Beiträge von Salle

    Hallo,


    bei kleinen Kindern ist es natürlich ein wenig einfacher.
    Ich würde dir aber trotzdem raten eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht zu stellen um die Sperrung zu verhindern.
    Ebenfalls solltest du noch mal bei dem Teamleiter deines SB vorsprechen und den Sachverhalt schildern.

    Hallo,


    da du zur Zeit noch keine ALG2 Leistungen beziehst, kannst du natürlich auch umziehen ohne die Genehmigung der Arge einzuholen.


    Du kannst natürlich auch eine Wohnung im Haus deines Vaters beziehen bzw. diese anmieten.
    Ihr solltet allerdings einen schriftlichen Mietvertrag machen, diesen kannst du dann der Arge vorlegen.
    Die Übernahme der Mietkosten richtet sich auch nach der Höhe der Miete, also vorher schlau machen wie hoch die Höchst KDU in deiner Stadt ist.

    Hallo,


    die neue Wohnung kann generell abgelehnt werden!
    Dies ist eine Ermessenssache des SB.
    Der SB geht davon aus, das ein Säugling noch kein eigenes Zimmer braucht bzw. die Kinder sich später auch ein Zimmer teilen können.

    Hallo,


    so lange dein SB dich nicht in wirklich in die Sch.... reitet, würde ich von einer Dienstaufsichtsbeschwerde absehen. Duch diese würde sich nicht viel ändern, ganz im Gegenteil.
    Ein kleiner Trost, meistens arbeiten die Argen im Rotationssystem und wenn du Glück hast bist du deinen momentanen SB bald los.

    Hallo,


    dir stehen ergänzende ALG2 Leistungen zu.
    Sofort einen Antrag stellen, da eine Rückzahlung nur ab Datum der Antragsstellung möglich ist.

    Hallo,


    wie bereits oben geschrieben, handelt es sich um eine Hobbyzucht dementsprechend kannst du deine Ausgaben nicht geltend machen, da diese lediglich zu deinem eigenen Vergnügen enstanden.


    Diese hättest du nur geltend machen können, wenn ein Gewerbe angemeldet gewesen wäre mit dem Ziel Gewinn zu machen.


    Das hättest du dir vorher überlegen müssen, die Arge wird sich höchstens fragen wie du diese Ausgaben von deinem ALG 2 finanzieren konntest.

    Hallo,


    ihr bildet dann eine BG!


    207€ für jedes Kind + 611€ für euch beide + Miete + Freibetrag da Erwerbstätigkeit - abgezogen wird das Kindergeld und das Arbeitseinkommen, die Differenz ist der Betrag der euch dann noch zusteht.

    Hallo,


    wie begründet die Arge denn die Ablehnung zur darlehensweise Übernahme der Ausstände?
    Wohnst du alleine oder wohnen Kinder mit im Haushalt.
    Wie kam es zu dieser hohen Forderung und das du diese erst in voller Höhe zu diesem späten Zeitpunkt erfahren hast.

    Hallo,


    im Einzelfall können Zuschüsse zu einer selbständigen Tätigkeit durch die Arge gewährt werden.
    Es handelt sich aber um eine Kann und keine Muss Leistung.


    Bei der Beantragung empfiehlt es sich, ein Konzept, eine Kostenkalkulation, und eine Rentabilitätsvorschau zu erstellen.
    Im wesentlich kommt es aber darauf an, ob die angestrebte Selbständigkeit Aussicht auf einen finanziellen Erfolg hat.

    Hallo,


    ich glaube ehrlich gesagt nicht, das du die Kosten als Mehrbedarf anmelden kannst, gerade wenn das Schwimmen eine Empfehlung und keine verordnete und angeleitete Therapie darstellt.


    Warum hat dein Arzt keine Wassertherapie bei einem Physiotherapeuten angeordnet?

    Hallo,


    die Arge kann entscheiden ob ein Wohnraum ausreichend ist.
    Ausreichend kann auch ein Wohnraum sein, der die Höchstgröße für eine Personenzahl deutlich unterschreitet aber aufgrund der Aufteilung eine Zumutbarkeit darstellt.
    Im Falle einer Familie mit einem Kind und einer 2 Zimmerwohnung ist eine Wohnschlafraumkombination durchaus zumutbar. So hat das Kind ein eigenes Zimmer.


    Wenn ihr nun auszieht in eine größere Wohnung und die Eigentumswohnung vermietet würden die Mieteinnahmen nicht ausreichen um die neue Wohnung daraus zu finanzieren und somit würden Mehrkosten für die Arge enstehen.



    Darüber hinaus, weiß ich nicht ob eine Eigentumswohnung die vermietet ist, durch deren Einnahmen aber nicht der eigene Lebensunterhalt bestritten werden kann nicht verkauft werden muss, da in diesem Fall kein Eigenbedarf mehr besteht.

    Hallo,


    wie Joachim schon sagte, wird ein kleiner Anspruch auf ergänzende ALG 2 Leistungen bestehen.
    Das kannst du dir aber auch selber ausrechnen.


    611€ Regelbedarf für euch beide zusammen + 450€ Miete, also ein Gesamtbedarf von 1066€ zuzüglich eines Freibetrages für Erwerbstätige.


    Beachte, eure Verbindlichkeiten (Abzahlung des Kredites) fließen nicht mit in die Festsetzung der Höhe des Alg2.

    es ist von angemessenen Geräten die Rede....wie diese im einzelnen ausfallen ist demnach wieder ermessen des SB.

    Hallo,


    ich wage zu bezweifeln das die Regelung auch auf desmpare zutrifft, da Internatsschüler dem Grunde nach zum elterlichen Haushalt leben.


    Dann stelle dich mal beim SKM vor, das ist der Sozialdienst katholischer Männer und um dort Hilfe zu bekommen musst du weder christlich noch gläubig sein.
    Dort gibt es sehr gute Sozialarbeiter die sich in ALG2 Angelegenheiten auch in schwierigen Fällen sehr gut auskennen.

    Wenn es sich dabei um relevante Beträge handelt und das Geld dem Konto zufließt, wird das in der Praxis so gehandhabt.
    Ich gehe mal davon aus, das es sich bei Lady nicht nur über einen Betrag von 5€ gehandelt hat.