Beiträge von Salle

    Hallo,


    in einem Falle von Betriebskostenerhöhung, ist die Arge verpflichtet diese auch weiterhin zu zahlen.
    Grundlage ist, das diese nachgewiesen werden.
    Nebenkostenerhöhung die zum Beispiel durch eine Hausflurreinigung, Installation von einer Antenne etc. entstehen, werden allerdings nicht übernommen, auch nicht für 6 Monate.


    Sollte die Nebenkostenerhöhung aus diesen Gründen vorliegen, musst du trotzdem nicht ausziehen, du kannst die 20€ auch von deinen Regelleistungen zuzahlen.

    Hallo,


    natürlich gibt es Vorgaben bei der Mietpreisgestaltung. Sonst könnte ja jeder sich eine Luxuswohnung über den Staat finanzieren lassen.
    Es gibt von Stadt zu Stadt unterschiedliche Mietgrenzen die übernommen werden.
    Diese richten sich ebenfalls nach m² und Personenzahl.


    Stromnachzahlungen werden nicht durch die Arge übernommen, Stromkosten sind aus dem Regelsatz zu begeleichen.
    Solltest du eine hohe Nachforderung haben, wird die Arge Darlehensweise ion Vorleistung gehen.
    Die wird dir dann in kleinen Raten von deinen Regelleistungen abgezogen.

    Hallo,


    ich versuche es nochmal zu erklären.
    Du und deine Kinder habt vorher alleine in der Wohnung gelebt. Ihr habt alle einen Anspruch auf Sozialleistungen. Ihr bildet also eine BG.
    Jedem Teil der BG wird ein Mietanteil zugeordnet.
    Nun wohnt deine Schwester mit in eurer Wohnung, die Mietanteile werden dementsprechend umgelegt.
    Gehen wir mal davon aus, das die Wohnung 80m² hat. Vorher wurden diese 80m² durch 3 geteilt. Also entfiel auf jede Person der BG eine m² Zahl von ca. 26m².
    Da nun eine Person mehr in der Wohnung lebt, entfallen auf jede Person nur noch 20m². Das heißt ein Teil der Gesamt m" Zahl wird nun nicht mehr durch eine Person der BG bewohnt, sondern von deiner Schwester die keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat.
    Würde die Arge weiterhin die gesamte Miete übernehmen, würden deiner Schwester Leistungen zugesprochen auf die sie keinen Anspruch hat.


    Das Jugenamt, wird euch in Fragen der Unterhaltsleistungen beraten.
    Ihr müsst einen gerichtlichen Antrag auf Unterhaltszahlungen durchsetzen.
    Ich würde dir raten einen Anwalt für Familienrecht aufzusuchen, dieser wird mit dir das weitere Vorgehen absprechen.

    Hallo,


    eine soziale Integration also.
    Ich gehe doch davon aus, das du während dieser Zeit auch von einem Sozialarbeiter betreut wirst und dieser dir bei der Beantragung behilflich sein wird.
    Eigentlich muss aber die Arge, der Stadt in der du während der Adaption lebst, für dich zuständig sein, da du keine Wohnung in deinem alten Wohnort mehr hast.

    Hallo,


    du hast ab 25 Anspruch auf eine eigene Wohnung und ALG2 Leistungen unabhängig vom Gehalt deiner Eltern.
    Bis dahin sind diese aber verpflichtet, für dich zu sorgen.
    Dazu gehört auch die Krankenversicherung.

    Hallo,


    du musst deine Tochter auf jeden Fall bei der Arge abmelden.
    Es kann sein, das eure Wohnung aufgrund des Auszuges für die verbleibende BG zu groß ist und somit unangemessen.
    Dein Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende wird sich auch verringern.

    Hallo,


    du bist verpflichtet dich zu versichern. Seit dem 01.04.07.
    Der Staat geht davon aus, das bei keinem eigenem Einkommen Anrecht auf Sozialleistungen besteht.
    Egal wann du dich auch wieder bei der Krankenkasse anmeldest, wirst du die Beträge rückwirkend begleichen müssen.
    Solltest du dich also zum Beispiel am 01.04.2009 wieder versichern, musst du 2 Jahre rückwirkend bezahlen.

    Hallo,


    die HP Ausbildung ist eine Kann und keine Muss Leistung.
    In der Regel wird diese Ausbildung aber nicht durch die Arge gefördert da diese sehr teuer ist und die Berufschancen mehr als schlecht sind.
    Du kannst nicht mehr als dich gut informiert bei deinem SB vorstellen.


    Viel Glück

    Hallo,


    die Mietkosten einer Wohnung wird durch die Anzahl der Personen die im Haushalt leben dividiert.
    Das heißt jeder hat einen eigenen Anspruch auf die anteiligen Mietkosten.
    Schau mal in deinem Berscheid nach, dort wirst du den Gesamtbedarf finden und die Aufsplittung der Wohnkosten für dich und deine Kinder.


    Da deine Schwester keinen Anspruch auf Leistungen hat, wird ihr Anteil den Mietkosten natürlich abgezogen.
    Eure Eltern sind verpflichtet Unterhalt an deine Schwester zu zahlen.
    Natürlich nur, wenn deine Eltern sich weigern sie weiterhin aufzunehmen.
    Sollte deine Schwester einfach ausgezogen sein, ohne die Zustimmung der Eltern, und diese dulden den Aufenthalt in deiner Wohnung lediglich. sieht es schlecht aus mit Unterhaltszahlungen.
    Sollten schwerwiegende Gründe vorliegen, solltet ihr auf jeden Fall beim Jugendamt vorsprechen.
    Das einstweilige Sorgerecht muss auf dich übertragen werden, damit du Unterhaltszahlungen im Zweifelsfall auch einklagen kannst.

    Hallo,


    leider kannst du da nicht viel machen. Selbstauskünfte sind leider zum Standard geworden.
    Wenn du nun falsche Angaben machst, kann das durchaus problmatisch werden wenn dies mal rauskommt.
    Ihr steht dann nicht nur auf der Straße (man wird unter Umständen die Zwangsräumung beantragen) sondern dürft euch eventuell auch noch wegen falscher Angaben vor Gericht behaupten.
    Ich würde euch raten davon Abstand zu nehmen, so bitter es auch ist.

    Ja, das habe ich schon verstanden, aber trotzdem musst du nachweisen wie und wo du wohnst, damit deine Ansprüche berechnet werden können.
    Wenn du keinen Mietvertrag vorlegst, wird man sich fragen ob vielleicht noch jemand mit dir in dieser Wohnung lebt etc.
    Es ist doch ganz einfach, da das Haus deinen Eltern gehört, lässt du dir einfach bescheinigen, das du dort umsonst leben darfst.