Beiträge von Salle

    Hallo,


    so lange dein Mann noch keine Arbeitsstelle hat, kann er die Betreuung des Sohnes sicher stellen.
    Warum sollte für die Betreuung gezahlt werden, wenn dein Mann diese doch zeittechnisch erfüllen kann.
    Die Arbeitssuche wird bei einer Betreuung von 2-3Stunden täglich nicht nennenswert beeinflußt werden.
    Einer alleinerziehenden Mutter wird auch keine Betreuung des Kindes zur Seite gestellt, obwohl auch diese sich um eine Arbeitsstelle zu bemühen hat.


    Wenn dein Mann eine Arbeitsstelle gefunden hat, werden die Betreuungskosten auch übernommen.


    Du kannst natürlich Widerspruch einlegen, aber dies wäre verschenkte Zeit!

    das ist nicht ganz richtig, in Ausnahmefällen (Übergrößen, krankheitsbedingte Fettsucht etc.) können Beihilfen gewährt werden.
    Ich gehe aber davon aus, das bei einer Größe von 1,96m von einer Übergröße noch keine Rede ist, auch wenn es in der Praxis leider anders aussieht.

    Hallo,


    das ist eine schwierige Situation und so wie du den Sachverhalt schilderst, scheint ein Umzug unausweichlich.
    Hat deine Freundin denn bereits Leistungen bezogen, du schreibst das sie aufgefordert wurde auf ihre Altersvorssorge aufzubrauchen.
    Wenn sie noch keine Leistungen bezog, kann sie natürlich auch ohne Genehmigung der Arge umziehen und einen Antrag in der neuen Stadt stellen, wenn die Voraussetzungen für den Bezug von ALG2 erfüllt sind.


    Wenn deine Freundin bereits Leistungen der Arge erhält, ist sie auch Krankenversichert.
    Ich würde vorschlagen, das sie einen Psychologen aufsucht und eine Stellungnahme zum Krankheitsbild und der momentanen Situation durch diesen erstellen läßt und erneut einen Antrag auf Umzugsgenehmigung stellt. Eventuell können euch auch Beratungsstellen für psychisch Erkrankte bei der Antragsstellung unterstützen.


    Es ist schwer abzusehen, was auf deine Freundin an Leistungskürzungen zukommen würde bei einem ungenehmigtem Umzug.
    Die Kaution und die Umzugskosten würden auf keinen Fall übernommen werden, ob weitere Sanktionen auferlegt werden ist von Arge zu Arge unterschiedlich.
    Aber Fakt bleibt, deine Freundin wäre krankheitsbedingt wahrscheinlich nicht in der Lage ein monatelanges Tauziehen mit der Arge durchzustehen.


    Falls die Möglichkeit besteht, den Umzug und die Kaution selber zu übernehmen, kann dies auch nochmal ausschlaggend für die Bewilligung des Umzugs sein.


    Viel Glück

    Hallo,


    leider muss der Antrag gestellt, bearbeitet und abgelehnt werden, auch wenn bei Sichtung der Unterlagen bereits klar ist das kein Anspruch besteht.
    Hier kannst du nur auf einen netten SB hoffen, der deinen Antrag unter diesen Umständen schnell bearbeitet.

    Hallo,


    stelle nochmals einen Antrag.
    Es ist ganz klar du hast ein Anrecht, was ein psychologisches Gutachten in deinem Fall soll kann ich nicht nachvollziehen.
    Ich würde dem auch nicht nachkommen, da dies jeglicher Grundlage entbehrt.
    Füge dem Schreiben auch eine Stelleungnahme deiner Eltern bei, aus dieser sollte hervorgehen das deine Eltern weder Willens noch in der Lage sind dem Enkelkind Obdach zu gewähren.


    Vielleicht solltest du auch eine Beratungsstelle aufsuchen.
    Zum Beispiel den Sozialdienst der Katholischen Frauen (du muss keine Katholikin sein um diesen ins Anspruch nehmen zu können) dort wirst du beraten und auch bei den Anträgen unterstützt.

    Hallo,


    es ist so, das eine zweite Ausbildung bzw. Zusatzqualifikation oftmals nicht durch die Argen finanziert werden, da diese nicht unmittelbar für die Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich sind.
    Um welche Ausbildung handelt es sich denn? Wann hast du diese begonnen und was hast du vorher gelernt bzw. hast du in diesem Beruf gearbeitet.
    Standest du im Leistungsbezug als du die Ausbildung aufgenommen hast?

    Hallo,


    die Unterlagen kannst du natürlich schon zusammen tragen, bzw. dir einen Termin bei der Arge geben lassen.
    Du solltest dich auch jetzt schon arbeitslos melden.
    Dein Antrag kann aber erst bearbeitet werden, wenn du exmatrikuliert bist.

    Hallo,


    die Bearbeitung eines Antrags kann sich manchmal wirklich in die Läng ziehen.
    Der Hilfebedürftige hat aber im Fall der Mittellosigkeit, die Möglichkeit einen Vorschuß zu bekommen.
    Dies wird aber im Fall deiner Freundin nicht erfolgen, da Einkünfte vorhanden sind (Freund, UVG, Kindergeld) und lediglich ergänzend ALG2 gezahlt werden wird.


    Auch Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc. werden komplett als Einkommen angerechnet und von den Leistungen in Abzug gebracht.

