Hallo,
leider kann der SB eine komplette Aufstellung verlangen!
Da ihr euer Haus verkauft habt, ist euch eine größere Geldsumme zugeflossen die jegliche Freibeträge übersteigt.
Euer Antrag kann nicht entschieden werden, wenn nicht nachhältig geklärt werden kann was mit dem Geld geschehen ist.
Du hast es bereits selber gesagt, ihr habt das Geld nicht unter dem Kopfkissen aber das kann der SB nicht wissen bzw. seit ihr in der Bringschuld dies nachzuweisen.
Egal ob der SB euch nun wohlgesonnen ist oder nicht kann er den Antrag ohne Nachweis über den Verbleib nicht positiv bescheiden.
es tut mir Leid für euch aber wenn eure Freunde die Rückzahlung des Geldes nicht nachweisen, wird euch diese Geld als unterschlagenes Vermögen angerechnet und ihr bekommt kein ALG2.