Habe ich Anspruch auf ALG2 ?

  • Hallo!!
    Ich bin 19 Jahre alt und zur Zeit studiere ich noch.
    Da mein Studium allerdings überhaupt nicht meinen Vorstellungen entspricht habe ich vor dieses zum nächsten Semester abzubrechen.
    Desweiteren möchte ich nun eine Ausbildung in einem völlig anderen Bereich machen. Nur beginnt die Ausbildung (falls ich überhaupt so schnell einen Ausbildungsplatz finde) erst im August 2008.
    Zur Zeit erhalte ich Bafög, da meine Eltern mich nicht unterstützen können (da ich auch noch 2 kleinere Geschwister habe - 14 und 11 - und meine Eltern nicht gerade Top Verdiener sind - Vater ist Angestellter und Mutter hat nur 400 Euro Job).
    Ich wohne 45km von meinen Eltern entfernt bei meinem Freund (um die Mietkosten so gering wie möglich zu halten und nah an der Schule zu sein wegen Fahrtkosten etc.).
    Leider bin ich noch nicht im Besitz eines Führerscheines und es ist somit für mich auch schwierig einen Job zu finden (da ich SEHR ländlich wohne).
    Nun stellt sich mir die Frage was ich machen kann in der Zeit bis zur Ausbildung und ob ich überhaupt Anspruch auf ALG2 habe ??
    Oder ob ich dann wieder zurück zu meinen Eltern müsste??
    Ich hoffe mir kann Jemand helfen??
    Würde mich sehr freunen und badanke mich im Voraus!!
    Maus2007

  • Du kannst dir hartz 4 schon sofort beantragen: geh zum imma-amt, lass dir eine exma- bescheinigung geben, lass deine eltern dir ihre einkommensnachweise zuschicken und geh danach zum arbeitsamt.
    Die exma bescheinigung uind die einkommensnachweise kannst du auch nachreichen.
    Danach gehste zum bafögamt und sagst, dass du dein studium abbrichst. Das bafög musste im fall eines abbruchs sowieso 100 % zurückzahlen.
    Sonst brauchst du noch deine mietvertragkopie für den hartz4antrag, den du auch nachreichen kannst.


    Aber ganz wichtig!
    Die können mit der berechnung deiner leistung anfangen, erst, wenn die einkommensnachweise und der mietvertrag da ist

  • Hallo,


    es ist richtig das erst einmal die Einkommensverhältnisse deiner Eltern geprüft werden.
    Da du U25 bist wird auch die Wohnsituation deiner Eltern geprüft. Sollten deine Eltern in einem großen Haus oder einer Wohnung wohnen in der dein altes Zimmer noch zur Verfügung stehen sollte, ist davon auszugehen das die Arge dich auffordert zurück in die elterliche Wohnung zu ziehen.
    Da die von dir angestrebte Ausbildung erst im August 2008 beginnt, besteht hier keine Begründung warum du bereits in der Nähe der Ausbildungsstätte wohnen musst.


    Sollte die Arge letztendlich entschließen, dass du nicht zurück in die elterliche Wohnung ziehen musst, werden darüber hinaus auch die Einkünfte deines Freundes geprüft mit dem du in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen lebst.
    Sollte dieser über ein Einkommen verfügen, wird dieses der BG die ihr beide bildet angerechnet.
    Einen Antrag kannst du erst einreichen wenn du dich exmatrikuliert hast.