Hallo,
Anspruch auf Leistungen besteht ab Datum der Antragsstellung.
Unterlagen (Bescheinigungen etc)können während einer zumutbaren Frist noch eingereicht werden.
Also Widerspruch einlegen.
Hallo,
Anspruch auf Leistungen besteht ab Datum der Antragsstellung.
Unterlagen (Bescheinigungen etc)können während einer zumutbaren Frist noch eingereicht werden.
Also Widerspruch einlegen.
Hallo,
aber in der Regel wird dies nicht zu 50% umgelegt(ich zahle nur nach Verbrauch bzw. Umlegung der Wartungskosten etc.) da gibt es verschiedene Modelle.
Ist aber Pott wie Deckel, wenn es sich bei der Nachzahlung wirklich nur um die Heizkosten handelt muss die Arge auch den kompletten Betrag zahlen.
Hallo,
ob du die Wohnung anmieten kannst, hängt von der Arge und der Entscheidung des SB ab.
Also Mietangebot bei der Arge einreichen.
Sollte der SB die Wohnung aufgrund der Größe und der Kosten ablehnen, kannst du sie rein theoretisch trotzdem anmieten und die Differenz zur Höchst KDU vom Regelsatz begleichen.
Aber vorsicht, eventuell wird die Erstausstattung nur in Verbindung mit einer genehmigten Wohnung gezahlt.
Also im Fall des Falles vorher abklären.
Die Erstausstattung umfasst alle in einem Hausrat benötigten Dinge (z. Bsp. Bett, Schrank, Küche Bettwäsche etc.) Das Geld ist in der Regel Zweckbestimmt und die Verwendung muss oftmals in Hand von Quittungen nachgewiesen werden.
Hallo,
grundsätzlich ist es natürlich möchglich den Erziehungsurlaub zu verkürzen.
Wenn du nun mit deinem neuen Lebenspartner eine Wohnung beziehst und weiterhin ALG2 Leistungen bekommst, gelted ihr als eine BG.
Dementsprechend werden alle Einkünfte auf den Bedarf der gesamten BG angerechnet.
Hallo,
ich glaube auch, das hier grundlegend etwas durcheinander gebracht wird..
Du sagst, das zur Jahresendabrechnung der Verbrauch (Heizkosten) der einzelnen Mietparteien festgestellt wird (Zähler). Dieser wird zu 50% in Rechnung gestellt und die anderen 50% wandern mit den jeweils 50% der anderen Bewohner in einen Topf und werden dann durch alle Personen die im Haus leben geteilt.
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vosrtellen, was wäre das für ein Schwachsinn!
Entweder kann der Heizkostenverbrauch der einzelnen Mietparteien genau abgerechnet werden (Zähler) oder aber der Gesamtverbrauch des gesamten Hauses wird durch die Personenzahl bzw. durch die Größe der Wohnungen dividiert und daraus errechnet sich dann was jede Partei zu zahlen hat.
Aber in jedem Falle werden die Heizkosten wie von Nataly bereits angemerkt, komplett durch die Arge übernommen.
Handelt sich bei der Jahresendabrechnung denn nur um die Heizkosten oder auch um die Nebenkosten.
Ich vermute das es sich auch um die Nebenkostenabrechnung handelt und diese unter anderem auch den Warmwasseranteil berücksichtigen und deshalb ein Zahlbetrag für deinen Bruder übrig bleibt.
Hallo,
während einer betrieblichen Ausbildung gibt es kein Bafög.
Du kannst BAB beantragen.
Du kannst auch wenn du in einer WG lebst ALG2 Leistungen beziehen.
Hallo,
wie Nataly bereits erwähnte, hast du einen Anspruch auf eine eigenen Wohnung bzw. auf ALG2 als eigene BG.
Um aber in Berlin ALG2 beantragen zu können, brauchst du dort erst einmal eine Wohnung bzw. musst du dort gemeldet sein.
Hallo Susi,
das wird dir hier wohl auch keiner sagen können, wenn der nette Herr vor dem Rechner es schon nicht weiß.
Meines Wissens hat hier keiner Orakelqualitäten!
Dies kann viele Gründe haben.
Hast du vielleicht einen Folgeantrag gestellt der eventuell noch nicht bearbeitet wurde?
Also ab zur Arge!
Hallo,
generell bildet ein erwerbstätiges Kind, das seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten kann nie eine BG mit den Eltern auch wenn diese im gleichen Haushalt leben.
Es wird nur geprüft ob die Tochter ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann und somit kein Teil der BG mehr ist.
Da die Tochter nur 500€ verdient wird noch ein Anspruch auf ergänzendes ALG2 bestehen.
Hallo,
wenn die anderen Kollegen mit den gleichen Voraussetzungen wie ihr, Kindergeld bekommen dann frage doch dort mal nach.
Ich kann mir vorstellen, dass kein Anspruch auf Kindergeld besteht da ihr euer Gehalt aus Griechenland bezieht und demnach kein deutscher Leistungsanspruch besteht.
