Beiträge von Salle

    Hallo,


    da du eine solle Stelle hast und dein Mann dann ebenfalls 500€ verdient sollte kein Anspruch auf ALG2 mehr bestehen.
    Ihr könnt das auch ganz einfach selber ausrechnen!


    Welcher Betrag steht euch monatlich zur Verfügung, ist dies mehr als der ALG2 Satz für 2 Personen habt ihr keinen Anspruch.


    Freut euch doch, dass auch ALG2 erspart bleibt!

    Hallo,


    es kann natürlich sein, dass du dem Grunde nach Anspruch auf Bafög hast, doch die Ausbildungsvergütung wird davon in Abzug gebracht.
    Du wirst also nicht mehr als ein normaler Bafögempfänger zur Verfügung haben.
    Hinzu kommt eventuell Wohngeld und Kindergeld.
    Vielleicht kannst du dein Konto ja mit mit Babaysitting (abends lässt sich prima lernen ) aufbessern.


    Die meisten Krankenschwesterschulen bieten auch Zimmer an, schon mal erkundigt.
    Eine WG wäre übrigens wesentlich günstiger als eine eigene Wohnung!


    Wenn das Bafögamt nicht zahlen möchte, da du die Ausbildung auch in Wohnortnähe hättest machen können (bei den Eltern wohnen) solltest du belegen, dass du nur Absagen bekommen hast.
    Sollte dies der Fall sein, kannst du die Ausbildung auch in einer anderen Stadt absolvieren.


    Anspruch auf eine Umzugsbeihilfe hast du allerdings nicht.

    Hallo,


    du kannst durch einen Absplittungsantrag bei der Familienkasse erreichen, dass du das Kindergeld auf dein Konto bezahlt kriegst. (Erst wenn du einen eigenen Wohnsitz hast)
    Darüber hinaus hast du aber keinen Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen sofern du keine Ausbildung machst und Bafög beziehen könnest.
    Anspruch auf ALG2 wirst du nicht haben da du U25 bist und für eine Ausnahemregelung gewisse Kriterien erfüllt sein müssen die in deinem Fall nicht erfüllt zu sein scheint.


    Deine Eltern sind ebenfalls nicht verpflichtet Unterhalt an dich zu zahlen wenn du in einer eigenen Wohnung lebst, obwohl sie die Unterstützung im Elternhaus gewähren.


    Ebenfalls verstehe ich den Sachverhalt nicht so ganz, trefft euch doch bei deiner Freundin.

    Hallo,


    eine Umschulung kann auch erfolgen, wenn noch keine abgeschlossene Ausbildung vorhanden ist dafür aber Berufserfahrung die eine weitere Qualifikation möglich macht.


    Wie bereits erwähnt kann es für dich eventuell schwierig werden, eine Umschulung genehmigt zu bekommen da du eventuell auch für fachnahe Arbeitsangebote in Frage kommst.


    Ebenso kann sich deine psychische Erkrankung und das abgebrochene Studium nachteilig auf die Entscheidung des SB auswirken.

    Hallo,


    du wirst Anspruch auf ALG 2 haben sobald du exmatriuliert bist.
    Du kannst natürlich bereits jetzt bei deiner zuständigen Arge vorsprechen und die erforderlichen Unterlagen zusammen tragen.
    Der Antrag kann aber erst abschließend bearbeitet werden, wenn die Bescheinigung vorliegt.
    Da du bereits jetzt weißt, dass du dein Studium zum nächsten Semester abrechen wirst, sollttest du dich auch bereits jetzt arbeitssuchend melden.


    Die KDU Kosten ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, bei der Arge erfragen.
    Alleine stehen dir höchstens 45m² zu. Die Mietkosten und die Nebenkosten werden von der Arge gezahlt bis zur HÖCHST KDU.
    Den Strom musst du von den Regelleistungen selber bezahlen.


    Kosten für die Erstaustattung werden nur zum Teil übernommen (in deinem Fall Trennung vom Lebenspartner und Aufteilung des Hausrates) du musst allerdings glaubhaft machen das du nicht über alle erforderlichen Möbel verfügst.
    Wie der Nachweis im einzelnen erbracht werden muss, hängt vom Ermessen des SB ab.
    Eine Waschmaschine wird man dir aber nicht stellen. da es einer einzelnen Person durchaus zumutbar erscheint einen Waschsalon aufzusuchen und sich in dieser Zeit ein gebrauchtes Gerät anzsparen.


    In deinem Fall kann es schwierig werden eine Umschulung genehmigt zu bekommen, da du bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast.
    Du wirst begründen müssen (Attest / Langzeitprognose), dass du in deinem Beruf nicht mehr arbeiten kannst. Doch selbst dann, kann es sein das man dich in Ausbildungsverwandte Beschäftigung vermittelt.
    Weiterbildungen werden also nur gezahlt, wenn ohne diese eine Beschäftigung unwahrscheinlich erscheint bzw. die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt wesentlich verbessert werden.
    Es gibt nur ein begrenztes Kontingent und dieses wird meist zu Gunsten von Langzeitarbeitslosen verbraucht.

