Beiträge von Salle

    Hallo,


    das ist so nicht richtig!
    Dem Grunde nach können erwerbstätige volljährige Kinder nicht zu Unterhaltszahlungen für die Eltern und Geschwister herangezogen werden.
    Widerspruch einlegen, SOFORT!

    Hallo,


    natürlich hast du Anspruch auf Sozialleistungen und wirst hier nicht einfach verhungern.
    Die Antragsstellung wird sich natürlich verzögern.
    Hast du Verwandte in Deutschland, bei denen du zuerst unterkommen könntest?

    Hallo,


    hier sind schon einige Beiträge die dieses Thema ausführlich behandeln. aber ich werde es nochmals erklären!


    Dein Freund hat also dem Grunde nach Anspruch auf Bafögleistungen, diese wurden ihm nicht bewilligt weil die Eltern über ein zu hohes Einkommen verfügen.
    Das heißt, die Eltern sind zu Unterhaltszahlungen verpflichtet!


    Warum sollte jetzt Anspruch auf ALG2 Leistungen bestehen? Wer hat ihm geraten diese zu beantragen?
    Lange Rede kurzer Sinn, dein Freund hat keinen Anspruch auf ALG2 Leistungen!


    Du hast Bafög beantragt, dieses wird aber auch nur bewilligt werden, wenn deine Eltern über ein Einkommen verfügen das ihnen Unterhaltszahlungen an dich nicht möglich macht.
    Des weiteren wirst du wenn überhaupt auch nur den Höchsstaz von 192 € bekommen, da du während deiner Ausbildung in der elterlichen Wohnung verbleiben kannst.
    Eine eigene Wohnung kann nur geltend gemacht werden, wenn die Ausbildung in einer anderen Stadt gemacht wird, ein eigenes Kind hat , elternunabhängiges Bafög bekommt .



    Das heißt, wenn ihr asuziehen wollt, seid ihr auf die finanzielle Unterstützung eurer Eltern angewiesen!

    Hallo,


    ich stimme Laetitia voll und ganz zu.
    Unser Betreuungssystem stand hier gar nicht zur Debatte.
    Ausserdem ist der Ausbau von Betreuungsangeboten zur Zeit ein großes politisches Thema:
    Natürlich wird erst einmal der Grundschulbereich ausgebaut, da dort der Bedarf wesentlich größer ist.
    Aber auch die weiterführenden Schulen nehmen am Ausbau der Nachmittagsbetreuung teil. Natürlich wurde hier viel in Deutschland viel versäumt, aber eine Reformierung ist natürlich nicht von heute auf morgen möglich.
    Das bei der Vergabe von Nachmittagsbetreuung alleinerziehende Eltern Vorrang haben, finde ich selbstverständlich.
    Außerdem können Betreungskosten für Kinder bis zum 15 Lebensjahr geletend gemacht werden, wenn diese aus eigenen Mitteln nicht bestritten werden können.
    Alle Jugendlichen über 15, brauchen meines Erachtens keine Ganztagsbetreuung mehr.

    Hallo,


    hast du bereits einen schriftlichen Antrag für die Genehmigung eines Wohnungswechsels eingereicht?
    Falls nicht, dann schnell nachholen, denn nur nur gegen einen schriftlichen Ablehnungsbescheid kannst du Widerspruch einlegen.
    Diesem solltest du ausführlich begründen (Attest des Arztes, Fotos des Schimmelbefalls, und gant wichtig einen Nachweis was du bereits dagegen unternommen hast Schreiben an den Vermieter etc).


    Die Arge will den Umzug nicht genehmigen, da zuerst der Vermieter Abhilfe zu schaffen hat, deswegen kann es schwierig werden, wenn der Schimmelbefall dem Vermieter z. Bsp. noch nicht gemeldet wurde.
    Sollte der Vermieter aber von dir bereits seit längerem über die Zustände in der Wohnung informiert worden sein, und seiner Beseitigungspflicht der Wohnungsmängel nicht nachkommt hast du in Verbindung mit einem Attest bzw. Gutachten, das eine AKUTE Bedrohung deiner Gesundheit nachweist relativ gute Aussichten, einen Umzug genehmigt zu bekommen.
    Denn in diesem Falle, wäre es dir nicht zumutbar während einer Mietrechtklage in den Räumlichkeiten zu verbleiben.


