Beiträge von Salle

    Hallo,


    leider kann der SB eine komplette Aufstellung verlangen!
    Da ihr euer Haus verkauft habt, ist euch eine größere Geldsumme zugeflossen die jegliche Freibeträge übersteigt.
    Euer Antrag kann nicht entschieden werden, wenn nicht nachhältig geklärt werden kann was mit dem Geld geschehen ist.
    Du hast es bereits selber gesagt, ihr habt das Geld nicht unter dem Kopfkissen aber das kann der SB nicht wissen bzw. seit ihr in der Bringschuld dies nachzuweisen.


    Egal ob der SB euch nun wohlgesonnen ist oder nicht kann er den Antrag ohne Nachweis über den Verbleib nicht positiv bescheiden.


    es tut mir Leid für euch aber wenn eure Freunde die Rückzahlung des Geldes nicht nachweisen, wird euch diese Geld als unterschlagenes Vermögen angerechnet und ihr bekommt kein ALG2.

    Hallo,


    natürlich sind wir noch freie Menschen, ein freier Mensch sollte allerdings über eine gewisse Verantwortung der Allgemeinheit gegenüber verfügen.
    Du hast schließlich die Möglichkeit an einer Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen willst aber lieber mal nach Bayern ziehen.
    Warum sollte das Amt denn einen Umzug nach Bayern zustimmen obwohl dieser nicht notwendig ist?

    Hallo,


    das hängt von meheren Faktoren ab!
    Wem gehört das Haus, dir oder deinen Eltern und wie groß ist es?
    Eine eigene Wohnung wird dir aber in keinem Fall durch die Arge finanziert werden da du unter U25 bist.
    Über irgendein Einkommen scheinst du ja zu verfügen, da du in der Lage bist ein Auto zu unterhalten.
    Was ist mit Lehrgeld?


    Was ist mit BAB?
    Einen ergänzenden Antrag auf ALG2 können nur deine Eltern stellen!

    Hallo,


    das hängt von meheren Faktoren ab.
    erst einmal muss geklärt werden ob die Wohnung für 2 Personen wesentlich zu groß und zu teuer ist.
    Auch ob der Kindsvater in der Lage ist Unterhalt zu zahlen und ob du Vermögenswerte hat.


    Sollte dies alles negativ ausfallen und du bereits von ALG 2 lebst, solltest du die veränderten Familienverhältnisse sofort der Arge bekannt geben.
    Von dort wirst du eine Aufforderung zum Umzug erhalten.
    Wenn du eine Wohnung gefunden hast, die genehmigt wurde, kannst du einen Antrag auf Umzugsbeihilfe stellen.

    Hallo,


    die Arge ist in deinem Fall im Recht!
    In deinem Fall bestand kein Grund für einen Wohnungswechsel, die Nähe zu deinen Eltern ist absolut keine Begründung, das interessiert die Arge natürlich nicht.
    Auch die räumliche Distanz zu deiner Arbeitsstelle kannst du nicht geltend machen, da es dir auch von deiner alten Wohnung aus möglich war diese zu erreichen.


    Das du die Mehrkosten aus eigener Tasche tragen musst ist also vollkommen rechtens.


    Es ist auch selbstverständlich und eine Bringschuld deinerseits den Umzug anzugeben und eine Mietbescheingung sowie den Mietvertrag und die Ummeldungunterlagen unaufgefordert bei der Arge einzureichen.
    Wie sollen denn auch sonst deine Leistungsansprüche berechnet werden.
    Rein theoretisch könnte die Wohnung ja auch billiger als die alte sein, oder du wohnst dort mietfrei oder zur Untermiete. Alles Dinge die für die Arge wichtig sind.
    Unwissenheit (oder nicht nachgedacht) schützt in diesem Fall vor Strafe nicht.


    Wie es um die Drohbriefe etc. bestellt ist, kann ich natürlich nicht beantworten aber was ich aus deinen Fragen herauslese ist, das du dich nicht mit dem Thema ALG2 auseinandersetzten zu scheinst udn deswegen Probleme auftreten.
    Ich möchte darauf hinweisen, das die Arge keinen Betreuungsauftrag hat und Eigeninnitiative deinerseits durchaus eingefodert werden kann.


    Ich würde dir raten eine Betreuungseinrichtung der Caritas etc. aufzusuchen, die können dir bei allen Problemen mit der Arge helfen.


    Alles Gute!

    Hallo,


    es besteht kein Anrecht auf eine größere Wohnung weil dein Sohn vom Besuchsrecht Gebrauch macht.
    Dies ist auch richtig weil dein Sohn seinen Lebensmittelpunkt bei seinem Vater hat und bei dir lediglich Besucher und nicht Teil der BG ist.
    Stelle dir mal vor welche Kosten entstehen würden, wenn jedes Kind getrennter Eltern sowohl bei Vater und Mutter Anspruch auf ein eigenes Zimmer hätte und dies aus Steuergeldern bestritten werden müsste.


    Die einzige Möglichkeit die ihr habt, ist eine Wohnung zu finden die innerhalb der KDU liegt aber für eure Bedürfnisse günstig geschnitten ist.
    Oder aber im Wohnzimmer eine bequemes Schlafsofa aufzustellen, dies würde für Wochenendbesuche sicher auch ausreichen.

    Hallo,


    Carstenskleene hat Recht.
    Es besteht kein Anspruch auf eine Wohnung bis zu 75m² bei drei Personen, dies ist lediglich die maximale Größe bei Bewilligung einer Wohnung für 3 Personen.
    Bei 60m² und einer familienfreundlichen Aufteilung wird einem Umzug wahrscheinlich nicht ohne weiteres stattgegeben werden.

