Hallo,
das ist eine sehr merkwürdige Angelegenheit.
Wenn Eltern sich die Erziehung der Kinder teilen, und die Kinder teilweise beim Vater und der Mutter leben, erhöht sich der Bedarf trotzdem nicht!
Jedes Kind bekommt 207€ monatlich, abzüglich des Kindergelds und UVG.
Hier wird irgendetwas bei der Antragsstellung untergegangen sein, da die Mutter arbeitet müsste sie ja eigentlich in der Lage sein die Kinder zu unterhalten.
Somit dürfte eigentlich kein Anspruch auf ALG2 für die Kinder bestehen.
Eine kleinere Wohnung wird er sich suchen müssen, da die Kinder ihren Lebensmittelpunkt bei der Mutter haben.