Beiträge von Salle

    Hallo,


    in deinem Fall stellt der SB sich quer, da du bereits eine Ausbildung hast. Ich muss aber auch anmerken, dass die Abendschulen in der Regel auch für Berufstätige gedacht sind.
    Die kommen nach einem 8 Stundentag noch abends zur Schule und schaffen das auch weil sie wissen wofür.

    Hallo,


    wovon lebst du denn zur Zeit?
    Deine Mutter ist für dich noch unterhaltspflichtig, das heißt zuerst word geprüft ob diese finanziell in der Lage wäre dich zu unterstützen.
    sollte dies nicht der Fall sein, kommt es auch darauf an ob die Ausbildung dem Grunde nach Bafögförderungsfähig wäre.
    Wenn dies der Fall sein sollte, du aber aufgrund eines vorangegangenen Bezuges keines mehr bekommen solltst, besteht trotzdem kein Anspruch auf ALG2.

    Hallo Rosy,


    leider ist dies rechtlich gesehen korrekt.
    Alle Einkünfte die du hast werden von den ALG2 Bezügen abgezogen, egal ob es sich um Geldgescheknke, Auszahlungen aus Versicherungen oder wie in deinem Falle um eine Betriebskostenrückzahlung handelt.
    Unwissenheit schützt in diesem Fall vor Strafe nicht, die Arge informiert in solchen Fällen nicht gezielt sondern setzt voraus das jeder Hilfeempfänger informiert ist.


    In deinem Fall kannst du bereits froh sein, das dein SB den Betrag zumindets noch splittet und nicht komplett von deinen Leistungen abgezogen hat.
    Da dein SB kein Unmensch zu sein scheint, bitte ihn in einem Schreiben in dem du deine Unwissenheit und die zu erwartenden Konsequenzen (unbezahlte Rechnungen etc.) schilderst, darum die Raten auf mehere Monate zu verteilen.
    Damit wäre dir sicher fürs erste geholfen.


    Ich wünsche dir viel Glück.

    Hallo,


    nun ihr Lebtag wird sie wohl nicht in dieser Bude verbringen müssen.
    Unter Familienzusammenführung versteht man nicht nur unbedingt, das die Eltern in einer gemeinsamen Wohnung leben, sondern vielmehr eine örtliche Annährung der Eltern.


    Z. Bsp. Sollte der Vater in Berlin wohnen und die Mutter mit dem Kind in Köln, wäre im Sinne des Kindes ein berechtigtes Interesse vorhanden, das die Eltern zur Ausführung ihrer Erziehungspflicht in der gleichen Ortschaft leben.
    Eine Entfernung von 20km kann hier natürlich nicht angeführt werden, aber alle Entfernungen die die Ausführung der elterlichen Sorgfaltspflicht wesentlich erschweren.


    Du erwähnst übrigens den schlechten Zustand der Wohnung, dies sollte deine Freundin dokumentieren und der Wohnungsgesellschaft melden.
    Diese Schreiben könenn eventuell zu einem späteren Zeitpunkt für einen positiven Bescheid bezüglich eines Umzuges ausschlaggebend sein


    Ebenfalls schreibst du, das die Wohnung 15m² unter der Höchstgrenze für 2 Personen liegt.
    Also lediglich 45m², dies ist eigentlich zu klein für 2 Personen, da der der Sohn bereits 3 Jahre alt ist.
    Hier ist es aber auch wichtig wie die Wohnung geschnitten ist. Ein Kind mit 3 Jahren braucht schon ein eigenes Zimmer.
    Dies wäre der Punkt den ich einen Widerspruch aufführen würde.
    Widerspruch also auf jeden Fall einlegen!


    Vielleicht sollte deine Freundin eine Beratungsstelle aufsuchen und mit Unterstützung dieser den Widerspruch begründen.
    Für einen Umzug in eine andere Stadt sehe ich ausser einer Familienzusammenführung keine Begründung und stimme dem SB in diesem Punkt auch zu.


    Viel Glück

    Hallo,


    leider hat der SB in diesem Fall trotz seines jungen Alters Recht.
    Es liegt seitens der Arge keine Begründung für einen Umzug vor.
    Eine Begründung für einen Umzug liegt zum Beispiel vor, bei Familienzuwachs, befristeten Mietverträgen, Unzumutbarkeit des Wohnraumes und dirkter Gefährdung der Gesundheit.


    Gründe für einen Umzug in eine andere Stadt sind nur gegeben wenn dort eine Arbeitsstelle angetreten werden soll oder im Falle einer direkten Familienzusammenführung (die Eltern eines gemeinsamen Kindes)
    Wo wohnt den der Kindsvater? Besteht hier vielleicht eine Argumentationsgrundlage?


