Beiträge von Salle

    Hallo,


    die Person X sollte das Geld direkt an die SAE zahlen, also keinen Umweg über dein Konto da es eventull nicht als zweckgebundene Einnahmen (da durch Person X an dich gezahlt) geltend gemacht wird, sondern als generelle Einnahmen.


    Das mit dem 1 € würde für dich nur gelten, wenn du weiterhin neben der SAE im Leistungsbezug stehen würdest (aber selbst dann wäre es reine Schikane, entweder wird die Ausbildung unterstützt oder nicht/ du hast übrigens Anspruch auf eine Ausblidung) wenn du deinen Lebensunterhalt selber durch einen 400€ Job sicherstellst hast du mit der Arge nichts mehr zu schaffen.


    Wenn das mit den Kreditvergaben so einfach läuft, wäre das natürlich super für dich.


    Der schlechte Ruf der SAE beruht ja zum Teil darauf, das wirklich jeder angenommen wird der die Studiengebühren aufbringen kann.
    Talent hin oder her.
    Doch leider wissen das auch alle Arbeitgeber!


    Ich möchte dir die SAE nicht madig machen sondern nur darauf hinweisen das es auch noch andere Möglichkeiten gibt dein Ziel zu erreichen.
    Denn gerade im kreativen Bereich ist wichtiger denn je wo du gelernt hast und mit welchem Anforderungsgrad.

    Hallo,


    Anspruch auf Sachleistungen wie Erstausstattung etc. besteht in der Regel nur wenn ihr generell aufgrund des Einkommens Anspruch auf Sozailleistungen habt.
    Hier ist egal ob dieser sich auf 2€ oder 500€ beläuft.


    Sollte kein Anspruch auf Sozialleistungen bestehen ist leider eine Kostenübernahme durch die Arge ausgeschlossen.


    Es gibt aber caritative Einrichtungen die jungen Familien in Form von Sachspenden (Möbel etc/kein Schrott) oder auch bei Bedarf mit Geldleistungen unter die Arme greifen.


    Ganz wichtig, Anspruch auf Leistungen prüfen, am Besten einen Termin bei der Arge ausmachen.


    In welcher Stadt wohnt ihr?

    Hallo,


    schön das du einen Beruf gefunden hast den du gerne lernen möchtest, doch gibt es bei der Ausbildungsgestaltung einige Punkte die mir unklar sind.


    Warum bei der SAE?
    Es gibt viele Privatakademien bzw. staatliche Hochschulen die den Studiengang Design mit Schwerpunkt Webdesign anbieten.
    Bei vielen Privatakademien und natürlich den staatlichen besteht Anspruch auf Bafög bzw. wären die Studiengebühren deutlich geringer.


    Es gibt auch die Möglichkeit eine Ausbildung zum Mediengestalter im non print Bereich zu absolvieren, dann hättest du gegebenenfalls Anspruch auf BAB bzw. an einer Schule auf Bafög.


    Ganz nebenbei möchte ich dich auch darauf hinweisen das die SAE trotz toller technischer Ausstattung in Fachkreisen nicht unbedingt den besten Ruf genießt.


    Doch jetzt zu den Fakten.


    So lange ´du noch keinen gültigen Ausbildungsvertrag der SAE vorweisen kannst, musst du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
    Das heißt du kannst in einen 1€ Job vermittelt werden, so wie auch in alle andere zumutbaren Beschäftigungen.


    Wenn du nun hingehst und einen Kreditvertrag den du mit Person X geschloßen hast, wird dich das auch nicht weiterbringen, da dieser unter Umständen nicht als zweckgebundenes Darlehen für die Ausbildung angesehen wird.
    Das wäre bein einem Kredit der Partnerbank der SAE der Fall.


    Es wundert mich, dass man dir einen Kredit in Aussicht gestellt hat.
    Auch wenn es sich um die Partnerbank der SAE handelt, verlangt diese trotzdem Sicherheiten.
    Eigentum oder eine Bürgschaft einer Person die über eigenes Einkommen verfügt und keine ergänzenden Sozialleistungen bezieht.


