Beiträge von Salle

    Hallo,


    das ist eine sehr merkwürdige Angelegenheit.
    Wenn Eltern sich die Erziehung der Kinder teilen, und die Kinder teilweise beim Vater und der Mutter leben, erhöht sich der Bedarf trotzdem nicht!
    Jedes Kind bekommt 207€ monatlich, abzüglich des Kindergelds und UVG.


    Hier wird irgendetwas bei der Antragsstellung untergegangen sein, da die Mutter arbeitet müsste sie ja eigentlich in der Lage sein die Kinder zu unterhalten.
    Somit dürfte eigentlich kein Anspruch auf ALG2 für die Kinder bestehen.


    Eine kleinere Wohnung wird er sich suchen müssen, da die Kinder ihren Lebensmittelpunkt bei der Mutter haben.

    Hallo,


    den Strom musst du von deinen Regelleistungen begleichen, das ist immer so egal wie hoch der Abschlag ist.


    Wegen des versäumten Termins können dir Abzüge drohen. Dies muss dir aber schriftlich mitgeteilt werden.
    Also klären ob eine Sanktion durchgeführt wurde und dir die Leistungen aberkannt wurden, oder ob es wirklich bei der Bearbeitung zu Verzögerungen gekommen ist.

    Hallo,


    deine Frau wurde in die Maßnahme gesteckt, weil wahrscheinlich einfach ein für ihr Profil passenderes Angebot vorlag.
    Wenn deine Frau nun in die neu gegründete Firma einsteigen will, muss die Notwendigkeit nachgewiesen werden. Bei einer Firma die noch keine Gewinne aufweist und noch keine Kunden bzw Aufträge hat, wird das sehr schwierig zu begründen sein.
    Es kommt auch darauf an wieviele Stunden deine Frau im 1€ Job arbeitet.

    Hallo,


    natürlich musst du nachweisen wo und wie du wohnst, damit deine Ansprüche berechnet werden können.
    Du wirst natürlich aufgefordert werden, deine Mietkosten zu senken.
    Man wird die Kosten für eine angemessene Wohnung übernehmen, auch wenn du dich weigerst auszuziehen.

    Hallo,


    ein alleinstehender bekommt natürlich nicht das Gleiche wie eine Person mit Kind.
    Einer Person mit Kind stehen monatlich folgende Leistungen zu:


    347€ Regelleistung
    207€ für das Kind
    und die Kosten für Unterkunft und Heizung
    bei alleinerziehenden kommt noch ein Zuschlag dazu


    natürlich werden Kindergeld und Unterhaltszahlungen als Einkommen angerechnet.

    Ein Kindsvater ist auch für die Mutter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes, zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, auch wenn getrennte Wohnungen bestehen.
    Bei 1100€ wird aber nicht mit Abzügen zu rechnen sein.

    Hallo,


    du bist verpflichtet eine komplette Auflistung der Betriebsausagen einzureichen.
    Dafür brauchst du auch keinen Steuerberater, sondern Quittungen und Nachweise.
    Wie sollten auch sonst deine Ansprüche berechnet werden?

    Hallo,



    Nur noch in Ausnahmefällen muss ein Umzug und eine eigene Wohnung finanziert werden. Ein solcher Fall liegt dann vor, wenn der Umzug aufgrund der Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder der Leistungsempfänger aus sozialen Gründen nicht mehr bei seinen Eltern wohnen kann.


    In diesem Falle liegr ein sozialer Grund vor, da Eltern nicht verpflichtet sind, auch ihre Enkelkinder aufzunehmen.

    Nur noch in Ausnahmefällen muss ein Umzug und eine eigene Wohnung finanziert werden. Ein solcher Fall liegt dann vor, wenn der Umzug aufgrund der Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder der Leistungsempfänger aus sozialen Gründen nicht mehr bei seinen Eltern wohnen kann.


    Die Voraussetzungen sind gegeben, bei einer Schwangerschaft.

    Das ist so nicht ganz richtig!
    Deine Eltern sind nicht verpflichtet dir eine eigene Wohnung zu finanzieren, wenn du weiterhin zuhause wohnen kannst und es eine zumutbare Verkehrsanbundung zur Uni gibt.

    @ nataly


    Schmuck-mode wird Mutter.
    Eine eigene Wohnung steht ihr also zu.
    Ob dem Antrag auf eine eigene Wohnung bereits vor der Geburt oder nach der Geburt stattgegeben wird, hängt von der zuständigen Arge ab.
    Also bildet schmuck-mode eine eigene BG sobald der Umzug gestattet wurde oder spätestens wenn das Kind auf der Welt ist!!!


    Dir stehen mit dem Kind bis zu 60m² zu.

    Hallo,


    der Feibetrag an Ersparnissen, bezieht sich auf Vermögen das bereits vor der Antragsstellung bestand und nicht während dessen erwirtschaftet wurde.
    Natürlich steht es jedem ALG2 Empfänger frei, Geld von den Leistungen zu sparen.
    da du aber selbständig bist und nur ergänzendes ALG2 erhältst, ist der Sachverhalt bei dir ein anderer.
    Es sollte doch kein Problem sein, der Arge nachzuweisen, das du laufende Kosten zu decken hast und dies zu belegen.

    Hallo,


    auch ich habe gelegentlich andere Dinge zu tun !!!!
    Wenn du die Beschäftigung selber kündigst, obwohl du keine andere Stelle anzutreten hast, hast du sehr wohl mit Leistungskürzungen zu rechnen.
    Es ist doch durchaus zumutbar die paar Stunden noch durchzuhalten, oder!?

    Hallo,


    wenn du von deinem Mann trennst, hast du zusätzlich zu den Unterhalszahlungen und dem Kindergeld Anspruch auf ergänzende ALG2 Leistungen.


    Dein Gesamtanspruch für dich und deine Kinder beträgt


    347€ Regelleistungen für dich als Haushaltsvorstand
    621€ für die 3 Kinder


    also ein Gesamtbedarf von 968€ + die Mietkosten, von dem Gesamtbetrag werden deine Einkünfte abgezogen.


    Ich glaube nicht, das du in deinem Haus wohnen bleiben kannst, da dies für 4 Personen eindeutig zu groß ist nach den Arge Richtlinien.
    Selbst wenn die Kaltmiete innerhalb der Höchst KDU liegt, werden die Nebenkosten die bei einem Haus von 150m² anfallen diese deutlich übersteigen.