Beiträge von Salle

    Hallo,


    ich habe diese Diskussion auch verfolgt und bin nicht erstaunt dass die Gemüter verhärtet sind, über die undifferenzierte Betrachtungsweise schon.


    Natürlich kennen wir alle die Fälle in denen Rolf sich ein schönes Leben auf Mallorca macht und dafür die Staatskasse bzw. den Steuerzahler melkt.
    Jeder kennt irgendjemanden der es wirklich fantastisch findet von ALG2 zu leben und anstatt sich im Fernsehen diverse Gerichtsshows anzuschauen, lieber selbst ein wenig juristische Luft schnuppert und beim Sozialgericht jeden abgefallenen Hemdknopf einklagen will und sich so seine Freizeit vertreibt.
    Und nicht zu vergessen die Großfamilien, die ganz genau wussten das sie finanziell nie in der Lage sein würden ihre 10 Kinder selber zu finanzieren, aber weiter fleißig am elften arbeiten, natürlich nur um ihren Beitrag zur Bekämpfung der Kinderlosigkeit in Deutschland.


    Leider sind es genau diese Leute, die in diversen Talkrunden über den Genuss ihrer
    unbegrenzten Freizeit plaudern und dem Steuerzahler den Stinkefinger zeigen.
    Dies hat nachhaltig ein negatives Bild des ALG2 Empfängers in den Köpfen der steuerzahlenden Arbeitnehmer geprägt.


    Selten sieht man Fälle in denen diese Attribute widerlegt werden bzw. ein persönliches Schicksal für den Steuerzahler nachvollziehbar aufgezeigt wird.
    Ich rede hier von unverschuldeter Kündigung, Krankheit, Trennung mit kleinen Kindern etc....punktum alle Schicksalschläge die jeden ungewollt in diese Situation bringen können.


    Den Fakt ist, die meisten Menschen die auf ALG2 angewiesen sind, finde dies in keinem Maße erstrebens oder lebenswert.
    Ganz im Gegenteil, Schamgefühle und sinkendes Selbstwertgefühl dominieren hier und mindern die Lebensqualität nicht nur in Bezug auf die finanziellen Möglichkeiten.


    Nicht jeder der arbeiten will, findet auch Arbeit!
    Dies ist ein Trugschluss der sich jedem der sich den deutschen Arbeitsmarkt genauer anschaut, ganz von alleine erschließen sollte.


    Viele Arbeitswillige sind aufgrund des Alters, der Berufsgruppe, familiärer Hintergründe, Krankheit etc. uninteressant für den deutschen Arbeitsmarkt und damit so gut wie nicht vermittelbar.
    Ein Bäcker kann nun mal nicht plötzlich Computer programmieren (so gerne es auch täte) oder eine Sekretären Straßen pflastern.
    Für die meisten Leute ist eine Umschulung aufgrund des Alters über eine Finanzierung der Arge nicht möglich.
    Die Maßnahmenunterbringung von Hausfrauen oder Handwerkern in z. Bsp.
    2wöchige teuer bezahlte PC Grundkurse, eine Vertuschung der allgemeinen Ratlosigkeit.
    Die allgemeine Auffassung, dass ALG2 Empfänger auch schlecht bezahlte bzw. Stellen für die sie überqualifiziert sind anzunehmen haben, teile ich bis zu einem gewissen Grad wenn die Bezahlung in einem angemessenem und nicht ausbeuterischem Bereich liegt.


    Doch auch diese Stellen sind begrenzt!


    Wir haben es noch mit einem wirtschaftlichem und keinem moralischem Problem zu tun, nur liegt in der mangelnden Lösung die Problematik sich eine neue Generation heranzuziehen, die eine Versorgung durch den Staat als Normalität ansehen bzw. aufgrund der finanziellen Möglichkeiten der Eltern keine Chance auf Bildung hatten.


    Das ALG2 ist knapp bemessen, keine Frage.
    Es ist quasi unmöglich mit diesen Beträgen auf längere Sicht auszukommen, da immer wieder Anschaffungen, Nachzahlungen etc. gemacht werden müssen, die vom Regelsatz einfach nicht zu begleichen sind.
    Gerade für die Menschen die aufgrund ihres Alters keine Chance auf Vermittlung mehr haben ist diese Zukunftsprognose mehr als bitter.


    Hier ist immer wieder die Rede vom bösen Staat, der den großen Unternehmen das Geld in den Rachen wirft.
    Natürlich ist hier Nachbesserungsbedarf, aber auch die Notwendigkeit Anreize und Möglichkeiten für einen wirtschaftlichen Wachstum zu schaffen.