    Hallo,


    ja das kann von euch durchaus erwartet werden. Der Wert des Autos wird nicht gleichen Teilen euch beiden zugeordnet.
    Hier gilt die Devise...auch ein günstigeres Auto ist ausreichend.

    Hallo,


    hast du denn nun einen schriftlichen Bescheid bekommen und welche Unterlagen hast du der Arge eingereicht?
    Bekommst du denn bereits den Regelsatz?
    Wichtig ist auch noch wie alt du bist?


    Leider wirst du deine Sachbearbeiterin nicht auf ihre Aussage festnageln können, hier steht Aussage gegen Aussage. Also immer alles schriftlich geben lassen.
    Solltest du über 25 sein und Regelleistungen beziehen, stehen dir KDU Kosten in Höhe der Richtwerte der Stadt Düseldorf zu.
    Der Widerspruch gegen den Bescheid (schriftlich, wenn noch nicht vorhanden bitte darauf bestehen) kann den Sachverhalt formlos schildern mit der Bitte der Übernahme über die angemessenen KDU Kosten.


    Da du ohne Zustimmung der Arge Hamburg umgezogen bist und darüber hinaus die neue Wohnung nicht angemessen ist, wirst du keinen Anspruch auf ein Darlehen für die Erstaustattung bzw. für die Kaution der neuen Wohnung haben.
    Hier wird ein Widerspruch sicher auch nichts bringen.
    Solltest du unter 25 sein, wird dies den ganzen Sachverhalt noch mal nachhaltig ändern.

    Hallo,


    natürlich ist in deinem Fall eine Dringlichkeit gegeben!
    In deinem Fall ist aber nicht nur eine Bringschuld der Arge vorhanden sondern auch Mitwirkung deinerseits.
    Das Heißt, du hast eigenständig Wohnangebote zur Prüfung vorzulegen.
    Eine Beschwerde kannst du erst einreichen, wenn du eine Wohnung die dem Grunde nach angemessen gewesen wäre, aufgrund einer Nichtbearbeitung innerhalb eines unzumutbaren Zeitraums, nicht bekommen hast. Dieser Zeitraum ist aber leider auch relativ.


    Ich möchte mich Horst Grunnert anschließen, lege das nächste Angebot zur Prüfung vor und bestehe darauf das dies SOFORT geschieht und stelle klar das du die Arge nicht ohne Zu oder Absage verlassen wirst, da deine momentane Wohnsituation für dich, deine Kinder und die Schwiegermutter unhaltbar sei.


    Sollte der SB trotzdem deinen Antrag trotzdem nicht sofort bearbeiten wollen. spreche beim Teamleiter vor.
    Eine ausgearbeitete Beschwerde mit dem Verweis auf die andere Wohnung die du aufgrund der Nichtbearbeitung deines Mietangebotes nicht bekommen hast.


    Ich wünsche dir viel Glück

    Hallo,


    das ist so nicht ganz richtig!
    Wenn eine Person eine Ausbildung anstrebt und diese dem Grunde nach nicht Bafögförderungsfähig wäre und BAB auch nicht in Frage kommt, kann trotzdem ergänzend ALG2 bezogen werden.
    Hier muss aber vorher eine Klarung mit der Arge erfolgen.


    Eine Aussicht auf unterstützende ALG2 Leistungen während einer Ausbildung haben aber nur Menschen die noch keine Ausbildung haben (z. Bsp. junge Mütter).
    Sollte bereits eine Ausbildung vorhanden sein, wäre eine zweite Ausbildung nicht notwendig um eine Etablierung im allgemeinen Arbeitsmarkt und bessere Aussichten auf eine Anstellung zu gewährleisten.
    In diesem Falle wäre dies purer Luxus des Auszubildenen der nicht über Steuergelder finanziert wird.

    Hallo,


    du schreibstm das die Arge deinen Antrag mit der Begründung, dass die Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig wäre abgelehnt hat.
    Warum bekommst du denn kein Bafög und aus welchen Gründen wurde BAB abgelehnt.


    Wie hoch ist denn dein Einkommen zur Zeit und aus welchen Einkünften setzt es sich zusammen.


    Und warum wohnst du 90km enfernt?

    Hallo,


    ich gehe auch davon aus, das die Arge einem Umzug nicht zustimmen wird.
    Die Wohnung liegt zwar deutlich unter der Maximalgröße für 3 Personen, ist aber aufgrund der Zimmeraufteilung auch weiterhin zumutbar.
    Wenn ihr ohne Zustimmung der Arge umzieht, werden nur die Kosten in Höhe der alten Wohnung übernommen.


