Problem mit in der BG lebenden U25 Sohn

  • Hallo und Frohes Fest Liebe Helferinnen und Helfer,


    ich weiß nicht genau ob ich in diesem Unterforum richtig bin, aber es geht hauptsächlich um Wohnung.


    Ich habe ein ganz großes Problem mit meinem Sohn. Er ist 19, hat vor 4 Jahren die Schule abgebrochen und macht seitdem nichts und will auch nichts machen.
    Seit Anfang diesen Jahres ist mein Mann nun Frührentner und wir bekommen ergänzend ALG2. Seitdem kümmert sich die Arbeitsagentur um meinen Sohn. Dieser aber hat überhaupt keine Lust irgendwas zu machen. Im September haben wir für seinen Anteil eine 30% Sanktion bekommen, weil er zu einem Termin einfach nicht erschienen ist und jetzt ein kompletter Wegfall der Leistungen, da er eine Maßnahme einfach abgebrochen hat bzw nicht hingegangen ist und gekündigt worden ist.


    Ihn stört es nicht aber uns fehlt dadurch das Geld ihn durchzufüttern weil er will ja schließlich weiter essen und trinken. Dazu kommt das es durch diese Faulheit jetzt ständig Stress mit meinem Mann gibt. Es war einmal fast soweit das die sich vor meiner Tochter (14) geprügelt haben.


    Jetzt habe ich 2 Fragen:


    Wie geht das weiter wenn mein Sohn jetzt in eine neue Maßnahme kommt und diese wieder abbricht bzw. nicht hin geht?
    Wird da dann gleich der ganze Anspruch für die Dauer eines Jahres gestrichen oder für immer?


    Zählen die Probleme mit meinem Mann und meinem Sohn aufgrund der Faulheit und die ständigen kompletten Sanktionen als "schwerwiegender" Grund das mein Sohn sich ne eigene Wohnung nehmen muss bzw. was passiert wenn wir ihn rausschmeißen weil wir ihn nicht mit dem Geld von dreien mit füttern können??


    Ach und nochwas. Zählen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung auf die Warmmiete oder die Kaltmiete?


    Vielen Dank für schonmal für eure Antworten.


    Gruss
    Evilmachine

  • Hallo,


    das ist leider ein Problem, das viele Eltern volljähriger Kinder haben.
    Euer Einfluß auf ihn ist natürlich begrenzt, da der Sohn volljährig ist, das die ganze Familie die Sanktionen zu tragen hat, sollte deinem Sohn eigentlich zu denken geben.


    Ob in eurem Falle eine Ausnahme für den Auszug eines U25 gemacht werden kann, bleibt zu klären.
    Der erste Gang sollte zum Jugendamt sein.
    Schildert dort die Probleme, die ihr mit eurem Sohn habt.


    Vielleicht besteht von dort aus die Möglichkeit eines betreuten Wohnens oder einer sozialen Eingliederungsmaßnahme unter geschultem Fachpersonal.


    Ich würde euch ebenfalls raten, die Arge über die Probleme mit eurem Sohn in Kenntnis zu setzen.

  • Danke für die Antwort.


    Hab das im Namen meiner Ma geschrieben wie du vielleicht gemerkt hast ;)


    Also es interessiert ihn nicht die Bohne ob meine Eltern sanktioniert werden oder Peng, weil er kann weiter futtern und da wohnen das ist alles was ihn interessiert.


    Wie oft können meine Eltern denn sanktioniert werden?
    Nach 3 Monaten wieder 3 Monate oder dann länger?

  • Hallo!


    Hört sich vielleicht brutal an - aber ich würde einfach mal versuchen, den Kühlschrank so zu verschließen, daß Sohnemann eben nicht zuhause futtern kann wie er möchte. Ev. eben auch die ganze Küche verschließen. Ich denke , wenn jmd. so ignorant ist und nicht sieht, daß er auf Kosten der anderen Familienmitglieder lebt und keinerlei Solidarität ihnen gegenüber zeigt, dann kann er auch keine Solidarität erwarten.


    Und trotzdem: Zum Jugendamt gehen! Er ist zwar volljährig -aber es besteht Bedarf an Beratung bei den Eltern und ev. kann so auch der Arge gegenüber argumentiert werden.... Z.B dahingehend, daß es der Familie nicht zuzumuten ist mit ihm weiter zusammenzuleben.....Mal sehen was er dann macht, und ob ihm der Ernst der Lage nicht mal irgendwann bewußt wird.


