Hallo,
einem Umzug muss nicht zwingend zugestimmt werden, nur weil eure Wohnung unter dem Höchstsatz für 3 Personen 75m² liegt.
Hier ist ganz wichtig wie die Wohnung aufgeteilt ist.
Sollte die 60m² Wohnung zum Beispiel aus einem großen Raum und einer kleinen Küche bstehen, habt ihr eine gute Argumentationsgrundlage.
Ist die Wohnung aber in einzelne Räume aufgeteilt, die ein gewisses Maß an Privatsphäre gewährleisten liegt die Entscheidung im Wohlwollen des SB.
Das euer Kind noch recht klein ist kann auch ein Grund sein, warum eure Wohnung als ausreichend betrachtet werden könnte.
Ganz wichtig ist hier zu wissen, das euch nicht unbedingt eine Wohnung von 75m² zusteht, dies ist lediglich die Höchstgrenze bei einem Haushalt von 3 Pesonen.
Wohnraum und Wohnungsgröße ist natürlich das selbe, also in eurem Falle maximal 75m².
Einen Umzug müsst ihr euch auf jeden Fall im Vorfeld von der Arge genehmigen lassen, denn wenn ihr einfach umzieht, werden nur die osten in Höhe der alten Unterkunft übernommen werden.
Eventuell gibt es auch Probleme bei der Antragsstellung und eine Verzögerung bei der Zahlung der Leistungen, dies wäre nicht unbedingt ein guter Einstieg in Hinsicht auf das neue Mietverhältnis.
Auch würde kein Anspruch auf Umzugskostenbeihilfe oder auf Übernahme der Kaution bestehen.
Ihr habt natürlich einen Anspruch auf einen WBS.
Viel Glück