Hallo,
du wirst Anspruch auf ALG 2 haben sobald du exmatriuliert bist.
Du kannst natürlich bereits jetzt bei deiner zuständigen Arge vorsprechen und die erforderlichen Unterlagen zusammen tragen.
Der Antrag kann aber erst abschließend bearbeitet werden, wenn die Bescheinigung vorliegt.
Da du bereits jetzt weißt, dass du dein Studium zum nächsten Semester abrechen wirst, sollttest du dich auch bereits jetzt arbeitssuchend melden.
Die KDU Kosten ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, bei der Arge erfragen.
Alleine stehen dir höchstens 45m² zu. Die Mietkosten und die Nebenkosten werden von der Arge gezahlt bis zur HÖCHST KDU.
Den Strom musst du von den Regelleistungen selber bezahlen.
Kosten für die Erstaustattung werden nur zum Teil übernommen (in deinem Fall Trennung vom Lebenspartner und Aufteilung des Hausrates) du musst allerdings glaubhaft machen das du nicht über alle erforderlichen Möbel verfügst.
Wie der Nachweis im einzelnen erbracht werden muss, hängt vom Ermessen des SB ab.
Eine Waschmaschine wird man dir aber nicht stellen. da es einer einzelnen Person durchaus zumutbar erscheint einen Waschsalon aufzusuchen und sich in dieser Zeit ein gebrauchtes Gerät anzsparen.
In deinem Fall kann es schwierig werden eine Umschulung genehmigt zu bekommen, da du bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast.
Du wirst begründen müssen (Attest / Langzeitprognose), dass du in deinem Beruf nicht mehr arbeiten kannst. Doch selbst dann, kann es sein das man dich in Ausbildungsverwandte Beschäftigung vermittelt.
Weiterbildungen werden also nur gezahlt, wenn ohne diese eine Beschäftigung unwahrscheinlich erscheint bzw. die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt wesentlich verbessert werden.
Es gibt nur ein begrenztes Kontingent und dieses wird meist zu Gunsten von Langzeitarbeitslosen verbraucht.