Beiträge von Salle

    Hallo,


    unter diesen Umständen hat dein Bruder Anspruch auf ALG2 Leistungen.
    Er hat ebenfalls Anspruch auf eine eigene Wohnung.
    Sollte er dennoch mit eurer Mutter weiterhin zusammen leben wollen, werden die Mietkosten auf 2 Personen umgelegt. Deine Mutter hätte keine Abzüge zu befürchten.
    Also unbedingt Antrag stellen, denn Geld gibt es erst ab dem Datum der Antragsstellung.

    Hallo Horst Grunert,


    dir ist wahrscheinlich entgangen, das ich weiter oben meine Mmeinung schon Kund getan habe und eine kritische Aüsserung bezüglich der Finanzierung getätigt habe.


    Ich wurde auch nicht nach meiner peronlichen Einstellung gefragt, sondern nach Ansprüchen die sich aus der Schwangershaft ergeben.
    Ich stimme dir voll und ganz zu, doch ist dies ein soziokulturelles Problem, zu dem ich aber keine subjektiv fiktiv geprägte Charakterisierung des Fragenstellers abgeben möchte.

    das ist leider nicht ganz richtig.
    Die Müssen nämlich erstmal gar nichts, da die Ausbildung grundsätzlich Bafögförderungsfähig ist.
    Das das Bafögamt nun die Leistungen aufgrund eines mangelnden Leistungsnachwei eingestellt hat, stellt keinen Anspruch auf weitere Sozialleistungen dar.
    Es gibt ab dem 01.01.07 die Möglichkeit einer Unterstützung bei den Wohnkosten durch die Arge, extra für Studenten.

    Hallo,


    nataly hat Recht, es gibt erst Geld ab Datum der Antragsstellung!
    Ehrlich gesagt ist es mir auch schleierhaft, wie man das mal eben einen Monat vergessen kann, gerade wenn keine Miete gezahlt wurde.
    Die Wohnungsgesellschaft kann dir erst fristlos kündigen, wenn du mit 2 Monatsmieten im Rückstand bist.
    Stelle bei der Arge einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen für die noch ausstehende Miete.

    Hallo,


    nein Kürzungen der Leistungen hast du nicht zu befürchten, wil du dir leider nicht aussuchen kannst welches Arbeitsangebot du annehmen möchtest.
    Wenn man dir eine Vollzeitstelle vermittelt, bist du verpflichtet diese anzunehmen.
    Wenn die Betreuung deines Kindes durch diese teilweise nicht gedeckt ist, musst du auf eine Tagesmutter zurückgreifen. Wenn dein Lohn gering sein sollte, wirdt du Zuschüße zu den Betreuungskosten erhalten.
    Ich würde dir raten, möglichst schnell aktiv zu werden, und selber nach einer Stelle zu suchen die in dein Zeitraster passt.

    Hallo,


    Schuchtarbeit und nur gerinfügig entlohnte Beschäftigungen sollten wir nicht unbedingt in einen Topf werfen.
    Ich glaube kaum das keine Begründung bei der Arge Bestand hat.
    Warum sollte man in ständiger Sorge um seine Kinder sein, weil man im Schichtbetrieb arbeitet?
    Eine Fremdbetreuung wäre bei jeder Arbeitsaufnahme erforderlich, ob diese nun tagsüber erfolgt oder abends verändert die Fakten doch nicht.
    Ich möchte auch mal anmerken, das es viele Mütter gibt die im Schichtdienst arbeiten müssen um ihre Kinder durchzubringen...Krankenschwestern, Altenpflegerinen, Gastronomie, Ärztinnen, um nur mal einige zu nennen.
    Das heißt aber noch lange nicht, das ich in diesem Falle eine Schichtarbeit als zumutbar betrachte, doch meine persönliche Einstellung zum Sachverhalt wird die Gesetzesgrundlage nicht ändern.

    Hallo, das kommst darauf an was bei der Arge bereits angegeben wurde.
    Hast du einen Bescheid zur Einstellung der Leistungen bzw. einen Änderungsbescheid erhalten?