    Ev. kann das Jugendamt auch hilfreich bei der Motivierung des jungen Mannes sein...

  • Nicht Jugendamt - einen Antrag an die ARGE, dass der Sohn die ganze BG vorsätzlich in noch größere Armut treibt und auch gar nicht daran denkt, sein Verhalten zu ändern. Ein solches Zusammenwohnen ist unerträglich und, vor allem, unzumutbar.
    Oder: ihn einfach mit Sack und pack vor die Tür setzen, und zwar buchstäblich, wegen der unzumutbaren Zustände. Dann MUSS die ARGE ihm eine neue Unterkunft zahlen, auch eine Obdachlosenunterkunft.
    Die zweite Möglichkeit geht am schnellsten. Den Eltern drohen auch weder Sanktionen noch Strafen, denn ein 19-Jähriger ist kein kleines, hilfloses Kind.

  • Hallo,


    lasse dich bitte nicht irritieren, denn das was Jennifer hier schreibt scheint ein einfache Lösung zu sein, sieht in der Praxis aber anders aus.
    Der Sohn kann nicht einfach vor die Türe gesetzt werden, hier besteht eine BG und der Sohn ist ein Teil dieser.
    Der Staat sieht vor das U25 im elterlichen Haushalt verbleiben, sofern eine Wohnung nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden kann.


    Im Falle eines Rauswurfs des Sohnes, besteht für diesen trotzdem KEIN eigener Anspruch auf Sozialleistungen oder eine Notunterkunft.
    Der Sohn würde wieder der Wohnung der BG zugeteilt werden und dort weiterhin Leistungen beziehen!


    Wenn die Handhabung so einfach wäre wie von Jennifer beschrieben, würde dir U25 Regelung überhaupt nicht durchsetzbar sein.


    Es bleibt nur der Weg zum Jugendamt oder anderen Familienberatungsstätten, dort werden die Verhältnisse geprüft und gegebenenfalls eine Unterbringung in einer eigenen Wohnung oder einer betreuten Wohneinrichtung empfohlen.


    Erst dann kann mit Hilfe der Beratungsstätte eine eigene Wohnung und die Bildung einer eigenen BG angestrebt werden.

  • Das stimmt nicht, dein Sohn hat ihm Falle eines Rauswurfs anspruch auf eine notunterkunft beziehnungsweise würde das arbeitamt ihm später eine wohnung übernehmen. Den Eltern würde dabei nichts passieren.
    Das zusammenleben ist dann aufgrund verschiedener Interessen oder familärer schwierigkeiten unzumutbar.


    Das weis ich weil ich selbst mal von zuhause rausgeschmissen wurde (ich bin unter 25).


    Ich habe früher auch gedacht, dass ich nicht wegziehen kann, obwohl ich zuhause geschlagen wurde. Ich dachte ich muss es erst nachweisen.
    Ist aber nicht so! Mir wurde aufgrund "familärer konflikte", ne wohnung bewilligt. vorher hat man mir die miete vom frauenhaus übernommen und mir den vollen alg 2 satz monatlich ausgezahlt. innerhalb von 2 tagen,.....weil: "Notfall". ich musste nix beweisen.


    also in deinem fall wäre es wirklich das beste was du machen kannst, deinen sohnemann vor die tür setzten.
    dann soll er erstmal selber klarkommen.

  • Das ist nicht richtig!!!!


    Da du in einem Frauenhaus aufgenommen wurdest, wurde bereits eine Notfallsituation bestätigt!
    Es bestand also eine soziale Betreuung deiner Person.
    Die eigenen Angaben eines U25 über den Verbleib im elterlichen Haushalt sind nicht ausreichend und werden in jedem Fall durch eine soziale Einrichtung geprüft!


    Sollte der Sohn also rausgeschmissen werden und sich an eine Beratungstelle wenden, wäre dies der gleiche Fall in Grün.
    Das heißt entweder nimmt der Sohn eine Beratung in Anspruch (da dieser es sich daheim gemütlich gemacht hat ist davon ja nicht auszugehen) oder die Eltern suchen Hilfe beim Jugendmat etc.)

  • Wenn dein Sohn in einem obdachlosenheim aufgenohmen wird, ist es ebenfalls eine soziale betreung. Der soll dann nur den obdachlosenheimbescheid zum arbeitsamt bringen.
    Man muss auch keinerlei nachweise bringen.


    Sowas wie fernseherklauen würde ich mir auch ni bitten lassen.


