Hallo,
wie lange dauert das Arbeitsverhältnis denn noch an?
Hallo,
wie lange dauert das Arbeitsverhältnis denn noch an?
Hallo,
soweit ich informiert bin, gibt es 2 Studienmodelle.
Einmal Vollzeit und einmal Teilzeit.
Das Vollzeitstudium ist dem Grunde nach Bafögberechtigt (bis zum 30. Lebensjahr), das heißt es würde kein Anspruch mehr auf ALG2 Leistungen bestehen.
Das Teilzeitstudium ist für berufstätige Personen gedacht. Das heißt du kannst nebenbei noch arbeiten gehen.
Solltest du dem Grunde nach Anspruch auf Bafög haben musst du das Studium auf jeden Fall der Arge melden.
Solltest du dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung stehe, müsste das Studium eigentlich auch gemeldet werden, dies kann aber unter Umständen Probleme mit dem SB nach sich ziehen.
Die Studiengebühren kannst du auf der Seite der Fernuni Hagen einsehen, die Arge wird diese Kosten aber auf keinen Fall bezuschußen.
Hallo,
das ist von Amt zu Amt unterschiedlich, ausschlaggebend ist aber auf jeden Fall die momentane Wohnsituation
Wie Laetitia bereits schrieb ist ein eigens Zimmer für einen Säugling nicht unbedingt erforderlich.
Einfach einen Antrag stellen.
Hallo,
bei 900€ netto, sollte noch ein Anspruch bestehen.
Den beiden stehen 622€ für ihren Lebensunterhalt zu + Miete und Freibetrag da der Freund berufstätig ist.
Es ist allerdings richtig, das du deiner Tochter gegenüber noch zu Unterhaltsleistungen verpflichtet bist, die Großeltern aber nicht.
Das ist nicht richtig!!!!
Da du in einem Frauenhaus aufgenommen wurdest, wurde bereits eine Notfallsituation bestätigt!
Es bestand also eine soziale Betreuung deiner Person.
Die eigenen Angaben eines U25 über den Verbleib im elterlichen Haushalt sind nicht ausreichend und werden in jedem Fall durch eine soziale Einrichtung geprüft!
Sollte der Sohn also rausgeschmissen werden und sich an eine Beratungstelle wenden, wäre dies der gleiche Fall in Grün.
Das heißt entweder nimmt der Sohn eine Beratung in Anspruch (da dieser es sich daheim gemütlich gemacht hat ist davon ja nicht auszugehen) oder die Eltern suchen Hilfe beim Jugendmat etc.)
Hallo,
deine Tochter gehört nicht mehr zu BG!
Sie bekommt Bafög und ist dadurch in der Lage ihren Unterhalt zu bestreiten.
Auch wenn deine Tochter einen Nebenjob annimmt, darf ihr Einkommen nicht der BG angerechnet werden.
Erwachsene Kinder sind ihren Eltern und Geschwistern nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, auch nicht wenn sie mit diesen in einer Wohnung leben. Voraussetzung hierfür ist, das das Erwachsene Kind (U25) keine Leistungen der Arge erhält.
Deine Tochter hat generell keinen Anspruch auf ALG2 Leistungen da sie Bafög erhält und ist somit auch wenn ihr Einkommen weniger als der ALG2 Satz sein sollte kein Teil der BG.
Hallo,
wenn du eine von der Arge geförderte bzw. genehmigte Ausbildung machst, sollte ein Umzug eigentlich kein Problem sein.
Aber hier gilt auch, der Umzug muss gut begründet sein!
Hallo,
lasse dich bitte nicht irritieren, denn das was Jennifer hier schreibt scheint ein einfache Lösung zu sein, sieht in der Praxis aber anders aus.
Der Sohn kann nicht einfach vor die Türe gesetzt werden, hier besteht eine BG und der Sohn ist ein Teil dieser.
Der Staat sieht vor das U25 im elterlichen Haushalt verbleiben, sofern eine Wohnung nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden kann.
Im Falle eines Rauswurfs des Sohnes, besteht für diesen trotzdem KEIN eigener Anspruch auf Sozialleistungen oder eine Notunterkunft.
Der Sohn würde wieder der Wohnung der BG zugeteilt werden und dort weiterhin Leistungen beziehen!
Wenn die Handhabung so einfach wäre wie von Jennifer beschrieben, würde dir U25 Regelung überhaupt nicht durchsetzbar sein.
Es bleibt nur der Weg zum Jugendamt oder anderen Familienberatungsstätten, dort werden die Verhältnisse geprüft und gegebenenfalls eine Unterbringung in einer eigenen Wohnung oder einer betreuten Wohneinrichtung empfohlen.
Erst dann kann mit Hilfe der Beratungsstätte eine eigene Wohnung und die Bildung einer eigenen BG angestrebt werden.
Hallom,
du hast erst Anrecht auf eine Wohnung für 2 Personen wenn dein Sohn auch wirklich bei dir lebt!
Das hängt vom Wohlwollen des SB ab, ist aber durchaus möglich.
Wenn kein Kindergartenplatz zur Verfügung steht aber ein Arbeitsangebot, kann eine Betreuung durch eine Tagesmutter erfolgen.
Hallo,
es kann auch länger sanktioniert werden.
Also unbedingt zum Jugendamt!
Hallo,
das habe ich schon verstanden, doch auch bei einem Darlehen sind die Argen nicht gerade freigiebig und ein Antrag muss gut begründet sein.