    Fehlen diese Impulse, wird die Abwanderung ins steuergünstigere Ausland nicht mehr verhindert werden können.
    Dies hätte natürlich noch Arbeitslose zur Folge bzw. schadet der gesamten deutschen Wirtschaft.


    Ich möchte auch darauf hinweisen, dass ein Betrieb ob groß oder klein immer wirtschaftlich und Profit orientiert denkt und keine kommunistische Institution ist.
    Natürlich sollten eine vernünftige Entlohnung und Anreize für die Beschäftigten in jedem Betrieb moralischen Grundsätzen unterliegen.


    Doch sollte klar sein, das auch hohe Gewinnspannen nicht selbstverständlich und in gerechten Anteilen auf jeden Mitarbeiter umgelegt werden können.


    In einem Kleinbetrieb in dem Meister A in den letzten 2 Jahren gute Umsätze und ein dickes Plus auf dem Konto verzeichnen konnte, würde niemand erwarten das auch automatisch die Gehälter der Mitarbeiter an den Gewinn angeglichen werden müssen.


    Ich habe ganz klar zum Ausdruck gebracht, das auch ich der Meinung bin das die ALG2 Sätze für den täglichen Bedarf nicht ausreichen können.
    Doch zum Bsp. die Forderung der Linken, kann ich so nicht unterstützen.
    Es werden Beträge in den Raum geworfen, die ich (fast) jedem ALG2 Empfänger gönnen würde, doch wurde kein Wort über die tatsächliche Machbarkeit dieses Anliegens verloren.


    Es ist schlichtweg unmöglich!
    Es ist für manche schwer zu begreifen, aber auch die Mittel aus der Staatskasse sind begrenzt und nicht nur das Sozialsystem muss finanziert werden.


    Das System Hartz 4 ist ganz klar gescheitert und eine Umstrukturierung unumgänglich!


    Doch das eigentliche Problem ist und bleibt der deutsche Arbeitsmarkt und dieser kann nur auf politischer Ebene stabilisiert und subventioniert werden.

    Hallo,


    da besteht leider nur die Möglichkeit einer einvernehmlichen Einigung mit der Arge, denn rein rechtlich gesehen besteht kein Anspruch auf die Gewährung eines Darlehens zur Zahlung der Mietkaution.


    Da du von einem kleinen Apartment sprichst, wird die Kaution wahrscheinlich nicht so hoch sein.
    Du hast ein Anrecht darauf die Kaution in 3 Monatsraten zu zahlen, hast du den Vemieter denn bezüglich einer ratenzahlungsvereinbarung bereits gefragt.
    Durch den 400€ Job hast du ja ein bissel mehr zur Verfügung und den Gürtel für 3 Monate ein wenig enger schnallen...vielleicht würde es so gehen.


    Aber selbst in diesem Falle, heißt das nicht das die Arge den Umzug bewilligen würde, aber du hättst den Trumpf in der Hand , das wirklich keine Kosten (auch vorerst/Darlehen) entstehen würden mit der Aussicht auf eine Festanstellung.


    Viel Glück

    Hallo,


    du kannst dich an das Jugenamt wenden, oder zuvor eine Beratungsstelle aufsuchen, dort wird man den weiteren Weg mit dir vesprechen und dich eventuell auch begleiten.


    Kinder und Jugenhilfe e.V.
    Frau Marga Rothe
    An der Beude 7
    06667 Weißenfels


    Tel. 03443-802447
    oder
    03443-802446


    Viel Glück

    Hallo,


    nein, natürlich nicht, es geht ja darum das die Arge prüfen möchte welche Beträge in welcher Höhe und von wem, auf dein Konto eingehen.

    Hallo,


    es geht nicht darum das deiner jetztigen Arge keine Kosten enstehen sondern das generell Kosten (Kaution) enstehen, für welche Arge nun auch immer.


    Ein Umzug für einen 400€ Job wird in der Regel nicht stattgegeben.
    Was ist denn mit der alten Kaution bzw. der Ablöse für deine Möbel, vielleicht besteht da die Möglichkeit die Kautionskosten in Verbindung mit einer Ratenzahlung an den Vermieter selber aufzubringen.


    Dies würde dir eine andere Argumentationsgrundlage schaffen.


    Hast du Widerspruch gegen die Absage eingelegt?
    Begründe diesen vielleicht nochmal mit einem Schreiben des Arbeitnehmers bezüglich einer Übernahme in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.


