Hallo,
die Mietkosten einer Wohnung wird durch die Anzahl der Personen die im Haushalt leben dividiert.
Das heißt jeder hat einen eigenen Anspruch auf die anteiligen Mietkosten.
Schau mal in deinem Berscheid nach, dort wirst du den Gesamtbedarf finden und die Aufsplittung der Wohnkosten für dich und deine Kinder.
Da deine Schwester keinen Anspruch auf Leistungen hat, wird ihr Anteil den Mietkosten natürlich abgezogen.
Eure Eltern sind verpflichtet Unterhalt an deine Schwester zu zahlen.
Natürlich nur, wenn deine Eltern sich weigern sie weiterhin aufzunehmen.
Sollte deine Schwester einfach ausgezogen sein, ohne die Zustimmung der Eltern, und diese dulden den Aufenthalt in deiner Wohnung lediglich. sieht es schlecht aus mit Unterhaltszahlungen.
Sollten schwerwiegende Gründe vorliegen, solltet ihr auf jeden Fall beim Jugendamt vorsprechen.
Das einstweilige Sorgerecht muss auf dich übertragen werden, damit du Unterhaltszahlungen im Zweifelsfall auch einklagen kannst.