    Natürlich macht die Krankenkasse das, ihnen bleibt nämlich nichts anderes übrig als jedes Ratenangebot zu akzeptieren, da du aufgrund deines Einkommens nämlich überhaupt nicht zahlungsfähig bist.
    Die Krankenkassen haben auch keine Lust auf dem Gerichtsweg gegen dich vorzugehen, da dies einen imensen Arbeitsaufwand bedeutet sie aber trotzdem keine Kohle sehen werden, da bei dir nichts zu holen ist.

    richtig du hast Anspruch auf eine Grundausstattung (Bett, Sitzmöglichkeit, Schrank, Kochmöglichkeit, Kinderbett, Kinderausstattung).
    Wenn du mit deinem Freund zusammen ziehen wirst, kommt es aber auh darauf an, ob dieser bereits eine eigene Wohnung bewohnte und ob dieser dementsprechend auch Möbel mitbringt.

    Hallo,


    ihr habt Anspruch auf die gesetzlich vorgeschriebenen Regelleistungen.
    Ob Abzüge des Arbeitslosengeld von deinem ALG2 zu erwarten sind, hängt von der Höhe des Alg1 deines Freundes ab.
    Ich würde dies aber nicht als Grund nehmen, um nicht zusammen zu ziehen.
    Dein Freund ist schließlich dem Kind und dir gegenüber Unterhaltspflichtig und nicht der Steuerzahler!

    Hallo,


    wenn dein Arbeitsvertrag lediglich einen Einsatz vorsieht, dieser aber abhängig von der Auftragslage ist, darf die Arge nur einen tatsächlich erwirtschafteten Betrag in die Berechnung einfließen lassen.
    Du hast also jetzt Anspruch auf ALG2 Leistungen!
    Es ist absoluter Blödsinn, das du erst 3 Verdienstbescheinigungen vorlegen musst.
    Sofort zum Amt und einen Antrag stellen!

    Hallo,


    Bei 800€ netto + Kindergeld bei drei Personen habt ihr ergänzend Anspruch auf ALG2 Leistungen.
    Hat dein SB dich darüber nicht aufgeklärt? Sofort einen Antrag stellen!

    Hallo,


    nein, ich glaube nicht das es hier darum geht das du Ausländer bist!
    Auch die SB der Arge unterliegen Anweisungen und haben keine freie Verfügungsgewalt über staatliche Gelder.
    Ausschlaggebend in deinem Fall ist, das du nicht im Leistungsbezug standest.
    Leistungen werden NICHT nachträglich bewilligt, du hast also keinen Anspruch...das ist gesetzlich festgelegt und da kann kein SB was dran drehen!
    Die einzige Möglichkeit die besteht, wäre ein Darlehen der Arge.
    Dies wäre in deinem all aber absoluter Schwachsinn, da du auch dieses in kleinen Raten an die Arge zurückzahlen müsstest.
    Du kannst mit der Krankenkasse auch Raten von 5€ vereinbaren, also durchaus machbar!

    Hallo,


    einem Umzug muss nicht zwingend zugestimmt werden, nur weil eure Wohnung unter dem Höchstsatz für 3 Personen 75m² liegt.
    Hier ist ganz wichtig wie die Wohnung aufgeteilt ist.
    Sollte die 60m² Wohnung zum Beispiel aus einem großen Raum und einer kleinen Küche bstehen, habt ihr eine gute Argumentationsgrundlage.
    Ist die Wohnung aber in einzelne Räume aufgeteilt, die ein gewisses Maß an Privatsphäre gewährleisten liegt die Entscheidung im Wohlwollen des SB.
    Das euer Kind noch recht klein ist kann auch ein Grund sein, warum eure Wohnung als ausreichend betrachtet werden könnte.
    Ganz wichtig ist hier zu wissen, das euch nicht unbedingt eine Wohnung von 75m² zusteht, dies ist lediglich die Höchstgrenze bei einem Haushalt von 3 Pesonen.


    Wohnraum und Wohnungsgröße ist natürlich das selbe, also in eurem Falle maximal 75m².
    Einen Umzug müsst ihr euch auf jeden Fall im Vorfeld von der Arge genehmigen lassen, denn wenn ihr einfach umzieht, werden nur die osten in Höhe der alten Unterkunft übernommen werden.
    Eventuell gibt es auch Probleme bei der Antragsstellung und eine Verzögerung bei der Zahlung der Leistungen, dies wäre nicht unbedingt ein guter Einstieg in Hinsicht auf das neue Mietverhältnis.
    Auch würde kein Anspruch auf Umzugskostenbeihilfe oder auf Übernahme der Kaution bestehen.


    Ihr habt natürlich einen Anspruch auf einen WBS.


    Viel Glück