Beiträge von Salle

    Hallo,


    ich glaube dir gerne, das du falsch beraten wurdest und die Dame dir eine Fehkauskunft zu deinem Nachteil gegeben hat.
    Aber Fakt bleibt, es wurde kein Antrag gestellt und somit kannst du auch keinen Widerspruch einlegen, da kannst du klagen bis du schwarz wirst.
    Im Zweifelsfall bist du verpflichtet dir selbst Auskunft zu beschaffen!


    Warum du nicht den vollen Satz bekommst, ist mir nicht ganz klar.
    Wenn du natürlich bei der Arge angibst, das deine Eltern dich ernähren und du keine 200€ abgeben musst etc. dann brauchst du dich nicht zu wundern, das du nicht den vollen Satz bekommst.


    Auch die anteiligen Miet und Nebenkosten werden natürlich nur übernommen, wenn du einen solchen Antrag gestellt hast.

    Hallo,


    Jule hat Recht.
    Du hättest den Antrag damals trotzdem einreichen müssen, und gegen den Ablehnungsbescheid schriftlichen Widerspruch einlegen müssen.
    Da dies nicht erfolgte, hast du nun keine Möglichkeiten rückwirkend Leistungen einzufordern.
    Den Krankenkassenbeitrag wirst du also zahlen müssen.
    Dies ist auch in kleinen Raten möglich.


    Du bildest jetzt eine eigene BG.
    Das heißt du hast Anspruch auf den kompletten Leistungsumpfang.
    347€ Regelleistung und anteilig Miet und Nebenkosten.

    Hallo,


    bei euch sind die Vorraussetzungen für eine Familienzusamenführung nicht gegeben.
    Dies wäre nur der Fall, wenn ihr ein gemeinsames Kind hättet oder verheiratet wärt.
    Eine Zustimmung zum Umzug wird nicht erfolgen!
    Das heißt es besteht kein Anspruch auf Kautionsübernahme bzw. eine Umzugsbeihilfe.


    Wenn dein Freund nun trotzdem umzieht, kann er einen Neuantrag in der neuen Stadt stellen.
    Um diesen aber stellen zu können, braucht er eine Meldeadresse. Er müsste sich also bei dir anmelden (das muss natürlich mit dem Vermieter abgeklärt werden), das würde für dich aber auch eine Leistungsminderung für den Mietantail deines Freundes bedeuten, bis zur Bewilligung des Neuantrags.
    Dein Freund muss einen Antrag auf eine eigene Wohnung stellen, diese muss innerhalb der angemessenen KDU liegen. Es stellt sich die Frage wie die Wohnraumsituation in deiner Stadt momentan aussieht und ob dies schnell zu bewerkstelligen wäre.
    Für die eit in der ihr zusammenlebt, besteht für keinen von euch beiden Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende.
    Ebenfalls würdet ihr nicht beide den Regelsatz von 347€ sondern zusammen 622€ erhalten.


    Dein Freund hat keine Möglichkeit, vor dem Umzug einen Antrag bei der neuen Arge zu stellen!
    Ihr habt also bei der Leistungsbewilligung mit erheblichen Zahlungsverzögerungen zu rechnen.


    Die beste Möglichkeit wäre natürlich, wenn dein Freund bereits eine Arbeitsstelle in deiner Stadt hätte.
    Dies würde bedeuten, das Anspruch auf Umzugsbeihilfe bestehen würde.
    Ebenfalls könnte der Antrag bei der neuen Arge noch vor dem Umzug gestellt werden bzw. eine Wohnung angemietet werden.


    Ich kann eure Situation wirklich sehr gut nachvollziehen, nur solltet ihr euch gut überlegen, ob ihr einen ungenehmigten Umzug finanziell auch wirklich durchbringen könnt.


    Viel Glück

    Hallo,


    das hängt von meheren Faktoren ab.
    Ob ohr in einem Eigenheim lebt oder einer Eigentumswohnung, ob ihr noch weitere Kinder habt, wenn ihr in einer Mietwohnung lebt wie hoch die Miete ist.
    Wie habt ihr das denn bis jetzt gemacht? Wie hoch ist denn euer Gesamteinkommen?
    Die Vorraussetzungen für ergänzende Leistungen für deine Tochter haben sich mit der Volljährigkeit nicht verändert.
    Wenn dein Mann also recht gut verdient, wie du sagst, besteht wahrscheinlich eher kein Anspruch.

    kleiner Nachtrag...
    die 300€ die du von deinen Eltern bekommst, stehen dir rechtlich gesehen auch nicht unbedingt zu.
    Deine Eltern sind lediglich dazu verpflichtet, für deine Unterkunft, Ernährung und Bekleidung zu sorgen.
    Surch die 300€, die du durch deinen Job verdienst hast du doch dann für einen Studenten ein recht üppiges Taschengeld.
    Du hast ebenfalls keinen Anspruch auf eine Förderung ausserhalb deines Elternhauses, weil die Fahrzeit zur Uni nur eine Stunde beträgt.