    Ach ja, weil er über 18 ist, ist das jugendamt nicht mehr für ihn zuständig, völlig unnötiger mist!

  • Hallo!


    Doch , doch gerade jetzt wo er einen Ferseher geklaut hat , ist das Juendamt wieder zuständig. Die unterahlten nämlich normalerweise die Jugendgerichtshilfe, die bei Jugendlichen zwischen 18 und 21 beurteilt , ob schon die nötige Reife für die Anwedung des Erwachsenenstrafrechts vorliegt oder eben noch das Jugendstrafrecht angewendet werden sollte.....Danach richtet sich das Gericht immer. Und schlägt z.b auch entsprechende Betreunng vor!

  • Liebe Schrottflinte,


    wie Laetitia bereits schrieb ist das Jugendamt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres für junge Erwachsene zuständig.
    Gerade in diesem Fall scheint es sich um eine Reifeverzögerung des jungen Mannes zu handeln und das Jugenamt wird sich über die Jugengerichtshilfe sowieso einschalten.


    Ich weiß nicht wie du dir das vorstellst, man kann nicht mal eben einfach so zum Obdachlosenheim marschieren und bekommt dann dort ein Kämmerlein zugesprochen.
    In vielen Städten gibt es Tageseinrichtungen und Schlafmöglichkeiten für Obdachlose aber keine Heime in denen man mal eben ein Zimmer bekommt.
    Das wäre eine tolle Sache für alle Obdachlosen, die oftmals gerade im Sommer nicht unbedingt freiwillig unter Gottes Himmel nächtigen.


    Die Heimunterkünfte (wie zum Beispiel der SKM) von denen du hier glaube ich sprichst, müssen sich auch an gewisses Prozedere halten.
    Das heißt ein Platz muss zugesprochen und durch einen Sozialträger bewilligt werden.


    Sollte der junge Mann dort vor der Türe stehen, würden zuerst die familiären Verhältnisse geprüft werden.
    Wäre es do einfach wie du es hier propagierst wären diese Unterkünfte überschwemmt von Jugendlichen die sich mal eben mit ihren Eltern über den Erwerb eines neuen LCD Fernsehers gestritten haben.


    Da der junge Mann straffällig geworden ist, besteht hier eine ganz andere Argumentationsgrundlage die die Unzumutbarkeit des Verbleibs im elterlichen Haushalt für alle Beteiligten unzumutbar macht.
    Also wie gesagt das Jugendamt oder eine andere soziale Beratungseinrichting aufsuchen.
    In der Regel kann dort schnell geholfen werden.

  • Hallo !


    Ich stimme dem Rat von Salle voll und ganz zu!


    Geht zum Fallmanager und wenn der euch weiterhin sanktioniert zu dessem Vorgesetzten (Teamleiter)
    außerdem umbedingt zum Jugendamt und versucht notfalls per Gerichtsbeschluß das euer Sohn zu einer Familienberatungsstelle muss. Dort gibt es ausgebildete Psychologen die in Gesprächen mit Euch und eurem Sohn versuchen die familiären Belange zu unterstützen, was zum Bespiel bedeuten könnte das ein Gutachten die Einstellung Eures Sohnes bestätigt und somit Ihr gegenüber der ARGE belegen könnt das diese Haltung der Bedarfsgemeinschaft schadet. Außerdem unbedingt gegen jede Kürzung / Sanktion Widerspruch einlegen und diesen Fall bis zum Sozialgericht bringen!


    Vielleicht ist Euer Sohn gar nicht so dumm wie Ihr glaubt, denn diese Problematik wird der gesamten HARTZ IV Regelung doch einige kräftige Probleme bereiten und soetwas sehe ich immer als einen ganz persönlichen Erfolg. Denn was will die ARGE denn machen? Will Sie Euch bestrafen weil Ihr eurem Kind nicht die Reglementierungen der Gesetzgebungen auferlegt?


    Also, noch wichtiger wie Jugendamt ist der Widerspruch und die Erklärung das Ihr euch um Einhaltung der Belange bemüht, und lediglich ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft sich diesen Gegebenheiten nicht fügen will, Ihr dies aber auch nicht erzwingen könnt.


    Gruß

  • Es ist definitiv so, dass den Eltern nichts passiert, wenn sie den 19-Jährigen rausschmeißen. Was nicht heißt, dass ICH es machen würde. Aber es ist eine - verzweifelte - Lösung, und zwar eine schnelle, bevor noch mehr passiert. Und die Mühlen der Behörden - sind ja nicht selbst betroffen - mahlen langsam.