Beiträge von Schrottflinte

    Was du machen kannst:
    Deinen Mietvertrag kündigen. Es gibt ja sowas, wie kündigungsfrist von 3 monaten. Dann gehste zum amt und sast ich brach ne andere wohnung, weil der mietvertrag am x.x.20xx ausläuft und du ein wohnnungsangebot in freiburg hast und den wohnungsangebotvorlegen.
    Dir das genehmigen lassen.
    Könnte vielleicht klappen.

    Wenn dein Sohn in einem obdachlosenheim aufgenohmen wird, ist es ebenfalls eine soziale betreung. Der soll dann nur den obdachlosenheimbescheid zum arbeitsamt bringen.
    Man muss auch keinerlei nachweise bringen.


    Sowas wie fernseherklauen würde ich mir auch ni bitten lassen.


    Ach ja, weil er über 18 ist, ist das jugendamt nicht mehr für ihn zuständig, völlig unnötiger mist!

    Du kannst dir hartz 4 schon sofort beantragen: geh zum imma-amt, lass dir eine exma- bescheinigung geben, lass deine eltern dir ihre einkommensnachweise zuschicken und geh danach zum arbeitsamt.
    Die exma bescheinigung uind die einkommensnachweise kannst du auch nachreichen.
    Danach gehste zum bafögamt und sagst, dass du dein studium abbrichst. Das bafög musste im fall eines abbruchs sowieso 100 % zurückzahlen.
    Sonst brauchst du noch deine mietvertragkopie für den hartz4antrag, den du auch nachreichen kannst.


    Aber ganz wichtig!
    Die können mit der berechnung deiner leistung anfangen, erst, wenn die einkommensnachweise und der mietvertrag da ist

    Jup, du bekommst vom arbeitamt ein unverzinstes darlehen darlehen für die kaution, trotz schufa! (selbst, wenn du die schulden beim arbeitsamt gemacht hast :-))
    Wie sollten dann verschuldete alg 2 sonst unziehen können?
    Ich glaube kaum, dass man fals man im insolvensverfahren ist und hartz 4 kriegt, noch etwas ansparren kann.


    Hast du schon beim arbeitsamt eine angemessenheitsbescheinigung gekriegt?
    Ist sehr wichtig!!!

    Das stimmt nicht, dein Sohn hat ihm Falle eines Rauswurfs anspruch auf eine notunterkunft beziehnungsweise würde das arbeitamt ihm später eine wohnung übernehmen. Den Eltern würde dabei nichts passieren.
    Das zusammenleben ist dann aufgrund verschiedener Interessen oder familärer schwierigkeiten unzumutbar.


    Das weis ich weil ich selbst mal von zuhause rausgeschmissen wurde (ich bin unter 25).


    Ich habe früher auch gedacht, dass ich nicht wegziehen kann, obwohl ich zuhause geschlagen wurde. Ich dachte ich muss es erst nachweisen.
    Ist aber nicht so! Mir wurde aufgrund "familärer konflikte", ne wohnung bewilligt. vorher hat man mir die miete vom frauenhaus übernommen und mir den vollen alg 2 satz monatlich ausgezahlt. innerhalb von 2 tagen,.....weil: "Notfall". ich musste nix beweisen.


    also in deinem fall wäre es wirklich das beste was du machen kannst, deinen sohnemann vor die tür setzten.
    dann soll er erstmal selber klarkommen.