Gehören erw. Kinder mit eig. Einkommen nach der neuen Gesetzesl. zur Bedarfsgem?

  • Meine Tochter wird 22 Jahre alt und ist zur Zeit Schülerin an der BOS. Sie bezieht Bafög, staatliches Kindergeld und Wohngeld. Arbeitslosengeld II. hat sie nicht beantragt. Ich übe einen 400 ? Job aus, habe noch einen 12 Jahre alten Sohn und beziehe aufstockend Arbeitslosengeld II. Jetzt wurde mir vom Arbeitsamt mitgeteilt, dass meine Tochter voraussichtlich zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehört. Meiner Meinung nach gehört sie zur Familiengemeinschaft und nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Wer kennt sich aus?
    Danke im Voraus
    Tine

  • Da ihr alle zusammen in einem Haushalt lebt gehe ich auch mal davon aus das ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid und einer für den anderen aufkommt .
    Dh. wenn Du Leistungen vom Amt bekommst werden alle Einkommen der Familie zusammengerechnet und das was fehlt wird aufgestockt.

  • Unter gewissen Umständen können auch Schüler und Schülerinnen Anspruch auf Leistungen des ALG II haben.
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Schüler oder die Schülerin nicht bei den Eltern wohnt, aber auf Grund der speziellen Regelungen des BAföG lediglich Förderungen in der Höhe bekommen, als würde er oder sie bei den Eltern wohnen.
    Für den Fall, dass bei der genannten Konstellation beide Eltern Leistungen des ALG II beziehen, besteht für die Schülerin oder den Schüler die Möglichkeit neben der Förderung nach dem BAföG ergänzend Arbeitslosengeld II zu beantragen.
    In diesem Fall wird dann die Leistung nach dem BAföG zu 80 % auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.


    http://www.hartz-iv-antrag.de/de/informationen/sonstige_leistungen/bafoeg.html


    GRuß
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Ich möchte ja gar kein ArbeitslosengeldII für meine Tochter, denn sie hat ja mit Bafög Kindergeld und Wohngeld ein höheres Einkommen als mit Alg II. Kann mich der Staat verpflichten sie in meine Bedarfsgemeinschaft aufzunehmen obwohl sie ihr eigenes Einkommen hat?

  • Hallo,


    deine Tochter gehört nicht mehr zu BG!
    Sie bekommt Bafög und ist dadurch in der Lage ihren Unterhalt zu bestreiten.
    Auch wenn deine Tochter einen Nebenjob annimmt, darf ihr Einkommen nicht der BG angerechnet werden.
    Erwachsene Kinder sind ihren Eltern und Geschwistern nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, auch nicht wenn sie mit diesen in einer Wohnung leben. Voraussetzung hierfür ist, das das Erwachsene Kind (U25) keine Leistungen der Arge erhält.


    Deine Tochter hat generell keinen Anspruch auf ALG2 Leistungen da sie Bafög erhält und ist somit auch wenn ihr Einkommen weniger als der ALG2 Satz sein sollte kein Teil der BG.