    Wie weit ist denn dein jetztiger Wohnort von der Arbeitsstelle entfernt?
    (angemessene Fahrzeiten)


    Der Gang zum RA wird sich eher nicht lohnen, da es sich um einen 400€ Job handelt!

    Hallo,


    sind deine Bafögansprüche geprüft worden?
    Wenn kein Anspruch auf Schülerbafög besteht, hast du einen Anspruch auf ALG2 Leistungen.
    Grundsätzlich ist es möglich ergänzende ALG2 Leistungen zu einer selbständigen Tätigkeit zu erhalten.
    Wie dies in deinem Fall aussieht solltest du von deiner Arge prüfen lassen.

    Hallo,


    eine sehr verzwickte Situation.
    Ich kann deine Mutter nicht verstehen, das sie dich einfach so im Regen stehen lässt.


    Ich würde dir raten eine städtische oder eine kirchliche Beratungsstätte für Jugendliche aufzusuchen.
    Dort wird man dich unterstützen und gegebenenfalls durch ein Gutachten eine Härtefallregelung bei der Arge durchsetzen können.


    In welcher Stadt wohnst du denn?

    Hallo,


    das ist nicht ganz richtig.
    Es besteht ein Anspruch auf eine Vorschußleistung sofern bei Sichtung der kompletten Antragsunterlagen eine Mittellosigkeit festgestellt werden kann.
    Die SB machen das natürlich nicht gerne, aber auf dein Recht pochen sofern du über keine weiteren Einkünfte verfügst und dein Kühlschrank leer ist.

    Hallo,


    dann könnt ihr euch zum Beispiel an die Beratungsstelle der Caritas wenden.


    Caritasverband Hannover e. V.
    Leibnizufer 13 - 15
    30169 Hannover


    Berater: Peter Klyk, Dipl. Sozialpädagoge
    Tel.: 0511 12600-54
    Fax: 0511 131174


    E-Mail: [email protected]


    Viel Glück

    Hallo,


    wenn kein Anspruch auf ALG2 Leistungen aufgrund eines zu hohen Gesamteinkommens besteht, bist du verpflichtet dich selber zu versichern. (va 140 -160€ monatlich)
    Ich würde dir aber auf jeden Fall raten, einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen denn probieren geht über studieren.

    Hallo,


    leider ist es so, dass bei einem Zusammenzug mit deinem neuen Freund alle Einnahmen in die Berechnung einfließen.
    Das heißt auch die Einkünfte deines Freundes.
    Wenn dein Freund gut verdient, kann es möglich sein das kein Anspruch auf ergänzende ALG2 Leistungen besteht.


    Ich kann deinen Frust sehr gut nachvollziehen!


    Der Kindsvater ist damit aber nicht von Unterhaltspflicht entbunden.
    Besteht ein Titel?
    Wenn nicht sofort klagen, denn sobald der Kindsvater wieder über Einkommen verfügt sind die Unterhaltszahlungen auch rückwirkend zu leisten.

    Hallo,


    grundsätzlich besteht U25 kein Anspruch auf ALG2, in deinem Falle könnte aber eine Härtefallregelung in Kraft treten.
    Du musst nachweisen das der Vervleib im elterlichen Haushalt unzumutbar ist.
    Lasse dir einen Termin beim Jugenamt geben, dort kann man dich beraten bzw. begleiten.


    Anspruch auf Bafög besteht natürlich nur, wenn du in einer schulischen Ausbildung oder Studium bist.

    Hallo


    grundsätzlich hat deine Freundin Anrecht auf ALG2 Leistungen.
    Wenn das Praktikum die Aussicht auf eine Übernahme als Azubi bietet, ist dieses auch vordergründig zu behandeln.
    Ich würde euch raten, diekt beim Teamleiter der Sachbearbeiterin vorzusprechen.
    Praktikumsvertrag etc. mitnehmen.


    Ein ALG2 Antrag kann nur duch einen Bescheid abgelehnt werden, die Verweigerung der Antragsannahme ist nicht zulässig!


    Sollte das Gespräch mit dem Teamleiter (nicht abwimmeln lassen, sitzen bleiben) nicht zum gewünschten Resultat führen könnt ihr Klage beim Sozialgericht einreichen.


    Leider bewegt sich der ganze Fall in einer Grauzone, aber Aussicht auf Ausbildung bzw. einen Arbeitsplatz hat immer Vorrang.