    Wenn du ohne Genehmigung umziehst, hast du natürlich keinen Anspruch auf die Übernahme der Kaution und der Umzugskosten.
    KDU würde auch nur bis zur Höhe der jetztigen (falls angemessen) Wohnung übernommen werden.
    Sollte die Wohnung größer sein, können die NK an die dir zustehenden m² angeglichen werden (auch wenn die Wohnung innerhalb der KDU Grenze liegt.

    Heißt das noch lange nicht das er in Urlaub fahren darf.
    Da die Arge bereits weiß, das ihr in Urlaub fahren wollt wird man dies auf jeden Fall überprüfen.
    Wenn dein Mann also krank geschreiben ist, kann er kaum in Urlaub sein.
    Der Termin wird also zeitnah zum Ende der Krankschreibung verschoben, wenn dein Mann dann nicht antritt weil er ja im Urlaub ist gibt es Ärger.

    Hallo,


    da ihr ein Ehepaar seid, gelted ihr als eine BG, es ist also nicht unbedingt der Fall das dein Restanspruch nicht von Sanktionen betroffen ist.
    Er kann natürlich aus dem Deutschkurs heraus genommen werden!
    Er ist verpflichtet an den Terminen zu erscheinen, man geht ja auch einfach nicht unentschuldigt zur Arbeit.
    Die Sperre kann sich auf mehr als einen Monat belaufen.

    Hallo,


    ja das wird wohl passieren, bei einem ungenehmigtem Urlaub kommt es ausserdem zu Sanktionen der Geldleistungen, oftmals droht sogar eine 100% Sperre.
    Ihr solltet euch also gut überlegen ob ihr trotzdem fliegt.
    Immer erst Urlaub beantragen und dann buchen.

    Hallo,


    natürlich kann mir vorstellen das dein Geld vorne und hinten nicht reicht.
    Aber ALG2 Empfängern geht es da nicht besser und oftmals ist da auch kein Ende absehbar wie bei einem Studenten.
    Ein ALG2 Empfänger hat im Monat 347€ zur Verfügung, davon müssen Strom, Essen. Kleidung und alle weitern Kosten bezahlt werden. Einen Hund kann ein ALG2 Empfänger sich nur leisten wenn er sich das Geld im wahrsten Sinne des Wortes vom Munde abspart.
    Du kannst ausserdem einen Nebenjob ausführen um deine Kasse aufzubessern, das ist ALG2 Empfängern nicht in deinem Maße möglich.

    Hallo,


    du gehst zu deiner Arge und stellst einen Antrag auf Umzug in eine andere Stadt.
    Diesen kannst du formlos einreichen und ausführlich begründen.
    Dein SB prüft deinen Fall und gibt gegebenenfalls grünes Licht. Du bekommst ein Schreiben von der Arge.
    Mit diesem gehst du zur Arge in der neuen Stadt, wenn du bereits ein ausgefülltest Mietangebot hast kannst du dieses zur Prüfung bereits vorlegen. Wenn nicht dann lasse dir den KDU Höchstsatz für euch mitteilen und mache dich auf Wohnungssuche.


    Wenn du nun eine genehmigte Wohnung hast, dann musst die Kostenübernehmebescheinigung der alten Arge vorlegen.
    Nun Kannst du einen Antrag auf Umzugsbeihilfe stellen.
    Die Kaution würde durch die neue Arge übernommen werden.


    Wenn deine alte Arge keine Umzugsgenehmigung in die neue Stadt bewilligt, bekommst du keine Kaution und auch keine Umzugsbeihilfe.
    Du kannst also erst, wenn du in der neuen Wohnung bist, einen Antrag auf ALG2 bei der neuen Arge stellen.
    Der Mietvertrag wird in diesem Falle im Vorfeld nicht ausreichen um einen Antrag zu stellen.
    Du kannst dich frühestens 7 Tage vor Mietbeginn bei deinem Einwohnermeldeamt ab bzw. ummelden.
    Es wird auf jeden Fall zu Verzögerung der Auszahlung des ALG2 kommen.

