Beiträge von Salle

    Hallo,


    wie genaus ist das?
    Die Wohnung wurde nicht komplett durch die Arge gezahlt oder?
    Wie lange bezieht ihr bereits ALG2 und wieviel wurde an Mietkosten und Heizkosten durch die Arge gezahlt?
    Warum habt ihr die Nebenkostenabrechnung (Nachforderung aus eigener Tasche gezahlt?)



    In der Regel ist es so, das die Rückerstattung der NK vom Vermieter auf euer Konto gezahlt wird, un ihr diesen Betrag an die Arge erstattet.
    Wenn ihr mit dem Vermieter eine Aufrechnung mit den Mietkosten vereinbart habt, dann lasst euch dies bestätigen und reicht es bei der Arge ein.
    Eure Leistungen werden dann um die Miete gekürzt.

    Hallo,


    um eine Aufenthaltsgenehmigung (keine Duldung) ohne eine Festanstellung oder der Möglichkeit einer Selbstversorgung wird schwierig sein, vor allem so lange deine Freundin noch verheiratet ist.
    Das Kind wurde noch während der Ehe gezeugt und somit ist laut Gesetz der Ehemann auch der rechtlich gesehene Vater.
    Also bevor ihr überhaupt irgendetwas unternehmen könnt, muss die Scheidung erfolgen und das Kind auf der Welt sein.
    Die Vaterschaft muss von dir anerkannt werden, dies kann unter Umständen problematisch werden, da der Ehemann euch Probleme bereiten kann sofern er dies möchte.
    Wenn die Vaterschaft anerkannt ist, kommen trotzdem noch weitere Probleme auf euch zu, da deine Freundin erst Anspruch auf Sozialleistungen hast wenn eine Aufenthaltsgenemigung vorliegt.


    Ich würde euch auf jeden Fall raten einen Fachanwalt aufzusuchen, da ich euch hier nicht wirklich weiterhelfen kann.

    Hallo,


    dann ist deine SB leider nicht aufgeklärt über die Umstände die einen Umzug in eine andere Stadt rechtfertigen.
    Ob dir Sanktionen drohen bei einem ungenehmigtem Umzug in eine andere Stadt liegt an der Arbeitsweise der Arge.
    Doch in jedem Falle, kannst du erst Leistungen bei der neuen Arge beantragen sobald du dort gemeldet bist.
    Es handelt sich dann um einen Neuantrag mit einer erheblichen Bearbeitungszeit.
    Du kannst also davon ausgehen, das du dein Geld die erste Zeit nicht pünktlich auf dem Konto haben wirst.

    Im Februar 2008? Merkwürdige Handhabung bei Versäumnis eines Termins.
    Wenn sich der Sachverhalt wirklich so darstellt wie dein Freund angibt, dann sollte er einen Anwalt für Sozialrecht aufsuchen.

    Hallo,


    ja, die Stelle muss schon sozialversicherungspflichtig sein und eine deutliche finanzielle Verbesserung darstellen.
    Es ist doch super wenn deine SB einem Umzug trotzdem zustimmen würde, lasse dir das aber schriftlich bescheinigen und dann ab auf Wohnungssuche.


    Viel Glück

    Hallo,


    das ist eine Fehlinformation und nicht richtig.
    Ein Kind hat Anspruch auf beide Elternteile und somit darf euch ein Zusammenzug nicht verwährt werden.
    Wendet euch direkt an den Vorgesetzten der SB (Teamleiter) und tragt ihm euren Fall nochmals vor.


    Oftmals ist aber si, das einem Zusammenzug erst dann gesattet wird, wenn die Vaterschaft nachgewiesen wurde (Vaterschaftsanerkennung beim Jugenamt).

    Hallo,


    in diesem Falle bleibt zu bedenken, das bei der unangemssenen Wohnung die Kautions und Umzugskosten nicht bewilligt werden.
    Auch kann es unter Umständen Schwierigkeiten bei der Beantragung der Erstausstattung (falls erforderlich) geben.


    Bei einem satz von 6,60€ und einer Größe von 90m² komme ich auf einen Satz von 590€, bleibt die Frage ob die Familie in der Lage ist die Differnz aufzubringen.

    Hallo,


    wenn du nachweisbar deine Ausbildung nicht antreten kannst, weil der Ausbildungsort für dich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist, dann besteht Anspruch auf eine Förderung der Agentur für Arbeit.
    Es bleibt jedoch zu prüfen ob deine Eltern (Vater) in der Lage ist Unterhaltszahlungen zu leisten.


    Wenn die Fahrt zur Schule aber möglich ist, (auch mit mehrmaligem Umsteigen in verschiedene Verkehrsmittel) und eine Dauer von 3 Stunden für die Hin und Rückfahrt nicht übersteigt, besteht kein Anspruch.

    Hallo,


    dein Untermieter hat nur ein Zimmer der Wohnung angemietet.
    Wenn du der Hauptmieter bist, und keine dritte Person mehr aufnehmen willst ist das deine Sache.
    Das heißt du kannst deinen Untermieter nicht verpflichten anteilig erhöhte Mietkosten zu übernehmen.