Hallo,
dann hat sich der Anspruch erhöht, ist doch super!
Natürlich kann Wohngeld nur für deinen Mietanteil beantragt werden, der Teil deiner Freundin wird ja bereits komplett von der Arge übernommen.
Wohngeld ist natürlich nur ein Zuschuss und keine Komplettübernahme der Miete.
Hallo,
erwerbstätige Kinder(auch U25) die ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, bilden keine BG mit den Eltern.
Hallo,
was ist das für ein Projekt bzw. Praktikum, wurde dies von der Arge verfügt?
Wo findet dieses Praktikum denn statt (Entfernung von deiner Wohnung)?
Hallo,
deine Frau wird mit keinen Kürzungen wegen des Bafögs rechnen müssen, da du nun nicht mehr zu BG gehörst und dementsprechend deine Ausgaben komplett duch das Bafög finanzieren musst.
Das heißt dir steht ein Regelsatz von 311€ monatlich zu von dem Rest musst du deinen Anteil der Miete zahlen.
Ich weiß nicht wie du auf einen SchülerBafögsatz von 507€ monatlich kommst, meines Wissens bewegt sich der Höchstsatz so um die 470€.
Dann bleiben dir also nur noch 160€ für deinen Mietanteil. (Hier stellt sich die Frage wie hoch dieser ist, es besteht wahrscheinlich Anspruch auf Wohngeld für dich)
Auch wenn du noch Kindergeld bekommst, sollte mit keinen Abzügen zu rechnen sein, da du dein Aufwendungen (Schulmaterial, Fahrkosten etc.) geltend machen kannst.
Wenn du nebenher noch einen Nebenjob machen möchtest, wird dieser natürlich nach Abzug des Freibetrages auch auf das ALG2 deiner Frau angerechnet.
Hallo,
es ist generell so, dass kein Rechtsanspruch auf die höchstmögliche Wohnungsgröße (Personenzahl) laut Richtlinientabelle besteht.
In dem Falle von Pauline bedeutet dies, dass auch im Falle des Zuzugs des Partners nicht unbedingt einem Umzug stattgegeben werden muss.
Maßgeblich ist die Raumaufteilung der Wohnung sowie das Alter des Kindes.
Einem Umzug in eine 90m² Wohnung wird mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht genehmigt werden.
Denn auch wenn sich die Miete im Rahmen der Höchstgrenze für 3 Personen bewegt, werden die Nebenkosten bzw. insbesondere die Heizkosten deutlich höher ausfallen als bei einer kleineren Wohnung.
An Sandra und Pauline
Wenn der Vermieter sich bereit erklärt im Mietvertrag eine kleinere Wohnungsgröße anzugeben und einem Umzug generell durch die Arge zugestimmt wurde bzw. die Miete im Bereich der Höchstgrenze liegt, wird die Wohnung auch genehmigt werden.
Aber aufpassen was in der Jahresendabrechnung steht und Vorsicht ist geboten bei Hausbesuchen der Arge. Die Differnz von 15-20m² wird wohl jedem SB ins Auge springen.
Hallo,
grundsätzlich ist eine Aufstockung deines geringen Einkommens durch ALG2 Leistungen möglich.
Die Wohnung ist aber (in jeder Stadt) für eine Person wesentlich zu teuer.
Hallo,
das sollte kein Problem sein, aber vor Unterzeichnung des Mietvertrags mit der neuen Arge abklären.
Hallo,
deinen Anspruch kannst du dir ganz einfach selber ausrechnen.
347€ Regelsatz für dich
207€ Regelsatz für das Kind
Mehrbedarf für Alleinerziehende
300€ Erziehungsgeld bleiben anrechnungsfrei
+ Miete (ob deine Wohnung angemessen ist, kannst du bei der deiner Arge erfragen, es gibt Unterschiede von Stadt zu Stadt)
Das Kindergeld und Unterhaltsvorschuss gilt als Einkommen und wird vom Gesamtbedarf in Abzug gebracht.
Die Arge wird wohl nicht ständig bei dir auf der Matte stehen und einzelne Gegenstände des besagten Freundes in deiner Wohnung, werden wohl gerade in Anbetracht des gemeinsamen Kindes, nicht sofort zu der Annahme führen das dein Freund bei dir wohnt.
Also wenn er wirklich nicht bei dir wohnt brauchst du dir wohl auch keine Sorgen machen.
Hallo,
ich glaube nicht, dass deinem Mann einmalige Leistungen zustehen.
Da er zu dir zieht, besteht ja bereits ein Hausrat bzw. Möbel etc..
Einen Anspruch auf eine einmalige Bekleidungshilfe wird nicht bestehen, da dein Mann sicher auch im Ausland nicht unbekleidet herum lief und dementsprechend seine Bekleidungsgegenstände auch mit nach Deutschland bringen kann.
Darüber hinaus ist eine Bekleidungspauschale im Regelsatz enthalten.