    Hallo,



    wenn der Vetrag nur bis zu dem angegebenem Datum läuft, dein Arbeitgeber dich aus Gründen die du nicht zu vetreten hast, nicht weiter beschäftigen will, dann hast du keine Abzügen zu befürchten, sofern du die Beendung der Beschäftigung frühzeitug angebeben hast,

    Wenn du der Hauptmieter bist, kannst du deinen Freund rausschmeißen wann du willst.
    Das kann die Arge dir nicht verbieten!
    Es ist nur die Frage, ob die Wohnung für dich alleine angemessen wäre, und die Mietzahlungen in vollem Umfang übernommen werden würden.
    Warum wollte die Arge denn Quittungen haben?
    Ob dein Freund nun das Geld bei deinem Vermieter abgeliefert hat oder du, ist total egal...da ihr eine BG seid, er auch in Wohnung lebt und ebenso wie du die Mietzahlungen veranlassen kann.

    Hallo,


    da die KDU Kosten teilweise durch die Kommunen getragen werden, gibt es auch verschiedene Handhabungen.
    Der erste Schritt ist die Bewilligung der neuen Wohnung (angemessene KDU) und ein Antrag auf Kautions-bzw. Umzugsbeihilfe. Manche Argen bewilligen Kautionen als zinsloses Darlehen, andere bürgen.
    Die Kaution darf aber nur in der gesetzlich vorgeschriebenen Maximalhöhe von 3 Monatskaltmieten liegen.
    Die Umzugsbeihilfe kann ebenfalls als zinsloses Darlehen gewährt werden oder als eine einmalige Zuwendung.
    Die Beträge der Umzugsbeihilfe sind oftmals sehr gering, also der Satz für die Miete eines Sprinters.


    Die Kosten für die Renovierung einer Wohnung werden meistens nicht übernommen, da auch eine Wohnung angemietet werden könnte, die nicht renovierungsbedürftig ist.
    In Städten wie Köln, Munchen etc. mit sehr hohen Mietpreisen, ist es schwer eine Wohnung zu finden die innerhalb der KDU Grenze liegt.
    Deswegen werden manchmal Ausnahmen gemacht, und ein Darlehen für eine einfache Renovierung gewährt. Dies aber auch nur für einfache weiße Wandfarbe und eventuell wenn es keinen Bodenbelag in der Wohnung gibt, für den Teppich in einem Zimmer.


    Fliesen, Tapeten etc. ist nicht erforderlich um eine Wohnung bewohnbar zu machen.

    Hallo,


    in der Regel ist es so, das auch bei einem genehmigtem Umzug nicht unbedingt Renovierungskosten übernommen werden müssen, da die Arge der Meinung ist, das auf Wohnraum zurückgegriffen werden kann der keiner Renovierung bedarf.
    Das kommt nun auf den SB bzw. das Wohnungsnagebot deiner Gemeinde an.


    Wenn du Glück hast wird man dir Farbe bewilligen und Teppichboden für einen Raum.

    Hallo,


    Kätzchen hat Recht, eine Brille wird nicht durch die Arge bezuschußt und ist auch KEINE Kassenleistung.
    Bei Fielmann gibt es annehmbare Brillen zum Nulltarif bzw. zum kleinen Preis.
    Wenn du keine Sonderstärken oder ähnliches brauchst, sind die günstigsten Gläser auch noch erschwinglich.

    Hallo,


    leider muss ich Kätzchen zustimmen. Du bist verpflichtet jede Arbeit anzunehmen, da dir in diesem Falle eine Tagesmutter zugesprochen werden würde, und die Betreuung des Kindes somit gewährleistet wäre.
    Gegen ein solches Angebot hätte nur eine Klage Erfolg, wenn dieses deine Mutterpflichtn erheblich verletzten würde, dazu zählt eine Schichtarbit aber nicht.


    Horst Grunert, es gibt Bestimmungen, diese können auch nicht umgangen werden, wenn man ein selbstsicheres Auftreten an den Tag legt.
    Auch viele SB möchten sich eigentlich nicht an die Vorgaben halten die das Gesetz ihnen vorschreibt, und haben durchaus Verständnis für die Probleme vieler ALG2 Empfänger.
    Die SB sind Angestellte, die einer Weisung von oben unterliegen und denen oft die Hände gebunden sind und nicht frei walten und entscheiden können.


    Natürlich gibt es auch schwarze Schaafe, die ihre Macht gegenüber dem Hilfeempfänger durchaus genießen.


    Doch es ist noch nicht aller Tage Abend, versuche selber Initiativbewerbungen zu schreiben und nicht nur auf die Angebote der Arge zu reagieren, wenn du das nicht bereits machst.
    Wenn du nun bei einer Stelle vorstellig werden musst, die im Schichtbetrieb ausgeschreiben ist, hast du sowieso schlechte Aussichten.
    Da du 3 Kinder hast, alleinerziehend bist und keine Betreuungsmöglichkeiten hast, wird man dich wahrscheinlich sowieso nicht einstellen wollen.
    Betone dies subtil und z. Bsp in dem du nachfragst wie Kinderfreundlich der Betrieb ist, das du ein kleines Kind daheim hast das chronische Bronchitis oder ähnliches hat etc. und ob dein Arbeitgeber dafür Verständnis hätte usw.


    So umgehst du einen Job annehmen zu müssen, der mit der Kindererziehung nicht vereinbar ist und den Ärger mit der Arge.

    Dein Vater hat Anspruch auf den Regelsatz von 347€ monatlich, dazu kommen anteilig Miet-und Nebenkosten.
    Der Stromanteil muss von der Regelleistunge beglichen werden.
    Dein Vater wird über die Arge krankenversichert.


    Wenn deine Mutter nicht in einem Eigenheim wohnt oder übersonstiges Vermögen verfügt, sollte bei 800€ netto nicht mit einschneidenen Abzügen zu rechnen sein.