    Die Kontoauszüge der Eltern sind von Interesse um zu prüfen, ob Geld von der Tochter zu den Eltern verschoben wurde. Wenn da immer ein Minus drauf ist, wirkt sich das nur zu Gunsten der Tochter aus.
    Das Einwohnermeldeamt stellt Meldebescheinigungen aus; gebraucht werden aktuelle Meldebescheinigungen, nicht uralte aus der Zeit, wo man sich angemeldet hat. Die Meldebescheinigung wird nach meinem Infostand kopstenlos erteilt, wenn sie vom Sozialamt bze. Arge verlangt werden.
    Wenn EinfachIch Geld braucht, sollte sie mit den Kontoauszügen zum Amt "pilgern" (viel Zeit mitbringen).


    Das ist trotzdem keine gängige Praxis, da Elternunabhängige Leistungen aufgrund der Schwangerschaft gestellt wurden.
    Mir ist zumindest kein Fall bekannt, bei dem die Konten der Eltern geprüft wurden.


    Ummeldebescheinigungen sind amtliche Dokumente und verlieren nicht zwangsläufig ihre Gültigkeit.

    Hallo,


    als ALG2 Empfänger kann er seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen.
    Wenn ein Titel besteht bzw. noch UVG gezahlt wird, kann der Unterhalt bei einer Arbeitsaufnahme rückwirkend eingefodert werden.
    Er hat aber so lange er ALG2 bezieht mit keinen Abzügen zu rechnen.


    Den aktuellen Bescheid beim Jugenamt einreichen, dann wird die Zahlung ausgesetzt.

    Hallo,


    das ist nicht richtig!
    Sobald du die 14.Schwangerschaftswoche (da Abbruch nun nicht mehr möglich) erreicht hast, hast du ein Anrecht auf eine eigene Wohnung.
    Denn es nicht zumutbar, dass deine Eltern dir und einem Kind Obdach gewähren müssen.


    Wie alt bist du?

    Hallo,


    nochmal, warum sollen die Einkommensverhältnisse deiner Eltern geprüft werden?
    Diese sind nicht nicht unterhalspflichtig und das Einkommen hat die Arge nicht zu interessieren!


    Es geht also um deine Kontoauszüge!
    Die Meldebescheinigung bekommst du bei der Anmeldung, schaut doch mal in euren Unterlagen nach ob euch diese noch vorliegt.


    Setze ein kurzes Schreiben auf, in dem du erklärst, das eine Tochter nicht im Haushalt lebt und ein Kindsvater unbekannt verzogen ist.
    Du bekommst doch monatlich Kontoauszüge zugeschickt oder?
    Wenn du Internetbanking nutzt, dann lade dor die deine Umsätze runter und schicke sie per mail.

    Hallo,


    das ist eine wirklich dumme Situation.
    Dein Antrag muss zwar entgegen genommen werden, wird aber auf jeden Fall wegen mangelnder Mitwirkungsbereitschaft und fehlender Unterlagen nicht bearbeitet.
    Nach Ablauf der Frist wird ein negativer Bescheid ins Haus flattern.


    Es ist ganz klar, das dein Antrag nicht bearbeitet werden kann, wenn die Feststellung der persönlichen Einkommenverhältnisse nicht geklärt werden kann.


    Generell besteht zwar ein Anspruch auf Wohngeld, dieser wird aber auch negativ entschieden werden, wenn du keine weiteren Einkünfte hast, da in diesem Falle davon ausgegangen wird, dass du Vermögen verschweigst, da auch durch das Wohngeld deine Lebenskosten nicht gedeckt werden könnten.


    Wenn dein Freund sich weiterhin weigert und du keine anderen Möglichkeiten hast deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, wird dir nichts anderes übrig bleiben als dir eine eigene Wohnung zu suchen und somit eine eigene BG zu bilden.

    Hallo,



    das ist ein ganz normaler Vorgang, die Unterlagen sind notwendig zur Beurteilung und Berechnung der dir zustehenden Leistungen.
    Das die persönlichen Einkommenverhältnisse deines Vaters geprüft werden sollen, entbehrt aber jeder Grundlage, da dieser für dich, da du als Mutter eine eigene BG bildest nicht unterhalspflichtig ist.


    Wenn du nicht weißt wo der Vater, eines deiner Kinder zur Zeit lebt, dann vermerke dies in den Antragsunterlagen.

    Hallo,


    also hast du die Beiträge von den monatlichen Regelleistungen gezahlt und somit ist eine Unterzahlung durch die Arge eingetreten. (347€ - Krankenkassenbeitrag)
    Du hast Widerspruch eingelegt!
    Das Geld muss an dich zurück gezahlt werden, da du auch mit deinen Regelleistungen in Vorzahlung gegangen bist. Bestehe darauf denn es ist dein gutes Recht!


    Vielleicht sprichst du nochmals mit dem Teamleiter deines SB, wenn das nichts bringt und du alle Vorgesetzten durchgeklappert hast, würde ich zu einem Anwalt für Sozialrecht gehen.


    Viel Glück

    nein die Leistungen können natürlich nicht gekürzt werden, weil der Hilfempfänger KEIN Telefon besitzt.


    Ich würde aber zumindest immer eine Handynummer angeben, denn es kann auch nachteilig sein, wenn alles über den Postweg laufen muss.
    Viele Arge rufen zurück und gehen nicht ans Telefon.

    Hallo,


    leider ist das nicht möglich, die Einkünfte aus der Vermietung werden als Einkommen in die Berechnung der ALG2 Leistungen einfließen.
    Du hast nur Anrecht auf die NK und die Zinstilgung, bis zu einem gewissen Rahmen.
    Es bleibt auch zu prüfen ob das Haus angemessen ist, ebenfalls der Oldtimer.