Beiträge von Salle
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Hallo,
du hast kein Anrecht auf eine eigene Wohnung die durch die Arge finanziert wird, egal ob deine Familie ALG2 Leistungen bezieht oder nicht.
Eine eigene Wohnung U25 wird nur durch die Arge übernommen, wenn triftige Gründe vorliegen die einen Verbleib im Elternhaus unzumutbar machen.
Unter triftigen Gründen, versteht man z. Bsp. häusliche Gewalt, Verwahrlosung etc., oder eine Ausbildung die einen Wohnortwechsel unabdingbar macht .
Das scheint bei dir nicht der Fall zu sein!
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Hallo,
der Arge enstehen Umzugskosten, Kautionskosten etc.
Bessere Aussichten auf einen Job reichen nicht aus um einen Umzug genehmigt zu bekommen, hier muss ein Arbeitsvertrag vorliegen.Die chronische Erkrankung deiner Familie wird in diesem Zusammenhang für einen Umzug nicht ausreichen.
Man wird euch eventuell die Beantragung einer Kur ans Herz legen.Ich würde euch empfehlen, intensiv nach einer Arbeitsstelle zu suchen und dann einen Antrag auf Umzugsbeihilfe zu stellen.
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Hallo,
leider kommt es oft zu Zahlungsverzögerungen durch die Arge.
Hier bleibt zu klären, ob diese durch den Mieter (Sanktionen, zu spät eingereichte Anträge etc.) verursacht wurden oder ob das Problem bei der Arge liegt.Es ist richtig, das der Mieter dein Vertragspartner ist und du deine Ansprüche nur über diesen geltend machen kannst.
Eine fristlose Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn der Mieter sich mit mindestens 2 Monatsmieten im Rückstand ist.Doch kann eine Kündigung durch Zahlung der Ausstände geheilt werden.
Eine fristlose Kündigung wird somit zu einer fristgerechten Kündigung.Wenn dein Mieter aber schuldlos an den verspäteten Mietzahlungen sein sollte ist eine Kündigung (fristlos und fristgerecht) gegenstandslos und wird durch die Zahlung der Arge nichtig.
Ich würde dir raten, mit deinem Mieter zu klären warum die Mietzahlungen nicht fristgerecht erfolgen.
Sollte dieses Problem bei der Arge liegen, dann spreche die fristlose Kündigung aus, denn in diesem Fall hat dein Mieter die Möglichkeit einen Antrag beim Sozialgericht zu stellen wegen drohender Obdachlosigkeit.Sollte dein Mieter Schuld an den verspäteten Zahlungen sein, kannst du die fristlose Kündigung aussprechen.
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Hallo,
Laetitia, da wäre ich ganz vorsichtig.
Du hast deine Aussage zwar nicht pauschalisiert, aber die Quintessenz belibt erhalten.
Hier ist ganz deutlich zwischen Arbeitslosen und Arbeitsunwilligen zu unterscheiden!Ich würde meinen Mieter nach anderen Kriterien beurteilen.
Ganz im Gegenteil, ich finde nicht das ein ALG2 Empfänger ein höheres Risiko darstellt.
Wenn eine Kostenübernahme durch die Arge erfolgt, hat ein Vermieter eventuell mehr Sicherheit.
Gerade wenn die Miete durch die Arge direkt an ihn gezahlt wird. -
Hallo,
sorry, da hatte ich mich verlesen.
Natürlich gibt es bei ALG1 keine BG Berechnung.
Deine Mutter bekommt weiterhin ihr Geld in vollem Umfang.
LG -
Hallo,
mit einem weiteren Kind habt ihr auf jeden Fall Anspruch auf eine größere Wohnung.
Oftmals wird ein Antrag auf eine größere Wohnung mit der Begründung von Familienzuwachs aber erst stattgegeben, wenn das Kind auf der Welt ist.
Wann ist denn der Entbindungstermin? -
Hallo,
wie oben bereits erwähnt, besteht nur Anspruch auf ALG2 Leistungen wenn man dem allgemeinem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht bzw. an einer vom Arbeitsamt genehmigten Fortbildungsmaßnahme teilnimmt.
Dein Freund kann natürlich wieviele andere Stdudenten einen 400€ Job annehmen, in diesem Falle ist eine gültige Studienbescheinigung nicht erforderlich.
Mit einer Nebenbeschäftigung, würde sich schließlich auch der Betrag der zurückgezahlt werden muss, deutlich verringern bzw. muss auch jeder andere Stdudent der noch Bafög bekommt etwas dazu verdienen da das Geld sonst einfach nicht reicht.Eine Kann aber keine Muss Leistung ist die Gewährung von ALG2 Leistungen während des Diploms bzw. der Bachelor Arbeit da die Aufnahme einer Beschäftigung in absehbarer Zeit erfolgen kann.
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Hallo,
du hast Anspruch auf ALG2 Leistungen für das Kind, sofern der Kindsvater nicht zahlt.
Diese musst du bei der Arge beantragen.
Dir stehen für das Kind 207€ Regelbedarf und die Hälfte der Mietkosten zu...abzüglich des Kindergeldes.
Für dich besteht aber kein Anspruch auf ergänzende Leistungen sofern du deinen Lebensunterhalt nicht durch dein Bafög decken kannst.
Die Arge wird ihrerseits Druck auf den Kindsvater ausüben, ein positiver Nebeneffekt.Alles Gute!!!
PS. ist der Kindsvater denn theoretisch zahlungsfähig?
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Hallo,
Studenten haben generell keinen Anspruch auf ALG2 Leistungen.
Da dein Freund Jura Student ist, sollte er das eigentlich wissen bzw. sich diese Information aus dem Sozialgesetzbuch beschaffen können.
