Beiträge von Salle

    Erst einmal klären, wieviel Unterhalt dir vom Vater monatlich zusteht.
    Die Wohnverhältnisse der Eltern darlegen, mit dem Nachweis das du dort nicht verbeliben kannst.
    Wenn die Unterhaltszahlungen, die dein Vater aufgrund seines Einkommen an dich zahlen muss nicht ausreichen, dann stelle einen Antrag auf Mietzuschuß während der Ausbildung bzw. Studium bei der Arge.
    Es ist nicht richtig das Wohngeld nur im Verbund mit Bafög gezahllt wird, sondern es muss ein Eikommen geben, das die Kosten für Miete und Essen theoretsich deckt.
    Dies ist so, da man bei Wohngeldstelle davon ausgeht, das von Nichts auch keine Wohnung bezahlt werden kann und somit die Leistungen enweder zweckenfremdet werden oder nicht angegebene Einkünfte existieren.
    Ihr werdet doch bestimmt in eurer Schulde den einen oder anderen Dozenten haben, der Sozialarbeit studiert hat und euch sicher gerne weiterhelfen kann.


    Da ihr beide noch unter 21 seid, könnt ihr auch eine Beratung beim Jugendamt in Anspruch nehmen.

    Hallo,


    erst einmal solltet ihr den Vater den Kindes bereits bei der Beantragung der Geburtsurkunde angeben, damit auch alles bereits von Anfang an seine Richtigkeit hat.
    Das heißt seine Lebenserhaltungskosten haben erst einmal Vorrang.
    Unterhaltszahlungen wird er erst leisten müssen, wenn er dies finanziell auch wirklich kann und sich unter diesen Umständen aus der Unterhaltsverpflichtung zu mogeln, in dem man den Vater nicht angibt, halte ich für moralisch sehr bedenklich.
    Wenn der Vater zu dir zieht, wird er nicht direkt als Vater des Kindes angesehen, aber ihr bildet trotzdem eine BG.
    Du wirst UVG beantragen müssen, dies sind glaube ich 112€ im Monat.
    Dies wird für 72Monate gezahlt, der Vater wird diesen Betrag an das Jugendamt zurückzahlen müssen.


    Die Arge sieht es als durchaus zumutbar, wenn eine Mutter mit einem Säugling in einer wesentlich kleineren Wohnung vorerst verbleibt, da das Kind noch kein eigenes Zimmer benötige.
    Ich würde dir aber trotzdem raten, bereits nach der 14. Schwangerschaftswoche einen Antrag auf Umzug zu stellen.
    Oftmals wird dem aber erst nach Geburt des Kindes stattgegeben.

    Hallo,


    leider kann man da nicht viel machen.
    Die Sätze für ALG2 sind festgelegt und ihr habt wesentlich mehr als eine Familie mit einem Kind , die ALG2 bezieht.
    Habt ihr denn auch bereits versucht Wohngeld zu beantragen?
    Obwohl davon auszugehen ist, das ihr auch da über dem Satz liegt.
    Aber probieren geht über studieren.

    Hallo,


    das Problem ist, das die Ausbildung grundsätzlich durch Bafög gefördert werden könnte, dies aber abgelehnt wurde, da die Eltern über zuviel Einkommen verfügen.
    Es bleibt die Frage, wie hoch die Einkünfte der Eltern sind bzw. wieviele Geschwister er noch hat, die ebenfalls versorgt werden müssen.

    Das ist die einzige Beratungsstelle die ich finden konnte, aber du kannst auch beim Jugendamt wegen eventueller Unterhaltsverpflichtungen Auskunft erhalten.
    Ausserdem bieten auch viele caritative Einrichtungen Beratungen zu diesem Thema an.


    Zum Beispiel die Caritas, Awo, DRK und kirchliche Verbände.


    Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und -selbsthilfegruppen
    Koordinierungsausschuß Hamburger Erwerbsloseninitiativen
    Besenbinderhof 60
    20097 Hamburg
    Tel.: 040-2858-660 Fax: 2858-665


    Viel Glück

    Nein, der Umzug wird NICHT genehmigt!
    Wenn ihr also trotzdem umzieht, werdet ihr für alle Kosten die überhalb der KDU der alten Wohnung liegen selbst aufkommen müssen.
    Ihr habt zum Beispiel keinen bzw. nur einen anteiligen Anspruch auf NK Nachzahlungen.