    Deine SB wird dich erst aus dem System nehmen, wenn du einen Ausbildungsvetrag mit der SAE vorweißt bzw. die zweckgebundene Kostenübernahme der Bank oder wenn du bereits jetzt deinen eigenen Lebensunterhalt bestreitest.


    Du kannst natürlich während der Ausbildung eine 400€ Stelle antreten, diese würde auch nicht als Einkommen der BG gewertet werden.
    Die Mietkosten würden natürlich auf die Bewohner umgelegt werden, so das du für deinen Mietanteil selber aufkommen musst.


    Viel Glück

    Hallo,


    in der Regel ist es so, das bei einer Neubeantragung von ALG2 Leistungen auch Wohnungen die die angemessene Mietgrenze übersteigen (bis zu einem gewissen Rahmen) für 6 Monate übernommen werden.
    Du wirst allerdings aufgefordert, dir in dieser Zeit eine günstigere Wohnung zu suchen.


    Zu groß ist die Wohnung für 2 Personen auf jeden Fall, doch ist hier der Mietpreis vorerst vordergründig.

    Hallo Benson,


    rein theoretisch wird man dir wahrscheinlich einen Umzug gestatten, wenn die neue Unterkunft günstiger ist und du auf die Umzugsbeihilfe bzw. Kaution verzichtest.
    Ausschlaggende ist jedoch ob du in einen anderen Zuständigkeitsbereich ziehst (andere Stadt) da die Mietpreise zum Teil von den Kommunen finanziert werden.
    In diesem Falle muss die Kostenübernahme unbedingt vor Umzug mit der neuen Arge geklärt werden.

    Hallo,


    versuche bei der Arge eine Mobilitätsbeihilfe zu beantragen.
    Dies ist eine Kann aber keine Muss Leistung, das heißt dein zu erwartendes Einkommen muss die Ausgaben rechtfertigen.
    Wenn dem so ist, bestehen gute Aussichten diese Hilfe Darlehensweise gewährt zu bekommen.


    Viel Glück

    Hallo,


    diese Regelung kenne ich jetzt nicht.
    Manchmal wird auch von einem Wiedereinzug in die elterliche Wohnung abgesehen, wenn der U25 Antragssteller bereits seit längerem außer Haus wohnt oder in nächster Zeit die Voraussetzungen für eine eigene BG erfüllen wird.


    Aber ganz klar, werden in deinem Falle erst deine Eltern zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
    Diese sind, falls sie zu Zahlungen im Stande sind aber nicht verpflichtet dir eine eigene Wohnung mitzufinanzieren.
    Wenn diese also unter den Voraussetzung ihrer Unterhaltspflicht nachkommen zu können, Willens und in der Lage sind, dich wieder im elterlichen Haushalt aufzunehmen kompliziert das den Sachverhalt.


    Am besten du stellst einfach einen Antrag.


    Viel Glück

    Hallo,


    leider ist das oftmals ein Problem.
    Die Arge bewilligt in eigentlichem Sinne nur dem Mieter (hilfeempfänger) eine Kostenübernahme nicht dem Vermieter.
    Die Bewilligung ist an Verpflichtungen des Hilfebdürftigen gekoppelt.


    Die erste Verpflichtung der Arge ist die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen und leider nicht die pünktliche Zahlung laut Mietvertrag.
    Es kommt immer wieder vor, das die Arge ihre Kunden bei Prüfung der Leistungsvoraussetzungen hinhält mit dem Hinweis, das eine Kündigung ja erst nach 2 ausstehenden Monatsmieten möglich sei und somit keine Obdachlosigkeit drohe.


    Hier steht der ALG2 Empfänger oft vor einem großen Problem, zum einen wegen seinen vertraglichen Verpflichtungen denen er nicht nachkommen kann, zum anderen weil er keine Möglichkeit hat die Arbeitsweise der Arge zu beschleunigen.