    Du hast keinen Anspruch auf ALG2 Leistungen!
    Du bekommst kein Bafög weil deine Eltern zuviel verdienen, warum sollte dann ein Anspruch auf ALG2 Leistungen bestehen.
    ALG2 Leistungen an Studenten werden nur in Härtefällen bewilligt (Studierende mit Kind, Studierende mit einer Erkrankung oder Behinderung, Studierende kurz vor dem Abschluß)
    Seit Anfang des Jahres gibt eine Wohnbeilhilfe in Form von ALG2 aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen die du nicht erfüllst.


    Vielleicht solltest du dir einen Job suchen der deine Haushaltskasse auch wirklich aufbessert.


    Das habe ich nicht ganz verstanden...


    Die Hilfe beschränkt sich außerdem nur auf die Grundbedürfnisse wie Miete, Essen und eben zusätzlich Studiengebühren.


    Es sind doch also alle Bereiche abgedeckt, oder?

    Hallo,


    ja, sie muss einen eigenen Antrag stellen.
    Deine Tochter sollte bereits jetzt bei der Arge angeben, das sie schwanger ist.
    Sie hat einen Mehrbedarf und der Antrag auf Erstausstattung sollte auch so früh wie möglich gestellt werden (aber erst ab dem 4.Schwangerschaftsmonat möglich).
    Es ist auf jeden Fall besser, wenn deine Tochter ein eigenes Konto eröffnet.


    Noch ein kleiner Tip


    Bei Mutter und Kind Stiftung einen Antrag auf Erstausstattung stellen!

    Auf jeden Fall werden keine Umzugskosten und Kautionskosten übernommen.
    Die Miete auch nur in Höhe der alten Unterkunftskosten.
    Ihr werdet einen Komplett neuen Antrag bei der neuen Arge stellen müssen, und das könnt ihr erst nach dem Umzug. Das heißt für euch, das ihr während der Beantragungszeit, die wie allgemein bekannt schon mal etwas länger dauern kann, ohne Geld da steht.

    Davon ist ja hier nun nicht die Rede.
    Ich denke es ist ein großer Unterschied ob ein 12jährige gelegentlich mal 2 Stunden alleine bleiben muss und einer emotionalen Vernachlässigung.
    Das ist früher auch nicht anders gewesen, da wurde nicht erwartet das Kinder bzw. Jugendliche in diesem Alter unter permanenter Beaufsichtigung standen.
    Wenn ein Kind ab 12 um 14Uhr aus der Schule kommt und dann 2-3Stunden alleine daheim ist, kann das nun wirklich gefährlich für die Entwicklung des Kindes sein.
    Es kommt auf die Qualitität und nicht unbedingt auf die Quantität der Zeit an, die Eltern mit ihren Kindern verbringen.

    Hallo,


    ihr müsst die Kündigung bei der Arge melden.
    Ein Umzug in eine andere Stadt muss genehmigt werden, es müssen also Gründe vorliegen die einen Umzug rechtfertigen.
    Es ist fraglich ob euch dieser genehmigt wird!
    Einen neuen Antrag bezüglich der Umschulung werdet ihr nicht stellen müssen, da dieser bereits genehmigt wurde.

    Hallo,


    es ist immer schwierig zu sagen ob du nun Bedarf bzw. einen Anspruch auf Leistungen durch die Agentur fürArbeit hast oder nicht, da ich den Sachverhalt bzw. die öffentliches Verkehrsmögclickeiten nicht kenne.
    Du solltest auf jeden Fall einen Antrag stellen.



    Ich kann dir nur sagen, welche Entfernungen bzw. Fahrzeiten als angemessen gelten und somit laut der AfA keine Begründung für einen Umzug in eine andere Stadt darstellen.


    Ein Beispiel


    4km bis zur nächsten Bushaltestelle
    mit dem Bus in den nächsten Ort zum Bahnhof (ca 20 Minuten Fahrzeit)
    vom Bahnhof mit dem Zug in die Stadt (30 Minuten Fahrzeit)
    mit der Bahn zur Bushaltestelle (10Minuten Fahrzeit)
    von der Bushaltestelle 5 Minuten Fahrzeit zur Schule


    Bei diesem Beispiel (oder ähnlichen) wirst du keinen Anspruch haben