    Hallo,


    leider hat Jennifer Recht, die Kosten für eine Waschmaschine werden auch oftmals Familien mit Kindern nur darlehensweise genehmigt.
    Ich sehe im Falle deines Freundes also auch keine Chance.
    Natürlich sind die Kosten für den waschsalon auf längere Sicht wesentlich höher, nur kann dies der Arge egal sein, weil diese von den Regelleistungen betsritten werden müssen und für die Arge keine Mehrkosten bedeuten.
    es gibt oftmals wirklich günstige waschmaschinen (Tageszeitung, gemeinnützige Möbellager...ich habe meine waschmaschine bei ebay für 22€ gekauft und die läuft seit 2 Jahren einwandfrei).

    Hallo,


    Kosten für Konfirmationen werden nicht durch die Arge übernommen.
    Wenn du Glück hast wird man dir vielleicht ein kleines Darlehen gewähren.


    Ich würde dir auch raten dich an die Pfarre zu wenden, da meines Erachtens die Verantwortung für finanziell schwache Mitglieder der Gemeinde liegt.

    Hallo und frohe WEIHNACHTEN;


    der Beitrag für einen Kindergartenplatz wird nach dem Einkommen bemessen.
    Wenn ihr ALG2 oder von einem geringen Einkommen lebt ist der Platz beitragsfrei!


    Bei Zahnersatz tritt ebenfalls eine Härtefallregelung in Kraft, das heißt wenn ihr ALG2 bekommt ist Zahnersatz zuzahlungsfrei.
    Doch es werden nur die einfachen Kosten erstattet, Vollmetallkronen und Brücken.
    Im Frontbereich teilweise verblendet.
    Sollte dies für deine Frau aus ästhetischen Gründen nicht in Frage kommen, muss die Verblendung aus eigener Tasche gezahlt werden.


    Es gibt aber auch billige Labore wie Dentaltrade, die Zahnersatz wesentlich günstiger anbieten.

    Hallo,


    leider kann dir auf diese Frage niemand eine klare Antwort geben! Aus dem einfachen Grund, das es keine klare Antwort auf deine Frage gibt.
    Wie du bereits selbst angedeutet hast, wird ein Umzug wegen Schwwangershaft in manchen Städten erst nach der Geburt des Kindes stattgegeben...in anderen bereits in der Schwangerschaft.
    Also nachfragen!

    Hallo.


    leider wird die Sache nicht so schnell und unkompliziert zu klären sein.
    Die Arge geht grundsätzlich nicht einfach ohne die normalen Antragswege und prüfung der Unterlagen in Vorleistung.
    Das heißt ihr werdet nachweisen müssen, das ihr über kein Einkommen verfügt.
    Ebenfalls müssen bereits gerichtliche Anträge gegen den Geschäftspartner vorliegen.


    Der schnellere Weg wird auf jeden Fall ein Gang zum Rechtsanwalt sein, und eure Forderung gegen den Geschäftspartner mit Nachdurck einzutreiben.

    Hallo,


    es ist richtig das kein Anspruch auf Wohngeld besteht, wenn das Einkommen deutlich unter dem Existenzminimum liegt.
    Es ist aber nicht richtig, das kein Anspruch auf ALG2 besteht.
    Also sofort beantragen.
    Anspruch auf eine eigene Wohnung hast du, dies wird nur in Ausnahmefällen U25 gestattet.

    Hallo,


    das ist gar keinem Fall richtig.
    Ihr habt einen Anspruch auf den von euch zurück gezahlten Anteil der Kaution!
    Es sei denn für die neue Wohnung wird ebenfalls eine Kautionszahlung geleistet und mit den von euch geleisteten Raten verrechnet.
    Aber Fakt bleibt auch in diesem Falle, das Geld bleibt eures!

    Hallo,


    nein, du wirst keinen Anspruch auf ALG2 Leistungen haben, da deine Eltern zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sind.
    Sollten deine Eltern dieser nicht nachkommen können, aufgrund eines sehr geringen Einkommens müssen sie einen Antrag auf ergänzendes ALG 2 stellen.
    Ich gehe aber mal davon aus, das dies in deinem Fall nicht so ist, da ihr bisher auch keine ALG2 Leistungen erhalten habt.
    Ich kann gut verstehen, dass deine Eltern eine Unkostenpauschale von dir erheben da du bis zum Studium schließlich nichts zu tun hast.


    Wie wäre es mit einem Job!!!!

    Hallo,


    das wirst du nur geltend machen können, wenn bei deine Oma wirklich pflegebedürftig ist.
    Dies muss von der Krankenkasse und dem Hausarzt bestätigt und bewilligt werden.
    In diesem Falle hättest du Anspruch auf Pflegegeld.


    Sollte dies nicht der Fall sein, kannst du ie Betreuung deiner Oma nicht als Begründung verwenden.

    Hallo,


    die richtigen Schritte sind ja bereits eingeleitet.
    Horst hat vollkommen Recht, dir wurde bereits eine eigene Wohnung zugesprochen, dies hat auch weiterhin bestand.
    Da du Anspruch auf ALG2 Leistungen hast, kannst du ergänzendes ALG2 erst nach Bearbeitung und Festlegung deiner ALG1 Ansprüche beantragen.

    Hallo,


    dein Bruder bildet keine BG mit deiner Mutter, wenn diese weiterhin zusammen leben.
    Dein Bruder hat unabhängig vom Einkommen deiner Mutter Anspruch auf ALG2.