Hallo,
wie kommt es das bu einer Pfändungsgrenze mit einem Unterhaltspflichtigem Kind nur 350€ im Monat zur Verfügung hast?
Wie hoch ist denn dein Lohn?,
Hallo,
wie kommt es das bu einer Pfändungsgrenze mit einem Unterhaltspflichtigem Kind nur 350€ im Monat zur Verfügung hast?
Wie hoch ist denn dein Lohn?,
Hallo,
dem Grunde nach hat die Arge erst einmal recht. Du bist unter 25 und hast noch in keiner eigenen Wohnung gelebt und in diesem Falle sieht die Arge erst einmal einen Wiedereinzug bei den Eltern vor.
In deinem besonderen Fall und unter der Vorraussetzung das die Wohnung deiner Eltern wirklich zu klein ist, kannst du einen Antrag auf eine Härtefallregelung stellen.
Ich würde dir raten, eine Beratungsstelle aufzusuchen, z. Bsp den SKF.
Dort kann mich dich bei der Beantragung unterstützen und begleiten.
Hallo,
die Mietkosten werden nicht unbedingt in Höhe der alten Wohnung übernommen.
Wenn der Mietspiegel in der neuen Stadt deutlich unter deiner jetztigen Miete liegt, werden nur Mietkosten in Höhe der KDU Grenze der neuen Stadt übernommen.
ALG2 bei der neuen Arge kann erst beantragt werden, wenn du dort gemeldet bzw. umgezogen bist.
Wie du dir denken kannst, sind die Bearbeitungszeiten oftmals sehr lange und du kannst dich darauf einstellen das für mehere Wochen erstmal kein Geld bekommst.
Hallo,
du bist Teil der BG so lange du deinen Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten kannst.
Dementsprechend werden deinen Einnahmen auch vom ALG 2 abgezogen.
Anspruch auf Fahrgeld solltest du aber haben, sofern Fahrtkosten enstehen.
Hallo,
ihr werdet keinen Anspruch auf ALG2 oder sonsite Sozialleistungen haben.
Ich gehe mal davon aus das ihr in einer gemeinsamen Wohnung lebt, demnach bildet ihr eine BG.
Deine Freundin und das Kind haben bereits ein eigenes Einkommen von 313€ Erziehungdgeld und 154€ Kindergeld.
Das kannst du dir aber auch ganz einfach alleine ausrechnen, nehme den ALG2 Satz für eine Familie mit einem Kind und vergleiche es mit eurem Einkommen!
Hallo,
das wird so NICHT funktionieren.
Im Freibetrag von 160€ ist bereits eine Mobilitätshilfe enthalten!
Deine Frage finde ich ehrlich gesagt ziemlich schweinig, und ich glaube niemand hier hat das Anliegen dir dabei zu helfen dich aus Steuergeldern zu bereichern
Hallo,
ob du einen alleinigen Anspruch auf ALG2 hast, hängt von meheren Faktoren ab.
Warum lebst du nicht mehr zuhause?
Scheu auch mal in die anderen Beiträge zum Auszug U25.
Hallo,
diese ständigen Prüfungen hast du leider selber zu verantworten.
Auch wenn du etwas aus deinem Besitz verkaufst, rechnet die Arge dir das als Einkommen an.
Also wenn du kleine Sachen über ebay verkaufst, dann lasse es nicht über dein Konto laufen.
Wenn dein SB sich nun bald davon überzeugt hat, das es sich um eine einmalige Sache handelte wirst du auch wieder deine Ruhe haben.
Hallo,
es wäre zwar wünschenswert gewesen dass dein SB dich über die Möglichkeit BAB zu beantragen informiert, er ist aber NICHT dazu verpflichtet.
ALG2 Leistungen und BAB werden in der Regekl auch nicht von der selben Stelle berabeitet.
Ich würde dir raten, so schnell wie möglich einen Antrag zu stellen.
Hallo,
bei einer Ausbildung wirst du Schülerbafög erhalten.
Bei einer Entfernung der Ausbildungsstätte zum Wohnort deiner Eltern von 35 km wirst du aber keine Förderung aoßerhalb des Elternhauses erhalten.
Die Förderhöhe hängt ebenfalls vom Einkommen deiner Eltern ab.
Eine Erstattung von Materialkosten wirst du vom Bafögamt aber nicht erhalten.
Hallo,
die Mietliste kannst du bei deiner zuständigen Arge bekommen.
Hallo,
wenn du keine Einkünft, keine nennenswerten Vermögenswerte etc hast, besteht ein Anspruch auf ALG2 Leistungen, ebenso auf eine iegene Wohnung falls du dies wünschst.
