Das ist ja gerade die Frage, wie hoch der Gewinn gewesen ist, oder ob ein Versäumnis der Arge vorliegt ihn bei der Krankasse anzumelden und er nicht darüber informiert war, das Anrecht auf eine Krankenversicherung über die Arge besteht.
Wenn dies nämlich der Fall sein sollte und er den Krankenkassenbeitrag vom Regelbedarf gezahlt hat, ist die Bezahlung der Beiträge aus eigener Tasche als Vorschuß zu sehen und kann nicht als Einkommen abgezogen werden.
Beiträge von Salle
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Hallo,
habe ich das so richtig verstanden...
du bist selbständig und bekommst ergänzend ALG2, du hast bisher den Krankenkassenbeitrag von deinem Erwerb und den ALG2 Leistungen (regellleistungen) aus eigener Tasche bezahlt.
Nun möchte die Arge dich rückwirkend bei deiner Krankenkasse versichern (warum, wurde dies bisher versäumt?) und möchte die Rückzahlung als Einkommen von den Regelleistungen abziehen. -
Hallo,
die Wohnung ist also unangemssen und dem Umzug wurde nicht stattgegeben.
Ich gehe nun davon aus, das auch die alte Wohnung vom Mietpreis her über der Höchst KDU lag. (400€ für eine Einzelperson, kann ich mir nicht vorstellen)
Wenn man nun aus einer unangemessenen Wohnung auszieht, ist nicht die Miete der alten Wohnung ausschlaggebend sondern die Höchstgrenze der Gemeinde.
Die Miete von 265€ sieht mir sehr nach der Höchst KDU für eine Person aus.Sollte der Sachverhalt so sein, besteht keine Aussicht auf die KDU der letzten Wohnung, ganz klar nie ausziehen ohne Genehmigung.
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Hallo,
ich verstehe das nicht ganz! Was meinst du mit werktätig?
Da du schwanger bist, besteht Anrecht auf ALG2 Leistungen (eigene BG) und auf eine eigene Wohnung.
Ab der 14.SW kannst du einen Antrag auf eine eigene Wohnung stellen, es ist nicht richtig das du warten musst bis das Kind auf der Welt ist. -
Hallo,
deine Mieter würden nicht über mehr Einkommen verfügen wenn sie ALG2 bekommen würden.
Ihnen würden monatlich 1327€ zustehen, abzüglich des Kindergeldes von 154€, also ein Zahlbetrag der Arge von 1173€.
Jetzt haben sie 1368€ +154€ Kindergeld, das macht ein Gesamteinkommen von 1522€.
Also im Schnitt 200€ mehr als bei einem ALG2 Bezug.Auch könnte für einen ALG2 Empfänger die genannte Wohnung unangemessen sein, da deutlich über dem Schnitt von 75m² die für eine Familie von 3 Personen vorgesehen ist.
Fraglich ob die Mietkosten überhaupt übernommen würden.Es bleibt zu prüfen ob Anspruch auf Wohngeld besteht.
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Hallo,
wovon lebt ihre denn?
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Hallo,
ich gehe davon aus, das du den Umzug nicht genehmigt lassen hast.
Deine alte Wohnung lag wahrscheinlich auch bereits über dem Mietspiegel.
Bei einem Umzug ohne Genehmigung, wird nur die KDU Grenze und nicht die Kosten der alten Wohnung berücksichtigt. -
Hallo,
natürlich ist es möglich eine WG zu gründen.
In eurem Falle wäre dies aber Betrug, da ihr eine Lebensgemeinschaft bildet.
Im Zweifel behält die Arge sich vor, eure Angaben in einem Hausbesuch zu prüfen. -
Hallo,
das ist ein vollkommen normales Prozedere, natürlich muss die eingeschränkte Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen werden und man kann sich nicht alleine auf deine Schilderungen verlassen.
Du hast einen 400€ Job und bekommst ergänzende ALG2 Leistungen, natürlich möchte man dich in eine Vollzeitstelle vermitteln, da in diesem Falle keine oder geringere Sozialleistungen gezahlt werden müssen.
Das ist natürlich die Zielsetzung der Arge.Der Amtsarzt wird eine ganz normale Untersuchung hinsichtlich deiner Beschwerden druchführen, es kann nicht schaden die Unterlagen des behandelnden Arztes vorzulegen.
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Hallo,
auf jeden Fall Widerspruch einlegen und diesen ausführlich begründen.
Du musst die Unbrauchbarkeit nachweisen und nicht die mangelnde Bequemlichkeit.Viel Glück
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Hallo,
du hast Anspruch auf Wohngeld.
Ich würde an deiner Stelle trotzdem einen Antrag auf ALG2 stellen, auch wenn eher schlechte Aussichten bestehen.
