probleme wegen der Kautionsübernahme geben.

    Hallo,


    leider wirst du den Termin wohl wahrnehmen müssen, wenn du nicht mit einer Sanktionierung deiner Leistungen rechnen möchtest.
    Du hast leider nicht das Recht dir den A,tsarzt selber auszusuchen und ein Einspruch wegen mangelnder Qualifikation ist von vorne rein zum scheitern verurteilt.
    Du kannst aber Widerspruch gegen das Gutachten einlegen und diesen mit einem Gutachten eines Arztes der mit deinem Fall vertraut ist begründen.
    Dann besteht die Pflicht seitens des Amtes in einer erneuten Untersuchung unter Zunahme eines weiteren Arztes des Gesundheitsamtes deinen Fall zu überprüfen.


    Worin besteht denn das Problem mit dem Arzt?
    Ist sein Gutachten denn positiv oder negativ gegenüber deiner Arbeitsfähigkeit?


    Liebe Grüße


    Salle

    Hallo,


    ich gehe davon aus das die Arge den Umzug in eine andere Stadt genehmigt hast, oder?
    Stelle den Antrag für die Erstausstattung bei der alten Arge und das möglichst gestern, diese wird sich dann mit der neuen Arge in Verbindung setzen und die Kostenübernahme absprechen.
    Du hast kein Anrecht darauf, dass die vorhandenen Küchenmöbel des Vormieters durch die Arge bezahlt werden.
    Dies ist eine Frage der Angemessenheit, sollte ich sich um eine tolle Einbauküche handeln für die der Vormieter mehere hundert Euro haben möchte brauchst du die Übernahme erst gar nicht zu beantragen.
    Sollten die Möbel zweckmäßig und günstig sein, wird die Arge den Abstand sicher übernhemen.


    Es gibt Richtlinien was dir bei einer Erstausstattung zusteht.


    Kochmöglichkeit und Schränke für die Küche
    Betten
    eine Sitzmöglichkeit
    Kleiderschrank


    Die Arge hat somit ein Mitbestimmungsrecht was in die Wohnung kommt bezüglich der Kosten.

    Hallo,


    wenn du dir die Wohnung nicht genehmigen lässt, kann es sein das später nicht die gesamten Kosten übernommen werden da sie eventuell unangemessen ist.
    Da wäre ich also vorsichtig.
    Mache doch mit dem Vermieter für die nächsten Tage einen Termin aus, so das dir noch genug Zeit bleibt das Angebot vorzulgen (wird meist sofort entschieden).


    Viel Glück

    Hallo,


    es ist so, dass in erster Linie eine Arbeitsstelle gesucht werden soll um möglichst schnelle eine eigene Finanzierung zu erreichen.
    Die Arge lässt sich oftmals nur darauf ein, dass die Kosten bei Nachholung eines Schulabschlußes übernommen werden, wenn noch keiner vorhanden ist bzw. mit dem vorhandenem Schulabschluß keine Ausbildungsstelle gefunden werden kann.


    Da du eine Ausbildung hast wäre es somit zumutbar eine Abendschule zu besuchen bzw. eine Fernschule und dir das Abitur selbst zu finanzieren.


    Warum kannst du deinen Beruf denn nicht mehr ausüben und was hast du gelernt.

    Hallo,


    du bist verpflichtet, bei der Arge eine Krankschreibung vorzulegen wenn du arbeitsunfähig bist, da du in dieser Zeit nicht zur Vermittlung stehst, auch wenn du keinen Termin hast.

    Hallo,


    deine Tochter bekommt anscheinend bereits zum ALG1 Satz ergänzende ALG2 Leistungen da ersteres nicht ausreicht, somit bestehen keine weiteren Rechte auf Sozialleistungen.

    Nein, das ist natürlich nicht schwer zu verstehen, aber wenn es sich um eine Staffelmiete handelt kann die Erhöhung nicht so umfangreich sein.
    Ich würde dir raten den Betrag vom Regelsatz zu begleichen, denn rein rechtlich gesehen hat dein Vermieter Anspruch auf den vertraglichen Mietsatz.
    Wenn du die Miete nicht zahlst wird dein Vermieter das Geld irgendwann einklagen und das ist mit weiteren Kosten für dich verbunden.