Beiträge von Salle

    Hallo,


    leider ist deine Vermieterin im Recht, bei Nichtzahlung der Kaution kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.
    Die Übernahme der Kaution auf Darlehensbasis durch die Arge ist eine Kann aber keine Muss Leistung.
    In eurem Falle, ist aber davon auszugehen, das man euch ein zinsloses Darlehen bewilligt da ansonsten eine Obdachlosigkeit droht.
    Am besten ihr geht mit dem Schreiben zur Arge und stellt einen formlosen Antrag.


    Ich glaube aber, das die Raten für ein zinsloses Darlehen nicht deutlich unter den 100€ Ratenzahlungen an die Vermieterin liegen werden.

    Hallo,


    grundsätzlich hast du Anspruch auf ALG2, so lange du aber mit deinem Lebensgefährten in einer Wohnung wohnst, gelted ihr als BG und sein Einkommen bzw. Vermögenswerte werden mit in die Berechnung einfließen.
    Du bist, sofern du Leistungen beziehst auch Krankenversichert. Du wirst dich aber für die Zeit in der keine Versicherung bestand, rückwirkend versichern müssen. Dies ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben.
    Die nachträgliche Versicherung wird nicht von der Arge gezahlt, sondern erst ab dem Monat der Antragsstellung.


    Die eingeschränkte Arbeitsunfähigkeit wird nochmals durch einen Amtsarzt geprüft werden.

    Hallo,


    natürlich wirst du eine Nachzahlung des Bafögamtes erhalten, damit kannst du einen Teil der Überzahlung an die Arge zurück zahlen.
    Es obliegt aber dir, die Rückzahlung an die Arge zu veranlassen und ist nicht Sache des Bafögamtes.
    Du wirst jetzt leider warten müssen, bis die erste Zahlung des Bafög Amts kommt, die Arge geht nicht in Vorleistung.

    Hallo,


    grundsätzlich ist es so, das du verpflichtet bist eine Stelle anzunehmen, die deinen gesamten Lebensunterhalt sicher stellt.
    Da du deine sebständige Tätigkeit schon seit meheren Jahren ausführst und diese deinen Lebensunterhalt nicht sicher stellen konnte und laut Prognose der Arge auch nicht wird, wurdest du in eine Maßnahme gesteckt.


    Wenn ich das richtig verstehe, werden durch die Arge Abgaben an die Rentenversicherung und die Krankenkasse gezahlt.
    Wenn dem so ist, stehst du im Leistungsbezug auch wenn du kein Geld zum Lebensunterhalt und der KDU erhältst.


    Sollte dies nicht der Fall sein, gibt es keine Verpflichtung deinerseits an der Maßnahme der Arge teilzunehmen.


    Wenn du keine staatlichen Leistungen beziehst, in welcher Form auch immer, steht es dir natürlich frei deine selbständige Tätigkeit weiterhin auszuführen wie du möchtest.
    Von dieser musst du aber alle anfallenden Kosten bestreiten, es gibt als keine staatlichen Zuschüße.

    Hallo,


    wie bereits oben erwähnt, bei Umzug in eine neue Wohnung, in Verbindung mit einem ALG2 Antrag in einer neuen Stadt, werden nur die Höchst KDU übernommen.
    Die 50€ wirst du aus eigener Tasche zahlen müssen, hinzu kommt noch, dass die Wohnung zu groß ist, also werden auch nur anteilig die NK + HK übernommen.
    Im Schnitt wirst du also wesentlich mehr als die 50€ dazu zahlen müssen.

    Hallo,


    was machst du denn beruflich? Brauchst du das Auto um zur Arbeit zu kommen oder um deine Arbeit auszuführen?
    Gibt es die Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmittel zur Arbeit zu kommen? (3 Stunden Fahrzeit täglich sind angemessen)

    Hallo,


    den 1€ Job kannst du natürlich nicht mit der Begründung, das dir eine Teilzeitstelle reichen würde ablehnen.
    Dieser stellt ja auch in keiner Weise deinen Lebensunterhalt sicher.
    Du kannst dir auch nicht aus den freien Stellen einen Halbtagsjob raussuchen, sondern bist verpflichtet jeden Job anzunehmen der deinen Lebensunterhalt sichert bzw. deinen ALG2 Bedarf mindert.
    Es bleibt dir natürlich frei gestellt dir eine Teilzeitstelle zu suchen.

    Hallo,


    jede Arge handelt in solchen Fällen anders, es kann dir keiner sagen in welchem Maße du mit Sanktionen zu rechnen hast.
    In der Regel ist es aber so, das die angemessenen Wohnkosten weiterhin gezahlt werden.
    Es ist aber nicht unbedingt der Fall, das diese sich nach der alten Miete, die wie du sagst innnerhalb der angemessenen KDU Kosten liegt, richten wird.
    Hier erfolgt zum Beispiel auch eine Aufsplittung der Nebenkosten und Heizkosten und eventuell Abzüge durch Möbilierung oder Sat Fernesehen in den NK.
    Maßgeblich ist in diesem Falle nicht die Endmiete deiner alten Wohnung.
    Deswegen unbedingt vorher prüfen lassen, was euch im Falle des ungenehmigtem Unzugs zustehen würde.

    Hallo,


    natürlich besteht auch jetzt Anspruch auf ergänzende ALG2 Leistungen durch die Arge in der Stadt in der du zur Zeit wohnst. (wenn eine Beteiligung an den Mietkosten anfällt)
    Wo und bei wem wohnst du denn zur Zeit?


    Es besteht die Möglichkeit eine Wohnung zu beziehen die unangemessen ist und den Mehrbetrag durch die Regelleistungen zu begleichen.
    In der Regel ist es aber so, das bei einem Umzug ohne Genehmigung (unangemessene Wohnung, nur Duldung des Umzugs) keine Umzugskosten bzw. Kautionen übernommen werden.
    Diese musst du aus eigener Tasche zahlen.
    Darüber hinaus bleibt zu bedenken, das die Wohnung nicht nur zu teuer sondern auch zu groß ist.
    Auch die Heiz-und Nebenkosten werden nur anteilig übernommen, dies kann gerade bei Neben-Heiz-und Stromnachzahlungen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
    Das solltest du dir im Vorfeld gut überlegen.

    Hallo,


    versuche einen Antrag bei der Arge zu stellen.
    Begründe diesen ausführlich!
    Ich sehe aber keine große Chance, weil die Größe deines Sohnes noch im oberen Normalbereich liegt.

    Hallo,


    bei ALG1 kannst du den Gewinn behalten, sofern du kein ergänzendes ALG2 bekommst.
    Bei ALG2 wird der Gewinn in dem Monat in dem er deinem Konto gutgeschrieben wird, als Einkommen angerechnet. Konten werden auch in Stichproben nachträglich geprüft!

    Hallo,


    ich würde generell raten, alle Anträge schriftlich auszuformulieren und persönlich abzugeben..
    Erst gegen den schriftlichen Bescheid kannst du Widerspruch einlegen.