Hallo,
leider ist das oftmals ein Problem.
Die Arge bewilligt in eigentlichem Sinne nur dem Mieter (hilfeempfänger) eine Kostenübernahme nicht dem Vermieter.
Die Bewilligung ist an Verpflichtungen des Hilfebdürftigen gekoppelt.
Die erste Verpflichtung der Arge ist die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen und leider nicht die pünktliche Zahlung laut Mietvertrag.
Es kommt immer wieder vor, das die Arge ihre Kunden bei Prüfung der Leistungsvoraussetzungen hinhält mit dem Hinweis, das eine Kündigung ja erst nach 2 ausstehenden Monatsmieten möglich sei und somit keine Obdachlosigkeit drohe.
Hier steht der ALG2 Empfänger oft vor einem großen Problem, zum einen wegen seinen vertraglichen Verpflichtungen denen er nicht nachkommen kann, zum anderen weil er keine Möglichkeit hat die Arbeitsweise der Arge zu beschleunigen.
Hier ist Stress mit dem Vermieter vorprogrammiert, wenn dieser seinerseits auf die Mietzahlungen angewiesen ist.
Leistungen können auch zu 100% versagt werden, doch ist dies meist eine drastische Maßnahme die vom Hilfebdürftigen herbeigeführt wurde.
Doch selbst in diesem Fall besteht die Möglichkeit bei drohender Obdachlosigkeit einen Antrag auf Übernahme der Mietrückstände zu stellen.
Dies wird darlehensweise gewährt und ist vom Hilfempfänger in kleinen Raten zurück zu zahlen.
Ich kann deinen Frust wirklich nachvollziehen, gerade weil du auf die Mietzahlung angewiesen bist, doch diese Probleme mit Mietern die ALG2 beziehen sind in der Regel nicht der Fall.
Ganz im Gegenteil, es kann in der Regel von pünktlichen Mietzahlungen ausgegangen werden.
Viele Argen zahlen auch pünktlich bzw. die meisten ALG2 Empfänger sind sehr gewissenhaft und provozieren keine Sanktionen die zu Mietausfällen führen.
Für ein Mietverhältnis sollte immer ausschlaggebend sein, wie sich die Person präsentiert.
Die meisten Mietausfälle enstehen Vermietern übrigens durch zahlungsfähige aber zahlungsunwillige Mieter und nicht durch ALG2 Empfänger.
Ein Restrisiko bleibt also immer, egal wie es um das Einkommen des Mieters bestellt ist.
Wenn dein Mieter die Zahlungsausfälle nicht herbei geführt hat, das ist der schnellste Weg eine Zusammenarbeit.
Zum Beisspiel in ihr gemeinsam die fristlose Kündigung beschließt, so das dein Mieter etwas in der Hand hält um die Zahlungen zu beschleunigen.
Ich wünsche dir viel Glück