Hallo,
die Arge kann entscheiden ob ein Wohnraum ausreichend ist.
Ausreichend kann auch ein Wohnraum sein, der die Höchstgröße für eine Personenzahl deutlich unterschreitet aber aufgrund der Aufteilung eine Zumutbarkeit darstellt.
Im Falle einer Familie mit einem Kind und einer 2 Zimmerwohnung ist eine Wohnschlafraumkombination durchaus zumutbar. So hat das Kind ein eigenes Zimmer.
Wenn ihr nun auszieht in eine größere Wohnung und die Eigentumswohnung vermietet würden die Mieteinnahmen nicht ausreichen um die neue Wohnung daraus zu finanzieren und somit würden Mehrkosten für die Arge enstehen.
Darüber hinaus, weiß ich nicht ob eine Eigentumswohnung die vermietet ist, durch deren Einnahmen aber nicht der eigene Lebensunterhalt bestritten werden kann nicht verkauft werden muss, da in diesem Fall kein Eigenbedarf mehr besteht.