    Bei der Miete der neuen Wohnung werden nur die 300€ k eurer alten Wohnung von den 480€ übernommen werden.
    Die Heizkosten werden sich, grob geschätzt auf ca 60€ im Monat belaufen.
    Diese werden wahrscheinlich auch von der Arge übernommen.
    Die NK die nur aus Müllabfuhrkosten bestehen, werden wahrscheinlich auch übernommen. (ich weiß nicht wieviele Parteien im Haus wohnen, aber ich schätze mal einfach ca 20€ im Monat)


    Also werden von der neuen Wohnung ca. 380€ übernommen.
    Beachte, Differenzen die aus KM und WM Mieten bestehen können nicht aufgrechnet werden.


    Das heißt das ihr von einer Gesamtwarmmiete von 560€ selber einen Anteil von 180€ tragen müsst.
    Des weiteren kann es passieren, das auch nur die Heizkosten der alten Wohnung übernommen werden, falls diese günstiger waren.


    Das solltet ihr euch gut überlegen.

    Hallo,


    ich gehe davon aus, das ihr verheiratet seid!
    Leider ist es dann so, das dein Einkommen auch das Einkommen deiner Frau ist und somit Unterhaltsansrüche geltend gemacht werden können.
    Wie das rechtlich aussieht, ist mir auch nicht ganz bekannt.
    Ich würde dir raten eine Beratungsstelle in deiner Stadt aufzusuchen.

    Eine Genehmigung für den Umzug werdet ihr auf keinen Fall erhalten, das heißt keine Kaution und keine Umzugsbeihilfe.
    Falls für die alte Wohnung eine Kaution übernommen wurde, muss auch diese nach Beendigung des alten Mietvertrags an die Arge zurückgezahlt werden.


    Die Arge übernimmt immer die NK, der Mietsatz richtet sich nach der KM.
    Da in eurem Fall die KM 480€ beträgt, wird auch nur die angemessene KM für 70m² übernommen.
    Wie hoch ist denn die KM der alten Wohnung?

    Verstehe ich nicht ganz...die Wohnung kostet kalt 480€ und nur Müll kommt dazu? was ist mit den anderen NK wie Heizkosten, Hausstrom etc.


    Es ist ja davon auszugehen, das ihr die Heizkosten seperat bestreiten müsst, also noch mal erhebliche Mehrkosten auf euch zukommen werden.
    Wenn ihr ohne Genehmigung auszieht,bekommt ihr keine Kaution und keine Umzugsbeihilfe.
    Es werden auch nur die Kosten der alten Wohnung weiterhin ünernommen, falls diese angemessen war, sonst nur die Höchst KDU.

    Fakt ist, der Freund hat Bafög beantragt, dieses wurde abgelehnt da die Eltern über zuviel Einkommen verfügen.
    Deshalb ist davon auszugehen, das grundsätzlich eine Förderung durch Bafög bei dieser Ausbildung möglich gewesen wäre.
    Hier sind also zuerst die Eltern Unterhaltspflichtig. Es bleint zu klären ob eventuell WG beantrag werden könnte.


    Die Freundon lebt noch zuhause, und sagt selbst das ihr die Aufnahme der Ausbildung auch beim Verbelib im Elternhaus möglich wäre.
    Das heißt, es ist nur eine Förderung durch Bafög in Höhe des Satzes für Bafögempfänger die im Elternhaus leben möglich.

    Hallo, ihr habt zu zweit 2300€ zur Verfügung!
    Davon muss so manche Familie mit 3 Kindern über die Runde kommen und alle finanziellen Verpflichtungen bestreiten..
    Es besteht also KEIN Anspruch auf Wohngeld.

    Hallo,


    das ist natürlich schwierig!
    Weißt du schon in welcher Stadt du wohnen möchtest?
    Wenn ja, dann nehme sdoch bereits Kontakt zur zuständigen Arge auf.
    Ich würde dir raten, Hilfe bei einem sozialen Dienst in dieser Stadt aufzunehmen.