    Wenn einem Umzug nicht stattgegegeben wurde, und trotzdem ein Umzug erfolgt werden nur die Kosten der alten Unterkunft übernommen.
    Da diese im Fall deiner Bekannten recht niedrig sind wird eine Zuzahlung dirch den Regelsatz wahrscheinlich nicht möglich bzw. ratsam sein.
    Auch bei einem ungenehmigtem Umzu in eine andere Stadt, gilt nicht die Höchst KDU Grenze sondern der Betrag der alten Wohnung.


    Wenn die Gasnachzahlung durch die Beheizung der Wohnung enstanden sein sollte, muss die Arge diesen Betrag übernehmen.
    Sollte sowohl die Heizung als auch Warmwasser über Gas laufen muss die Arge die Beträge anteilig übernehmen.

    Liebe Schrottflinte,


    wie Laetitia bereits schrieb ist das Jugendamt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres für junge Erwachsene zuständig.
    Gerade in diesem Fall scheint es sich um eine Reifeverzögerung des jungen Mannes zu handeln und das Jugenamt wird sich über die Jugengerichtshilfe sowieso einschalten.


    Ich weiß nicht wie du dir das vorstellst, man kann nicht mal eben einfach so zum Obdachlosenheim marschieren und bekommt dann dort ein Kämmerlein zugesprochen.
    In vielen Städten gibt es Tageseinrichtungen und Schlafmöglichkeiten für Obdachlose aber keine Heime in denen man mal eben ein Zimmer bekommt.
    Das wäre eine tolle Sache für alle Obdachlosen, die oftmals gerade im Sommer nicht unbedingt freiwillig unter Gottes Himmel nächtigen.


    Die Heimunterkünfte (wie zum Beispiel der SKM) von denen du hier glaube ich sprichst, müssen sich auch an gewisses Prozedere halten.
    Das heißt ein Platz muss zugesprochen und durch einen Sozialträger bewilligt werden.


    Sollte der junge Mann dort vor der Türe stehen, würden zuerst die familiären Verhältnisse geprüft werden.
    Wäre es do einfach wie du es hier propagierst wären diese Unterkünfte überschwemmt von Jugendlichen die sich mal eben mit ihren Eltern über den Erwerb eines neuen LCD Fernsehers gestritten haben.


    Da der junge Mann straffällig geworden ist, besteht hier eine ganz andere Argumentationsgrundlage die die Unzumutbarkeit des Verbleibs im elterlichen Haushalt für alle Beteiligten unzumutbar macht.
    Also wie gesagt das Jugendamt oder eine andere soziale Beratungseinrichting aufsuchen.
    In der Regel kann dort schnell geholfen werden.

    Hallo,


    es ist richtig das erst einmal die Einkommensverhältnisse deiner Eltern geprüft werden.
    Da du U25 bist wird auch die Wohnsituation deiner Eltern geprüft. Sollten deine Eltern in einem großen Haus oder einer Wohnung wohnen in der dein altes Zimmer noch zur Verfügung stehen sollte, ist davon auszugehen das die Arge dich auffordert zurück in die elterliche Wohnung zu ziehen.
    Da die von dir angestrebte Ausbildung erst im August 2008 beginnt, besteht hier keine Begründung warum du bereits in der Nähe der Ausbildungsstätte wohnen musst.


    Sollte die Arge letztendlich entschließen, dass du nicht zurück in die elterliche Wohnung ziehen musst, werden darüber hinaus auch die Einkünfte deines Freundes geprüft mit dem du in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen lebst.
    Sollte dieser über ein Einkommen verfügen, wird dieses der BG die ihr beide bildet angerechnet.
    Einen Antrag kannst du erst einreichen wenn du dich exmatrikuliert hast.

    Vielleicht versucht du eine staatliche anerkannte Ausbildung in diesem Bereich über die Arge gefördert zu bekommen. Da stehen die Chancen zwar auch nicht unbedingt rosig, aber ein Möglichkeit würde bestehen.
    Die privat 2wöchige Ausbildung (3000€ ????) wird dir kein SB bewilligen!

    Hallo,


    einen gut begründeten Antrag (da U25) auf ergänzende ALG2 Leistungen stellen.
    Falls deine Eltern über ein gutes Einkommen verfügen, kannst du dies aber bereits im Vorfeld vergessen.
    Für deine Freundin gilt das Gleiche!

    Hallo,


    ich sehe hier keine Chancen einer Übernahme durch die Arge.
    Generell werden Ausbildungen im kreativen Bereich nur sehr dürftig durch die Arge gefördert, da sie meist keine direkte Vermittlung in den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsmarkt versprechen.


    Darüber hinaus werden private Kurse (der keine Ausbildung darstellt) nicht bezahlt.