    Hier ist Stress mit dem Vermieter vorprogrammiert, wenn dieser seinerseits auf die Mietzahlungen angewiesen ist.


    Leistungen können auch zu 100% versagt werden, doch ist dies meist eine drastische Maßnahme die vom Hilfebdürftigen herbeigeführt wurde.
    Doch selbst in diesem Fall besteht die Möglichkeit bei drohender Obdachlosigkeit einen Antrag auf Übernahme der Mietrückstände zu stellen.
    Dies wird darlehensweise gewährt und ist vom Hilfempfänger in kleinen Raten zurück zu zahlen.


    Ich kann deinen Frust wirklich nachvollziehen, gerade weil du auf die Mietzahlung angewiesen bist, doch diese Probleme mit Mietern die ALG2 beziehen sind in der Regel nicht der Fall.
    Ganz im Gegenteil, es kann in der Regel von pünktlichen Mietzahlungen ausgegangen werden.


    Viele Argen zahlen auch pünktlich bzw. die meisten ALG2 Empfänger sind sehr gewissenhaft und provozieren keine Sanktionen die zu Mietausfällen führen.


    Für ein Mietverhältnis sollte immer ausschlaggebend sein, wie sich die Person präsentiert.
    Die meisten Mietausfälle enstehen Vermietern übrigens durch zahlungsfähige aber zahlungsunwillige Mieter und nicht durch ALG2 Empfänger.


    Ein Restrisiko bleibt also immer, egal wie es um das Einkommen des Mieters bestellt ist.


    Wenn dein Mieter die Zahlungsausfälle nicht herbei geführt hat, das ist der schnellste Weg eine Zusammenarbeit.
    Zum Beisspiel in ihr gemeinsam die fristlose Kündigung beschließt, so das dein Mieter etwas in der Hand hält um die Zahlungen zu beschleunigen.


    Ich wünsche dir viel Glück

    Hallo


    es ist richtih das Geldgeschenke als Einkommen gewertet werden.
    Also ist es wirklich das Beste, durch die Großeltern etc. ein Sparbuch einrichten zu lassen.


    Wenn deine Kleine Einnahmen hat, werden diese natürlich abzüglich des Freibetrages als Einkünfte angerechnet.

    Ja, hier hat keiner Zeit zu verschenken!


    Ich kann deine Frage auch garnicht Ernst nehmen und vermute, dass du lediglich mit dem Hintergedanken ein schlechtes Bild auf unsere ausländischen Mitbürger zu werfen, deine Geschichte hier zum Besten gibst!
    Warum sonst, solltest du in deinem Namen und deinem Schreiben derart explizit auf deine nationale Identität hinweisen.
    Ich finde es auch äußerst beachtlich, das sich deine Deutschkenntnisse bzw. Rechtschreibung seit deinem letzten Post so derart verbessert haben soll.


    Ich glaube niemand in diesem Forum verspürt noch Lust dir die Zeit zu vertreiben!

    Hallo,


    das Gestz sieht vor, das erwerbslose U25 im elterlichen Haushalt verbleiben sollen.
    Somit hast du keinen gesetzlichen Anspruch auf ALG2 wenn du eine eigene BG bildest.


    Hier ist zu prüfen inwieweit ein Verbleib im elterlichen Haushalt unzumutbar wäre.


    Des weiteren sind deine Eltern zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wenn ihr Einkommen dies zulässt.
    Deine Eltern können sich auch nicht weigern diese zu leisten!

    Hallo,



    es rechtens was die Arge macht.
    Der Gesamtbedarf ist hier maßgeblich und es findet bei Abzug von Darlehensraten keine Aufsplittung der Kdu und des Regelbedarfes statt.


    Es ist also egal wie sich das Einkommen zusammensetzt, denn was unter dem Strich bleibt ist der Regelsatz +Wohnkosten abzüglich der Rate.
    Auch wenn die Dame nur Leistungen der Arge beziehen würde, würde ihr der gleiche Betrag bleiben.


