Hallo,
kein Problem, ich denke jeder ist froh wenn er sich mit dem Thema ALG2 (noch) nicht befassen muss oder musste.
die Regelung das erst eine BG nach einem Jahr besteht, wird in der Praxis leider anders gehandhabt.
Da ihr in einer 1 Zimmerwohnung lebt, ist in diesem Falle von einer eheähnlichen Gemeinschaft auszugehen.
Das Einkommen deines Freundes wird auf jeden Fall mit in die Berechnung einfließen.
Lasse dir erst einmal einen Termin bei deiner zuständigen Arge geben.
Zu diesem kannst du bereits folgende Unterlagen vorlegen.
Personalausweiß (eventuell Meldebescheinigung)
Mietvertrag
Beendigungsschreiben der Krankenkasse
Kontoauszüge des letzten halben Jahres
einen ausgefüllten Antrag auf ALG2
Diesen kannst du dir im Netz runterladen
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/v-alg2-ausfuellhinweise.pdf
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-A1-Hauptantrag.pdf
Du bekommst dann ein Blatt auf dem alle Unterlagen aufgeführt sind die für die Bearbeitung deines Antrags noch erforderlich sind.
Wenn alle Unterlagen eingereicht sind, dann wird dein Antrag bearbeitet, dies kann nochmal 2-3 Wochen dauern.
Du hast Anspruch auf Leistungen, ab Datum der Antragsstellung, also schnell einen Termin machen.
Zur Krankenkasse, ALG2 gilt als nicht pfändbares Einkommen und demnach hast du die Möglichkeit die Beiträge der letzten Monate auch in kleinen Raten von z. Bsp. 5€ monatlich zu zahlen.
Da würde ich mir an deiner Stelle erst mal keine Sorgen machen.
Vielleicht klappt es ja doch noch mit dem Lottogewinn, ich werde auf jeden Fall auch probieren.
Viel Glück