Hallo,
es ist grundsätzlich auch für Berufstätige möglich ergänzende ALG2 Leistungen zu beantragen, sofern der eigene Lebensunterhalt nicht aus dem Lohn sichergestellt werden kann.
Ob eventuell Ansprüche bestehen kannst du selber ausrechnen anhand der ALG2 Sätze ausrechnen...
347€ Lebenskosten inkl. Strom
ca 250€ Miete inkl. Heiz und Nebenkosten (ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich)
sind zusammen 597€ Bedarf, dem gegenüber stehen 770€ also ein Überschuß von 173€...du liegst also auch bereits über dem Freibetrag für Berufstätige.
In deinem Fall ist es mehr als unwahrscheinlich das dir ergänzende ALG Leistungen zustehen.
Hallo,
erst einmal kannst du zur Zeit überhaupt nichts bei der Arge beantragen.
Das kannst du erst, wenn du durch eine soziale Beratungsstelle belegt wird, das ein Verbleib im Elternhaus unmöglich ist.
Es gibt auch noch andere Stellen als das Jugendamt die dich beraten und unterstützen können.
Zum Beispiel der SKF oder die kirchlichen caritativen Einrichtungen.
Wenn von dort eine Notwenigkeit gesehen wird, wird man dich bei der Beantragung unterstützen.
Ebenfalls macht sich das Jugenamt strafbar, da sie einer Minderjährigen Hilfestellung verweigern.
Sie sind zumindest verpflichtet zwischen dir und deinen Eltern zu vermitteln.
Es ist ebenfalls ausschlaggebend wie deine Eltern zum Sachverhalt stehen und ob sie sich wieder aufnehmen würden bzw. deinen Auszug auch wirklich forcieren.
Gesetz des Falles, eine Notwenidigkeit für eine eigene Wohnung sei gegeben und diese würde von der Arge gezahlt werden( doch zuerst sind deine Eltern zu Unterhaltszahlungen verpflichtet), kannst du natürlich nicht einfach so wie es dir gefällt quer durch Deutschland ziehen wie es dir gerade in den Kram passt.
An die Leistungen sind auch Verpflichtungen gebunden.
Ich weiß auch nicht was das Gesundheitsamt mit der Sache zu tun hat, aber Fakt ist das du auch unter 18 und der Voraussetzung das deine Eltern dich nicht mehr zu Hause aufnehmen Unterhaltszahlungen mit Hilfe des Jugendamtes bzw. eines Rechtsanwaltes einklagen kannst.
Hallo,
es ist richtig das der Unterhaltsanspruch gegen den Kindsvater auch ins Ausland mitgenommen und eingeklagt werden kann.
Bei Leistungen der Arge trifft dies aber nicht zu.
Leistungen der Arge für die Kinder würde eventuell auch im Ausland übernommen werden, wenn du dort eine Arbeitsstelle antreten würdest und diese euren kompletten Lebensunterhalt (noch) nicht sicher stellen würde.
Aber selbst in diesem Fall würde die Arge eine Kosten Nutzen Kalkullation anstellen und wahrscheinlich negativ bescheiden.
Da du nun für die Arge aus nichtigen Gründen, einen Umzug in ein anders Land planst und dort mit deinem Lebenspartner zusammen ziehst, darüber hinaus weiter studierst was du auch in Deutschland gekonnt hättest, wirst du keinen Anspruch auf ALG2 Leistungen für die Kinder haben.
Wenn du in Deutschland den Hauptwohnsitz angibst, deine Kinder aber nachweislich in Österreich zur Schule gehen wird dies spätestens bei der Post vom deutschen Schulamt auffallen.
Das bedeutet ÄRGER.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass du Anspruch auf Auslandsbafög hast wenn dein Studium bereits so lange über der Regelstudienzeit liegt.
Ich glaube für dich und deine Kinder wäre es wesentlich einfacher wenn dein Freund nach Deutschland ziehen würde.
Hallo,
in dem Falle das du ein Gutachten vorlegen kannst, aus dem ausdrücklich hervor geht das ein Verbleib im Elternhaus unmöglich ist kannst du ALG2 beantragen.
Hast du denn den Höchstbafögsatz bezogen und deine Mutter musste ergänzend die 200€ bezahlen oder hat sie dich freiwillig unterstützt?
Sollte deine Mutter die 200€ aufgrund ihrer Unterhaltspflicht an dich gezahlt haben wird sie dies auch wenn du ALG2 beziehst weiterhin tun müssen.
Auch wenn deine Mutter sich in der PI befindet hat sie aufgrund der Unterhaltspflicht dir gegenüber eine höhere Pfändungsgrenze und muss dieses Geld auch an dich abführen.