Da man während dem Studium Bafögvberechtigt bzw. Anspruch auf Unterhalt duch die Eltern hat, geht der Gesetzgeber davon aus, das keine Bedürftigkeit besteht.Das dein Freund, nun die Regelstudienzeit überschritten hat, ist auch kein Grund ALG2 Leistungen zu bewilligen, da die Regelstudienzeit durch den Bafögbezug bereits gedeckt war.
Seit Anfang des Jahres besteht die Möglichkeit für Studenten, eine Wohnkostenpauschale bei der Arge zu beantragen. Dies ist aber eine Härtefallregelung!
Als Stduent hat man im Urlaubssemester Anspruch auf ALG2 Leistungen, vorausgesetzt man stellt sich dem allgemeinem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Dies ist im Falle deines Freundes nicht so.Viele Stduenten haben dieses Problem, wenn die Regelstudienzeit überschritten ist und die meisten Anträge werden von der Arge abgelehnt.
Also hat dein Freund Glück gehabt, dass ihm Leistungen als zinsloses Darlehen gewährt werden, denn es besteht kein Rechtsanspruch.Ich verstehe nicht ganz, warum dein Freund nicht arbeiten kann!
An mangelnder Qualifikation für einen Studentenjob etc. kann es ja nun wirklich nicht liegen. -
Hallo,
du wirst auf jeden Fall zu Unterhaltszahlungen für deinen Mann herangezogen.
Wegen deines geringen Einkommens, wird der Betrag aber nicht ganz so hoch ausfallen.LG
Salle
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Hallo,
da es sich um zweckgebundenes Darlehen handelt, muss dies auch als solches berückssichtigt werden.
Das Darlehen wurde nur für den Zweck der Doktoarbeit vergeben, wenn dieses aber aufgrund von Zweckentfremdung nicht für diese aufgewendet wird bzw. die Doktorarbeit aufgrund dessen nicht abgeschloßen werden kann, ist der Anspruch verwirkt.Für deine Sachbearbeiterin ist diese Konstellation wahrscheinlich Neuland!
Ich würde dir raten, mit den Unterlagen (Bescheinugung vom Chef, Krankenversicherung etc) dirket beim Teamleiter vorzusprechen.
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Hallo,
leider ist es oft so, dass bei einem Erstantrag ziemlich lange Bearbeitungszeiten anfallen.
Oftmals nimmt die Bearbeitungszeit, obwohl alle Unterlagen eingereicht wurden, trotzdem nochmal mehere Wochen in Anspruch.
Das Beste ist, du lässt dir nochmal einen Termin beim SB geben und gehst mit ihm den Antrag durch.
Wenn alle Unterlagen da sind, dann lasse dir eine Bescheinigung für den Vermieter geben, dass dein Antrag in Bearbeitung ist.
Die Miete wird wahrscheinlich für diesen Monat nicht pünktich gezahlt!Du hast Anspruch auf einen Vorschuß (sofern du über kein Einkommen verfügst), darauf solltest du auch bestehen.
Wenn dein SB dir diesen nicht zugestehen will, dann spreche beim zuständigem Teamleiter vor.Viel Glück
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Hallo,
das ist aber keine gängige Anrechnungspraxis für Eikommen aus einer selbständigen Tätigkeit.
Wer hat denn den Satz festgelegt? In der Regel wird ALG" in deinem Fall immer nach Abzüge deiner tatsächlichen Einnahmen berechnet.Es gibt einen Vordruck, den dein Vermieter ausfüllen muss.
In diesem sind alle Posten wie Größe, Zimmerzahl, Kaltmiete, Nebenkosten etc. aufgelistet, mit diesem gehst du zur Arge.
Meist wird sofort eine mündliche Zusage oder Absage erteilt, es ist also möglich diese Angelegenheit zeitnah zu erledigen.Sollte der Vermieter auf schnelle Unterzeichnung des Mietvertrages drängen, und du dir wirklich sicher bist das die Wohnung im Rahmen der Mietgrenze liegt, dann unterschreibe den Vertrag.
Ein kleines Risiko bleibt dann aber immer, doch die Kaution könntest du ja aus eigener Tasche zahlen. -
Hallo,
ja da hast sicher Recht, dies entbehrt jeglicher Logik.
Am Besten du lässt dir einen Termin geben und klärst dann mündlich ab, ob die Kosten übernommen werden können und sich eine Antragsstellung überhaupt lohnt.
Viel Glück
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Hallo,
die Verbindlichkeiten die durch Schulden entstehen können nicht als Freibeträge geltend gemacht werden, da dies deine Verbindlichkeiten sind.
Dafür sieht das Gesetz eine Pfändungsgrenze vor die den Verbleib des Lebensunterhaltes des Schuldners sicher stellen soll.
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Hallo,
das kommt auf die Höhe deiner Rente an!
Auf jeden Fall ist für dich das Sozialamt und nicht die Arge zuständig.
Einfach mal nachfragen und einen Antrag stellen.Viel Glück
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Hallo,
es ist richtig das das Stipendium als momentanes Einkommen komplett in den Bedarf der BG eingerchnet wird.
Das heißt aber nicht das dies durch die Arge zweckentfremdet werden kann.
Die Ausgaben und Aufwendungen deines Freundes müssen als Freibeträge angerechnet werden.Leider kannst du erst gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen, aber vielleicht sprichst du im Vorfeld bereits mal mit dem Teamleiter deiner Sachbearbeiterin.
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Hallo,
der Stiefsohn gehört zur BG.
Die Rente wird aber sicher nicht so hoch sein, dass Abzüge von dieser zu befürchten sind.
Ihm steht auch ein Mehrbedarf aufgrund der Behinderung zu.