    Mir ist es schleierhaft wie eine Ausbildung zum Visagisten in 2 Wochen erfolgen soll!
    Ich bin selber freie Fotografin für Modeaufnahmen und mit einer solchen Qualifizierung würde dich niemals jemand buchen.
    Die meisten Visagisten mit denen ich zusammn arbeite, verfügen über eine Ausbildung zur Friseurin sowie eine Ausbildung zur Maskenbildnerin oder bzw. und über jahrelange Berufserfahrung.
    Aber der Markt hat sich geändert, die Ausbildung und Qualifizierung rückt immer mehr in den Vordergrund.

    Hallo,


    da du U25 bist und bisherauch bei deinen Eltern gelebt hast, wirst du auch bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres im elterlichen Haushalt verbleiben müssen.
    Du hast keinen Anspruch auf ALG2 Leistungen da du mit deinen Eltern eine BG bildest.
    Das heißt nur deine Eltern können einen Antrag auf ergänzende ALG2 Leistungen stellen.
    Ob dieser Aussicht auf Erfolg hat, hängt vom Einkommen deiner Eltern ab.

    Hallo,


    erst einmal stellt sich die Frage warum du nach Berlin ziehen willst?
    So einfach wie du dir das vorstellst, ist ein Umzug unter ALG2 in eine andere Stadt nicht!


    Du kannst nur einen Antrag auf ALG2 stellen, in der Stadt in der du lebst und gemeldet bist.
    Die Arge Berlin ist nicht für dich zuständig auch wenn du dir in Berlin eine Wohnung suchen willst.


    Du kannst also nur in Hamburg einen Antrag stellen! Einem Umzug nach Berlin muss die dortige Arge zustimmen. Dies wird sie nur tun wenn trifftige Gründe wie ein Arbeitsangebot etc. vorliegen die einen Umzug rechtfertigen.

    Hallo,


    hast du den Mietvertrag denn bereits unterschrieben?
    Wenn nicht, würde ich dir raten, erst einmal gründlich darüber nachzudenken ob du die Wohnung überhaupt unterhalten kannst.
    Es werden nur die angemessenen KDU Kosten übernommen.
    Welcher Betrag dies sein wird, kann dein SB dir sagen.


    Die Kaution wirst du auch aus eigener Tasche finanzieren müssen.
    Auch wenn du ein wenig Unterstützung durch eine caritative Einrichtung erhältst, werden diese nicht die Kapazitäten haben dir den ganzen Umzug zu machen.
    Das heißt der größte Teil der Arbeit wird an deinen Mädchen hängen bleiben.
    Bei einem Umzug von 3 Personen wird wohl eine ganze Menge Hausrat zusammen kommen.


    In welcher Stadt wohnst du denn?

    Hallo,


    bis Sep 08 wirst du nicht arbeiten können, weil du bereits im Mutterschutz bist bzw. das Kind auf der Welt ist.
    Du wirst also erst wenn du im Mutterschutz bist einen Antrag auf ALG2 stellen können.


    Ob bereits vorher für einen Umzug ALG2 Leistungen zugestanden werden, liegt im Ermessen des SB, ist aber sehr unwahrscheinlich.

    Hallo,


    ich stimme Horst Grunert aus tiefstem Herzen zu!
    Du kannst doch nicht wirklich erwarten, dass deine Haustiere von der Allgemeinheit versorgt werden.
    Ein Haustier ist ein Luxus den man sich entweder leisten kann oder leider auch nicht.



    Du solltest mal darüber nachdenken ob du dein Auto nicht zugunsten der Tiere abgeben möchtest!

    Hallo,


    es ist leider richtig, das ihr als eine BG gewertet werdet wenn ihr zusammen zieht.
    Die Tochter ist Teil dieser. Die Unterhaltsansprüche an die Mutter bleiben aber trotzdem bestehen.
    Was euch als BG zusteht und wann mit Abzügen zu rechnen ist, könnt ihr ausrechnen.


    611€ Regelsatz für 2 Erwachsene
    205€ für deine Tochter
    zuzüglich der Mietkosten und einem Freibetrag deiner Freundin wegen einer Erwerbstätigkeit


    Da deine Freundin freiberuflich tätig ist, können auch Ausgaben (Büro, Benzinkosten, Werbemateriall etc) geltend gemacht werden.

    Hallo,


    du bist ohne Genehmigung in eine teurere Wohnung gezogen.
    Du hast also wissentlich Mehrkosten verursacht und musst nun für diese auch aufkommen.
    Es werden auch weiterhin nur die Kosten in Höhe der alten Wohnung übernommen.
    Du hast also keinen Rechtanspruch auf Übernahme der erhöhten Mehrkosten.
    Nicht in 2 Monaten, 1 Jahr oder in 2 Jahren.