Denn manchmal werden kurz vor Beendigung in Härtefällen Leistungen bewilligt. -
Hallo,
in deinem Schreiben wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das dies nicht möglich ist,.
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Hallo,
natürlich müssen Nachweise erbracht werden und eine Schilderung des Sachverhaltes der Betroffenen kann nicht ausreichend sein, da somit die U25 Regelung ganz leicht unterwandert werden könnte.
Das Jugenamt muss nicht aktiv werden sondern auch ihr könnt aktiv Hilfestellung des Jugenamtes in Anspruch nehmen.
Lasst auch einen Termin geben, der Fall wird dann vom Jugengamt geprüft und gegebenfalls ein Umzug in eine eigene Wohnung befürwortet.
Dies schafft die Grundlage für einen Antrag bei der Arge.Die Wohnung aus eigener Tasche zu finanzieren, scheint nicht möglich zu sein, wenn aufgrund eures Einkommens bereits Anspruch auf ergänzende ALG2 Leistungen besteht.
Das Geld würde euch já fehlen, bzw. würde der Sohn aus der BG ausgerechnet werden und euer Einkommen sich nochmals reduzieren.Viel Glück!
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Hallo,
in diesem Falle werdet ihr als BG gewertet.
Du hast aber leider keinen Anspruch auf den Mehrbedarf oder UVG.
Die 300€ Erziehungsgeld bleiben aber weiterhin anrechnungsfrei.Ich würde euch aber auf jeden Fall raten einen Antrag bei der Mutter und Kindstiftung für die Erstaussattung zu stellen.
Ihr seid nicht verpflichtet, diesen der Arge zu melden! -
Hallo,
du hast als Mutter eines Kindes auch U25 Anspruch auf eine eigene Wohnung die durch die Arge finanziert wird.
Es besteht während der Schwangerschaft ein Anspruch auf Mehrbedarf (ich glaube ab der 12. oder 14. Woche), ebenfalls wird die Erstausstattung übernommen.Wenn das Kind dann auf der Wlet ist werden Unterhalstansprüche für das Kind und dich geltend gemacht.
Sollte der Vater nicht zahlungsfähig sein, bekommst du neben dem Unterhaltsvorschuß und Kindergeld ergänzenden ALG2 Leistungen für dich.Du hast Anspruch auf Erziehungsgeld, davon bleiben 300€ anrechnungsfrei.
Du hast auch Anspruch auf einen Mehrbedarf für Alleinerziehende wenn du alleine mit dem Kind lebst.Du hast auch die Möglichkeit, bei der Mutter und Kind Stiftung einen Antrag zu stellen.
Viel Glück
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Hallo,
hier muss ein Härtefallantrag gestellt werden mit dem Nachweis das ein Verbleib im Elternhaus unzumutbar ist.
Erst nach Genehmigung durch die Arge, kann dein Sohn ausziehen und hat Anspruch auf ALG2 Leistungen.Du schreibst das dein Mann arbeitslos ist, bezieht er ALG 1 oder 2?
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Hallo,
wenn kein Anspruch auf Bafög besteht aufgrund des Einkommens der Eltern, sind die Eltern nachweisbar in der Lage die Finanzierung der Ausbildung zu übernehmen.
Also besteht auch kein Anspruch auf ALG2! -
Hallo,
grundsätzlich steht es dir frei eine Ausbildung zu machen, sofern du dich in dieser Zeit selber finanzierst.
Um einen Anspruch auf ergänzende ALG2 Leistungen zu haben, muss die Ausbildung durch die Arge genehmigt werden.
Das heißt ohne Genehmigung der Arge besteht kein Anspuch auf Leistungen.In deinem Fall wird eine Genehmigung der Arge wahrscheinlich nicht erfolgen, da du bereits eine Ausbildung hast.
Da du bereits im ersten Lehrjahr 730€ verdienst, ist davon auszugehen das aber generell kein Anspruch auf Leistungen mehr bestünde.Dein Freund wird die Hälfte der Unterhaltskosten von der Arge bekommen, deinen Anteil musst du natürlich mit deinem Lehrgeld finanzieren.
Dein Einkommen fließt mit in die BG ein, wenn dieses zu hoch ist, wird der Überschuß von den ALG2 Leistungen deines Freundes in Abzug gebracht. -
Hallo,
Du musst die Abrechnungen monatlich einreichen.
Dann wird der tatsächliche Bedarf deinem Einkommen gemäß nachberechnet. -
Hallo,
in wlechem Rahmen wurden dir ALG2 Leistungen gewährt?
Ist die Arge darüber informiert, dass du deine Diplomarbeit schreibst?Sollte die Arge dir Leistungen zum Abschluß deines Studiums bewilligt haben, kann im Gegenzug nicht erwartet werden das du einer Vollzeitbeschäftigung nachgehst.