Du solltst dich gut auf die Beantragung vorbereiten, damit dir nicht der Wind aus den Segeln genommen werden kann.
Du solltest nachhaltig begründen können, warum du nicht mit dem Bus fahren kannst, wann der erste Bus fahren würde, wie lange du zu Fuß gehen müsstest, warum du nicht mit dem Fahrrad fahren kannst, das es keine Möglichkeit gibt über eine Fahrgemeinschaft deinen Arbeitsplatz zu erreichen, warum du nicht auf einen Roller oder ein Mofa ausweichen könntest.
Aber vor allen Dingen wird die Arge wissen wollen wie du das Darlehen zurück zahlen willst und gleichzeitig das Auto unterhältst.
Hallo,
ich kann dein Anliegen nicht ganz verstehen.
Ab dem dritten Lebensjahres eines Kindes besteht keine wirkliche Begründung mehr, zuhause zu bleiben wenn man dies nicht auch selber finanzieren kann.
Es ist doch selbstverständlich das irgendwann auch der Zeitpunkt kommen sollte an dem man selber den Unterhalt für das eigene Kind bestreitet.
Es gibt viele Familien in denen beide Eltern arbeiten gehen, weil es finanziell sonst nicht klappen würde.
Warum solltst du denn den Luxus einer verlängerten Erziehungszeit durch den Steuerzahler finanziert bekommen obwohl keine besonderen Voraussetzungen (wie Krankheit oder Behinderung des Kindes) bestehen.
Studien haben ebenfalls erwiesen, das es für Kinder in ihrer Entwicklung förderlich ist einen Kindergarten zu besuchen.
Du kannst ja Teilzeit arbeiten und dein Kind bis Mittags in den Kindergarten bringen, dann hast du noch den ganzen Nachmittag.
Fakt ist aber in jedem Fall, das du dich jetzt wo dein Kind 3 ist dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen hast.
Du kannst nicht mehr als einen Antrag stellen, in dem du die Gründe für den Kauf eines Autos ausführlich begründest.
Da es sich in deinem Fall um eine Qualifizierungsmaßnahme handelt, könnte die Bewilligung schwierig sein.
Die Arge wurd ganz genau prüfen ob du deine Arbeitsstelle auch nach einem Umzug nur mit dem Auto erreichen kannst.
Die Busverbindungen werden geprüft, auch wenn dort nur alle 2 Stunden ein Bus fährt bzw. ein Bus in einiger Entfernung fährt und du einen Teil der Strecke zu Fuß zurücklegen müsstest, stehen deine Chancen schlecht.
Ebenfalls wird die Zumutbarkeit die Entfernung mit dem Fahrrad zu überbrücken geprüft.
Auch wird man dich fragen wie du den Unterhalt des Autos bestreiten willst.
Selbst wenn es wirklich keine andere Möglichkeit gibt die Arbeitsstelle zu erreichen, wird man dir eventuell nur einen Roller bewilligen da ein Auto für die Ausführung deiner Tätigkeit nicht zwingend erfoderlich ist.
Hallo,
leider ist es trotzdem so, das dir keine eigene Wohnung bezahlt wird, auch mit der Schenkung des Hauses an deine Eltern hast du keinen Anspruch auf eine Förderung unabhängig von deinen Eltern.
Einen Antrag auf ergänzendes ALG2 kann also nur für die ganze BG gestellt werden, und dies auch nur durch deine Eltern als Haushaltsvorstand.
Wenn du nun über das Jugenamt eine Empfehlung für eine eigene Wohnung bekommen würdest, wäre trotzdem keine Hilfebdürftigkeit vorhanden, da du das Haus hast.
Die Arge würde verlangen die Schenkung rückgängig zu machen.
Hallo,
es geht nicht darum das ich der Meinung bin, das du kein Auto benötigst, ich versuche lediglich die Argumentationsgrundlage der Arge darzulegen.
Wird die Ausbildung durch die Arge gefördert?
Hallo,
das ist leider ein Problem, das viele Eltern volljähriger Kinder haben.
Euer Einfluß auf ihn ist natürlich begrenzt, da der Sohn volljährig ist, das die ganze Familie die Sanktionen zu tragen hat, sollte deinem Sohn eigentlich zu denken geben.
Ob in eurem Falle eine Ausnahme für den Auszug eines U25 gemacht werden kann, bleibt zu klären.
Der erste Gang sollte zum Jugendamt sein.
Schildert dort die Probleme, die ihr mit eurem Sohn habt.
Vielleicht besteht von dort aus die Möglichkeit eines betreuten Wohnens oder einer sozialen Eingliederungsmaßnahme unter geschultem Fachpersonal.
Ich würde euch ebenfalls raten, die Arge über die Probleme mit eurem Sohn in Kenntnis zu setzen.
Hallo,
ganz so einfach ist das leider nicht. Es besteht zwar die Möglichkeit eines Darlehens durch die Arge, aber in seltenen Fällen wird dies auch wirklich bewilligt.
Für die meisten Stellen ist eigentlich kein eigenes Auto erforderlich, ich kann deine Schilderung also nicht so ganz nachvollziehen.
Aber evilmachine hat vollkommen Recht, ohne Arbeitsstelle und nur mit der Aussicht einer flexibleren Arbeitssuche wird dir keine Arge ein Auto bezuschußen.
Wie wollte ihr denn auch Steuern Benzin etc. bezahlen.
Hallo,
ich glaube nicht das man dir ein Darlehen für die Anschaffung eines Autos gewähren wird, wenn auch ein Umzug das Problem aus der Welt schaffen würde.