Sobald du deinen eigenen Unterhalt bestreiten kannst, ist deine Mutter nicht mehr Unterhaltspflichtig und die Pfändungsgrenze sinkt und die 200€ müssen von Ihr in die PI gezahlt werden.
Wenn du nun in eine andere Stadt ziehen möchtest, muss dies begründet werden.
Bei einer betrieblichen Ausbildung und einem vorangegangenem ALG2 Besuch können die Umzugskosten in Form einer Mobilitätshilfe gewährt werden.
Solltest du eine Ausbildung anstreben, die dem Grund nach Bafögförderungsfähig wäre ist eine Übernahme der Umzugskosten mit der Arge im einzelnen zu klären.
Ein Rechtsanspruch besteht in diesen Falle dann nicht.
Ein Umzug in eine andere Stadt ist ohne Begründung (Lehrstelle, Arbeitsstelle etc.) auf keinen Fall möglich.
Hallo,
Tinsche hat natürlich im eigentlichen Sinne Recht.
Doch der SB verschleiert den Sachverhalt.
Da die Mutter, die Miete bezahlt hat wird dieser Betrag jetzt einfach mal als Einkommen angerechnet.
Da die Miútter dies schriftlich bestätigte hat diese Annahme für den SB Hand und Fuss. Jetzt wäre es wichtig was die Mutter denn beschenigt hat. Geht aus dem Schreiben ganz deutlich hervor, dass deine Mutter lediglich in VORKASSE für die Arge gegangen ist und die Beträge vom Sohn zurückfordert?
Hallo nirak,
das hört sich alles recht merkwürdig an!
Wann bist du denn in diese Wohnung gezogen? Handelte es sich um einen Umzug (ohne Genehmigung) aus einer wesentlich günstigeren Wohnung deren Mietpreis für die Berechnung zu Grunde gelegt wurde?
Ich verstehe auch nicht warum dir monatlich 50€ Gaskosten abgezogen werden, du dann aber noch mal 160€ an Gas bezahlst?
Die Heizkosten werden von der Arge übernommen, in deinem Fall aufgrund der zu teuren Wohnung zumindest anteilig.
Die Berechnung kann also in keinem Fall richtig sein.
Vielleicht kannst du mal die Aufschlüsselung deines Bescheides hier posten, dann ist der Sachverhalt besser zu bewerten.
Wichtig wäre, welche Kosten von der Arge übernommen werden
- Mietkosten
- Nebenkosten
- Heizkosten
und im Gegenzug wie hoch deine Selbstbeteiligung an diesen Posten ist.
Wie hoch ist denn die höchst KDU deiner Stadt?
Hallo,
bei 845€ brutto, kein Eigenheim und keine großen Rücklagen ist davon auszugehen, dass ein Retsanspruch bzw. ein Anspruch auf ergänzende ALG2 Leistungen für euch besteht.
Also Antrag stellen!
Der Anspruch besteht ab dem Datum der Antragsstellung, also so schnell wie möglich.
Hallo Giga,
da du unter 20 bist trifft auf dich die U25 Regelung zu!
Auch wenn deine Eltern in deiner Kindheit und Jugend wegen deiner Erkrankung erhebliche Mehrkosten enstanden sind.
Sie sind also Unterhaltspflichtig, so lange du deinen Unterhalt bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nicht selbst bestreiten kannst.
Da du nun Vater wirst, kann dir ein Zusammenzug mit deiner Freundin nicht mehr verwährt werden.
Du hast richtig erkannt, das ihr dann mit dem gemeinsamen Kind eine BG bildet und dementsprechend eure Einnahmen der gesamten BG zufließen werden und nur eventuell Anspruch auf ergänzende ALG2 Leistungen für die gesamte Familie bestehen. In diesem Falle wären deine Eltern nicht mehr zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, da du die Erziehung deines leiblichen Kindes wahrnimmst.
Solltest du nicht mit deiner Freundin zusammen ziehen wollen ist ein Antrag bei der Arge zu stellen.
Diesem muss ein Gutachten beiliegen, aus dem hervor geht das ein Zusammenleben mit deinen Eltern nicht mehr möglich ist.
Deine Eltern werden aber im Falle einer Zustimmung zum Auszug auch weiterhin für Unterhaltszahlungen heran gezogen.
Je nach Einkommen deiner Eltern, kann es aber auch sein, das diese für den gesamten Unterhalt aufkommen müssen und du keinen Anspruch auf ergänzende ALG2 Leistungen hättest.
Der SB der Arge wird die Einkommensverhältnisse deiner Eltern prüfen.
Fakt ist, deine Eltern können sich nicht einfach aus der Verantwortung ziehen nur weil du gesundheitliche Probleme hast!