    Also es handelt sich rein rechtlich gesehen um keine Mietminderung, sondern um eine Angleichung des Bedarfes nach Abzug der Darlehensrate.



    Die Pfändungsgrenze findet nur Anwendung bei anderen Verbindlichkeiten und ist nicht anwendbar auf Darlehen (ein Darlehen durch die Arge in diesem Falle für Strom ist nichts anderes als ein Vorschuß auf die Regelleistungen bzw. den Gesamtbedarf) die durch die Arge vergeben werden.


    Eventuell besteht die Möglichkeit mit dem SB einen geringeren Ratenbetrag auszuhandeln.


    Viel Glück

    Hallo,


    (Grundfreibetrag für Kinder in Höhe von 3100 € für jedes minderjährige Kind(§ 12 Abs. 2 Nr. 1a SGB II)


    Es handelt sich hier bei um anrechnungsfreies Vermögen, das bereits vor Antragsstellung bestand.
    Alle Beträge die bereits im Bezug von ALG2 auf sein Konto gingen, sind grundsätzlich als Einkommen zu betrachten.


    Hier ist zu klären, von wem die Beträge auf das Konto eingezahlt wurden und wann.
    Wenn dein Sohn das Geld selbst eingezahlt hat, ist nicht nachweisbar ob es sich um selbst angespartes handelt.


    Grundsätzlich ist jeder ALG2 Empfänger verpflichtet jedes Vermögen (auch wenn es unter der anrechnungsfreien Grenze liegt) bei der Arge anzugeben.
    Das kann eventuell ein Problem werden, wenn Zahlungen von Fremdpersonen auf das Konto während des Leistungsbezuges eingingen.


    Grundsätzlich würde ich anraten kleine Schenkungen an Kinder zum Geburtstag etc. nie über ein Konto laufen zu lassen, da jeder SB auch bei nachvollziehbaren Schenkungen der Familie etc. an die Kinder dieses als Einkommen anrechnen muss.


    Wie dein SB den Sachverhalt werten wird, kann ich dir leider auch nicht mit Gewissheit sagen, das Bafögamt wird die 1000€ aber nicht als Vermögenswert aufrechnen.

    Hallo,


    du hast dein Frage bzw. das was du für eine Frage hältst bereits hier gepostet.


    Die Antworten scheinen dir nicht gefallen zu haben, denn sonst hättest du Abstand davon genommen diese hier unter anderem Namen nochmals zu posten.


    Sollte deine Frage Ernst gemeint sein oder auch nicht, Fakt bleibt, es besteht KEIN Anspruch auf ALG2 Leistungen, und kleiner Tip hier hat keiner Zeit zu verschenken!

    Hallo,


    verständlich das ihr bei einer monatlichen Neuberechnung des ergänzenden ALG2 irgendwann die Übersicht verloren habt.


    In der Regel ist es so, das zu erwartendes Einkommen auch zu Beginn des Monates angerechnet werden kann (siehe Kindergeld).



    Weihnachtsgeld wird zu 100% angerechnet.


    Überzahlungsbeträge dürfen von den Regelleistungen abgezogen werden.


    Ich würde euch raten bei berechtigten Zweifeln an den Berechnungen einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen.


    Alles Gute

    Hallo,


    ich habe lediglich die Gründe genannt, die den Richtlinien der Arge entsprechen.
    Auch wenn ihr auf eine Umzugskostenerstattung der Arge verzichtet, muss ein Umzug trotzdem nicht bewilligt werden.


    Das Attest des Arztes wird wahrscheinlich auch nicht ausreichen um einen Umzug bewilligt zu bekommen.


    Wie bereits gesagt das sind alles Erfahrungswerte in Anlehung an die Richtlinien der Arge.


    Stellt doch einfach einen Antrag und hofft das Beste.


    Die Mietkosten sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich.