HIlfe, ich weiss nicht mehr weiter...

  • Guten Abend liebe Mitmenschen ;)
    Ich habe ein riesengroßes Problem:
    Zur Zeit sind meine Frau und ich ALG 2 Empfänger(622 Euro zusammen plus Miete und Nebenkosten natürlich), ab dem 5.2.08 werde ich von meinem jetzigem Abendgymnasium auf ein Kolleg wechseln, auf dem ich mein Abitur nachholen werde, das aber im Gegensatz zum Abendgymnasium Bafög-förderungsfähig ist.
    Theoretisch gesehen werde ich 507 Euro im Monat Bafög bekommen, davon meinen Teil der Miete und der Nebenkosten bezahlen.
    Nun meine Frage an die Spezis hier im Forum:
    Wird die ALG2-Leistung meiner Frau gekürzt und wird sie teilweise von meinem Bafög leben müssen, da wir eine Bedarfsgemeinschaft als Eheleute sind, oder bleibt mein Bafög bei 507 Euro und ihre Alg-2-Leistung bei 311 Euro und es wird nicht "zusammengefügt" und auf die 622 Euro zusammen reduziert?
    Ich hoffe, ihr könnt mir bei dieser kniffligen Frage behilflich sein, denn egal wieviel ich bis jetzt herumtelefoniert habe, ich habe 1000 verschiedene Antworten bekommen und diese Tatsache macht mich äußert nervös(Daher hätte ich am liebsten eine Antwort von Leuten, die sich wirklich damit auskennen.)

  • Hallo,


    deine Frau wird mit keinen Kürzungen wegen des Bafögs rechnen müssen, da du nun nicht mehr zu BG gehörst und dementsprechend deine Ausgaben komplett duch das Bafög finanzieren musst.
    Das heißt dir steht ein Regelsatz von 311€ monatlich zu von dem Rest musst du deinen Anteil der Miete zahlen.
    Ich weiß nicht wie du auf einen SchülerBafögsatz von 507€ monatlich kommst, meines Wissens bewegt sich der Höchstsatz so um die 470€.
    Dann bleiben dir also nur noch 160€ für deinen Mietanteil. (Hier stellt sich die Frage wie hoch dieser ist, es besteht wahrscheinlich Anspruch auf Wohngeld für dich)


    Auch wenn du noch Kindergeld bekommst, sollte mit keinen Abzügen zu rechnen sein, da du dein Aufwendungen (Schulmaterial, Fahrkosten etc.) geltend machen kannst.
    Wenn du nebenher noch einen Nebenjob machen möchtest, wird dieser natürlich nach Abzug des Freibetrages auch auf das ALG2 deiner Frau angerechnet.

  • Vielen Dank erstmal für deine Antwort, ich hätte noch eine Frage dazu: Sollte ich Wohngeld bekommen, werde ich dann die komlpette Miete übernommen bekommen, oder nur einen Teil?
    Anbei mein Ergebnis vom "Bafögrechner 2008":


    Die Berechnung des monatlichen Förderungsbetrages bei Beginn des BAföG-Bezugs Januar 2008


    » BAföG-Bescheid des Amtes nachgerechnet? / Haftungsausschluss
    BAföG-Grundbedarf (§13 (1) 1.) 443,00 €
    + Mietzuschlag (bei Miete > 133 €) +64,00 €
    = Gesamtbedarf ("BAföG-Bedarf") = 507,00 €
    Anrechnung Ehepartner/in



    Bruttomonatseinkommen
    (Eink. nach § 21(1) i.V. m. §§ 22,24) 0,00 €
    - Sozialabzüge -0,00 €
    - Steuern -0,00 €
    = Bereinigtes Einkommen (§ 21)


    =0,00 €


    - Freibetrag vom Einkommen (§ 25 (1)) -960 €
    - Freibetrag für Kinder (§ 25 (3)) -0,00 €
    - %-Freibetrag (§ 25 (4)) -0,00 €
    = Anrechenbares Einkommen =0,00 €


    => Vom BAföG abzuziehen -0,00 €
    BAföG-Anspruch pro Monat: 507,00 €

  • Hallo,


    dann hat sich der Anspruch erhöht, ist doch super!
    Natürlich kann Wohngeld nur für deinen Mietanteil beantragt werden, der Teil deiner Freundin wird ja bereits komplett von der Arge übernommen.


    Wohngeld ist natürlich nur ein Zuschuss und keine Komplettübernahme der Miete.

  • kocham:


    Ich komme ebenfalls zu einem Bedarf von 507,00 EUR nach § 13 BAföG.
    Falls du Krankenversicherungsbeiträge zahlen musst, würde sich der Bedarf noch um 47 EUR (KV) + 8 EUR (PflV) erhöhen.
    Ab August 2008 erhöhen sich diese Beträge auf Grund des 22. BAföG-Änderungsgesetzes.