    Hallo,


    @tonja, in deinem Falle dürfte dies doch kein Problem darstellen wenn du bereits eine Stelle vorzuweisen hast.


    moja
    du hast Anspruch auf eine eigene Wohnung und auf ergänzende ALG2 Leistungen.
    Wie hoch dies sein werden, hängt vom Einkommen des Kindsvater ab und ob du über Vermögenswerte verfügst.
    Es ist schon richtig was Tonja sagt, einem Umzug in eine andere Stadt wird nur unter gewissen Voraussetzungen stattgegeben.
    Dies hat nichts mit Schikane zu tun, sondern soll verhindern das gewisse Leute auf Staatskosten eine Deutschlandstädtereise unternehmen.


    Du solltest versuchen, dir einen Job in der Stadt zu suchen und damit einen Umzug zu begründen.


    Viel Glück

    Hallo,


    wenn du den Mietspiegel vorliegen hast, kannst du dir selber ausrechnen ob die Wohnung angemssen ist.
    In eurem Falle liegt die Wohnung über dem Satz, gerade in Hinsicht auf die m² Zahl.
    Ich kenne den Mietspiegel nicht, aber wenn dieser sich in der Höhe bewegt wie su in ihr angegeben hast, wird die Wohnung auf keinen Fall genehmigt.


    Die Arge interssiert leider nicht, wie viele Wohnungen mit den für euch erforderlichen Kriterien in Köln zur Verfügung stehen.

    Hallo,


    es ist schon richtig was Carstenskleene sagte, in der Regel sind keine Sanktionen der Regelleistungen zu befürchten.
    Wenn die Miete der neuen Wohnung sich innerhalb der Höchst KDU bzw. unter der Miete der alten Wohnung bewegt werden die Kosten auch übernommen.
    Ich würde dir trotzdem raten, den Umzug im Vorfeld bei der Arge anzugeben und dir die Zustimmung für einen geduldeten aber nicht genehmigten Umzug geben zu lassen.
    Das ist wichtig damit die Berechnung deiner Ansprüche im Vorfeld erfiolgen kann und du dein Geld auch nach dem Umzug pünktlich auf dem Konto hast.

    Hallo,


    der erste Schritt ist die Klärung des Sachverhaltes.
    War dies wirklich der erste Termin der versäumt wurde?
    In der Regel werden Leistungen nicht komplett versagt, wenn ein Termin versäumt wurde.
    Es ist also davon auszugehen das bereits andere Sanktionen wegen mangelnder Mitwirkungspflicht erfolgten.
    Wie lange werden die Leistungen eingestellt?


    Eine Wohnung kann er sich natürlich erst nehmen wenn die Leistungsansprüche geklärt sind, wie soll er auch sonst die Miete Zahlen?

    Hallo,


    kein Problem, ich denke jeder ist froh wenn er sich mit dem Thema ALG2 (noch) nicht befassen muss oder musste.


    die Regelung das erst eine BG nach einem Jahr besteht, wird in der Praxis leider anders gehandhabt.
    Da ihr in einer 1 Zimmerwohnung lebt, ist in diesem Falle von einer eheähnlichen Gemeinschaft auszugehen.
    Das Einkommen deines Freundes wird auf jeden Fall mit in die Berechnung einfließen.


    Lasse dir erst einmal einen Termin bei deiner zuständigen Arge geben.
    Zu diesem kannst du bereits folgende Unterlagen vorlegen.


    Personalausweiß (eventuell Meldebescheinigung)
    Mietvertrag
    Beendigungsschreiben der Krankenkasse
    Kontoauszüge des letzten halben Jahres
    einen ausgefüllten Antrag auf ALG2


    Diesen kannst du dir im Netz runterladen


    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/v-alg2-ausfuellhinweise.pdf


    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-A1-Hauptantrag.pdf


    Du bekommst dann ein Blatt auf dem alle Unterlagen aufgeführt sind die für die Bearbeitung deines Antrags noch erforderlich sind.
    Wenn alle Unterlagen eingereicht sind, dann wird dein Antrag bearbeitet, dies kann nochmal 2-3 Wochen dauern.
    Du hast Anspruch auf Leistungen, ab Datum der Antragsstellung, also schnell einen Termin machen.


    Zur Krankenkasse, ALG2 gilt als nicht pfändbares Einkommen und demnach hast du die Möglichkeit die Beiträge der letzten Monate auch in kleinen Raten von z. Bsp. 5€ monatlich zu zahlen.
    Da würde ich mir an deiner Stelle erst mal keine Sorgen machen.


    Vielleicht klappt es ja doch noch mit dem Lottogewinn, ich werde auf jeden Fall auch probieren.


    Viel Glück

    Hallo,


    da du erst 18 bist, sind deine Eltern unterhaltspflichtig und du hast keinen eigenen Anspruch auf Sozialleistungen.
    Es ehrt dich, das du deine Eltern finanziell unterstützen willst, vielleicht suchst du dir einen Schülerjob.

    Richtig, spätestens ab dem 01.04.07, bei dieser Regelung interessiert keinen ob Geld vorhanden ist oder nicht.
    Dann muss man dies leider in Ratenzahlungen begleichen.
    Die Arge wird die Versicherungskosten nicht rückwirkend übernehmen, sondern erst ab Datum der Antragsstellung.

    Hallo,


    ihr seit eine Haushaltsgemeinschaft und keine Bedarfsgemeinschaft und habt somit Anspruch auf eine eigene Berechnung der Leistungen.
    Es bleibt zu überlegen, ob eine räumliche Trennung in eurem Fall nicht angebrachter wäre.