    Bei der Übernahme von eventuellen Betreibskostennachzahlungen in der neuen Wohnung kann es ebenfalls zu Problemen kommen.
    Diese werden nur anteilig übernommen.
    Wenn der neue Wohnraum, ein Altbau oder schlecht isoliert oder über eine Gasheizung beheizt werden sollte, könnte schnell ein Sümmchen zusammen kommen das nicht ganz so einfach von den Regelsätzen bezahlt werden kann.


    Fragt doch mal den Vermieter nach den Abrechnungen der letzten Jahre und überlegt dann nochmal in Ruhe ob ihr euch das finanziell leisten könnt.


    Ich würde ich euch aber trotzdem raten bei der Arge einen Antrag auf eine neue Wohnung zu stellen.
    Die Begründung sollte aber stichfest sein.
    Zum Beispiel die beengenden Verhältnisse, ich weiß nicht wie eure Wohnung aufgeteilt ist aber z. Bsp bei einer Wohnung die zwar 3 Zimmer hat und von den dir angegebenen Größe bereits 10m² auf einen Flur entfallen und nochmals 7m² auf ein geräumiges Badezimmer sieht die Sachlage trotz der Räume wieder ganz anders aus.
    Ich sehe aber keine Argumentationsgrundlage wegen der nachbarschaftlichen Verhältnisse und würde diese auch bei der Begründung außen vorlassen.


    Viel Glück

    Hallo,


    da seitens der Arge keine Begründung für einen Wohnungswechsel bestand, besteht natürlich erst recht keine Begründung für die Übernahme der Mehrkosten.
    Das heißt, es werden auch weiterhin nur die Kosten in Höhe der alten Unterkunft übernommen.

    Hallo,


    die Arge ist auch für dich zuständig wenn du keinen festen Wohnsitz hast.
    Du kannst dich bei deinem Einwohnermeldeamt wohnungslos melden.
    Mit dieser Meldebescheingung gehst du wieder zur Arge und stellst einen Antrag auf ALG2, nicht abwimmlen lassen.
    Ich würde dir in deinem besonderen Fall auch raten zum Beispiel den SKM aufzusuchen, die können dir helfen deinen Antrag möglichst schnell durchzubringen.


    Viel Glück

    Hallo,


    die Aufstellung der Regelbeträge von Pitty stimmen soweit, euch stehen also nur 207€ für das Baby zu, davon wird das Kindergeld in Anzug gebracht.
    Die Differenz ist dann der Zahlbetrag für das Kind.
    Dazu kommt das Elterngeld, dies ist bis zu einem Betrag von 300€ anrechnungsfrei.
    Was euch monatlich zusteht, hängt aber auch davon ab, über welches Einkommen der Kindsvater verfügt.
    Was macht denn der junge Mann?
    Er ist natürlich zu Unterhaltszahlungen verpflichtet!


    Da du angibst das ein Verbleib mit dem Kind im Elternaus wegen Platzmangel unmöglich ist, muss dem Umzug vor der Geburt des Kindes stattgegeben werden.


    Wie hoch die angemessenen KDU Kosten sind, ist von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich.
    Also bei der Arge nachfragen und einen Antrag auf ALG2 und eine eigene Wohnung stellen.


    Da ihr noch sehr jund seid und ein Kind eine sehr große Verantwortung darstellt, würde ich euch ebenfalls ans Herz legen eine Beratungstelle aufzusuchen.
    Dort kann man euch bei der Beantragung von ALG2 Leistungen sowie bei der Beantragung der Erstausstattung und allgemeinen Fragen rund um das Leben mit einem Kind beraten und unterstützen.


    Viel Glück!

    Hallo,


    ich verstehe deine eigentlich Frage auch nicht so ganz!
    Du kannst jederzeit auf ALG2 Leistungen verzichten!


    Wenn du also einen Job hast, und der Meinung bist von diesem Gehalt leben zu können bist du nicht verpflichtet ergänzende Leistungen zu beantragen, auch wenn dein Verdienst unter dem ALG2 Satz liegt.

    Hallo,


    wie kann es sein, das deine Mutter nur 700€ im Monat zur Verfügung hat?
    Wenn sie ein Haus hat, wird sie ja auch über Mieteinnahmen verfügen, oder?


    Wenn du schwarz arbeitest, wirst du ja auch Geld zur Verfügung haben!
    Warum sollte man dir dann eine Wohnung bezahlen????

    Hallo,


    in der Regel gibt es keine besonderen Betreuungsmöglichkeiten der Arge für an ADHS erkrankte Menschen.
    Es gibt aber Eingliederungshilfen für Jugendliche, wegen deiner Vorgeschichte hast du wahrscheinlich gute Möglichkeiten einen solchen Platz zu erhalten.